FB 2 oder Küstenpatent – sollte hier die Frage sein
Es wird sich schwierig gestalten, zwei Patente miteinander zu vergleichen, die ihren Ursprung in zwei verschiedenen Ländern und grundverschieden Gesellschaften als Basis haben. Die beiden Grundbegriffe dürften ihre Bedeutung mehr oder weniger identisch sein, wenn in Gedanken der Begriff „Yacht“ durch das Wort „Boot“ ersetzt wird.
Die „Yacht“ist ein Wasserfahrzeug, das für Sport- oder Vergnügungszwecke bestimmt ist.
Die Motoryacht ist ein Fahrzeug, das seinen Antrieb vornehmlich durch einen Motor erhält, unabhängig davon, ob auch eine Stützbesegelung vorhanden ist.
Die Segelyacht ist ein Fahrzeug, das seinen Antrieb vornehmlich durch den Wind erhält, auch wenn ein Motor eingebaut oder angehängt ist. Darunter fallen auch die sogenannten Motorsegler.
Fahrtenbereich FB 2
Der Befähigungsausweis Fahrtenbereich 2 (FB 2) erlaubt Küstenfahrten im 20 Seemeilen-Bereich.
Der FB 2 berechtigt zum Führen einer Segelyacht / Motoryacht in Küstenfahrt. Der Bereich Küstenfahrt erstreckt sich auf einen Bereich von 20 sm, gemessen von der Küste (Festland oder Insel).
Anforderungen an Bewerberinnen und Bewerber
Bewerberinnen und Bewerber um ein Internationales Zertifikat für die Führung von Yachten müssen zum Zeitpunkt der Ablegung der Prüfung:
- Mindestalter 18 Jahre,
- Nachweis der geistigen und körperlichen Eignung (z. B. Führerschein)
- Nachweis Farbunterscheidungsvermögen (rot/grün) – nicht erforderlich, wenn ein KFZ-Führerschein mit Erstausstellung vor 11/1997 vorliegt,
- Erste-Hilfe-Kurs 16 Stunden
Seemännische Praxis und Seefahrtserfahrung für den Befähigungsausweis FB2:
Sofern die seemännische Praxis und die Seefahrterfahrung nicht ausdrücklich als Schiffsführerin bzw. Schiffsführer nachzuweisen sind, sind sie von der Bewerberin bzw. vom Bewerber, wenn sie bzw. er nicht als Wach- oder Schiffsführerin bzw. -führer eingesetzt wurde, als Crewmitglied in verantwortlicher Funktion nachzuweisen.
Die seemännische Praxis und Seefahrtserfahrung sind mittels Logbuch oder logbuchähnlicher Aufzeichnungen auf der Art von Yacht (Segelyacht / Motoryacht), für die der Befähigungsausweis angestrebt wird, nachzuweisen.
- für die Küstenfahrt für Motoryachten durch 300 Seemeilen und 12 Bordtage,
- für die Erweiterung Motoyachten FB 2 mindestens fünf Bordtage und 100 Seemeilen.
- für die Küstenfahrt für Segelyachten FB 2 durch 500 Seemeilen und 18 Bordtage.
- für die Erweiterung Segelyachten FB 2 mindestens zwölf Bordtage und 300 Seemeilen
Die Befähigungsausweise des OeSV berechtigen zur Ausstellung des International Certificate for Operators of Pleasure Craft IC.
Küstenpatent
Der Bootsführerschein „Boat Skipper B“ berechtigt zum Führen verschiedener, motorbetriebener Wasserfahrzeuge – Motoryachten, Segelyachten und Jetfahrzeuge – und bietet in Kroatien die Möglichkeit, eine völlig neue Art den Urlaub zu genießen. Einsame Buchten und Naturstrände sind mit dem Boot problemlos vom Wasser aus zu erreichen, so kann man den überfüllten Touristenstränden einfach entfliehen.
Boat Skipper B mit UKW-See-Sprechfunk-Lizenz
Das wohl bekannteste kroatische Küstenpatent, der Boat Skipper B mit UKW-See-Sprechfunk-Lizenz berechtigt dazu, Segelboote und Motorboote bis 30 BRZ (ca. 18 m Länge) zu führen. Das Patent wird vom kroatischen Ministerium für Seefahrt, Transport und Infrastruktur (Ministry of Maritime Affairs, Transport and Infrastructure) ausgestellt. Die Prüfungen finden ausschließlich in den kroatischen Hafenämtern statt. Bei den meisten Hafenämtern ist dies in kroatischer, deutscher und englischer Sprache möglich.
Die Erlaubnis gilt für den Bereich innerhalb der 12-Meilen-Zone – die Motorleistung ist nicht begrenzt. Die Erlaubnis wird ab 16 Jahren erteilt. Wird das Patent kommerziell genutzt, gilt die Erlaubnis erst ab 18 Jahren und nur für den Fahrtenbereich III (6 NM von der Küste/Insel). In Kroatien ist für jedes motorbetriebene Boot – auch für Beiboote unter 5 PS – ein Führerschein zum Führen von Wasserfahrzeugen (Befähigungszeugnis) erforderlich.
Chartern mit…
Der Boat Skipper B beinhaltet die UKW-See-Sprechfunk-Lizenz, die auf allen, mit Funk ausgerüsteten Booten und Yachten gesetzlich vorgeschrieben ist. Das gilt auch zum Führen von Charteryachten in Kroatien, hier ist die UKW-See-Sprechfunk-Lizenz ein Muss, denn ohne diese Funk-Lizenz gibt es kein Boot.
Übrigens – es gibt keine zeitliche Befristung für das kroatische Küstenpatent B. Das Patent kann Sie ein Leben lang durch Europas schönstes Bootsrevier begleiten, Ihnen immer neue Wasserlandschaften erschließen.
AC Nautik – der Profi
AC Nautik ist seit vielen Jahren kompetenter, seriöser und professioneller Spitzen-Ausbilder für das kroatische Küstenpatent, den „Boat Skipper B“. Die Erfolgsbilanz für die Kursteilnehmer liegt weit über dem Durchschnitt. Informationen unverbindlich durch unseren kostenlosen, telefonischen Support. Wir beraten Sie gern umfassend über unser breites Leistungsangebot. AC Nautik ist hier zu erreichen.