Donauptent 10m

Donauptent 10m

Heutzutage gewinnt es immer mehr an Beliebtheit seine Freizeit oder seinen Urlaub auf einem Boot oder gar einer Yacht zu verbringen.
Mit einem Bootsschein Österreich oder vielmehr dem richtigen Patent ist dies für fast jeden möglich.

Die beliebte Donau Route

Die Donau ist über 2858 Kilometer lang und Europas zweitgrößter Fluss.
Die Donau passiert dabei 10 unterschiedliche Länder, so viele also, wie kein anderer Fluss dieser Welt.
Sie möchten sich auch auf diese beliebte Route begeben und neue Abenteuer auf dem Wasser erleben wissen aber nicht genau wie das geht?
Dann lesen Sie jetzt im nachstehenden, welches Patent und welche Voraussetzungen Sie dafür benötigen.

Das Donauptent 10m oder umgangssprachlich auch das Schiffsführerpatent 10m

Was ist das Donauptent 10m überhaupt?

Dieses spezielle Bootsschein Österreich Patent ermöglicht Ihnen das selbstständige führen von Boten und Schiffen und anderen Wasser Kleinfahrzeugen die, die gesamtlänge von 10 Metern nicht überschreiten. Mit diesem Bootsschein oder besser gesagt, mit diesem Patent dürfen Sie dann sowohl auf Wasserstraßen, auf Seen, Flüsse als auch auf anderen Binnengewässern fahren.

Welche Voraussetzungen müssen Sie für das Donauptent 10m erfüllen?

– sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein
– sie müssen sowohl körperlich als auch geistig für die Führung eines Wasserfahrzeuges geeignet sein
– sie benötigen ein ärztliches Gutachten, das Sie geeignet sind, über genügend Farbunterscheidungsvermögen verfügen und verlässlich ein Fahrzeug führen können.

Welche Themen umfasst das Donauptent 10m?

Punkt 1
Das Donaupatent umfasst allgemeine Themen, wie die Gewässerkunde und die wichtigsten Gewässer Merkmale, sämtliche Vorschriften bezüglich der Schiffsführung und der schifffahrtspolizei.

Punkt 2
Allgemeine Kenntnisse zum Führen, Navigieren und Manövrieren des Fahrzeuges, vor allem die Kurs und die Positionsbestimmung.
Außerdem wird genau auf Situationen wie Strömung, Wind, Tiefgang und Sog eingegangen.
Des Weiteren stellen Dinge wie die Schiffsschraube, der Anker und auch die Ruder ein Thema dar.

Punkt 3
Alle Schiffsaufbau Grundkenntnisse, anfangend vom Motor über die Bedienung bis hin zur Betriebskontrolle, sowie die Manöver in Häfen, beim Überholen und beim Begegnen.

Punkt 4
Alle grundlegenden Dinge in Unfall Situationen, über Rettungsausrüstung, erste Hilfe, die Dichtung eines Lecks, Festfahren und Kollisionen.

Punkt 5
Alle wichtigen und nötigen Grundkenntnisse über den Funk, die Radaranlage und alles was drum herum ist.
Sämtliche Grundkenntnisse über die sogenannte Wende Geschwindigkeitsanzeige.
Das Führen des Fahrzeuges unter dem Radar.

Punkt 6
In diesem Punkt geht es um die Beförderung von weiteren Personen.
Hier geht es im einzelnen um Schutzmaßnahmen der Fahrgäste bei möglichen Gefahren, wie Brand, Evakuierungen, Auflaufen und Kollisionen und andere Situationen die Panik auslösen könnten.

Alle einzelnen Punkte und Details können Sie gerne bei einer Schule Ihrer Wahl für dieses Patent erfragen.

Die Beförderung von weiteten Personen

Wenn Sie vorhaben weiter Personen und Fahrgäste zu befördern, brauchen Sie einen zusätzlichen Beförderungsschein, die kann aber mit dem Patent zusammen erworben werden.

Wo kann man das die Prüfung machen?

Das Donaupatent 10 kann nur in Wien, Oberösterreich und Niederösterreich erworben werden da die anderen Bundesländer leider über keine Wasserstraßen verfügen.

Wie lange dauert ein Schiffsführerpatent 10m Kurs?

Um das Schiffsführerpatent 10m zu erhalten Bedarf es nicht so viel Zeit, wie es bei einem Auto Führerschein der Fall wäre.
In der Regel beläuft sich die Kursdauer auf etwa 10 Stunden, dieses kann sich aber je nach Kursanbieter etwas unterscheiden.
Die Kurse können sowohl unter der Woche als auch an den Wochenenden gebucht werden.

Die Prüfung

Die Prüfung ist in zwei Teile aufgebaut zum einen Gibt es den theoretischen Teil der überwiegend aus rechtlichen Bestimmungen und der Technik besteht und dann gibt es noch den praktischen Teil, in dem es eher um das Erproben von Manövern geht.

Die Abschlussprüfung wird unter der Magistratsabteilung 58 der Landesregierung durchgeführt