Fahrrinnenbezeichnung

Fahrrinnenbezeichnung

Fahrrinnen werden auch durch rote und grüne Tonnen gekennzeichnet.

 

Gesperrte Wasserflächen

Durch gelbe Bälle werden gesperrte Wasserflächen bezeichnet und Richtungspfeile markieren welche Seite gesperrt ist.

 

Gefahrenzeichen

Diese Zeichen zeigen Gefahrenstellen oder Schifffahrtshindernisse am Ufer oder in dessen Nähe an, z. B.: Leitwerke, Buhnen.

 

 

Gefahr                                              an der Gefahr                                               Gefahr

am rechten Ufer                   beidseitig vorbeifahren       am linken Ufer

möglich

 

Häfen und Anlegestellen

Fahrzeuge sind nach Ankunft in einem Hafen beim Hafenmeister anzumelden und vor der Abfahrt wieder abzumelden.

Sportfahrzeuge dürfen nur aus zwingenden Gründen (Un- oder Notfall) in einen öffentlichen Hafen einfahren.

Ein Sportboothafen (Yachthafen) ist ein Privathafen und unterliegt der ‚Hafenordnung’.

Im Umkreis von 100m um Hafeneinfahrten und Anlegestellen gilt ein Badeverbot. Ein Hafen besteht im Gegensatz zu einer Lände aus mindestens einem Becken. Hafeneinfahrten werden bei Nacht und beschränkten Sichtverhältnissen gekennzeichnet:

 

In Hafen einfahrend:

  • Grünes Licht am rechten Molenkopf
  • Rotes Licht am linken Molenkopf
  • Gelbes Taktlicht als Ansteuerungslicht

Landungsplätze

für die Fahrgastschifffahrt in der Betriebszeit außerhalb der Häfen:

Längswerke & Querwerke

Ein Fluss lagert mitgeführtes Geschiebe immer dort ab, wo die Fließgeschwindigkeit herabgesetzt wird. Dort bilden sich Anlandungen, z. B. an der Kurven-Innenseite und Auswaschungen an der Kurven-Außenseite.