AC Nautik – Regeln für Bootsfahrer (Charter) in Kroatien 2019
Wenn es darum geht eines der schönsten Boots-Reviere Europas zu erobern, wird Bootfahren zum beliebten Urlaubsvergnügen in Kroatien und das schwimmende Gefährt garantiert auch noch die Privatsphäre. 1778 Kilometer (mit Inseln sind es 6176 Kilometer) beträgt die adriatischen Festlands-Küstenlinie und es liegen insgesamt 1246 Inseln, Eilande und Riffe vor der kroatischen Küste, von denen nur 47 Inseln permanent bewohnt sind.
Zauberhafte Städte mit einmaligen Sehenswürdigkeiten von der Antike bis zur Gegenwart, traumhafte Landschaften in einer zum Teil wild zerklüfteten Adriaküste und verzaubernde Buchten zum Entspannen, das definiert für Boots-Touristen Kroatien.
Verkehrsregeln und Vorschriften für Boote
Im Durchschnitt fahren rund 170.000 Charterschiffe, 30.000 Sport- und Freizeitschiffe während der Saison das kroatische Meer. In den Häfen der Adria werden mehr als 750.000 Fahrten und Abfahrten registriert. Da bedarf es schon einem ausgeklügelten System an Verkehrsregeln, um ein Chaos zu vermeiden, voraussehbare Unfallsituationen zu verhindern.
Führerscheinpflicht für alle Motorboote
Laut Information des kroatischen Ministeriums für Seewesen haben sich die Führerschein- und Anmeldebestimmungen für ausländische Bootstouristen bereits ab der Saison 2007 geändert,
- soll heißen, für jedes motorbetriebene Boot – auch für Beiboote unter 5 PS – ist ein Führerschein zum Führen von Wasserfahrzeugen (Befähigungszeugnis) erforderlich.
- in Kroatien ist zum Führen von Booten bis 7 m Länge, bis 15 kW (20 PS), bis max. 6 NM von der Küste zumindest der Boat Skipper A gesetzlich vorgeschrieben.
Höchstgeschwindigkeit in Küstennähe
Das erlaubte Tempo für Boote in Landnähe und der Mindestabstand vom Strand bzw. von der Küstenlinie:
- 5 Knoten bis 150 Meter Abstand,
- 8 Knoten bei 150 bis 300 Meter Abstand,
- Gleitfahrt ist ab 300 Meter Abstand zulässig.
An bestimmten Orten können Verbote erlassen und ausgeschildert sein. Skipper sollte folglich jederzeit auf die Verkehrszeichen achten, sollten deren Bedeutung kennen.
Auf die Größe der Boote kommt es an
Die Verkehrsregeln für Boote in Kroatien sind umfangreich und hängen häufig mit der Größe des Wasserfahrzeugs zusammen.
- Der Freizeitskipper muss wissen, dass Boote bis 24 Meter Länge bei Ein- und Ausfahrten in Häfen – im Radius von einer Seemeile – größeren Schiffen ausweichen müssen. Die Regel gilt auch in schmaleren Kanälen.
Die Mindestabstände zur Küste für unterschiedliche Bootstypen
- Segel- und Motorboote haben einen Mindestabstand von 50 Meter zur Küste einzuhalten.
- Yachten halten einen Mindestabstand zur Küste von 150 Meter ein.
- Für Schiffe und Hydroflugzeuge gilt ein Mindestabstand von 300 Meter.
- Für Tretboote, Ruderboote, Surfbretter, Kanus oder Kajaks entfallen die Mindestabstände zur Küste.
- Für diese motorlosen Gefährte benötigt man keinen Bootsführerschein.
Allgemeine Regeln für Boote
- Positionslichter sind von Sonnenunter- bis Sonnenaufgang sowie bei unsichtigem Wetter zu führen.
- Haltende Schul- und Kinderbusse nicht passieren.
- Alle Autofahrer müssen eine Warnweste mitführen und diese anlegen, wenn sie sich bei einem Unfall auf der Fahrbahn aufhalten. Diese Regelung gilt sowohl innerorts als auch außerorts.
- Jeder Unfall muss der Polizei gemeldet werden. Fahrzeuge dürfen nach einem Unfall mit Karosserieschaden Kroatien nur mit einer polizeilichen Schadensbestätigung wieder verlassen.
- Wassersportfahrzeuge dürfen ausschließlich für private Zwecke benutzt werden. Die Vermietung privater Wassersportfahrzeuge ist verboten. Wassersportfahrzeuge, die einer gewerblichen Tätigkeit dienen, müssen beim kroatischen Ministerium für Seewesen angemeldet werden.
● Auf Wasserfahrzeugen von 2,5 m Länge oder weniger dürfen sich höchstens zwei Personen gleichzeitig aufhalten.
- In Häfen ist jede Art von schnellem Fahren verboten.
- Wellenreiten ist in engen Durchfahrten, die von der Berufsschifffahrt befahren werden, untersagt. Von diesen Schiffen muss mindestens 50 m Abstand gehalten werden.
- Motor- und Segelschiffe dürfen einen Streifen von 50 m vor der Küste nicht befahren.
- Boote dürfen sich einem durch Bojen o. ä. abgegrenzten Strand nicht auf mehr als 50 m, einem natürlichen Strand nicht mehr als 150 m nähern.
- Rennboote, Boote mit Düsenantrieb oder Luftkissenboote dürfen sich nur bis auf 250 m der Küste nähern, falls das Befahren der Gewässer generell erlaubt ist.