AC Nautik – Regeln für Taucher in Kroatien

AC Nautik – Regeln für Taucher in Kroatien

Aber was heißt hier schon Regeln, es ist ein ganzes Regelwerk, das einen Tauchgang begleitet. Füllt dieses Werk in seiner Vollständigkeit doch gut sieben A 4 Seiten mit Texten.

Seit über 6.500 Jahren taucht der Mensch

Etwa in der Zeit um 4500 v. Chr. beginnt mit dem Einsammeln von Korallen, Perlen und Schwämmen die Geschichte des Tauchens. Zum Ende des 18. Jahrhunderts werden Helmtauchgeräten am Grund eines Gewässers eingesetzt. Die Anfänge des heute praktizierten Sporttauchens liegen in den Jahren 1950er/60er. Forscher und Erfinder Hans Hass und Jacques-Yves Cousteau erfanden praxistaugliche Tauchgeräte. Seit dieser Zeit wurde der Tauchsport immer mehr zum Gerätetauchen.

Wann immer auch das Tauchen auf kroatischen Gebieten begann, ist ungewiss. Nach 1996 wurde das Tauchen zu einem touristischen Betätigungsfeld. Taucherzentren entstanden und an die Küste Kroatiens kamen Massen von Touristen.

Die dramatische Vergangenheit des Landes und auch die Natur haben viel Interessantes unter Wasser für Taucher geschaffen. Eine Vielfalt an Pflanzen und Tieren, Wracks von Schiffen und Flugzeugen Steilwände und Riffe aber auch zahlreiche archäologische Fundstätten zaubern eine Taucher-Erlebniswelt.

Zu beachten sind Vorschriften und Regeln

Das Tauchen ist durch strenge Vorschriften geregelt. Die derzeit gültigen Vorschriften verfügen, dass in Kroatien das Tauchen selbstständig und in der Organisation registrierter Tauchzentren durchgeführt werden darf. Um Tauchen zu dürfen, bedarf es einer gültigen Genehmigung (der Taucherausweis kostet 100 Kuna für 365 Tage, sowie eine individuelle Genehmigung für selbstständige Aktivitäten unter Wasser 2400 Kuna für 365 Tage). Zum Tauchen in registrierten Taucherzentren genügt der Ausweis, natürlich samt eines gültigen Tauchscheins samt Logbuch. In besonderen Zonen, die unter besonderem Schutz des Kulturministeriums stehen und das Tauchen ist ausschließlich in Begleitung eines Leiters aus einem befugten Taucherzentrum möglich.

Tauchen verboten oder eingeschränkt

  • Generell verboten ist Tauchen in den Nationalparks Brijuni und Krka

–      in der Nähe der Häfen – und in speziellen Reservaten und Naturparks.

  • Ein Tauchverbot herrscht auch im Umkreis von 100 Meter bei verankerten Kriegsschiffen sowie beschützter Kriegsobjekte an der Küste.

 

  • Zonen des kontrollierten Tauchens sind die Nationalparks Kornati und Mljet. Hier stellen die Parkverwaltungen Genehmigungen aus.
  • Um die Insel Vis, Biševo, Svetac, Brusnik, Susak, Lastovo, Palagruža, im Meeresgürtel von 300 Metern um die gesunkenen Schiffe „Szent Istvan”, „Coriolanus” und andere sowie
  • an den Fundstätten bei Žirje und Cavtat kann nur mit vorheriger Zustimmung der Bezirksstellen des Kulturministeriums getaucht werden.

 

Bei Nichtbeachtung der Tauchvorschriften werden Strafen in Höhe von 3.000 bis zu 15.000 Kuna fällig.

 

Eine Zusammenfassung der Tauchvorschriften folgt nachstehend:

Ministerium für Schifffahrt, Verkehr und Verbindungen

Verordnung für Tiefseeaktivitäten

Zagreb, den 3. Mai 1999

 

Gesetzesartikel 2

Im Sinne dieser Regelung wird als Tauchen mit Taucherausrüstung folgendes verstanden:

– Tauchen als Sport und Freizeitsport

– Unterwasserfotografie und Filmen für private Zwecke

– Unterwasserwettbewerbe

– das Durchführen von Taucherschulungen

 

Gesetzesartikel 4

Das Tauchergebiet muss sichtbar gekennzeichnet sein.

Das Gebiet muss mit einer Boje in der Mitte des Tauchergebiets gekennzeichnet sein, in orangener oder roter Farbe mit einem Durchmesser von mindestens 30 Zentimetern, oder mit einer Taucherflagge ( orangenes Rechteck mit einer weißen diagonalen Linie) oder mit der Taucherflagge des Buchstabens A des internationalen Flaggenalphabets, oder mit einer Taucherflagge  hoch angebracht am Wasserfahrzeug von dem aus getaucht wird.

 

Nachts muss die Boje einen Beleuchtungskörper haben, in gelber oder weißer Farbe, die auf einer Entfernung von mindestens 300 Metern sichtbar sein muss.

 

Gesetzesartikel 5

Staatsbürger von Kroatien und ebenfalls Staatsbürger anderer Länder dürfen nur mit einem gültigen Taucherschein Tauchen.

Der Taucherschein ist ein Jahr lang gültig.

 

Gesetzesartikel 9

Die maximale erlaubte Tiefe auf der man als Sportler und Freizeitsportler Tauchen darf sind 40 Meter.

 

Gesetzesartikel 10

Tauchen ist nicht erlaubt:

  1. a) in Häfen, Hafeneinfahrten, Ankerarealen von Häfen, und in Gebieten wo starker Verkehr herrscht
  2. b) in Gebieten wo das mit besonderen Regelungen verboten ist
  3. c) in Naturparks und anderen geschützten Gebieten des Meeres und der Unterwasserwelt
  4. d) in den Nationalparks Brijuni, Kornati, Krka und Mljet
  5. e) in der Nähe von Kriegsschiffen und Militärgebieten in der Nähe von der Küste, nur auf einer Entfernung von mindestens 100 Metern.

 

 

NEUERUNGEN UND ÄNDERUNGEN

Zagreb, den 7. Februar 2003

 

Gesetzesartikel 1a

Tauchen kann organisiert oder individuell sein.

 

Gesetzesartikel 2a

Absatz 2

Individuelles Tauchen kann anhand einer Erlaubnis für individuelles Tauchen ausgeübt werden (im weiteren Text: Erlaubnis).

 

Gesetzesartikel 5a

Die Erlaubnis aus dem Artikel 2a, Absatz 2 der Verordnung wird vom Hafenamt ausgestellt, beziehungsweise von den Zweigstellen.

Die Erlaubnis wird für Personen erteilt, die einen gültigen Taucherschein aus dem Gesetzesartikel 5 haben, in der Dauer von einem Jahr beginnend mit dem Ausstellungsdatum.

Die Gebühr beträgt 2.400,00 Kuna.

 

Ausführliche VERSION  unter:

https://www.kuestenpatent-kroatien.at/ac-nautik-blog/wp-admin/post.php?post=2911&action=edit

 


WICHTIG:

Für die Vollständigkeit und Richtigkeit geben wir keine Gewähr es soll nur als zusätzliche Informationsquelle dienen. Bei Unklarheiten Fragen Sie direkt bei einer Tauschschule, Hafenamt Behörde nach.

Quellen:  Ministerium für Schifffahrt, Verkehr und Verbindungen, www.min-kulture.hr, www.mmtpr.hr,