Österreichische IC Patente – Schwierigkeiten in Kroatien

Österreichische IC Patente – Schwierigkeiten in Kroatien

 

Österreichische IC Patente / Schiffsführerscheine 10 m und Schiffsführerschein 10 m Seen & Flüsse, welche für die Binnengewässer ausgestellt sind, werden ausnahmslos nicht von Kroatien anerkannt oder toleriert.

 

Verbindlich gültig und anerkannt werden nur Bootsscheine oder Patente die von der kroatischen Regierung in nachstehend genannter Liste veröffentlicht worden sind.

 

In accordance with Article 4 Paragraph 3 of The Ordinance on Boats and Yachts

(Official Gazette No. 27/05, 57/06, 80/07, 3/08 and 18/09)

certificates issued by competent authorities of other states

are recognized for operating Croatian flag boats and yachts as in the table below.

 

 

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Fahren ohne gültige Berechtigung in keinem Fall von den Verantwortlichen in Kroatien toleriert wird und bei Missachtung bestehender Vorschriften mit rechtlichen und finanziellen Konsequenzen nach kroatischem Recht zu rechnen ist.

 

Nicht betroffen sind die Befähigungsausweise FB2 bis FB4, diese werden nach wie vor als Gültige Bootsscheine in kroatischen Gewässern anerkannt:

Befähigungsausweis zur selbstständigen Führung von Motoryachten im Fahrtbereich 2 Küstenfahrt – 20 sm (Yacht master licence) ÖSV

Befähigungsausweis zur selbstständigen Führung von Motoryachten im Fahrtbereich 2 Küstenfahrt – 20 sm (Yacht master licence) MSVÖ

International Certificate for Operators of Pleasure Craft C – 20 nautical miles, M motorized craft or

S sailing craft (ÖSV or MSVÖ)

 

Befähigungsausweis zur selbstständigen Führung von Motoryachten im Fahrtbereich 3 Küstenfahrt – 200 sm (Yacht master licence) MSVÖ

International Certificate for Operators of Pleasure Craft C – 200 nautical miles, M motorized craft or

S sailing craft (ÖSV or MSVÖ)

 

Berechtigung zur selbstständigen Führung von Segeljachten im Fahrtbereich 4 Weltweite Fahrt (Yacht master Licence) ÖSV

Berechtigung zur selbstständigen Führung von Segeljachten im Fahrtbereich 4 Weltweite Fahrt (Yacht master Licence) MSVÖ

IC Resolution 40
IC Resolution 40