AC Nautik – Vollgetankt auf den Wörthersee …
In der vergangenen Woche hat ein Wiener Bootsführer zu dem Begriff „Bitte Volltanken“ wohl einen falschen Bezug hergestellt. Statt den Tank seines Bootes zu befüllen, hat er selbst sich über alle Maße abgefüllt.
Der Wiener setzte sich sternhagelvoll ans Steuer seines Bootes und fuhr in Richtung eigenes Bootshaus. Bei dem Versuch das Boot beim Bootshaus festzumachen, schickte ihn Morpheus oder der üppige Alkoholgenuss ins Land der Träume – er schlief fest ein auf dem Führersitz. Führerlos trieb das Boot in einen nahen Schilfgürtel. Ein Feriengast, der das Geschehen verfolgt hat, zog das Boot aus dem Schilf und versuchte vergeblich den Schiffsführer aus seinem Traumreich zu holen und verständigte schließlich die Rettung.
Der Polizei gelang es, den volltrunkenen Bootsführer zu wecken, der Versuch einen Alkoholtest zu machen, schlug aufgrund des hohen Alkoholpegels allerdings fehl. Das Schiffsführerpatent aber konnte sichergestellt und der Bootsführer bei der Bezirkshauptmannschaft Klagenfurt angezeigt werden. Die Rettung lieferte den Wiener Bootsführer ins Klinikum Klagenfurt ein.
Nicht jedem, der diese Notiz liest, wird mit den Lokalitäten und den Gegebenheiten vertraut sein, so ist der Wörthersee der größte See Kärntens und zugleich aufgrund seiner klimatischen Lage einer der wärmsten Alpenseen. Das Schiffsführerpatent – 10 Meter wiederum ist ein gängiger österreichischer Bootsführerschein.
Wörthersee
Der Wörthersee bedeckt eine Fläche von 19,39 km² und ist in Ost-West-Richtung über ca. 16,5 km lang. Das Seebecken reicht von der Velden bis nach Klagenfurt. Der See ist geologisch in drei Becken gegliedert: westliches Becken von Velden bis Pörtschach – mittleres von Pörtschach – bis Maria Wörth – östliche von Maria Wörth bis Klagenfurt. Die größte Tiefe des Wörthersees beträgt 85,2 m.
Schiffsführerpatent
Schiffsführerpatente je nach Art berechtigen zum Führen von Booten auf Wasserstraßen, Seen und Flüsse.
Schiffsführerpatent – 10 m
Auch als „Donaupatent“ bekannt, Berechtigung zur selbständigen Führung von Kleinfahrzeugen mit einer Länge bis zu 10 Metern auf Wasserstraßen, Flüssen, Seen und sonstigen Binnengewässern.
Schiffsführerpatent – 10 m – Seen und Flüsse
Berechtigung zur selbständigen Führung von Kleinfahrzeugen mit einer Länge bis zu 10 Metern auf Flüssen, Seen und sonstigen Binnengewässern, ausgenommen Wasserstraßen.
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