AC Nautik Was darf man mit dem kroatischen Küstenpatent?

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Was darf man mit dem kroatischen Küstenpatent?

Mit dem kroatischen Küstenpatent darf man sowohl Motor- und Segelyachten als auch Katamarane oder Jet-Ski steuern. Einzige Einschränkung: Es dürfen 30 GT (Groß-Tonnage) nicht überschritten werden.

Kroatisches Küstenpatente

In Kroatien werden Bootsführerscheine als Patente bezeichnet. Diese Bezeichnung ist für angehende deutsche Skipper ein wenig verwirrend, denn in Deutschland wird die Bezeichnung „Patent“ fast nur für Befähigungsnachweise der Berufsschifffahrt verwendet. Als Bootsführerschein für die private Nutzung gibt es in Kroatien die Patente Boat Skipper A und B mit UKW-See-Sprechfunk-Lizenz.

Boat Skipper A

Der Boat Skipper A berechtigt zum Führen von Booten:

  • bis zu einer Länge von sieben Metern und
  • einer Motorleistung von 8 kW
  • in einem küstennahen Streifen, der bis zu sechs nautischen Meilen von der Küste entfernt ist (Fahrtenbereich III).
  • Das Mindestalter für die Erlaubnis ist 16 Jahre.

Da in Kroatien für alle Boote und Schiffe mit Motor Führerscheinpflicht gilt, ist er bestens geeignet, um per Beiboot oder Dinghi von der Segelyacht ans Ufer zu fahren oder Jugendlichen den ersten Kontakt zum Bootführen zu ermöglichen.

Da der Aufwand an Zeit und Kosten etwa gleich groß ist, wie beim Boat Skipper B ist die Empfehlung gleich das Küstenpatent B zu machen, wenn das Alter – A 16 Jahr und B 18 Jahre – keine Rolle spielt.

Boat Skipper B mit UKW-See-Sprechfunk-Lizenz

Der Boat Skipper B berechtigt dazu: Segelboote und Motorboote bis 30 GT zu führen. Die Erlaubnis gilt für Segelyachten und Motoryachten, Katamarane und Jetfahrzeuge; die Motorleistung ist nicht begrenzt. Erteilt wird die Erlaubnis ab 16 Jahren, bei kommerzieller Nutzung ab 18 Jahren und nur für den Fahrtenbereich III).

Wichtig:

In Kroatien sind fast alle Charteryachten mit UKW-See-Sprechfunk ausgerüstete, für sie besteht für See-Sprechfunk-Lizenz-Pflicht.

In Kroatien gilt für alle Boote und Schiffe mit Motor Führerscheinpflicht.

Schönstes Boots-Revier der Welt

Kroatien verfügt über eine 1.700 Kilometer lange, traumhafte Adria-Küste. Die über 1.000 Inseln, Eilande und Riffe tragen viele wohlklingende Namen und nur wenige sind ganzjährig bewohnt. Kroatien besitzt eines der schönsten Boots-Reviere der Welt. Sie erhalten nach bestandener Prüfung, den begehrten Schlüssel zu diesem Paradies – das Küstenpatent, den Boat Skipper B mit UKW-See-Sprechfunk-Lizenz. Man wird Sie beneiden, wenn Sie – am Ruder stehend, den Kurs bestimmend – aus dem Hafen laufen.

AC Nautik – der Profi für das Küstenpatent

AC Nautik – der Profi – ist seit vielen Jahren kompetenter, seriöser und erfahrener Spitzen-Ausbilder für das kroatische Küstenpatent, den „Boat Skipper B mit UKW-See-Sprechfunk-Lizenz“. Die Erfolgsbilanz der Kursteilnehmer liegt weit über dem Durchschnitt. Informationen unverbindlich durch den kostenlosen, telefonischen Support. Wir beraten Sie gern umfassend über unser breites Leistungsangebot.

Der Weg wird zum Ziel

Der Weg zum Küstenpatent B von der Anmeldung über den Kurs bis zur bestandenen Prüfung ist weder steil noch steinig. Alle notwendigen Informationen erhalten Sie auf der Website von AC Nautik.

  • Die Anmeldung zum Kurs erfolgt elektronisch über das Internet.
  • Nach wenigen Tagen erhalten Sie die Anmeldebestätigung und die notwendigen Kursunterlagen nebst Skriptum.
  • Die Vorbereitung zum Kurs und zur Prüfung liegt nun bei Ihnen. Mit dem Skriptum sollten Sie sich auseinandersetzten und es verinnerlichen.
  • Den letzten Schliff und die Feinheiten bringt dann am Tag vor der Prüfung im Hafenamt der Vorbereitungskurs.
  • Haben Sie zwischenzeitlich Fragen, hilft Ihnen der Support per Telefon oder E-Mail.
  • Um den Ablauf der Kurseinheit und um die Prüfung kümmert sich AC Nautik.  
  • Ihre Konzentration richtet sich ganz auf das Skriptum.

Gültigkeit – Küstenpatent

AC Nautik hat diese Informationen nach besten Wissen und Gewissen für Sie erhoben, weist jedoch darauf hin, dass diese ohne unsere Gewähr sind. Es besteht keine Gewähr für Vollständigkeit, sondern soll nur als zusätzliche Informationsquelle dienen. Die hier zusammengefassten Informationen wurden mit der Hilfe der zuständigen Botschaften, Wirtschaftskammer Österreich, Außenministerium, Ministerien, usw. erstellt. Aufgrund der komplexen Thematik empfiehlt es sich bei offenen Fragen unbedingt zusätzliche Informationsquellen beizuziehen.

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