Tirol – Schiffsführerpatent 10 m Seen & Flüsse
Das Patent ist nur gültig für Binnengewässer und wird am Meer nicht anerkannt oder geduldet. Alle Informationen, die besagen, dass Schiffsführerpatente 10 m Seen und Flüsse in Kroatien in den Küstengewässern vor dem Festland und den vielen Inseln innerhalb der drei Meilen Zone geduldet bzw. wird stillschweigend akzeptiert wird, sind absolut falsch.
Es kann passieren, dass ein kleineres Charterunternehmen nicht nach einem gültigen Patent fragt und ein Boot überlässt. Das hat nicht mit Glück zu tun, sondern kann sich als kostspielige Falle präsentieren. Denn bei der erstbesten Kontrolle, werden bei fehlenden, in Kroatien gültigen Papieren hohe Strafen oder Bußgelder fällig und das Boot wird Vorort festgesetzt. Noch schlimmer ergeht es jenen Möchtegern-Kapitänen, die ohne gültiges Schiffsführerpatent in einen Unfall geraten, ihnen drohen hohe Strafen, die auch Freiheitsentzug zur Folge haben können.
Mit dem Küstenpatent das Meer erobern
Wer also mit einem Boot am Meer fahren möchte, der muss – Schiffsführerschein 10 hin oder her – ein Küstenpatent, der kroatischen Boat Skipper B mit UKW-See-Sprechfunk-Lizenz besitzen.
Der Bootsführerschein B inkl. UKW berechtigt zum Führen von
- Segel und Motoryachten sowie Jet-Ski,
- ohne Einschränkung der Motorisierung (kein kW/PS-Limit),
- bis 30 BRZ (je nach Bauart sind das Yachten bis ca. 18 m Länge),
- die UKW-See-Sprechfunk-Berechtigung für Kroatien (Die Prüfung kann mit dem vollendeten 16. Lebensjahr (16. Jahre) abgelegt werden. Für Minderjährige gilt ein PS Limit von 15 kW.)
Gemacht werden kann das kroatische Küstenpatent – der Boat Skipper B mit UKW-See-Sprechfunk-Lizenz – beim Marktführer AC Nautik an vielen Orten in Österreich und Kroatien. Der Zeitaufwand beträgt nur zwei Tage, vorausgesetzt das Skriptum wird daheim sorgfältig durchgearbeitet und der Inhalt verinnerlicht.