Befähigungsausweis FB2
Aus welchem Grund soll ich den FB2 ausgerechnet bei AC-NautikTM machen?
BFA Fahrtbereich 2(Küstenfahrt 20 Sm):
Die Befähigungsausweise lt. Yachtverordnung berechtigen zur Ausstellung des International Certificate for Operators of Pleasure Craft IC entsprechend der aktuellen Rechtsform.
Der Befähigungsausweis FB2 berechtigt zum Führen einer Segel- und Motorjacht oder einer Motorjacht in Küstenfahrt (Fahrt zwischen nahegelegenen Häfen entlang der Küste). Die Küstenfahrt erstreckt sich auf einen Bereich von 20 Seemeilen, gemessen von der Küste (Festland oder Inseln).
Anforderungen nach JachtVO Fahrtbereich 2:
- Mindestalter von 18 Jahren
- Nachweis der geistigen und körperlichen Eignung, zum Beispiel durch einen Führerschein.
- Nachweis Farbunterscheidungsvermögen (rot/grün) ist nicht erforderlich, wenn ein KFZ-Führerschein vor November 1997 ausgestellt wurde.
- Teilnahme an einem 16-stündigen Erste-Hilfe-Kurs.
- Erfolgreiche Absolvierung der Theorieprüfung FB2.
- Erfolgreiche Absolvierung der Praxisprüfung FB2.
Seefahrtserfahrung, seemännische Praxis
- 500 Seemeilen (für Motorjachten 300 Seemeilen)
- Drei Nachtfahrten und drei Nachtansteuerungen
- Nachweis der seemännische Praxis und Seefahrtserfahrung mittels Logbuch oder Seemeilenbestätigung jachtvo. Nachweise als Schiffsführer müssen mittels Logbuch erbracht werden.
- Prüfungen können bei Lt. Yachtverordnung ermächtigen Prüfungsorganisationen gemacht werden
Für die genauere Terminabstimmung bitten wir Sie uns mittels nachfolgendem Formular oder auch telefonisch
zu kontaktieren. Unser kostenloser Support wird sich baldmöglichst bei Ihnen melden.