Boat Skipper C – der geselligere Bruder lässt grüßen

 

Boat Skipper C – der geselligere Bruder lässt grüßen

Eigentlich ist der Boat Skipper C – besser bekannt als „Mornar Motorist“ – ein Berufspatent, mit dem gewerbliche Fahrten auch außerhalb der 3-Seemeilengrenze durchgeführt werden dürfen, vorausgesetzt es liegt eine amtliche Arbeitsgenehmigung vor.

Gültigkeitsbereich

Die Berechtigungen sind in etwa gleich wie beim Boat Skipper B. Ergänzend werden möglich:

  • gewerbsmäßige Personenbeförderung mit gewerbsmäßiger Crew auf Motor- & Segelbooten bzw. Motor- und Segelyachten bis zu 30 BRZ.
  • Es dürfen gewerbliche Fahrten auch außerhalb der 3-Seemeilengrenze durchgeführt werden.

LINK dazu: https://www.kuestenpatent-kroatien.at/Kustenpatent-Kroatien/bootsfuhrerschein.html

Voraussetzung

  • Gemacht werden kann der Boat Skipper C auch ohne Boat Skipper B als Vorraussetzung aber nicht zu empfehlen. Man sollte schon Grundlagen haben.
  • Zusätzlich muss ein mehrtägiger Kurs in der nautischen Akademie in Kroatien belegt werden.                        
  • Die Gültigkeit ist 5 Jahre befristet. Danach muss ein Besuch bei einem kroatischen Amtsarzt erfolgen. Sind gesundheitliche Probleme ausgeschlossen, wird das Patent von der Behörde um weitere 5 Jahre verlängert.

Für normale Freizeitskipper, die rein privat unterwegs sind, ist dieser Schein nicht erforderlich. Aber sinnvoll für besseren Versicherungsschutz und Internationale Reisen mit Yachten.  Grundsätzlich keine Begrenzung mit den Boat Skipper C weltweit.

LINK dazu: https://www.kuestenpatent-kroatien.at/Kustenpatent-Kroatien/bootsfuhrerschein.html

Küstenpatent C

Gültigkeit Küstenpatente

Es gibt weder eine internationale noch eine EU-weite Regelungen für Sportbootführerscheine. Somit kann jedes Land grundsätzlich nur Bootspatente für die eigenen Gewässer ausstellen. Hinzu kommt, dass jeder Uferstaat eigene Bestimmungen hat, was das Befahren seiner Gewässer mit Sportbooten betrifft. In der Regel ist jedoch gewährleistet, dass Bootsführerscheine anderer Länder dann anerkannt werden, wenn sie amtlich sind und von der jeweils zuständigen Behörde ausgestellt wurden. Der Beitritt Kroatiens zur EU (Europäische Union) hat somit keine grundlegenden Änderungen bei der Gültigkeit der kroatischen Küstenpatente nach sich gezogen. Die kroatischen Patente werden in aller Regel anerkannt.

Österreichischer Bootsführerschein FB2 & FB3

Funkzusatzprüfung                                                               

Es wird dringend empfohlen, zu der bestehenden Boat Skipper C Lizenz oder „ehem. Mornar Motorist“

die Prüfung zur UKW-See-Sprechfunk-Berechtigung abzulegen und sich über die Neuerungen bei SAR-Abwicklung – wie Notruf über Mobiltelefone (Handy) über ein MRCC (Maritime Rescue Coordination Center) zu informieren.

Wichtig

Bei der Funk-Prüfung können auch Fragen zur Navigation gestellt werden, da z. B. die Positionsbestimmung ebenfalls Bestandteil eines Notrufes ist.

Wenn Sie hinsichtlich der Kartenarbeit mit Navigationsbesteck noch sattelfest sind, brauchen Sie also lediglich einen Funkkurs zu absolvieren und können beruhigt zur Prüfung antreten.

Sollten Sie jedoch bei der Lösung der Basis Navigationsaufgaben (Bestimmung von Position ohne GPS, Entfernung und Kurs) aus der Übung gekommen sein, sollten Sie an einem Auffrischungskurs teilnehmen.

www.kuestenpatent-kroatien.at

AC Nautik