AC Nautik
Welchen Bootsführerschein brauche ich im Mittelmeer?
Noch ist der Weg zu einem europäischen Bootsführerschein weit, sehr weit. Nationale Egoismen und die im Europäischen Sportschiffsverband (EBA) organisierten Sportbootnutzer wünschen nicht, dass ein Europäisches Schiffsführerpatent seitens der Kommission umgesetzt wird bzw. nachgedacht wird.
Wer also über einen Bootsführerschein nachdenkt wird feststellen, dass das Angebot umfassend ist.
Egal ob in Deutschland oder Österreich – es besteht für jede Art von Gewässern ein eigenes Patent. Für den angehenden Bootsfahrer heißt es Augen auf, die Übersicht behalten – auch wenn es schwerfällt.
Die alles beherrschende und entscheidende Frage ist: Wo soll gefahren werden, das Mittelmeer ist groß und faszinierend ist der Küstenverlauf.
Folgende Bootsführerscheine könnten zu Diskussion stehen:
In Deutschland:
Sportbootführerschein See (SBF See)
Der SBF See ist vorgeschrieben beim Führen von Fahrzeugen mit einer Leistung an der Schraube von mehr als 11,03 kW (15 PS).[2] Anders als in der Binnenschifffahrt gibt es keine Beschränkung der Rumpflänge des Bootes. Der Bootsführer kann einen geeigneten Rudergänger bestimmen, der nicht im Besitz des Führerscheins sein muss.
Sportküstenschifferschein (SKS)
Der SKS ist ein Führerschein für Küstengewässer, das sind Meeresreviere mit bis zu 12 sm Abstand zur Küste.
Sportseeschifferschein (SSS)
Der Sportseeschifferschein (SSS) ist ein deutscher amtlicher Sportschifferscheine. Er erlaubt das Führen gewerblich genutzter Sportboote mit Motor und unter Segel in küstennahen Seegewässern. Alle Meere bis 30 Seemeilen vom Land sowie die gesamte Ost- und Nordsee, den Ärmelkanal, den Bristolkanal, die Irische und Schottische See, das Mittelmeer und das Schwarzes Meer.
Sporthochseeschifferschein (SHS)
Der Sporthochseeschifferschein (SHS) ist der amtlichen Sportschifferscheine zum Führen von Yachten sowie Ausbildungs- und Traditionsschiffen „mit Antriebsmaschine“ oder „mit Antriebsmaschine und unter Segel“ in der weltweiten Fahrt – alle Meere.
Österreich
Österreichische Befähigungsausweise für das Führen von Jachten sind die vom Österreichischen Segel-Verband und vom Motorbootsportverband für verschiedene Fahrtbereiche ausgegebenen Bootsführerscheine.
Fahrtbereich 1 – Befähigungsausweis für Tages- und Wattfahrt
Dieser Befähigungsausweis berechtigt zur selbständigen Führung von Jachten im Fahrtbereich 1 (FB1). Das umfasst die Fahrt in Küstennähe und auf geschützten Gewässern in einem Bereich von drei Seemeilen von der Küste entfernt – vom Festland oder Inseln.
Fahrtbereich 2 – Befähigungsausweis für Küstenfahrt
Der Befähigungsausweis für Küstenfahrt berechtigt zur selbstständigen Führung von Jachten im Fahrtbereich 2 (FB 2): das ist der Bereich von 20 Seemeilen, gemessen vom Festland oder Inseln.
Fahrtbereich 3 – Befähigungsausweis für Küstennahe Fahrt
Der Befähigungsausweis für Küstennahe Fahrt berechtigt zur selbstständigen Führung von Jachten im Fahrtbereich 3 (FB3): das ist der Bereich von 200 Seemeilen, gemessen von der Küste.
Fahrtbereich 4 – Befähigungsausweis für Weltweite Fahrt
Der Befähigungsausweis für Weltweite Fahrt berechtigt zur selbstständigen Führung von Jachten im Fahrtbereich 4 (FB 4): Das ist der Bereich, der über die 200 Seemeilen hinausgeht.
Anmerkung zu dem FB
Jeder Befähigungsausweis kann direkt erworben werden. Der Ausweis für den FB1 ist also nicht Voraussetzung für den FB2 usw.
Kroatisches Küstenpatent
Wenn lieber das Mittelmeer erobern, traumhafte Küstenstreifen entdecken wollen, dann ist das kroatisches Küstenpatent, der Boat Skipper B mit UKW-See-Sprechfunk-Lizenz etwas für Sie! Es wäre aber verkehrt, zu glauben, das kroatische Küstenpatent sei nur etwas für das Mittelmeer. Innerhalb der EU wird der Boat Skipper B – so auch in Deutschland – anerkannt. Sie dürfen damit Ihr eigenes Boot in ausländischen Gewässern steuern oder auch vor Ort Boote chartern. Der Boat Skipper B gilt für Motor- und für Segelboote.
‚Küstenpatent‘ werden die Bootsführerscheine in Kroatien genannt. Hier gibt es die allgemein zugänglichen Patente Boat Skipper A und B.
Der Boat Skipper A berechtigt zum Führen von Booten bis zu einer Länge von sieben Metern und einer Motorleistung von 8 kW in einem küstennahen Streifen, der bis zu sechs nautischen Meilen von der Küste entfernt ist (Fahrtenbereich III). Das Mindestalter für die Erlaubnis ist 16 Jahre.
Der Boat Skipper B berechtigt dazu, Segelboote und Motorboote bis 30 BRZ – das sind Boote, bauartbedingt, zwischen 18 und 20 Meter – zu führen. Der Bootführerschein gilt für Segelyachten, Motoryachten und Jetfahrzeuge; die Motorleistung ist nicht begrenzt. Erteilt wird die Erlaubnis ab 16 Jahren, bei kommerzieller Nutzung ab 18 Jahren und nur für den Fahrtenbereich III).
Anmerkungen:
In Kroatien gilt für alle Boote und Schiffe mit Motor Führerscheinpflicht.
Kroatien ist Mitglied der IMO (International Maritime Organization). Abkommen gibt es zwischen allen Mittelmeeranrainerstaaten über die Anerkennung von Bootsführerscheinen. Ausbildung und Prüfungen sind bei den Mitgliedern der Organisation abgestimmt.
AC Nautik
Der Profi unter den Ausbildern zum Boat Skipper B mit UKW-See-Sprechfunk-Lizenz mit Sitz in Gössendorf südlich von Graz hält den Spitzenplatz unter den Ausbildungsunternehmen. Hier den Kurs zum Küstenpatent zu buchen, bedeutet bei entsprechender Vorbereitung durch das Skriptum, dass die Prüfung vor dem kroatischen Hafenamt erfolgreich abgeschlossen wird. Der hervorragende Service begleitet den Kursteilnehmer von der Anmeldung bis zur Übergabe des Küstenpatents. Umfassende Informationen von AC Nautik hier.