Die Ursache ist immer häufiger reine Fahrlässigkeit bei Unfällen auf See in Kroatien
Das zuständige kroatischen Ministerium kündigt eine verstärkte Überwachung und die notwendigen rechtlichen Maßnahmen, die die Sicherheit des Seeverkehrs in den Vordergrund stellen würde an.
Der letzte Unfall auf See ereignete sich vor Orebic auf der kroatischen Halbinsel Pelješac.
Ein Holländer fuhr mit seinen Boot der Küste mit erheblich weniger als die zulässige erlaubte Entfernung entlang. Entsprechend nicht verwunderlich kam es zu einer Kollision.
Die verletzten Personen mussten mittels Helikopter nach Split transportiert werden.
Dazu auch eine kurze Zusammenfassung vom Interview:
Minister für die Sicherheit der Schifffahrt, maritime Kapitän Sinisa Orlic:
„Vom 1. Januar bis 20. Juli 2017 wurden auf See insgesamt 206 Such- und Rettungaktionen in Kroatien durchgeführt.
Die häufigsten Unfallursachen sind sicherlich die Fahrlässigkeit am Meer.
Fahrlässig ist, wenn Personen mit einen Schiff / Boot fahren und nicht sehen, ob Sie genügend Treibstoff haben.
Fahrlässig ist, wenn Sie nicht den Wetterbericht prüfen.
Fahrlässig ist, wenn Sie keine komplette Ausrüstung haben.
Diese Dinge sind, die als die häufigsten Ursachen für diese unglücklichen Ereignisse auf See festgestellt wurden.
Man muss aber auch sagen das in der Adria etwa 200.000 Schiffe / Boote unterwegs sind.
Achten Sie auf sich, achten Sie auf die anderen Verkehrsteilnehmer und respektieren Sie das Gesetz des Meeres“, warnt Orlic.“
DER SEEWETTERBERICHT DES SEEWETTERZENTRUMS SPLIT VOM 27.07.2017 UM 0600 UHR
WARNUNG
Einzelne Gewitter sind möglich auf der Südadria und im kleineren Teil Mitteladrias. Am Nachmittag auf der Süd- und teils auf der Mitteladria örtliche Nordwestböen, um 35 kn.
Kroatien droht Skippern, die von Italien kommen und nicht ordnungsgemäß ausklariert haben in Italien – und in Kroatien einklarieren, jetzt mit saftigen Bußgeldern.
Deshalb unbedingt beachten
Einreise auf dem Seeweg
Wer über den Seeweg mit dem Boot nach Kroatien einreist, ist verpflichtet auf den kürzesten Weg in den nächstgelegenen Hafen (Port of Entry) einzulaufen und folgende Grenzformalitäten durchzuführen:
Liste der Crew und Passagiere im Hafenamt beglaubigen lassen
Entgelte für die Schiffart-Sicherung entrichten
Grenzkontrolle zu unterziehen
Aufenthaltsgebühr zahlen – je nach Länge des Zeitraums
Den Aufenthalt ausländischer Staatsbürger auf dem Wasserfahrzeug entsprechend den Sondervorschriften zu melden.
Hubschraubereinsatz nach Schiffunfall am Neusiedler See – 46-jährige Neusiedlerin wurde ins Krankenhaus geflogen.
Am 23.07.2017 gegen 18.15 Uhr lenkte ein 18-jähriger Niederösterreicher ein mit insgesamt acht Personen besetztes Elektromotorboot im Bereich der Privatanlegeplätze in Neusiedl/See.
Aus bisher unbekannter Ursache kam es zum Zusammenstoß des Motorboots mit dem Steg, wobei eine 46-Jährige im Bereich des Brustkorbes zwischen Steg und Boot eingeklemmt wurde.
Durch den Schiffsunfall wurde die Neusiedlerin unbestimmten Grades verletzt und mit dem Notarzthubschrauber C3 in ein Krankenhaus verbracht.
Weitere Erhebungen zum Unfallhergang sind derzeit im Gange.