Danke für das sehr gute Feedback für die Vorbereitungskurs zum Küstenpatent B inkl. UKW
Team AC Nautik
www.kuestenpatent-kroatien.at
https://web.facebook.com/Kuestenpatent/?ref=bookmarks
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Presseaussendung:
Gratulation zum Doppelweltmeister!
8:6-Finalerfolg gegen Gastgeber Ungarn
DER SEEWETTERBERICHT DES SEEWETTERZENTRUMS SPLIT VOM 01.08.2017 UM 0600 UHR
WARNUNG
Keine Warnung.
Mehr dazu auf:
Auf Deutsch:
Quelle: http://prognoza.hr/prognoze_e.php?id=jadran_n
Die Antwort lautet ja.
Alleine in Deutschland werden über 250 Boote im Jahr gestohlen.
Es ist aber einiges leichter ein Boot / Schiff wieder zu finden als einen PKW.
Sehr oft handelt es sich um Auftragsdiebstähle bei Booten.
Erst vor kurzen wurde in Trogir / Split ein Katamaran von einen bekannten Vercharter gestohlen.
Team AC Nautik
Tipp für anspruchsvolle Boots und Weinliebhaber in Istrien:
Weingut Kozlović
Preis: 180 Euro pro Person inkl. Wein
Info und Buchung: Weingut Kozlović, Vale 78, Momjan, 52460 Buje,
Tel.: 00385 (0)52 / 77 91 77, visit@kozlovic.hr, www.kozlovic.hr
Dieser Effekt ist noch deutlich ausgeprägter bei Booten, die in engeren Märkten gehandelt und in Serien mit sehr viel kleineren Stückzahlen als PKW gefertigt werden. Hinzu kommt die deutlich längere Lebenszeit von Booten, die oft mit einem kompletten Refit in einen Zustand versetzt werden, der sie auch nach Jahrzehnten wie neu erscheinen lässt. „Laut Liste“ ändert das aber nichts am Baujahr. Dazu kommt, dass Eigner üblicherweise im Lauf eines Bootslebens zahlreiche Veränderungen und zusätzliche Einbauten vornehmen, die bei einem Verkauf ebenso in die Preisfindung eingehen wie der allgemeine Pflege- und Wartungszustand.
Daraus ergibt sich, dass die meisten Boote selbst dann schlecht miteinander oder mit Listenpreisen vergleichbar sind, wenn sie gleichzeitig mit identischer Ausstattung die Werft verlassen haben. Hiervon sind lediglich die Verkaufsschlager der großen Marken ausgenommen, die in großer Stückzahl an viele Charterfirmen ausgeliefert wurden und für dieses Segment eine gewisse Zahlenbasis liefern.
Unverhoffte Strafzahlung in Kroatien – wenn man das Schiff nicht mehr verlassen darf
Viele träumen davon, einmal mit ihrem Schiff auf dem Meer zu fahren und dabei selbst die Adria zu entdecken. Sowohl die Freiheit auf dem Meer als auch das unbeugsame Rauschen der Wellen laden zu diesem Erlebnis ein. Mit dem Küstenpatent für Kroatien www.kuestenpatent-kroatien.at kann sich dieser große Wunsch endlich erfüllen. Dennoch gibt es einiges, was Sie beachten müssen, damit sich Ihr Traum nicht plötzlich in einen Albtraum verwandelt. Die geltenden Gesetze in Kroatien bereiten Seefahrern aktuell einige Probleme. Unter Umständen darf man vor der Küste Kroatiens das eigene Schiff nicht mehr verlassen, ohne zu hohen Strafzahlungen verpflichtet zu werden.
Erreichen Sie nach einer langen und erlebnisreichen Fahrt die Küste von Kroatien, so werden Sie sicher erst einmal die atemberaubende Aussicht genießen. Anschließend führt den stolzen Seefahrer der Weg zum eigenen kleinen Schlauchboot, um mit diesem vom Segelschiff an den Strand zu gelangen. Kommt es hierbei jedoch zu einer Kontrolle oder einem kleineren Unfall, können große Strafzahlungen gegen Sie erhoben werden. Doch worin besteht dabei das Problem? Der Bootsführerschein wurde schließlich abgelegt und damit sind Sie als Inhaber offiziell dazu berechtigt, die wunderschöne Inselwelt von Kroatien zu erforschen.
Die Komplikation besteht hierbei darin, dass der Gesetzgeber streng zwischen Motorjachten und Segeljachten unterscheidet. Die meisten Menschen, die lediglich mit einer Segeljacht fahren möchten, legen demnach ausschließlich das Küstenpatent für Segelschiffe ab. An dieser Überlegung ist grundsätzlich nichts falsch, denn dadurch können im Vorfeld einige Kosten gespart werden. Für den kroatischen Gesetzgeber handelt es sich jedoch lediglich dann um eine Segeljacht, wenn diese ausschließlich über einen Hilfsmotor verfügt. Der sogenannte Flautenschieber darf dabei nur für 30 Seemeilen reichen. Das Schlauchboot hingegen, das für die Überfahrt vom Segelschiff zur Küste genutzt wird, wird vom Gesetzgeber nicht als Segelfahrzeug, sondern als Motorfahrzeug betrachtet.
Aus diesem Grund sind von der aktuellen Problematik viele Menschen betroffen, die eine FB2-, FB3- oder FB4-Berechtigung für Segeljachten erworben haben. Das kleine Schlauchboot wird aufgrund seines Kraftmotors, der den Hauptantrieb darstellt, als Motorfahrzeug betrachtet erfordert dadurch eine Ausbildung für Motorjachten. Ohne diese werden Sie unverhofft zu einer hohen Geldstrafe verpflichtet, wenn Sie bei der Fahrt von Ihrer Segeljacht zur Küste kontrolliert werden oder es zu einem Unfall auf dieser Strecke kommt.
Die Lösung dieses Problems ist denkbar einfach. Zusätzlich zu Ihrem Küstenpatent für Segeljachten benötigen Sie ebenfalls ein Küstenpatent für Motorfahrzeuge, um auf der sicheren Seite zu sein. Dieser verhältnismäßig kleine Aufwand lohnt sich dabei in jedem Fall. Nach nur einem Wochenende, das Sie bei uns in Ihr Küstenpatent investieren, sind Sie von allen Sorgen befreit und können Ihren Ausflug nach Kroatien wieder ganz entspannt genießen. Melden Sie sich daher noch heute zu einem Kurs für das Küstenpatent in Kroatien bei uns www.kuestenpatent-kroatien.at an!
Diese vier Weine muss man in Kroatien getrunken haben:
Kleiner Tipp beim Prost:
Zu einem Mann sagt man „živio“.
Zu zwei (oder mehreren) Männern sagt man „živjeli“.
Zu einer Frau sagt man „živjela“.
Zu zwei (oder mehreren Frauen sagt man „živjele“
Team AC Nautik