EU-Mehrwertsteuernachweis für das Boot in Kroatien

EU-Mehrwertsteuernachweis für das Boot in Kroatien

Ein Nachweis über die entrichtete Mehrwertsteuer wird von Bootsbesitzern innerhalb der Europäischen Union für alle Boote verlangt,
die nach dem 1. Jänner 1985 in Betrieb genommen wurden – Brüsseler Richtlinie 92/111/EWG vom 14. Dezember 1992.

Entsprechend wird benötigt:

Nachweis über gezahlte Umsatzsteuer (T2L-Papier oder Originalrechnung)