Boat Skipper C – Küstenpatent C

Der Boat Skipper C, auch als „Küstenpatent C“ bekannt, ist ein Berufspatent, das gewerbliche Fahrten auf Booten und Yachten ermöglicht, auch außerhalb der 3-Seemeilengrenze, sofern eine amtliche Arbeitsgenehmigung vorliegt. In diesem Blogbeitrag erfahren Sie mehr über die Berechtigungen und Voraussetzungen für den Boat Skipper C.

Bootsführerschein Kategorie C
Bootsführerschein Kategorie C

Gültigkeitsbereich:

Die Berechtigungen für den Boat Skipper C ähneln denen des Boat Skipper B. Ergänzend sind jedoch auch gewerbsmäßige Personenbeförderungen mit einer gewerbsmäßigen Crew auf Motor- und Segelbooten bzw. Motor- und Segelyachten bis zu 30 BRZ (Bruttoregistertonnen) gestattet. Dieser Schein erlaubt außerdem gewerbliche Fahrten außerhalb der 3-Seemeilengrenze.

Bootsführerschein Kategorie C
Bootsführerschein Kategorie C

Voraussetzungen:

Um den Boat Skipper C zu erwerben, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Zusätzlich müssen Sie einen mehrtägigen Kurs an der nautischen Schifffahrtsschule in Kroatien absolvieren.

Die Gültigkeit des Boat Skipper C beträgt 5 Jahre. Nach Ablauf dieser Zeit müssen Sie sich einer Untersuchung bei einem kroatischen Amtsarzt unterziehen. Wenn keine gesundheitlichen Probleme vorliegen, wird das Patent von der Behörde um weitere 5 Jahre verlängert.

Es ist wichtig zu beachten, dass der Boat Skipper C in erster Linie für gewerbliche Aktivitäten im maritimen Bereich gedacht ist. Für Freizeitskipper, die rein privat unterwegs sind, ist dieser Schein in der Regel nicht erforderlich.

Gültigkeit von Küstenpatenten:

Es gibt keine internationalen oder EU-weiten Regelungen für Sportbootführerscheine. Jedes Land kann Bootspatente nur für seine eigenen Gewässer ausstellen, und die Vorschriften für die Nutzung von Sportbooten in den Gewässern eines Landes variieren. In der Regel werden Bootsführerscheine anderer Länder jedoch dann anerkannt, wenn sie von der zuständigen Behörde ausgestellt wurden und amtlich sind.

Der Beitritt Kroatiens zur EU hat keine grundlegenden Änderungen in Bezug auf die Gültigkeit der kroatischen Küstenpatente mit sich gebracht. Diese werden in der Regel weiterhin anerkannt, aber es ist ratsam, sich über die aktuellen Bestimmungen und Anforderungen in Kroatien zu informieren, insbesondere wenn Sie dort Bootsfahrten planen.

MEHR dazu:

https://www.kuestenpatent-kroatien.at/Kustenpatent-Kroatien/bootsfuhrerschein.html