AC Nautik
Donaupatent in Niederösterreich – geht es besser
Die Donau
Niederösterreich wird fast gänzlich über die Donau entwässert. Die Donau erreicht Niederösterreich über den Strudengau. Bei Grein hat die Donau mit 20 m in Österreich ihre tiefste Stelle. Auf dem Weg durch Österreich durchströmt die Donau drei Engtälern und anschließend zwei Becken, das Tullner Becken mit der Wiener Pforte etwa bei Klosterneuburg und das Wiener Becken mit der Hainburger Pforte, danach verlässt die Donau das Bundesland Niederösterreich bzw. die Republik Österreich.
Der Oberlauf der Donau findet in Niederösterreich sein Ende, die Donau wandelt sich vom Gebirgsfluss zu einem Tieflandfluss. Drei Schleusen regulieren die Höhenunterschiede der Donau auf dem Weg durch Niederösterreich, die Schleuse Altenwörth, die Schleuse Greifenstein und die Schleuse Freudenau auf Wiener Gebiet.
Schiffsführer- oder Bootsführerschein
Zum Führen eines Kraftfahrzeugs berechtigt ein Führerschein. Um ein Boot oder Schiff zu führen, wird ein Bootsführerschein erforderlich. Im Volksmund wird dieser Befähigungsausweis „Bootsführerschein“ oder „Donaupatent“ genannt – die korrekte Bezeichnung in Österreich aber lautet „Schiffsführerpatent“. Um ein großes Schiff führen und befehligen zu dürfen, benötigt es viel Erfahrung, technisches ‚Know-how‘ und ein Kapitänspatent. Es gibt eine Anzahl verschiedener Versionen von Schiffsführerpatenten hier aber geht es speziell um das umgangssprachliche „Donaupatent“.
Das Donaupatent
Mit dem umgangssprachlichen Begriff „Donaupatent“ ist eigentlich das ehemalige – immer noch gültige „Schiffsführerpatent C“ – gemeint. Der Unterschied zum österreichischem Schiffsführerpatent 10 Meter ist gravierend. Während das „Österreichische Schiffsführerpatent – 10 Meter“ auf allen Binnengewässern (Seen und Flüsse) und auf den Wasserstraßen gültig und zugelassen ist, gilt die Zulassung für das Donaupatent – altes „Schiffsführerpatent C“ – nur für Österreichs Wasserstraßen und hier speziell für die Donau.
Österreichische Schiffsführerpatente
Das Schiffsführerpatent 10 m (SFP 10 m) und das Schiffsführerpatent 10 m Seen und Flüsse (SFP 10 m Seen und Flüsse) – beide Patente fallen in den Zuständigkeitsbereich der neun Bundesländer. Das Schiffsführerpatent 10 m kann nur in den Bundesländern Oberösterreich, Niederösterreich und Wien erworben werden. Eine Schleusenfahrt ist zwingend vorgeschrieben.
Schiffsführerpatent – 10 m
Berechtigung zur selbstständigen Führung von Kleinfahrzeugen mit einer Länge bis zu 10 m auf Wasserstraßen (z. B. Donau) und sonstigen Binnengewässern!
Schiffsführerpatent – 10 m – Seen und Flüsse
Berechtigung zur selbstständigen Führung von Kleinfahrzeugen mit einer Länge bis zu 10 m auf Binnengewässern, ausgenommen sind Wasserstraßen!
Bodensee
Diese Infos gelten nicht für den Bodensee und den Alten Rhein von seiner Mündung bis zur Straßenbrücke Rheineck-Gaissau sowie für den Neuen Rhein von der Mündung in den Bodensee bis zur Straßenbrücke Hard-Fussach. Auskünfte über die auf diesen Gewässern geltenden rechtlichen Vorschriften erteilt die
Bezirkshauptmannschaft Bregenz.
Fahrpraxis
Die für eine Zulassung zur Prüfung erforderliche Fahrpraxis:
• eine Schleusenfahrt für das Schiffsführerpatent – 10 m
• weitere Fahrpraxis ist nicht zwingend vorgeschrieben, jedoch wird diese im Sinne der eigenen Sicherheit dem Wohl der Passagiere empfohlen!
• Erfahrung und Routine können nur durch entsprechende Fahrpraxis gesammelt werden!
Die Übungen auf dem Wasser sind nur Grundlagen – weiteres unter „praktische Prüfung“.
Wahlweise Berechtigungen (als Option)
Beförderung von Fahrgästen
Diese Berechtigung ist nicht nur für das Führen von Fahrgastschiffen erforderlich, sondern auch für die Beförderung von bis zu 12 Fahrgästen auf anderen Fahrzeugen.
Grundkenntnisse der technischen Vorschriften für die Stabilität von Fahrgastschiffen im Fall einer Havarie, für die Schottenteilung und für die Ebene der größten Einsenkung; Maßnahmen zum Schutz der Fahrgäste im Allgemeinen sowie insbesondere bei Evakuierung, Havarie, Kollision, Auflaufen, Brand, Explosion und anderen Panik auslösenden Situationen.
Führung von Fahrzeugen unter Radar
Allgemeine Kenntnisse über Funkwellen und die Arbeitsweise von Radaranlagen; Befähigung im Gebrauch des Radargerätes, Auswertung des Radarbildes und der vom Gerät gelieferten Informationen sowie Kenntnis der Grenzen solcher Informationen; Anwendung des Wendegeschwindigkeitsanzeigers; Kenntnis der schifffahrtspolizeilichen Vorschriften über die radargestützte Schiffsführung.
Niederösterreich
Das Bundesland Niederösterreich ist nahezu ideal geeignet für den Erwerb des Schiffsführerpatentes 10 m. Die Wasserstraße Donau durchfließt das Land in seiner gesamten Breite und der Höhenunterschied wird durch zwei (3) Schleusen geregelt. Die gestaute Donau biete sich als fast ruhender Stausee zum Übungswasser (Seenersatz) an.
Bei Fragen zu den österreichischen Schiffsführerpatenten 10 m und zum kroatischen Schiffsführerpatent Boat Skipper B mit UKW-See-Sprechfunk-Lizenz steht Ihnen AC Nautik gern mit professioneller Information zur Seite.