Donautal

Donautal

Von der deutschen bis an die slowakische Grenze (Passau bis Bratislava) durchfließt die Donau Österreich auf rund 349 Kilometer. Das natürliche Gefälle im österreichischen Donaulauf regeln neun Schleusen.

Auf Staatsgebiet liegen elf Donaukraftwerke, sie sind die Basis der österreichischen Stromversorgung.

Das Donautal mit seinen Landschaften drumherum sind der Kernraum Österreichs. Es sind etwa 15 % des Staatsgebietes in dem fast die Hälfte der acht Millionen Staatsbürger lebt.

Im Tal der Donau verlaufen wichtige Transitstrecken der Bahn (Westbahn) und für den Autoverkehr Westautobahn (A 1) mit Anschlüssen an (Brenner A 13, Tauern A 10 und Pyhrn A 9).

 

Donauschleusen

Eine Schiffsschleuse – kurz Schleuse genannt, ist ein Bauwerk, welches Wasserfahrzeugen ermöglicht, Niveauunterschiede zwischen zwei Abschnitten einer Wasserstraße zu überwinden.

In Österreich gilt die dem rechten Ufer nächstgelegene Kammer als rechte Schleuse – folgerichtig gilt die dem linken Ufer nächstgelegene Kammer als linke Schleuse.

 

Schleusung

Die Tore werden wechselweise geschlossen und geöffnet:

  • Bergfahrt: einfahren – unten schließen – füllen – oben öffnen – ausfahren,
  • Talfahrt: einfahren – oben schließen – leeren – unten öffnen – ausfahren.

 

  • Der Schleusenbereich geht vom Vorsignal für den Talfahrer bis zum Vorsignal für den Bergfahrer.
  • Vorsignale haben für die Sportschifffahrt keine Bedeutung. Relevant sind die berg- oder talseitigen Vorhäfen und die Schleusenkammer selbst. Dort gelten      die Regeln die die WStVO hierfür vorschreibt (z. B.: Im Vorhafen ist das         Überholen, das Schleifenlassen von Ketten und Ankern verboten).
  • Eine Schleusung ist anzumelden (Schleusentelefon, Funk oder Handy)
  • In Schleusen und deren Vorhäfen sind die Anordnungen der          Schleusenaufsicht zu befolgen.
  • Ein – u. Ausfahrt der Schleusen sind durch Lichtzeichen geregelt.
  • Die Schleusung ist für alle Fahrzeuge kostenfrei. Sportfahrzeuge werden jedoch nur zu passender Gelegenheit oder zu fixen Zeiten, oder mit der     Großschifffahrt geschleust. Dies liegt im Ermessen der Schleusenaufsicht.
  • Fahrzeuge mit 2 oder 3 blauen Kegeln werden immer einzeln geschleust.

 

Verhalten beim Schleusen

Für die Sportschifffahrt gelten für den Schleusengang folgende Grundregeln:

  1. Um eine Schleuse zu befahren sind mindestens 4,4 kW Motorleistung zwingend vorgeschrieben.
  2. Einfahrt in die Schleuse darf nur nach vorheriger Anmeldung am Schleusentelefon, Handy oder per Sprechfunk und nach Freigabe durch das grüne Einfahr-Lichtsignal erfolgen.
  3. Großschifffahrt immer zuerst einfahren lassen und mindestens 20 m Abstand halten.
  4. Langsam in die Schleusekammer einfahren und keine eisenbeschlagenen Bootshaken verwenden.
  5. Niemals an den Aufstiegsleitern festhalten oder verheften, es ist verboten.
  6. Alle Personen an Deck müssen eine Rettungsweste oder einen Schwimmkragen angelegt haben.
  7. Das Boot NIE festmachen sondern nur lose verheften und trotzdem ein Kapp- Messer bereithalten.
  8. Erhöhte Aufmerksamkeit während der Schleusung.
  9. Ausfahren erst nach Freigabe durch das grüne Ausfahrsignal. Egal ob das Tor offen ist. Ausfahren erst wenn die Lampe grün zeigt.

 

Maße der Donauschleusen

Länge: 230 m – Breite 24 m – max. Tiefgang 3 m –

Die Fallhöhe ist zwischen den einzelnen Schleusen unterschiedlich und beträgt zwischen 10,40 m und 16,60 m

 

Schleusenkammer

Schleusentower

Vom Tower aus werden die Ein- und Ausfahrt in die Schleuse und die gesamte Schleusung geregelt und überwacht.

 

Schleusentore

Mit Schleusetoren werden Schleusen geöffnet oder geschlossen und der Wasserstand geregelt.

Drehsegmenttore – Riegelstemmtore

 

Poller

Zum Festmachen der Schiffe in der Schleuse dienen die unterschiedlichen Poller. In Schleusen werden:

Schwimmpoller – Nischenpoller mit Leiter

bevorzugt.

 

Schleusensignale

Mit kreisrunden Leuchtsignalen in Rot und Grün werden Ein- und Ausfahrt bei der Schleusung geregelt.

 

Signale vor der Schleuse