Wenn der Sportbootführerschein zum Problem wird

Geltungsbereich

Wer ein Motor- oder Segelboot vor einer Küste oder auf hoher See führen möchte, benötigt als Bürger der Bundesrepublik Deutschland oder mit dem Hauptwohnsitz in Deutschland den Sportbootführerschein See.

  • Der Sportbootführerschein mit dem Geltungsbereich Seeschifffahrtsstraßen (SBF See) ist die amtliche Lizenz zum Führen von motorisierten Booten, die für Sport- und Freizeitzwecke gebaut wurden. Aus gesetzlicher Sicht ist der SBF See nicht auf die drei-Meilen-Zone beschränkt.
  • Der SBF See ist vorgeschrieben beim Führen von Fahrzeugen mit einer Leistung an der Schraube von mehr als 11,03 kW (15 PS). Es gibt keine Beschränkung der Rumpflänge des Bootes. Der Bootsführer kann einen geeigneten Rudergänger bestimmen, der nicht im Besitz des Führerscheins sein muss.
  • Der SBF See enthält das Internationale Zertifikat der UN; er wird weltweit anerkannt und bleibt lebenslang gültig.
  • Der SBF See schließt den Sportbootführerschein Binnen nicht ein und setzt dessen Besitz auch nicht voraus.
  • Der SBF See ist Voraussetzung zum Erwerb weiterführender Scheine.
  • Vorgeschrieben sind weiterführende Scheine nur bei gewerblicher Tätigkeit.

Probleme inklusive

Das klingt alles mehr oder weniger perfekt und hat doch im Ausland so seine Tücken. Wer mit dem SFB See versucht, in Kroatien ein Boot zu chartern, wird zunächst darauf hingewiesen, dass mit dem SBF See nur Boote bis zu 30 BRZ (je nach Bauart ca. 15 bis 18 Meter) gechartert werden können.

Das kroatische Ministerium für Seefahrt und Verkehr hat diese Beschränkung verfügt. Das nächste Hindernis tut sich auf, wenn nach der notwendigen UKW-See-Sprechfunk-Lizenz gefragt wird. Der SBF See hat – im Gegensatz zum Kroatischen Küstenpatent, dem Boat Skipper B – diese nicht inkludiert.

Ein weiteres Hindernis bringt danach das hervorragende Beamten-Deutsch – da steht nämlich irgendwie verklausuliert etwas schwarz auf weiß von drei Seemeilen und schon ist der Schein, nach Ansicht ausländischer Behörden, begrenzt auf drei Seemeilen. Absolut sinnlos, wenn man den Text mindestens mehrmals liest und sich klar darüber wird, dass außer dem SBF See kein anderer Bootsführerschein in Deutschland zur privaten Nutzung verpflichtend ist. Wer es nicht glauben will, nachstehend ein Auszug aus der Interpretation von Wikipedia:

„Der Sportbootführerschein mit dem Geltungsbereich Seeschifffahrtsstraßen (kurz: SBF See) ist die amtliche Lizenz zum Führen von motorisierten Booten, die für Sport- und Freizeitzwecke gebaut wurden, im Geltungsbereich der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung (SeeSchStrO), d. h. auf den Seeschifffahrtsstraßen (Drei-Seemeilen-Zone und Fahrwasser innerhalb der Zwölf-Seemeilen-Zone, darüber hinaus die Unterläufe von Warnow, Trave, Elbe, Weser und Ems sowie der Nord-Ostsee-Kanal und weitere, in § 1 SeeSchStrO genannte und begrenzte Binnenwasserstraßen).

Der SBF See ist vorgeschrieben beim Führen von Fahrzeugen mit einer Leistung an der Schraube von mehr als 11,03 kW (15 PS).[2] Anders als in der Binnenschifffahrt gibt es keine Beschränkung der Rumpflänge des Bootes. Der Bootsführer kann einen geeigneten Rudergänger bestimmen, der nicht im Besitz des Führerscheins sein muss“.

Der Sportbootführerschein See ist Voraussetzung zum Erwerb weiterführender Scheine. Vorgeschrieben sind weiterführende Scheine nur bei gewerblicher Tätigkeit. Angehenden Seeseglern wird der Erwerb des SKS-Scheins empfohlen, da Segeln beim Sportbootführerschein See nicht vorkommt. Motorbootfahrer brauchen keine weiterführenden Scheine.

IC-Zertifikat – SFB See International

Da der Sportbootführerschein See das Internationale Zertifikat der UN enthält, wird er weltweit im Küstenbereich anerkannt.

Die Hohe See – internationale Gewässer

Hohe See oder internationale Gewässer – international bedeutet, dass hier kein Staat gesetzliche Vorschriften machen kann. Dank fehlender Vorschriften besteht für die Hohe See auch keine Führerscheinpflicht. Es wird nur ein Patent verlangt, um aus den nationalen Gewässern heraus und in die internationalen Gewässer hineinzukommen. Die sind nach 12 Seemeilen Hoheitsgewässern erreicht.

Reichweite des SFB See

Für denjenigen, der mit dem eigenen Boot unterwegs ist und in allen nautischen Disziplinen mehr als gut ist, gibt es vom Gesetzgeber keine Grenzen, denn nach den 3-Seemeilen finden keine Kontrollen mehr statt, und auf Hoher See bestehen keine Bootsführerscheinpflicht. Allerdings sollten die Boots-Versicherungen weltweite Gültigkeit haben.

Amtliche Kosten – Geltungsbereich Seeschifffahrtsstraßen

  • Zulassung                                          23,38 Euro
  • Theorie See                                       47,56 Euro
  • Praxis See                                           47,62 Euro
  • Erteilung der Fahrerlaubnis         26,83 Euro
  • Gesamt:                                  145,39 Euro (inkl. MwSt.)

Die Alternative heißt: Kroatisches Küstenpatent

Wer eventuellen Bootsführerschein Problemen in Kroatien ausweichen will, dem wird das – zu günstigen Bedingungen machbare – Kroatische Küstenpatent, der Boat Skipper B mit UKW-See-Sprechfunk-Lizenz empfohlen. Es erfüllt alle Bedingungen der kroatischen Vorschriften. Das kroatische Küstenpatent, der kroatische Bootsführerschein gilt nicht nur in den landeseigenen Küstengewässern, es wird fast überall anerkannt, auch in deutschen Küstengewässern, solange man seinen Wohnsitz nicht in Deutschland hat oder sich länger als ein Jahr in Deutschland niederlässt.

Information zum Boat Skipper B

Mehr Informationen zum Boat Skipper B erhalten Sie bei AC Nautik, Gössendorf, dem anerkannten, professionellen Ausbilder in Sachen Küstenpatent.

Mehr Sicherheit auf See durch SRC- und LRC-Funkzeugnis

AC NAutik das Original

Mehr Sicherheit auf See durch SRC- und LRC-Funkzeugnis

Drei Funkzeugnisse

Es gibt drei Funkzeugnisse: das Binnenfunkzeugnis UBI, das Seefunkzeugnis SRC und das Hochseefunkzeugnis LRC. Geschaffen und initiiert wurden das SRC und das LRC von der Fernmeldeunion der UN (ITU in Genf). Diese sind weltweit auf Seegewässern gültig – das SRC jedoch nur, wenn es amtlich ist und das Staatswappen trägt.

SRC und LRC gelten nicht auf Binnengewässern. Hier gilt das Binnenfunkzeugnis UBI und ist vorgeschrieben auf den Binnengewässern von 17 europäischen Staaten.

Binnenfunkzeugnis UBI

Zur Teilnahme am Binnenschifffahrtsfunk gehört das vorgeschriebene „UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk“ (UBI). Das UKW-See-Sprechfunkzeugnis UBI ist vorgeschrieben in 17 europäischen Staaten. Eine Besonderheit der Niederlande: Auf dem Ijsselmeer und auf dem niederländischen Wattenmeer wird das UBI, nicht der SRC verlangt.

Das UBI kann ab 15 Jahre erworben werden; die Prüfung kann drei Monate vorher gemacht werden. Das UBI gilt in Deutschland nicht nur auf den Binnenschifffahrtsstraßen, sondern es berechtigt auch zur Teilnahme am UKW-See-Sprechfunk in den Zonen 1 bis 2 (3 sm und 6 sm).

Küstengewässer

Vor den Küsten und auf See wird das SRC (Short Range Certificate) benötigt. Es ist ratsam und günstig, wenn UBI gleich mitgemacht wird, der dazu notwendige Lernaufwand ist gering – anders ist es bei den hohen Prüfungsgebühren.

99 Prozent aller mit Funk ausgerüsteten Yachten und Boote haben UKW-See-Sprechfunk. Sie dürfen mit dem SRC geführt werden. Nur Schiffe, mit denen Ozeane gequert, eine Fahrt in arktische Gewässer unternommen werden soll und generell auf Hoher See haben Funkgeräte mit ozeanweiter oder weltweiter Reichweite. Ausschließlich hierfür braucht man das LRC (Long Range Certificate).

Kleiner Hinweis: Wer das LRC für Langzeittörns benötigt, die auf das offene Meer hinausführen, sollte die Ausbildung und Prüfung erst kurz vor Reiseantritt absolvieren. Wichtige Dinge könnten bis zum Reiseantritt wieder vergessen werden.

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UKW-See-Sprechfunkzeugnis (SRC)

Das Short Range Certificate SRC heißt amtlich „beschränkt gültiges Funkbetriebszeugnis“. Die Beschränkung betrifft nur den Frequenzbereich. Das SRC berechtigt weltweit zur Teilnahme am Seefunk – ist aber auf UKW beschränkt. Das SRC kann ab 15 Jahren erworben werden; die Prüfung darf bereits drei Monate vorher abgelegt werden.

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Hochseefunkzeugnis LRC

Der Erwerb des LRC setzt Volljährigkeit voraus, Zulassung zur Prüfung ist schon drei Monate vorher möglich. Das LRC gilt weltweit für die Sport- und Kleinschifffahrt. Es berechtigt zur Teilnahme am Sprechfunk auf allen Frequenzen des Seefunkdienstes (Ultrakurzwelle UKW, Grenzwelle GW und Kurzwelle KW) sowie zur Teilnahme am Satellitenseefunk. Das LRC schließt das SRC ein, nicht aber das UBI.

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Lebensrettende Notfallhilfe

An Bord eine Funkanlage in Betrieb zu haben, kann im Notfall Leben retten! Um am See- und/oder Binnenfunk teilzunehmen, benötigt jeder Skipper von Sportfahrzeugen ein Sprechfunkzeugnis für die Schiffs-eigenen Anlagen. 

Die Berechtigung im Seefunk ist das SRC und im Binnenfunk das UBI. Das LRC ist, wird nötig für Schiffseigner mit entsprechender technischer Ausrüstung  (Inmarsat, Grenzwelle, Kurzwelle, Radiotelex) an Bord.

Auf einer Charteryacht im Seegebiet ist meistens ein UKW/DSC* Gerät an Bord.  Für dieses ist das SRC erforderlich. In Kroatien kann es größere Probleme geben, soll ein Schiff ohne Funkausbildung und Qualifikation gechartert werden.

* UKW/DSC UKW-See-Sprechfunk, eventuell gekoppelt mit DSC – Digital Selective Calling (DSC; Digitaler Selektivruf) – das ist ein Anrufverfahren im Seefunk, das alternativ zum Sprechfunk-Anruf benutzt wird.

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Skriptum Küstenpatent

Der Sportbootführerschein – die Kosten

Der Sportbootführerschein ist die amtliche Fahrerlaubnis zum Führen von Sportbooten auf den Binnenschifffahrtsstraßen und den Seeschifffahrtsstraßen.

Geltungsbereich

Auf den Binnenschifffahrtsstraßen ist der Sportbootführerschein vorgeschrieben für Fahrzeuge unter 20 Meter Länge (ohne Ruder und Bugspriet) und/oder einer größeren Nutzleistung als 11,03 kW (15 PS). Auf dem Rhein ist er vorgeschrieben für Fahrzeuge unter 15 Meter Länge und/oder mit einer größeren Nutzleistung als 3,68 kW (5 PS); in Berlin und Brandenburg ist er auf bestimmten Binnenschifffahrtsstraßen auch vorgeschrieben für Sportboote unter Segel.

Für den Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstraßen („SBF Binnen“) kann der Sportbootführerschein unter Segel, mit Antriebsmaschine oder mit Antriebsmaschine und unter Segel erworben werden.

Auf den Seeschifffahrtsstraßen (in der Regel bis zu drei Seemeilen) ist der Sportbootführerschein mit dem Geltungsbereich Seeschifffahrtsstraßen („SBF See“) zum Führen von Sportbooten mit Antriebsmaschine (Motorboote und Segelboote) vorgeschrieben für Fahrzeuge mit einer größeren Nutzleistung als 11,03 kW (15 PS). Vorgeschrieben ist er auch für das Führen von gewerbsmäßig genutzten Sportbooten bis zu 300 Meter Abstand vom Ufer bei entsprechender Einzelfallgenehmigung.

SBF: Voraussetzungen

  • Mindestalter unter Segel 14 Jahre (13 Jahre und 9 Monate am Tag der Zulassung), mit Antriebsmaschine 16 Jahre (15 Jahre und 9 Monate am Tag der Zulassung)
  • „Ärztliches Zeugnis für Sportbootführerschein-Bewerber“ als Nachweis, insbesondere für ausreichendes Sehvermögen (ggf. mit Sehhilfe), ausreichendes Farbunterscheidungsvermögen sowie ausreichendes Hörvermögen (ggf. mit Hörhilfe). Ein durch Prüfung erworbener Sportbootführerschein ersetzt das ärztliche Zeugnis bei einer Prüfung zum Erwerb des Sportbootführerscheins für einen anderen Geltungsbereich oder eine andere Antriebsart, sofern er zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als ein Jahr ist.
  • Vorlage eines gültigen Kfz-Führerscheins oder Führungszeugnisses. Auf die jeweilige Vorlage wird bei Minderjährigen verzichtet.

Welche Kosten entstehen?

der Vorbereitung auf die Prüfung zum SFB Binnen/See können nachstehende Kosten entstehen. Eine spontane Antwort lautet: So etwa 500,- € bis 1.000,- € können je nach Aufwand fällig werden.

Die Preise variieren von Ort zu Ort. Grundsätzlich kann man an sich folgenden, ungefähren Werten ausrichten

  • Prüfungsgebühr                                                                                              150,- € und mehr
  • Ärztliches Attest                                                                                              ab 20,- bis zu 50,- €
  • praktische Fahrausbildung                                                                         ab 50,- bis 150,- €
  • Navigationsset (Bleistift, Radiergummi, Navigationsdreieck- und Besteck) bis 30,- €
  • eventuell Gebühren für die Ausstellung des Führerscheins ca. 15,- €
  • Kursgebühren Theorie + Lehrgangsmaterial 120,- bis 200,- € / Kursgebühren Online Kurs ab 40,- €
  • eventuell Pyroschein bis zu 100,- € – wobei hier in der Regel ein Selbststudium ausreichend ist und er oft auch in der Fahrschule als Service kostenlos an einem Nachmittag unterrichtet wird.

Insgesamt und nur von den Grundkosten ausgehend kostet der Sportbootsführerschein ab 200 Euro aufwärts. Realistisch sollte man ab 500,- bis zu 1000,- € und ausreichend Zeit einplanen. Der SBF See kann deutlich teurer werden, wenn man zum Beispiel einen Trainingstörn bucht. Zu empfehlen ist das allerdings.

Wem es nicht schwerfällt, sich Wissen in Eigenregie anzueignen, kann über Onlinekurse oder selbstständiges Lernen viel Geld sparen.

Tipp: Wenn man sich auf den Sportbootsführerschein See vorbereitet, bietet es sich an, gleichzeitig für den Sportbootsführerschein Binnen zu lernen. Denn man spart gegenüber der getrennten Vorbereitung und Prüfung aufgrund der teilweise überschneidenden Inhalte Zeit und Geld. Es gibt Überschneidungen bei den Prüfungsfragen und die praktische Prüfung muss nur einmal erledigt werden. Hier macht sich die Investition in den Knotenkurs doppelt bezahlt, denn die Praxisausbildung ist für beide Sportbootsführerscheine identisch.

SBF: Gebühren

Häufige Gebührenkombinationen finden Sie auch im Folgenden.

Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstraßen, mit Antriebsmaschine

Zulassung                                                                  23,38 Euro

Theorie Binnen (mit Antriebsmaschine)         37,29 Euro

Praxis Binnen (mit Antriebsmaschine)            40,29 Euro

Erteilung der Fahrerlaubnis                                26,83 Euro

Gesamt:                                                    127,79 Euro (inkl. MwSt.)

Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstraßen unter Segel

Zulassung                                                                  23,38 Euro

Theorie Binnen (unter Segel)                              34,35 Euro

Praxis Binnen (unter Segel)                                 40,29 Euro

Erteilung der Fahrerlaubnis                                26,83 Euro

Gesamt:                                                    124,85 Euro (inkl. MwSt.)

Geltungsbereich Seeschifffahrtsstraßen

Zulassung                                                                  23,38 Euro

Theorie See                                                                47,56 Euro

Praxis See                                                                  47,62 Euro

Erteilung der Fahrerlaubnis                                26,83 Euro

Gesamt:                                                    145,39 Euro (inkl. MwSt.)

Geltungsbereich Seeschifffahrtsstraßen und Binnenschifffahrtsstraßen, mit Antriebsmaschine

Zulassung                                                                  23,38 Euro

Theorie See                                                                47,56 Euro

Theorie Binnen (Ergänzung)                                30,23 Euro

Praxis See                                                                  47,62 Euro

Erteilung der Fahrerlaubnis                                26,83 Euro

Gesamt:                                                    175,62 Euro (inkl. MwSt.)

Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstraßen, mit Antriebsmaschine und unter Segel am selben Tag

Zulassung                                                                  23,38 Euro

Theorie Binnen (mit Antriebsmaschine)                         37,29 Euro

Theorie Binnen (unter Segel Ergänzung)                        22,90 Euro

Praxis Binnen (mit Antriebsmaschine)                            40,29 Euro

Praxis Binnen (Segel Ergänzung am selben Tag)         19,69 Euro

Erteilung der Fahrerlaubnis                                                26,83 Euro

Gesamt:                                                                170,38 Euro (inkl. MwSt.)

Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstraßen, mit Antriebsmaschine und unter Segel, mit der Praxisprüfung an unterschiedlichen Tagen

Zulassung                                                                                                                  23,38 Euro

Theorie Binnen (mit Antriebsmaschine)                                                        37,29 Euro

Theorie Binnen (unter Segel Ergänzung)                                                       22,90 Euro

Praxis Binnen (mit Antriebsmaschine an einem Tag)                                 40,29 Euro

Praxis Binnen (unter Segel Ergänzung an einem anderen Tag)              40,29 Euro

Erteilung der Fahrerlaubnis 26,83 Euro

Gesamt:                                                                                        190,98 Euro (inkl. MwSt.)

Ergänzend

Doch das war noch nicht alles – noch immer ein gültiges Sprechfunkzeugnis und der Pyroschein.

Es existieren drei international gültige Sprechfunkzeugnisse:

  • SRC (Short Range Certificate) – für UKW-Anlagen
  • LRC (Long Range Certificate) – für Satellitenanlagen / Grenzwellen, Kurzwellen
  • UBI (UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk) – Sprechfunk auf Binnenwasserstraßen

Welches Zeugnis der Skipper vorweisen muss, richtet sich nach der Anlage, die auf dem geführten Boot ausgerüstet ist. Sobald ein Boot über eine solche Anlage verfügt, darf diese auch nichts ausgeschaltet bleiben! Die Kurse zum Seefunkzeugnis werden ebenfalls von den örtlichen Schulungszentren angeboten und kosten ab 135 Euro aufwärts. Die Prüfung kann jeder ablegen, der das 15. Lebensjahr vollendet hat. Ein Wochenendkurs oder drei bis vier Tage Abendkurs sollten reichen, sich ausreichend auf die Prüfung vorzubereiten.

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Ist das geführte Boot zum Beispiel nur mit erlaubnisfreien Mitteln zur Signalgebung im Notfall ausgestattet (Signalgeber im Clipsystem, Rauchmittel und Handfackeln), muss der Skipper keinen Pyroschein vorlegen. Für Seenotsignalmittel nach dem Sprengstoffrecht (Hand-Fallschirmsignalraketen) benötigt jedoch mindestens ein Crewmitglied den FKN (Fachkundenachweis für Seenotsignalmittel gemäß § 1 Absatz 3 1. Sprengstoffverordnung, SprengV. Für Signalpistolen gilt darüber hinaus der SKN (Sachkundenachweis nach dem Waffenrecht). Charterkunden sind eventuell von dieser Pflicht ausgenommen. Die Gesetzeslage ist aber undurchsichtig. In manchen Fällen fragen die Charterer deshalb trotzdem nach den entsprechenden Scheinen. Ausnahmereglungen hin oder her: Wer auf hoher See unterwegs ist, sollte mit dem Umgang mit Seenotsignalmitteln vertraut sein. Voraussetzung für den Pyroschein ist ein Mindestalter von 16 Jahren und der SBF See oder der SBF Binnen.

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Skriptum Küstenpatent
FB2 – Arbeitsbuch

Boat Skipper B – ein Lichtblick im Gewirr der Kleinkariertheit

Warum sollte auch …

Es gibt auf europäischer Ebene leider keine einheitlichen Regelungen für das Führen von Sportbooten.

Größte Möglichkeit ist im Sportbootbereich nur eine beschränkte Anerkennung des ICC (International Certificate of Competence) durch einige Mitgliedstaaten auf freiwilliger Basis.

Verbände als Regulativ …

Zur möglichen Einführung eines einheitlichen europäischen Sportbootführerscheins muss gesagt werden, dass dies bislang keine Priorität der Kommission war, und dass dies auch von den im Europäischen Sportschiffsverband (EBA) organisierten Sportbootnutzern nicht gewünscht wurde.

Einigkeit auf kleinstem Nenner …

Die Meinungen und Ansichten kochen schnell hoch, fällt der Name „Kroatisches Küstenpatent“. Ein rotes Tuch für Verbände, Vereine und Schifffahrtsbehörden in den zuständigen Ministerien, müssen diese doch um ihre einträgliche Pfründe fürchten, wenn der Boat Skipper B mit UKW-See-Sprechfunklizenz als gültiger Bootsführerschein auf den Meeren der Welt auftaucht. Was viel schlimmer ist, von den betroffenen zuständigen Hafenbehörden auch noch akzeptiert wird, selbst bei der immer kritischen Passage des Panama-Kanals spielt er nur eine untergeordnete Rolle. Er ist nur ein Stück amtlich bedruckter Kunststoff.

Ein Schein ist nur ein Dokument

Wer führt die Jacht der Bootsführerschein oder der Skipper. Einen Autofahrerneuling, der gerade seinen Führerschein in Besitz genommen hat, ist mit Sicherheit noch kein guter routinierter Autofahrer. Ein  

Bootsführer, egal welchen Schein in welchem Land er gerade bekommen hat, wird noch mindestens zwei Jahre benötigen, bis er ein Skipper ist. Das auch nur, wenn er jede freie Minute an Bord eines Bootes verbringt, am Ruder steht, Teil einer Crew ist.

Erlaubt ist die Praxis nur mit Patent

Der Boat Skipper B ist der amtliche Grundschein der kroatischen Handelsmarine. Nur wer diesen durch bestandene Prüfung erworben hat, darf sich an Bord eines Schiffes seine notwendige Praxis erarbeiten und nach Jahren Skipper sein. Rudergänger, die im Auftrag des Skippers das Boot führen, sind in Kroatien verboten. Das sollte jedem klar sein, der privat das Küstenpatent erwirbt. Die Praxis muss er sich aneignen, ob in Kursen oder als Crewmitglied bei einer Atlantiküberquerung, er kann Praxis auch gegen Bezahlung tage- oder wochenweise in Praxis-Kursen an Bord erwerben. Dann zählt nur noch das Können, der Bootsführerschein wird zur notwendigen Nebensache.

Bootscharter kann Probleme machen

Generell kann man behaupten, dass in Ländern, in denen Bootscheine vorgeschrieben sind, die auch vom Vercharterer verlangt werden. Hat er Zweifel am Können seines Kunden, wird er auf eine Probefahrt bestehen und erst danach das Boot verleihen oder nicht. Welcher Bootsführerschein das schlussendlich ist, sollte keine Rolle spielen, zumal die Bedingungen, um einen Bootsführerschein zu erwerben, von Land zu Land, in manchen Ländern sogar von Ort zu Ort sehr unterschiedlich sind. Die Scheine können sogar einen umfangreichen Prüfungstourismus auslösen.

Kroatien und er Schein

Um das kroatische Küstenpatent zu erwerben, muss der Segler oder Motorbootfahrer nicht zwingend die kroatische Nationalität haben. Er ist dann auf jeden Fall befähigt, in Kroatien zu segeln und zu chartern. Ein Kroate darf mit diesem für ihn „offiziell weltweit anerkanntem Schein“ natürlich auch in anderen Ländern ein Boot chartern. Für alle „Nicht-Kroaten“ wird es aber brenzlich, wenn es darum geht, eine Jacht in einem anderen Land zu führen oder gar zum Chartern zu bekommen…

Es wäre leicht möglich, diesen Unsinn zu zerpflücken und zu widerlegen, Schaden um die Zeit, für manchen ist und bleibt die Erde eine Scheibe.

Worte zu den Charterunternehmen

Nicht alles ist pures Gold, was da glänzt. Viele Vercharterer sind bei genauerem Hinsehen nur Agenturen, die, wenn es denn sein soll, weltweit Charterboote anbieten. Schwarze Schafe unter ihnen, die soll es wirklich geben, verchartern Boote, die es in der Ausführung gar nicht oder überhaupt nicht gibt. Das merkt der Kunde meist erst vor Ort, wenn er sein gemietetes Boot übernehmen will. Oder der Vermieter weicht aus, weigert sich den Bootsführerschein zu akzeptieren, angeblich würde die Versicherung im Schadensfall die Kosten nicht übernehmen. Dass es sich bei den Scheinen um amtliche Papiere handelt, spielt dabei keine Rolle, auch nicht, dass die fragliche Versicherung auf dem Billigsektor tätig ist und im Schadensfall, sowieso Probleme bereitet, egal, wer immer der Verursacher des Schadens ist.

Hinterfragen ist nie verkehrt

Viele bunte Bilder, längere Podcasts besagen nichts über die Qualität des Unternehmens, echte Kunden-Kommentare sind da schon eher glaubwürdig, außerdem gibt es im Netz die Möglichkeit, gezielte Fragen zu stellen. Bevor ein Reinfall vollendet wird, Geld sich – in häufigeren Fällen – für immer verabschiedet, ist es besser sich an die Arbeit zu machen und zu recherchieren.

Europa quo vadis?

Europa verlangt von seinen Bürgern länderübergreifend flexibel zu sein. Das könnte heißen, einmal hier, einmal dort und übermorgen ganz woanders zu arbeiten. Vor der Vereinigung konnte man so, ohne große Schwierigkeiten Führerscheine sammeln, für jedes Land mit Wohnsitz einen. Dabei ist man Jahre zuvor mit seinem Führerschein eben durch die Länder gefahren, häufig sogar zum Einkaufen. EUROPA – bitte entbinde jenem gewünschten flexiblen Eurobürger sich eine Sammlung Bootsführerscheine zuzulegen.

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Segeln auf der Hohen See – Probleme, die sich auftun

Motorboot-Training in Opatija

Es ist nicht leicht bei diesem Thema, die Übersicht zu behalten, denn Mögliches kann schnell zum „Unmöglich“ werden und trotzdem machbar sein. Die deutschen Küstengewässer haben ihre eigenen

Regelungen und Vorschriften.

Welchen Segel- Bootsschein brauche ich?

Beim Thema Segelscheine / Bootsschein verliert man heutzutage leicht die Übersicht. Früher, vor Zeiten, da gab es für Binnenseen den A-Schein, für handliche Meere und die große See den B-Schein und für die Offene See/ die Ozeane den C-Schein. All diese Segelscheine und Bootscheine waren freiwillige Verbandsscheine, nicht gesetzlich vorgeschrieben. Erst als der Gesetzgeber die Bühne betrat und mitmischte, wurde es unübersichtlich. Seitdem gibt es Pflichtscheine und freiwillige Segelscheine und Bootsscheine.

Gemein haben alle Scheine nur eines: Wer sie erwerben will, muss zuerst einmal jede Menge Theorie lernen und sich von Barem trennen.

Da gibt es Pflichtscheine

Gesetzlich vorgeschrieben sind die beiden Sportbootführerscheine. Für die Küstengewässer ist dies der „Sportbootführerschein See“ und für Binnengewässer (Flüsse und Seen) der „Sportbootführerschein Binnen“. Wer von der Polizei mit einem Segelboot/Motorboot kontrolliert wird, muss immer nur den Sportbootführerschein vorlegen, nur der ist gefragt. Nach Lage der Dinge ist Sportbootführerschein See ein reiner Motorbootschein. Trotzdem müssen Segler an der Küste den Schein vorlegen, wenn der Hilfsmotor mehr als 15 PS/11kW hat.

Funkschein

Diese Bootsführerscheine See sind günstig zu erwerben, haben aber einen Haken: Sie gelten nur für Boote ohne Funkgerät. Ist ein Funkgerät an Bord, benötigt der Skipper das Seefunkzeugnis SRC oder LRC. Das ist vorgeschrieben.

Pyroschein

Beim Sportbootführerschein See darf der Pyroschein nicht vergessen werden. Pyroschein wird der Fachkundenachweis nach Sprengstoffrecht genannt. In Deutschland wird er benötigt, wenn Fallschirmraketen an Bord sind. Fallschirmraketen steigen ca. 300 Meter hoch, brennen etwa 30 Sekunden lang und leuchten fast 40 Kilometer weit. Sie werden als gefährlich eingestuft. Charterboote an der deutschen Küste müssen laut Vorschrift Fallschirmraketen an Bord haben. Ohne Fachkunde könnten leicht Unfälle passieren, daher muss der Skipper den Pyroschein besitzen.

Freiwillige Segelscheine

Segler machen meistens zuerst den „Sportbootführerschein See“. Damit dürfen sie zwar an der Küste segeln, beherrschen es aber häufiger nicht. Eine Segelprüfung ist beim Sportbootführerschein See nicht vorgesehen. Segeln lernt man erst, wenn man den SKS-Schein macht, den Sportküstenschifferschein. Der SKS-Schein ist der Führerschein für Segeljachten. Der SKS-Schein ist ein freiwilliger Schein; die Polizei verlangt ihn nicht.

Schließlich gibt es noch den Sportseeschifferschein (SSS Schein) und

den Sporthochseeschifferschein (SHS Schein). Diese Scheine sind für Segler, die mit einer Segeljacht gewerblich tätig werden wollen und professionelles Niveau benötigen.

SKS-Schein – was heißt hier freiwillig?

So freiwillig macht man den SKS-Schein auch nicht. Die Polizei will ihn zwar nicht sehen, die Vercharterer von Booten aber schon. Wer eine Segeljacht ausleihen möchte, bekommt sie nicht mit dem Sportbootführerschein See. Vercharterer dürfen Segelboote nur an sachkundige Personen verleihen; Vercharterer verlangen daher den SKS-Schein, auch im Ausland.

Versicherungen verlangen den SKS-Schein, wenn sie einen größeren Schaden an einer Segeljacht erstatten sollen. Versicherungsverträge setzen ebenfalls die Sachkunde des Bootsführers voraus.

Eine alte Regel – die Theorie kommt vor der Praxis

Bei Bootführerscheinen spielt Theorie die Hauptrolle. Ohne Theorie geht nichts. Heute steht die Theorie im Mittelpunkt; beim Sportbootführerschein See erfordert die Theorie den größten Aufwand. Für den Sportbootführerschein See stehen viele Fragen an, die auf Antworten warten. Erst, wenn die Theorie bestanden ist, darf die Praxis Prüfung folgen.

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Skriptum Küstenpatent

Befähigungsausweis Fahrtbereich 2 (Küstenfahrt 20 Seemeilen)

Der Befähigungsausweis FB2 berechtigt zum Führen einer Segel- und Motorjacht* oder einer Motorjacht** in Küstenfahrt (Fahrt zwischen nahegelegenen Häfen entlang der Küste). Die Küstenfahrt erstreckt sich auf einen Bereich von 20 Seemeilen, gemessen von der Küste (Festland oder Inseln).

Anforderungen nach JachtVO Fahrtbereich 2:

  • Mindestalter 18 Jahre
  • Nachweis der geistigen und körperlichen Eignung (z. B. Führerschein)
  • Nachweis Farbunterscheidungsvermögen (rot/grün) – nicht erforderlich, wenn ein KFZ-Führerschein mit Erstausstellung vor 11/1997 vorliegt
  • Erste-Hilfe-Kurs 16 Stunden
  • Erfolgreich abgelegte Theorieprüfung FB2
  • Erfolgreich abgelegte Praxisprüfung FB2

Seefahrtserfahrung, seemännische Praxis

  • 500 Seemeilen (nur Motorjacht 300 sm)
  • drei Nachtfahrten und drei Nachtansteuerungen
  • Nachweis der seemännischen Praxis und Seefahrtserfahrung mittels Logbuches oder Seemeilenbestätigung gemäß Anlage 9 der JachtVO. Nachweise als Schiffsführer müssen mittels Logbuches erbracht werden.

Prüfungen

•     Theorie-Prüfung

•      Praxis-Prüfung

Dabei ist zu beachten, dass die praktische Prüfung erst abgenommen werden darf, wenn die theoretische Prüfung mit Erfolg abgelegt worden ist. (alle Prüfungsteile innerhalb von sechs Monaten bestanden) Zwischen der theoretischen und der praktischen Prüfung dürfen nicht mehr als 24 Monate liegen. Nach Ablauf dieser Frist muss die theoretische Prüfung wiederholt werden.

Die Befähigungsausweise des OeSV berechtigen zur Ausstellung des International Certificate for Operators of Pleasure Craft IC entsprechend der aktuellen Rechtsnorm.

Die Vorschriften dieses Teiles gelten für die Erlangung und Ausstellung von Internationalen Zertifikaten für die Führung von Jachten.

•       Form und Inhalt des Internationalen Zertifikates müssen dem Muster unter Einhaltung von Sicherheitsvorschriften (Sicherheitsdruck) entsprechen.

•       Internationale Zertifikate für die Führung von Jachten sind bei Vorliegen der jeweiligen Voraussetzungen für Motorjachten oder für Motor- und Segeljachten für folgende Berechtigungsumfänge auszustellen:

•       2. für Küstenfahrt – Berechtigung zur selbstständigen Führung von Jachten im Fahrtbereich 2.

Anmerkungen:

„Jacht“: Fahrzeug mit einer Länge von weniger als 24 m und einer Bruttoraumzahl von weniger als 300 (BRZ), das nach Größe, Bauart und Ausrüstung für die Fahrt auf See verwendet wird und für Sport- oder Vergnügungszwecke bestimmt ist; als Jacht gilt nicht ein Ruder- und Paddelboot sowie ein Bootstyp, der in der Regel nur für Fahrten in unmittelbarer Nähe der Küste verwendbar ist.

*„Segeljacht“: ein Fahrzeug, das seinen Antrieb vornehmlich durch Wind erhält, auch wenn ein Motor eingebaut oder angehängt ist. Darunter fallen auch die sogenannten Motorsegler. Eine Segeljacht kann durch die Antriebsart Segel, die Antriebsart Motor oder beide Antriebsarten zugleich betriebs- und verkehrssicher angetrieben werden.

**„Motorjacht“: ein Fahrzeug, das seinen Antrieb vornehmlich durch einen Motor erhält, unabhängig davon, ob auch eine Stützbesegelung vorhanden ist. Eine Motorjacht kann nur durch die Antriebsart Motor betriebs- und verkehrssicher angetrieben werden.

Fragenarbeit in der theoretischen Prüfung

Die Fragen der theoretischen Prüfung sind im Multiple-Choice-System gestellt. Inhaber des Segelführerscheines A (BFA Binnen) müssen den 30 Fragen umfassenden Basisstoff nicht beantworten. Die Fragen umfassen folgende Lernziele:

•       Jachtbedienung und Jachtführung

•       Bootstechnik und Bootsbau

•       Navigation

•       Seerecht, Gesetzeskunde

•       Wetter

•       Sicherheit und Notfälle

•       Funk

•       Kartenarbeit in der theoretischen Prüfung

Die Kartenarbeit umfasst 20 bis 25 Fragen, von denen zwei Drittel korrekt beantwortet werden müssen. Die Fragen bei der Kartenarbeit decken die folgenden Lernziele ab:

•       Kompass

•       Fahrt und Geschwindigkeit

•       Zeiten

•       Grundaufgaben in der Seekarte

•       Kurse

•       Standlinien

•       Standorte

•       Strom

•       Gezeitenberechnung

•       Praktische Prüfung

Mit der praktischen Prüfung wird geprüft, ob der Kandidat eine Jacht auf See, im Küstenbereich und im Hafen sicher führen und manövrieren kann. Ein Teil der Prüfung wird bei Nacht durchgeführt. Pro Kandidaten ist eine maximale Prüfungszeit von sechs Stunden vorgesehen.
Die Praxisprüfung muss innerhalb von 24 Monaten nach der theoretischen Prüfung abgeschlossen werden.

www.kuestenpatent-kroatien.at

FB2 – Arbeitsbuch

Wie viel kostet der Traum vom Segeln – ein Segelschein?

Skriptum Küstenpatent

Wie viel kostet der Traum vom Segeln – ein Segelschein?

Der Grundführerschein zum Segeln kostet zwischen 230,- € und 780,- €

Alt ist der Traum, mit dem eigenem Boot, wenn es denn sein muss mit der eigenen Jacht. die Weltmeere zu erobern. Unter deutscher Flagge zu segeln – so könnte man glauben – könnte besonders tückisch sein. Es Gilt vieles zu beachten. Nachstehend ein Überblick über die eventuell notwendigen Voraussetzungen. Abläufe, wichtig erscheinende Dinge, wie zum Beispiel, die zu erwartenden Kosten, werden genannt.

Verschiedene Scheine – unterschiedliche Kosten

Grundlegend können bis zu sieben Arten von Segel- bzw. Bootsführerscheinen unterschieden werden, von denen nur einer amtlich vorgeschrieben und in den Hoheitsgewässern kontrolliert wird.  Für die kleinen Hochseekapitäne der Zukunft gibt es die Jüngsten- und Grundscheine. Doch die spielen bei der Erkundung der Weltmeere wohl nur eine untergeordnete Rolle. Ab dem 14. Lebensjahr kann dann der erste „richtige“ Segelschein in Angriff genommen werden.

Sportbootführerschein Binnen (SBF Binnen)

Dieser befähigt den Halter zu Fahrten von Motor- oder Segelbooten unter 15 Metern Länge in deutschen Binnengewässern und kann zu einem Preis von 600,- € – 970,- € kann der Sportbootführerschein Binnen erworben werden. Dieser Schein ist nicht Voraussetzung für den Sportbootführerschein See.  

Sportbootführerschein See (SBF See)

Wer ein Motor- oder Segelboot vor einer Küste oder auf hoher See führen möchte, benötigt den Sportbootführerschein See, er ist zugleich die amtliche Fahrerlaubnis. Obwohl Segeln nicht zum Prüfungsstoff gehört, berechtigt der Sportbootführerschein See in Deutschland auch zum Führen von Segelbooten.

Der Sportbootführerschein erlaubt das Führen von Motor- oder Segelbooten auf deutschen Seefahrtstraßen (Gewässer im Küstenbereich). Geltungsbereich: Alle Schifffahrtsstraßen des Küstenbereichs innerhalb der Seeschifffahrtsstraßenordnung, seewärtige Begrenzung des Küstenmeeres (Nordsee, Ostsee, ost- und nordfriesische Inseln, Helgoland, Ems, Weser, Elbe,
Nord-Ostsee-Kanal, Eider, Trave usw.)

In Deutschland werden Bootsführerscheine generell nur innerhalb der 3,5 Seemeilen kontrolliert. Außerdem besteht außerhalb der Hoheitsgewässer (12 sm) keine Bootsführerscheinpflicht.

Anerkennung
Der Sportbootführerschein See wird auch in anderen Ländern (z.B. Mittelmeer-Anrainerstaaten) anerkannt, in denen eine Führerscheinpflicht besteht.
Außerdem hat er hinsichtlich des Versicherungsschutzes Bedeutung, da die Versicherungen nur dann für berechtigte Schadenforderungen aufkommen, wenn der deutsche Schiffsführer im Besitz des Befähigungsnachweises – nach unseren Vorschriften – für das zu befahrene Revier ist.

Weitere Deutsche empfohlene Bootsführescheine


Der Sport­küsten­schiffer­schein (SKS)

Der Sport­küsten­schiffer­schein (SKS) ist ein amt­licher, empfoh­lener Führer­schein zum Führen von Jachten mit Motor und unter Segel in Küsten­gewässern (alle Meere bis 12 sm Ab­stand von der Fest­land­küste).

Der Sport­see­schiffer­schein (SSS)

Der Sport­see­schiffer­schein (SSS) ist ein amt­licher, empfoh­lener (zum Füh­ren von gewerb­lich zur Aus­bil­dung genutzter Sport­boote vor­geschrie­be­ner!) Führer­schein zum Füh­ren von Jachten mit Motor und unter Segel in küsten­nahen See­ge­wässern (alle Meere bis 30 sm und Ost- und Nord­see, Kanal, Bristol­kanal, Irische und Schotti­sche See, Mittel­meer und Schwar­zes Meer).

Der Sport­hoch­see­schiffer­schein (SHS)

Der Sport­hoch­see­schiffer­schein (SHS) ist ein amt­licher, empfoh­lener (zum Füh­ren von gewerb­lich zur Aus­bil­dung genutzter Sport­boote vor­geschrie­bener!) Führer­schein zum Führen von Jachten mit Motor und unter Segel in der welt­weiten Fahrt (alle Meere).

Nur wer sich traut …

Wer großes vorhat, muss sich und sein Boot präzise an seine Vorhaben anpassen, sich selbst bestens auf alle Eventualitäten vorbereiten und sein Schiff aufrüsten, fit machen für die Hohe See.

Der Sportbootführerschein See ist zwar Voraussetzung zum Erwerb weiterführender Scheine. Vorgeschrieben sind weiterführende Scheine nur bei gewerblicher Tätigkeit. Angehenden Seeseglern wird der Erwerb des Segelscheins empfohlen, da Segeln beim Sportbootführerschein See nicht vorkommt. Motorbootfahrer brauchen keine weiterführenden Scheine.

SRC (Short Range Certi­ficate) – beschränkt gülti­ges Funkbetriebs­zeugnis

Das beschränkt gül­ti­ge Funk­betriebs­zeug­nis „Short Range Certi­ficate“ (SRC) ist eine amt­li­che Be­rech­ti­gung zum Aus­üben des See­funk­diens­tes im welt­wei­ten See­not- und Sicher­heits­system GMDSS für UKW (Reichweite ca. 35 sm) auf Sport­booten. Es ist inter­natio­nal und un­be­fris­tet gül­tig und ist für den Schiffs­füh­rer von Sport­boo­ten, die über eine ent­spre­chen­de funk­tech­ni­sche Aus­rüs­tung (z. B. UKW-See­funk­stelle) ver­fügen, zwin­gend vor­ge­schrie­ben – ein Ver­stoß ge­gen die­se Rege­lung wird als Ord­nungs­widrig­keit mit einem Buß­geld be­legt.

Bei Charterschiffen über 12 m Länge be­steht eine Aus­rüstungs­pflicht (da­rüber hi­naus auch eine Aus­rüstungs­pflicht für den GMDSS), so dass ohne See­funk­schein das Char­tern ei­ner Jacht ab 12 m Länge in Deutsch­land (und vie­len ande­ren euro­päi­schen Län­dern) nicht mehr mög­lich ist.

Eine kostengünstige Alternative

Für alle, die dem eigenen Boot oder einem Charterboot in See stechen wollen, denen sei eine kostengünstige,

schnell umsetzbare Alternative empfohlen. Das „Kroatische Küstenpatent“, der Boat Skipper B inkl. UKW-See-Sprechfunk-Berechtigung ist eine Empfehlung, die nicht übergangen werden sollte.

Das Küstenpatent ist ein amtlicher Boots- und Jachtführerschein für Kroatien, auch Boat Skipper B genannt. Das Küstenpatent B beinhaltet auch eine UKW-See-Sprechfunk-Berechtigung und erlaubt das Führen von Motor- und Segelschiffen, sowie Jet-Skis.

Die Berechtigung des Küstenpatent B gilt für Jachten bis 30 BRZ (etwa 18 m Länge) ohne Einschränkungen in der Motorisierung (Segel- und Motorboot). Das Mindestalter, um den Schein zu erwerben, ist 16 Jahre. Das Küstenpatent gilt im gesamten Küstenbereich der Adria, des Mittelmeers und mehr (Hoheitsgewässer 12 Seemeilen) denn jenseits der 12 sm existiert weltweit keinerlei Führerscheinpflicht. Informationen erteilt AC Nautik in Gössendorf (südl. Graz) – Kontakte hier.

www.kuestenpatent-kroatien.at

Skriptum Küstenpatent
Küstenpatent Premium www.kuestenpatent-kroatien.at
FB2 Segelschein

Fragen und Antworten zum Segelscheinen FB2 und oder Boat Skipper B mit UKW-See-Sprechfunk-Lizenz

Fragen und Antworten zum Segelscheinen FB2 und/oder

Boat Skipper B mit UKW-See-Sprechfunk-Lizenz

Gut gestellte, präzisierte Fragen ermöglichen es dem Gefragten, genau zugeschnittene Antworten bzw. entsprechende Hilfestellung zu geben.

Frage:

Welcher Segelschein wird auf Österreichs Seen und auf offener See gebraucht, wenn bisher kein Schein aber Segelpraxis vorhanden ist.

Antwort:

Für Segelboote sind keine Bootsführerscheine auf Binnengewässern vorgeschrieben, außer es soll an Regatten teilgenommen werden, dann ist der Bfa-Binnen vorgeschrieben.

Für Segelboote oder Jachten im Fahrtbereich 2 – 20 Seemeilen von der Festlandsküste oder Insel, wird der private Befähigungsausweis bzw. das ICC – International Certificate for Operators of Pleasure Craft benötigt. Der Setzt neben der Ausbildung in Theorie und Praxis auch seemännische Praxis voraus: zur Führung einer Jacht mit Motor- und Segelantrieb 500 Seemeilen, darunter drei Nachtfahrten und drei Nachtansteuerungen. Zwischen theoretischer Prüfung und praktischer Prüfung dürfen nicht mehr als drei Jahre liegen.

Frage:

Ich habe noch keine Erfahrung, möchte aber den FB2 erwerben. Wie gehe ich vor?

Antwort:

Wer den österreichischen Bootsführerschein für den Fahrtbereich 2 auf offener See (kurz FB2) erwerben möchte, sollte im einer der Schiffsführerschulen einen entsprechenden Kurs für den Befähigungsausweis bzw. das IC absolvieren.

AC Nautik – Ihr Partner rund um das Küstenpatent (Bootsführerschein) (kuestenpatent-kroatien.at)

FB2 – Arbeitsbuch

Küstenpatent Fahrtenbereich 2 (20 sm)

Für das Erlangen des internationalen Zertifikates für den Fahrtbereich 2, das zur Fahrt mit Segel- und/oder Motoryachten bis zu 24 Meter Länge und bis zu 20 Seemeilen Entfernung von der Küste berechtigt, ist das Ablegen einer theoretischen und praktischen Prüfung erforderlich.

Kursinhalt: u.a. Wetter – Motorenkunde – Segeln – Yachtbedienung – Navigationsaufgaben in der Übungskarte.

Hinweis: Nautische und technische Kenntnisse (seemännische Praxis) und Seefahrterfahrung:

Motoryacht: 300 Seemeilen + 3 Nachtfahrten mit je einer Nachtansteuerung

Segelyacht: 500 Seemeilen + 3 Nachtfahrten mit je einer Nachtansteuerung

(muss erst vor der praktischen Prüfung nachgewiesen werden)

Nachweis über die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs im Ausmaß von 16 Stunden (erst zur Ausstellung nötig).

Die Prüfung:

Nach diesem Kurs können Sie die theoretische Prüfung ablegen, die Sie zum Antritt zur praktischen Prüfung berechtigt.

Zwischen der bestandenen theoretischen Prüfung und der praktischen Prüfung dürfen maximal drei Jahre vergehen.

Anmerkung: Die österr. Bootsführerscheine werden grundsätzlich von den vom Verkehrsministerium autorisierten Verbänden ausgestellt. Mittels Antrags wird von der via-donau zusätzlich zum Bootsführerschein das IC (International Certificate for Operators of Pleasure Craft) ausgestellt. Das Zertifikat wird in aller Regel international anerkannt.

Internationales Zertifikat

Zum IC ist zu sagen, dass dieses Zertifikat in keiner Weise vorgeschrieben ist! Die Republik Österreich schreibt österreichischen Staatsbürgern grundsätzlich keinen Bootsführerschein für Meeresgewässer vor , weil Österreich aus hoheitsrechtlichen Gründen weder amtliche Prüfungen, noch Kontrollen auf Meeresgewässer durchführen kann. So stellt Österreich lediglich IC’s zusätzlich für Verbandsführerscheine aus, wenn die Prüfung gemäß der JachtPrO Bestimmungen abgenommen wurde.

Frage:

Wie viele Seemeilen brauche ich, um zur FB2 Prüfung antreten zu können?

Antwort:

Hier muss man unterscheiden zwischen der Theorie- und der Praxisprüfung.

Zur Theorieprüfung kannst Du jederzeit antreten, wenn Du glaubst, sie auch bestehen zu können. Bestehst Du die Prüfung, dann hast Du ab dem Zeitpunkt der bestandenen Theorieprüfung drei Jahre Zeit, zur Praxisprüfung anzutreten.

Mit dem Antrag zur Praxisprüfung musst Du die seemännische Erfahrung nachweisen. Für den FB2 bedeutet das u. a. 500 Seemeilen und 3 Nachtfahrten, die Du in Form von Logbuch- oder logbuchähnlichen Aufzeichnungen nachweisen musst.

Es kann sinnvoll sein, vor Beginn der Ausbildung über die konkreten Ziele und Möglichkeiten zu reden, und dann einen sinnvollen Weg zu erarbeiten.

Frage:

Wieso darf ich mit dem FB2 in Kroatien nicht ausklarieren?

Antwort:

Neben dem kroatischen Küstenpatent inkl. UKW werden auch amtliche Bootsführerscheine aus dem Heimatland des Inhabers anerkannt, wenn Sie von staatlicher Stelle ausgegeben werden. Hat allerdings für den FB2 – dieser gleicht dem Boat Skipper B (ohne UKW-See-Sprechfunk-Lizenz) – eine Beschränkung auf 30 BRZ verfügt. Es ist richtig, dass kroatische Charterboote die Hoheitsgewässer nicht verlassen dürfen, eigene, einklarierte Boote dürfen selbstverständlich auch wieder ausklarieren und kroatische Hoheitsgewässer verlassen. Außerdem besteht jenseits der 12 Seemeilen keine Bootsführerscheinpflicht. Der IC des FB2 wird in Kroatien – trotz bestehender 30 BRZ – anerkannt

Frage:

Kann ich mein (kroatisches) Küstenpatent in einen österreichischen FB2 umschreiben?

Antwort:

Es soll österreichische Ausbildungsanbieter geben, die werben mit der Möglichkeit der „Umschreibung“ des kroatischen Küstenpatentes in einen österreichischen FB2 – das bedeutet: „außer Spesen nichts gewesen“.

Es ist nicht möglich, wenn Du einen Befähigungsausweis erwerben willst, für den Du in ein „IC“ (International Certificate of Competence) bekommen kannst.

Eine Empfehlung:

Österreich ist ein Binnenstaat, verfügt weder über Küstengewässer noch über einen direkten Hochseeanschluss. Der Erwerb staatlich anerkannter österreichischer Befähigungsausweise zur Führung von Jachten unter österreichischer Flagge auf See ist nicht zwingend vorgeschrieben und ein internationales Abkommen für Ausweise für die Sport- und Vergnügungsschifffahrt auf See gibt es nicht. Es sind die Vorschriften der jeweiligen Küstenstaaten zu beachten.

Der Bootsführerschein & Jachtführerschein, das „Kroatische Küstenpatent,“ der Boat Skipper B ist ein

Jachtführerschein bis 30 BRZ, ohne PS/kW Beschränkung und inklusive UKW-See-Sprechfunk-Berechtigung.

Der Boat Skipper B berechtigt zum Führen von

Motorbooten & Motorjachten ohne PS/kW Begrenzung – Segelbooten & Segeljachten –

Wassersportgeräten – Sportboote & Jetski ohne PS/kW Begrenzung

auf der Hohen See

Bei Charterbooten & Charterjachten bei österreichischen Staatsbürgern: EU & international anerkannt.

Bei eigenen Jachten unter österreichischer Flagge für Staatsbürger mit Hauptwohnsitz Österreich:  EU &   international gültig und anerkannt. Ausnahmen von dieser Auskunft bisher nicht bekannt. Fragen zum Boat Skipper B an AC Nautik dem Spezialisten für das „Kroatische Küstenpatent“.

Skriptum Küstenpatent

FB2 und/oder Boat Skipper B – der sichere Weg zum Erfolg

Skriptum Küstenpatent

Der Befähigungsausweis Fahrtenbereich 2 (FB2) berechtigt entsprechend der aktuellen Rechtsnorm zur Ausstellung des International Certificate for Operators of Pleasure Craft IC – der amtlichen IC Version des FB2.

Der Befähigungsausweis FB2 berechtigt zum Führen einer Segel- und Motorjacht oder einer Motorjacht in Küstenfahrt. Die Küstenfahrt erstreckt sich auf einen Bereich von 20 Seemeilen, gemessen von der Küste (Festland oder Inseln).

Anforderungen gemäß österreichischer JachtVO an den Fahrtbereich 2

  • Mindestalter 18 Jahre
  • Nachweis der geistigen und körperlichen Eignung (z. B. Führerschein)
  • Nachweis Farbunterscheidungsvermögen (rot/grün) nicht erforderlich, wenn ein KFZ-Führerschein mit Erstausstellung vor 11/1997 vorliegt
  • Erste-Hilfe-Kurs 16 Stunden
  • Erfolgreich abgelegte Theorieprüfung FB2
  • Erfolgreich abgelegte Praxisprüfung FB2

Seefahrtserfahrung, seemännische Praxis

  • 500 Seemeilen (nur Motorjacht 300 sm)
  • drei Nachtfahrten und drei Nachtansteuerungen

Nachweis der seemännischen Praxis und Seefahrtserfahrung durch Logbucheintrag oder Seemeilenbestätigung gemäß JachtVo. Nachweise als Schiffsführer müssen mittels Logbuches erbracht werden.

Anmerkung

Die Küstenfahrt erstreckt sich auf einen Bereich von 20 Seemeilen, gemessen von der Küste (Festland oder Inseln). Außerhalb der Hoheitsgewässer – in der Regel sind das 12 Seemeilen von der Küste – besteht keine Führerscheinpflicht.

Küstenpatent Premium www.kuestenpatent-kroatien.at

Anforderungen gemäß kroatischen Vorschriften an den Boat Skipper B

Der Bootsführerschein Boat Skipper B inklusiv UKW-See-Sprechfunkberechtigung ist ein amtlicher Befähigungsausweis des kroatischen Ministeriums für Seefahrt und Verkehr und wird international in Küstengewässern, der 12 Meilen Zone, vor der Küste des Festlandes und von Inseln anerkannt.

Boat Skipper B inkl. UKW-See-Sprechfunkberechtigung

  • Kann ab dem 16. Geburtstag erworben werden, allerdings gelten die Einschränkungen, dass bis zum Erreichen des 18. Geburtstages Boote nur bis 15 kW / 20 PS geführt werden dürfen.
  • Ab Erreichen des 18. Geburtstages gibt es automatisch keine Einschränkungen bezüglich der Motorisierung.

KEIN Nachweis von Seemeilen, Seefahrtserfahrung, seemännische Praxis erforderlich.

Boat Skipper B berechtigt zum Führen

  • von Eigner- & Charterjachten – Jachten bis 30 BRZ/GT (das sind Einrumpfjachten bis ca. 20 m Länge),
  • Motorjachten und Segeljachten
  • Motorboote & Motorjachten ohne PS Beschränkung
  • Segelboote und Segelyachten
  • Einrumpfboote und Katamarane
  • Boote & Sportboote ohne PS/kW Beschränkung
  • Wassersportgeräte unabhängig von der Motorisierung wie Jet Ski

Boat Skipper B berechtigt zum Bedienen von UKW-See-Sprechfunkanlagen

Ein Seesprechfunkzeugnis ist in Kroatien zum Führen von Charteryachten gesetzlich vorgeschrieben. Es kann auch als Funkzusatzprüfung zu österreichischen und deutschen Bootsführerscheinen erworben werden.

Skipper-Praxis – Skipper-Training

AC Nautik empfiehlt dringend bei fehlender Praxis nach Bestehen der amtlichen Prüfung zum Boat Skipper B – Führen von Motor- oder Segeljachten möglichst umgehend den Erwerb von Skipper-Praxis auf einer motorisierten Segeljacht.

Boat Skipper B und keine Praxisausbildung?

Warum es keine Praxisausbildung bei der Vorbereitung auf den Boat Skipper B gibt, obwohl es ein kommerziell gültiges amtliches Befähigungszeugnis ist, hat seinen Grund. Zukünftige, kroatische Seeleute heuern nach Ablegung der Prüfung zum Boat Skipper B auf einem Fischerboot oder Ausflugsboot an, um sich die notwendige Praxis zum Führen eines Bootes oder einer Jacht anzueignen. In Kroatien kann die Praxis erst nach Ablegung der Prüfung, also nach dem Nachweis der theoretischen Kenntnisse, erworben werden. Rudergänger ohne gültiges Patent sind in Kroatien nicht erlaubt, es ist ein Strafbestand. Wer also den kommerziell gültigen Jachtführerschein privat für Urlaubszwecke, nutzen will, muss sich eigenverantwortlich das Steuern von Jachten aneignen.

Der Skipper einer Jacht hat nicht nur das Kommando, allein er trägt die Verantwortung für das Boot und alle Personen an Bord. Auch für gefährdete Personen im Wasser, Schwimmer, Schnorchler und Taucher in Bootsnähe übernimmt er Verantwortung.

Ein Vorteil für den Skipper, er kann sich den Bootstyp – Motor- oder Segeljacht – für den entsprechenden Praxiserwerb gezielt aussuchen. Bereits gesammelte unzureichende Praxiserfahrung gezielt ergänzen.

www.kuestenpatent-kroatien.at

Skriptum Küstenpatent

FB2 – Arbeitsbuch Skipper Lizenz Fahrtenbereich 2 (FB2)

Fragen und Antworten zum Segelscheinen FB2 und/oder Boat Skipper B mit UKW-See-Sprechfunk-Lizenz

Gut gestellte, präzisierte Fragen ermöglichen es dem Gefragten, genau zugeschnittene Antworten bzw. entsprechende Hilfestellung zu geben.

Frage:

Welcher Segelschein wird auf Österreichs Seen und auf offener See gebraucht, wenn bisher kein Schein aber Segelpraxis vorhanden ist.

Antwort:

Für Segelboote sind keine Bootsführerscheine auf Binnengewässern vorgeschrieben, außer es soll an Regatten teilgenommen werden, dann ist der Bfa-Binnen vorgeschrieben.

Für Segelboote oder Jachten im Fahrtbereich 2 – 20 Seemeilen von der Festlandsküste oder Insel, wird der private Befähigungsausweis bzw. das ICC – International Certificate for Operators of Pleasure Craft benötigt. Der Setzt neben der Ausbildung in Theorie und Praxis auch seemännische Praxis voraus: zur Führung einer Jacht mit Motor- und Segelantrieb 500 Seemeilen, darunter drei Nachtfahrten und drei Nachtansteuerungen. Zwischen theoretischer Prüfung und praktischer Prüfung dürfen nicht mehr als drei Jahre liegen.

Frage:

Ich habe noch keine Erfahrung, möchte aber den FB2 erwerben. Wie gehe ich vor?

Antwort:

Wer den österreichischen Bootsführerschein für den Fahrtbereich 2 auf offener See (kurz FB2) erwerben möchte, sollte im einer der Schiffsführerschulen einen entsprechenden Kurs für den Befähigungsausweis bzw. das IC absolvieren.

Küstenpatent Fahrtenbereich 2 (20 sm)

Für das Erlangen des internationalen Zertifikates für den Fahrtbereich 2, das zur Fahrt mit Segel- und/oder Motoryachten bis zu 24 Meter Länge und bis zu 20 Seemeilen Entfernung von der Küste berechtigt, ist das Ablegen einer theoretischen und praktischen Prüfung erforderlich.

Mehr dazu unter:

AC Nautik – Ihr Partner rund um das Küstenpatent (Bootsführerschein) (kuestenpatent-kroatien.at)

Kursinhalt: u.a. Wetter – Motorenkunde – Segeln – Yachtbedienung – Navigationsaufgaben in der Übungskarte.

Hinweis: Nautische und technische Kenntnisse (seemännische Praxis) und Seefahrterfahrung:

Motoryacht: 300 Seemeilen + 3 Nachtfahrten mit je einer Nachtansteuerung

Segelyacht: 500 Seemeilen + 3 Nachtfahrten mit je einer Nachtansteuerung

(muss erst vor der praktischen Prüfung nachgewiesen werden)

Nachweis über die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs im Ausmaß von 16 Stunden (erst zur Ausstellung nötig).

Die Prüfung:

Nach diesem Kurs können Sie die theoretische Prüfung ablegen, die Sie zum Antritt zur praktischen Prüfung berechtigt.

Zwischen der bestandenen theoretischen Prüfung und der praktischen Prüfung dürfen maximal drei Jahre vergehen.

Anmerkung: Die österr. Bootsführerscheine werden grundsätzlich von den vom Verkehrsministerium autorisierten Verbänden ausgestellt. Mittels Antrags wird von der via-donau zusätzlich zum Bootsführerschein das IC (International Certificate for Operators of Pleasure Craft) ausgestellt. Das Zertifikat wird in aller Regel international anerkannt.

Internationales Zertifikat

Zum IC ist zu sagen, dass dieses Zertifikat in keiner Weise vorgeschrieben ist! Die Republik Österreich schreibt österreichischen Staatsbürgern grundsätzlich keinen Bootsführerschein für Meeresgewässer vor , weil Österreich aus hoheitsrechtlichen Gründen weder amtliche Prüfungen, noch Kontrollen auf Meeresgewässer durchführen kann. So stellt Österreich lediglich IC’s zusätzlich für Verbandsführerscheine aus, wenn die Prüfung gemäß der JachtPrO Bestimmungen abgenommen wurde.

Mehr dazu unter:

AC Nautik – Ihr Partner rund um das Küstenpatent (Bootsführerschein) (kuestenpatent-kroatien.at)

Frage:

Wie viele Seemeilen brauche ich, um zur FB2 Prüfung antreten zu können?

Antwort:

Hier muss man unterscheiden zwischen der Theorie- und der Praxisprüfung.

Zur Theorieprüfung kannst Du jederzeit antreten, wenn Du glaubst, sie auch bestehen zu können. Bestehst Du die Prüfung, dann hast Du ab dem Zeitpunkt der bestandenen Theorieprüfung drei Jahre Zeit, zur Praxisprüfung anzutreten.

Mit dem Antrag zur Praxisprüfung musst Du die seemännische Erfahrung nachweisen. Für den FB2 bedeutet das u. a. 500 Seemeilen und 3 Nachtfahrten, die Du in Form von Logbuch- oder logbuchähnlichen Aufzeichnungen nachweisen musst.

Es kann sinnvoll sein, vor Beginn der Ausbildung über die konkreten Ziele und Möglichkeiten zu reden, und dann einen sinnvollen Weg zu erarbeiten.

Frage:

Wieso darf ich mit dem FB2 in Kroatien nicht ausklarieren?

Antwort:

Neben dem kroatischen Küstenpatent inkl. UKW werden auch amtliche Bootsführerscheine aus dem Heimatland des Inhabers anerkannt, wenn Sie von staatlicher Stelle ausgegeben werden. Hat allerdings für den FB2 – dieser gleicht dem Boat Skipper B (ohne UKW-See-Sprechfunk-Lizenz) – eine Beschränkung auf 30 BRZ verfügt. Es ist richtig, dass kroatische Charterboote die Hoheitsgewässer nicht verlassen dürfen, eigene, einklarierte Boote dürfen selbstverständlich auch wieder ausklarieren und kroatische Hoheitsgewässer verlassen. Außerdem besteht jenseits der 12 Seemeilen keine Bootsführerscheinpflicht. Der IC des FB2 wird in Kroatien – trotz bestehender 30 BRZ – anerkannt

Frage:

Kann ich mein (kroatisches) Küstenpatent in einen österreichischen FB2 umschreiben?

Antwort:

Es soll österreichische Ausbildungsanbieter geben, die werben mit der Möglichkeit der „Umschreibung“ des kroatischen Küstenpatentes in einen österreichischen FB2 – das bedeutet: „außer Spesen nichts gewesen“.

Es ist nicht möglich, wenn Du einen Befähigungsausweis erwerben willst, für den Du in ein „IC“ (International Certificate of Competence) bekommen kannst.

Mehr dazu:

AC Nautik – Ihr Partner rund um das Küstenpatent (Bootsführerschein) (kuestenpatent-kroatien.at)

Eine Empfehlung:

Österreich ist ein Binnenstaat, verfügt weder über Küstengewässer noch über einen direkten Hochseeanschluss. Der Erwerb staatlich anerkannter österreichischer Befähigungsausweise zur Führung von Jachten unter österreichischer Flagge auf See ist nicht zwingend vorgeschrieben und ein internationales Abkommen für Ausweise für die Sport- und Vergnügungsschifffahrt auf See gibt es nicht. Es sind die Vorschriften der jeweiligen Küstenstaaten zu beachten.

Der Bootsführerschein & Jachtführerschein, das „Kroatische Küstenpatent,“ der Boat Skipper B ist ein

Jachtführerschein bis 30 BRZ, ohne PS/kW Beschränkung und inklusive UKW-See-Sprechfunk-Berechtigung.

Der Boat Skipper B berechtigt zum Führen von

Motorbooten & Motorjachten ohne PS/kW Begrenzung – Segelbooten & Segeljachten –

Wassersportgeräten – Sportboote & Jetski ohne PS/kW Begrenzung

auf der Hohen See

Bei Charterbooten & Charterjachten bei österreichischen Staatsbürgern: EU & international anerkannt.

Bei eigenen Jachten unter österreichischer Flagge für Staatsbürger mit Hauptwohnsitz Österreich:  EU &   international gültig und anerkannt. Ausnahmen von dieser Auskunft bisher nicht bekannt. Fragen zum Boat Skipper B an AC Nautik dem Spezialisten für das „Kroatische Küstenpatent“.

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