Kroatisches Küstenpatent B
Gültigkeit Bootsführerschein in Kroatien
Das „Kroatische Küstenpatent“ oder „Boot Skipper B“ ist der amtliche Bootsführerschein Kroatiens. Man hört und liest zuweilen, dass man das „Kroatische Küstenpatent“ kaufen kann, das ist mitnichten der Fall! Ohne eine bestandene Prüfung mit Anwesenheit in Person wird kein rechtsgültiger Sportführerschein „Kroatisches Küstenpatent“ ausgehändigt.
Die mündliche Prüfung muss vor Beamten einer Hafenbehörde in Kroatien abgelegt werden und dauert ungefähr 20 bis 25 Minuten. Die Prüfung ist nicht so umfangreich wie in anderen Ländern, umfasst aber alle sicherheitsrelevanten Themen, die beherrscht werden müssen.
Eine praktische Prüfung wird in den Hafenämtern nicht verlangt, generell ist aber zur eigenen Sicherheit und anderer, immer angesagt an praktischen Trainingskursen teilzunehmen, bevor man sein neu erworbenes „Kroatisches Küstenpatent“ auf den Gewässern praktiziert.
Das „Kroatische Küstenpatent“ wird vom Ministerium für See, Transport und Infrastruktur ausgestellt, d. h. es handelt sich um ein amtliches Dokument und nicht um einen Vereinsschein.
Anerkennung und Gültigkeit
Wenn Sie Inhaber dieses Zertifikates „Kroatisches Küstenpatent“ sind, haben Sie die Erlaubnis bis 12 Meilen vor Kroatiens Küsten und seinen Inseln im adriatischen Meer folgende Bootsklassen zu führen: Fischer- oder Frachtboote, alle Typen Sportboote, Yachten bis 30 GT, Charteryachten bis 30GT, auch ohne professionelle Crew. Ausnahme sind Passagierschiffe, die dürfen bis zu 3 Meilen vor der Küste geführt werden.
Zu beachten ist immer, dass in Kroatien für absolut jedes motobetriebene Wasserfahrzeug immer ein gültiger Bootsführerschein benötigt wird.
Wissenswert
Das „Kroatische Küstenpatent“ gibt die Möglichkeit in den Gewässern Motoryachten, Segelyachten und Katamarane zu steuern. Die einzige Einschränkung ist, dass 30GT, Groß-Tonnage, nicht überschritten werden darf. Auch ist mit dem Bootsführerschein „Kroatisches Küstenpatent“ eine kommerzielle Nutzung bis zu 3 Meilen vor den kroatischen Küsten, ob Festland oder Inseln, erlaubt.
Grundsätzliches
Für jedes motorbetriebene Wasserfahrzeug wird in Kroatien ein gültiger Führerschein benötigt, das gilt auch für Segelschiffe ab einer Länge von 2,5 Meter.
Derjenige, der am Steuer steht, muss einen gültigen Bootsführerschein, z. B. das „Kroatische Küstenpatent“, besitzen. Es gibt keine Rudergänger-Regelung wie in anderen europäischen Ländern üblich, wo es ausreicht, wenn eine Person mit Führerschein an Bord ist und eine andere Person steuert. Es kann empfindliche Strafen zur Folge haben, wenn der Steuermann nicht den gültigen Führerschein vorweisen kann.
Die UKW-See-Sprechfunk-Lizenz
Im „Kroatischen Küstenpatent“ ist der Funkschein (UKW-See-Sprechfunk-Lizenz) immer enthalten. Für alle Charterschiffe über 7 Meter Länge ist der Seefunk vorgeschrieben und ein Funkschein wird beim Chartern immer verlangt.
Ab welchem Alter
Das „Kroatische Küstenpatent“ kann mit dem 16. Lebensjahr ausgehändigt werden, d.h. man muss am Prüfungstag 16 Jahre alt sein. Es gilt aber zu beachten, dass „Kroatische Küstenpatent“ Fahrer unter 18 Jahren nur Boote bis maximal 20 PS führen dürfen. Erst ab 18 Jahren ist die Begrenzung der Motorleistung aufgehoben.
Im Ausland anerkannt
In der „Internationale Maritime Organisation“, IMO, gibt es das Abkommen der gegenseitigen Anerkennung von Bootsführerscheinen der Mittelmeeranrainer-Staaten. In den Saaten der EU wird er fast überall anerkannt.