Sein oder Nichtsein – das große europäische Verwirrspiel

Sein oder Nichtsein – das große europäische Verwirrspiel

Es ist kaum noch nachvollziehbar, was da so täglich – ja, fast stündlich – an Möglichkeiten für oder gegen die persönliche Bewegungsfreiheit veröffentlicht wird. Als besonders dreist könnte es empfunden werden, wenn Regierungsmitglieder sich hinstellen und ihre Landsleute darauf hinweisen, dass auch die heimatlichen Gefilde schöne Urlaubsorte bieten. Direkter bemerkt, wozu die Grenzen öffnen, daheim hat es genau so schön zu sein. Schengen – da war doch mal was?! Um an der europäischen Idee zu scheitern, braucht es seit Covid-19 keine Ausnahmegenehmigung oder Sonderregelung. Klein, klein und bestenfalls bilateral ist die Devise.

Sloweniens Versuch wurde zum Flop

Slowenien startete den Versuch, die Grenze nach Kroatien ohne Einreisebeschränkung zu öffnen und hatte dabei im Blickwinkel bilaterale Abkommen mit den Nachbarländern, schließlich steht die Urlaubszeit unmittelbar bevor, zumindest was die Vorbereitungen betrifft.

Doch das Experiment der Grenzöffnung für EU-Bürger währte nur drei Tage, dann griffen wieder die alten Restriktionen. Slowenische Optimisten hoffen nun auf eine EU-weite Vereinbarung – arbeiten aber aus Zeitgründen vorab erst einmal an bilateralen Vereinbarungen mit den EU-Ländern über Möglichkeiten zur Grenzöffnung. So ist man bestrebt bis Juni eine Vereinbarung mit Österreich zu bekommen.

Kroatiens Sommersaison zurzeit noch ein Traum

Kroatiens Wirtschaft hängt am Tropf des Tourismus und der läuft derzeit gegen Null. Auch hier versucht die Regierung mit bilateralen Verträgen dem Tourismus Leben einzuhauchen, ihn auf die Füße zu stellen. Offene Grenzen zu den Nachbarstaaten wären eine Basis, würde diese um Österreich und Deutschland erweitert, könnte Hoffnung auf eine machbare Saison aufkeimen.

Aber noch herrscht Uneinigkeit innerhalt der EU-Länder

Was nutzt es, wenn der Urlauber ohne größere Probleme sein Urlaubsziel an der Adria erreicht, bei der Heimreise aber zu einer 14-tägigen Quarantäne gezwungen wird. So kann der Vorstoß Kroatiens mit der einseitig getroffenen Regelung für die Einreise von Touristen aus EU- und Schengen-Ländern, schnell zur unüberwindbaren Hürde für den Urlauber werden.

Kroatien erlaubt Touristen aus EU-Ländern ohne besondere gesundheitliche Auflagen die Einreise,

•  wenn eine Ferienunterkunft gebucht oder angemietet ist,

•  eine Urlaubsreise in Kroatien gebucht wurde,

•  wenn man geschäftliche Gründe angibt,

•  wirtschaftliches Interesse für, in oder an Kroatien nachweist oder

•  unaufschiebbare persönliche Gründe vorträgt.

Die Kehrseite dieser Regelung

Noch ist nicht abschließend geklärt, was ausländischen Bürgern widerfährt, die in das kroatische Adrialand eingereist sind und anschließend aus Kroatien kommend, wieder in anderen EU-Länder, auch in ihr Heimatland einreisen. Müssen diese eine 14-tägige Quarantäne absolvieren?

Zwar bröckelt die Anzahl der Länder sowohl in Österreich als auch in Deutschland, die bei der Rückkehr aus einem EU-Land auf eine Quarantäne bestehen, verbindlich aber ist das nicht und gesetzlich geregelt auch noch nicht. Vielleicht sollten die Verantwortlichen in Brüssel hier einmal eingreifen – zumal solche Intervention kein Geld kostet. Quellen: ORF – EU – AA