AC Nautik – Kroatien – Urlaub und Meer
Urlaubszeit ist Reisezeit. Eigentlich sollten es die schönsten Tage im Jahr sein, doch auch in einem EU-Land können böse Überraschungen lauern. In vielen Mitgliedsstaaten gilt nämlich die vertraute Devise: „Vor dem Gesetz sind alle gleich – besonders die einen“. Und es ist ein Irrtum zu glauben, dass nur im Heimatland die Bürokratien besonders tief verankert ist. Fallstricke und Fettnäpfchen sind europaweit und gleichmäßig verteilt. So betrachtet macht auch eines der schönsten Segel- und Boots-Paradiese Europas keine Ausnahme.
AC Nautik – einer der größten Anbieter des „Kroatischen Küstenpatentes“, des Boot-Skipper B – unternimmt den Versuch, Urlauber – speziell Boots-Urlauber – mit Informationen vor bösen Urlaubsüberraschungen in Kroatien zu bewahren. Wohl wissend, dass er vorhandene Informationen in der schnelllebigen Zeit nur unter Vorbehalt, nach bestem Wissen und Gewissen weitergibt.
Skipper in Kroatien – Bestimmungen und Regeln
Sportbootskipper müssen auf kroatischen Küstengewässern Regeln und Vorschriften beachten und vor allem möglichst befolgen. Die Ahndung der Verstöße gegen kroatische Vorschriften erfolgt ohne Nachsicht.
Papiere
Dokumente und Unterlagen, die ein Skipper in Kroatien unbedingt dabeihaben muss:
- Kroatisches Küstenpatent, Sportbootführerschein See oder ein gleichwertiger Befähigungsnachweis,
- Crewliste (diese wird nur bei Einreise auf dem Seeweg benötigt),
- gültiger Internationaler Bootsschein oder anderer Nachweis der Bootsregistrierung,
- Eigentumsnachweis, bei einem geliehenen Boot, eine vom Bootseigner ausgestellte Vollmacht. Diese muss von einer in- oder ausländischen Behörde oder notariell beglaubigt sein.
- eine Kopie einer gültigen Bootsregistrierung aus dem Heimatland, z. B. der Internationale Bootsschein (IBS),
- EU-Mehrwertsteuernachweis und/oder T2L-Formular,
Versicherungsnachweis für eine Bootshaftpflichtversicherung (verpflichtend für Boote mit mehr als 15 kW),
- EU-Konformitätserklärung ab Bootsbaujahr 1998,
- Nachweis über die bezahlten Gebühren.
- kroatische Seekarte 101 – Informationskarte für Nautiker.
Sind diese Papiere nicht vorhanden, ist die Einreise mit einem geliehenen Sportboot nach Kroatien in aller Regel nicht möglich.
Einreise auf dem Seeweg
Bei der Einreise über See muss ohne Verzögerung, ohne Zwischenstopp auf kürzestem Weg der nächstgelegene Hafen (Port of Entry) angelaufen und unverzüglich beim Hafenamt einklariert werden. Es ist die Vorlage der Crewliste beim Hafenamt erforderlich.
Ausreise über See
Vor dem Verlassen Kroatien ist zuvor beim Hafenamt auszuklarieren.
Ausreise auf dem Landweg
Wird das Schiff per Trailer auf dem Landweg nach Kroatien gebracht, muss es, bevor es zu Wasser gelassen wird, beim Hafenamt angemeldet werden. Die Crewliste ist nicht erforderlich.
Funkzeugnis
Ist eine Funkanlage an Bord, muss mindestens ein Crewmitglied ein gültiges Funkzeugnis besitzen.
- In der Regel reicht das SRC (die UKW-See-Sprechfunk-Lizenz) für die kroatische Küste aus.
SRC (Short Range Certificate) – beschränkt gültiges Funkbetriebszeugnis gültig für UKW und GMDSS,
- LRC (Long Range Certificate) – allgemeines Funkbetriebszeugnis‘ gültig für GW, KW. UKW, Inmarsat und GMDSS.
Trailer und Boot
Geschwindigkeitsbegrenzungen
Für Gespanne in Ortschaften 50 km/h, außerorts 80 km/h und auf Autobahnen 90 km/h.
Gespanne
Gespanne dürfen in Kroatien folgende Maße haben: max. 2,55 m Breite, max. 18,75 m Länge. Maximale Maße für Anhänger mit Deichsel: 2,55 x 12 m. Bei Gespannen ist das Mitführen von zwei Warndreiecken verpflichtend.
Gespanne und Wohnmobile, deren Abmessungen die zulässigen Grenzen überschreiten, benötigen eine Ausnahmegenehmigung.
Schiffsschraube beim Trailern abdecken
Vor Fahrtantritt ist für einen ordnungsgemäßen Schutz der Schiffsschraube zu sorgen. Die ungeschützte Schiffsschraube des mitgeführten Bootes ist eine Gefahrenquelle. Die Verkleidung muss so beschaffen sein, dass Schnittverletzungen durch die Schraube vermieden werden. Wer diese Vorschriften missachtet, muss mit einem Bußgeldbescheid rechnen.
Anfallende Gebühren für Skipper in Kroatien an
Befahrungsgebühren
In Kroatien werden diverse Gebühren für Boote über 2,50 m Länge sowie für Boote kleiner als 2,50 m Länge mit einer Motorisierung von mehr als 5 kW (6,8 PS) erhoben. Der Nachweis über gezahlte Gebühren ist mitzuführen!
Die Gebühr, die pro Kalenderjahr bei Hafenämtern zu bezahlen ist, setzt sich zusammen aus Bootslänge, Verwaltungsgebühr, Schiffssicherheitsgebühr, Informationskarte und Leuchtfeuergebühr.
Kurtaxe
Die kroatische Kurtaxe von Touristen wird für die Bereiche Camping, Hotel und Privatübernachtungen erhoben.
Unabhängige davon wird eine eigene Kurtaxe für die Eigner von Booten, die länger als 5 m und mit Koje(n) ausgestattet sind, erhoben. Diese muss bei der Anmeldung des Bootes im Hafenbüro je nach Nutzungsdauer und Länge des Bootes beglichen werden. Sie ist generell verpflichtend für Boote mit Kajüten, die kroatische Gewässer befahren.
Kroatien – der Umwelt- und Gewässerschutz
Naturschutzgebiete / Nationalparks
Teile der kroatischen Küste sind als Nationalpark besonders geschützt. Dazu zählen die Brioni Inseln, die Kornaten, der Nationalpark Krka sowie Mljet und der Limski-Kanal.
Für das Befahren, Ankern und Übernachten gelten in diesen Gebieten Sonderregelungen.
Ein gesonderter Behälter für Altöl ist an Bord jedes Schiffes mitzuführen. Tanks zur Entsorgung werden in allen Marinas und größeren Häfen aufgestellt.
Für und Wider bei Bojenfeldern
Auch wenn es hin und wieder zu Problemen führen kann, die Natur sollte auch im Bootsverkehr einige Rechte und vor allem Schutz haben. Durch die Anlage von Bojenfeldern in beliebten Buchten wird dem freien Ankern entgegengewirkt.
In Kroatien gibt es zurzeit über 60 staatlich konzessionierte und eine größere Anzahl privat initiierter Bojenfelder. Alle Plätze sind kostenpflichtig. Freies Ankern im Bojenfeld und im Umkreis von 150 Meter ist verboten, Zuwiderhandlungen werden kostenpflichtig geahndet. Die Betroffenen reagieren unterschiedlich – teils zustimmend, teils heftig ablehnend.
Gewinner der Bojenfelder ist auf jeden Fall die Umwelt, hier speziell die Vegetation auf dem Meeresboden. Bojen gelten als bester Schutz für die empfindlichen Seegraswiesen. Motor- und Segelyachten, die an Bojen festmachen, werfen keine Anker mehr aus, müssen ihn auch nicht mehr einholen, was häufiger, größeren Schäden am Meeresgrund anrichtet.