Interessenkonflikt bei der Obersten Schifffahrtbehörde?

Interessenkonflikt bei der Obersten Schifffahrtbehörde?

Die Oberste Schifffahrtsbehörde in Wien agiert scheinbar im Interesse der Verbände und Vereine, eine Evaluierung über das gesetzlich Vorgeschriebene bei Prüfungen im Ausland gibt es kaum. In Österreich fehlen Kontrollen, de facto fehlen im Gesetz nicht vorgesehene amtliche Kontrollen bei den Prüfungen auf See im Ausland.

Erlaubt ist Kritik am System

Deutliche Worte findet man bei AC Nautik gegen die Oberste Schifffahrtsbehörde, Abteilung Recht. Warum die Kritik? Man geht das Risiko ein, im Ausland einen Image-Schaden anzurichten.

AC Nautik werden häufiger informelle Beschwerden übermittelt: „Die Österreicher machen die Prüfungen, ohne eine vorgeschriebene Anmeldung beim Hafenamt, zahlen keine Steuern und Sozialversicherungsbeiträge, was einem Lohndumping gleichkommt – ein Verstoß gegen bestehende kroatische Gesetze (in Österreich werden ausländische Firmen sofort bestraft).

Nicht alle Schafe sind schwarz

Nachforschungen von AC Nautik haben ergeben, defacto erfüllen nur sehr wenige Verbände und Prüfungsvereine die gesetzlichen Regeln im jeweiligen Land außerhalb Österreichs, wenn Prüfungen abgenommen werden.

Stellungnahme der Obersten

Ausführungen der Obersten Schifffahrtsbehörde bestätigen – „ist im Gesetz und der Verordnung nicht vorgesehen“ – beabsichtigen auch nicht zumindest die Verordnung anpassen …

Rückendeckung

Nichtsdestotrotz hat das Ministerium bis dato – auch nach schriftlicher Anregung – es nicht als notwendig erachtet, den Passus einzufügen: Der Prüfungsverband, Prüfungsverein muss die jeweils gültigen Rechtsvorschriften und Lohn und Sozialdumpinggesetze einhalten.

Die Politik kümmert sich scheinbar wenig um die Rechte anderen Länder.

Quellen:

Registrier Pflicht „Gemeinnützige Vereine“ – Auskunft von Ministerium in Kroatien – Oberste Schifffahrtsbehörde

Drei mehr oder weniger gleichwertige Bootsführerscheine?

Drei mehr oder weniger gleichwertige Bootsführerscheine

Mit diesen Scheinen kann man – bei entsprechendem Können, Wissen und entsprechender Praxis – aufbrechen und die Welt umrunden. Gesetzlich ist das abgesichert, da die Bootsführerscheine bis zur Grenze der Hoheitsgewässer gültig und eventuell kontrolliert werden könnten und jenseits der 12 Seemeilen – auf der Hohen See – ohnehin defacto keine Führerscheinpflicht

Besteht. Hier gelten die internationalen Kollisionsverhütungsregeln (KVR) – offiziell „Internationale Regeln von 1972 zur Verhütung von Zusammenstößen auf See“, sie stellen internationales Seeverkehrsrecht dar, sind der grundlegende rechtliche Rahmen zur Regelung der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs auf Hoher See und den damit verbundenen Gewässern.

Österreich

Als österreichische Befähigungsausweise für das Führen von Jachten gelten die für verschiedene Fahrtbereiche ausgegebenen Patente.

Befähigungsausweis für Küstenfahrt (Fahrtbereich 2)

Der Befähigungsausweis/Patent für Küstenfahrt berechtigt zur selbstständigen Führung von Jachten im Fahrtbereich 2: das ist der Bereich von 20 Seemeilen, gemessen von der Küste. Offizielle Aussage: Damit sind Fahrten zwischen nahegelegenen Häfen entlang der Küste möglich.

IC Internationales Zertifikat (International Certificate for Operators of Pleasure Craft)

Auf Antrag kann ein Internationales Zertifikat für Führer von Sportfahrzeugen ausgestellt werden.

INTERNATIONALES ZERTIFIKAT FÜR DIE FÜHRUNG VON JACHTEN

Gemäß § 15 Abs. 11 Seeschifffahrtsgesetz (BGBl. 46/2012) ist viadonau für die Ausstellung von internationalen Zertifikaten für die Führung von Motorjachten oder/und Segeljachten auf See mit bis zu 24 m Länge und einer Bruttoraumzahl (BRZ) von weniger als 300 zuständig. Die Internationalen Zertifikate basieren auf den Empfehlungen der UNECE (International Certificate for Operators of Pleasure Craft, kurz: IC). Die wichtigsten Fragen rund um ICs beantwortet die UNECE in ihren „Guidelines to Resolution No. 40, International Certificate for Operators of Pleasure Craft”.

Der Bewerber muss dazu kein österreichischer Staatsbürger sein und das Patent wird international anerkannt.

Deutschland

In Deutschland gibt es diverse Bootsführerscheine, die für verschiedene Bootstypen auf verschiedenen Revieren vorgeschrieben sein können. Interessant für den Bootssportler ist der Sportbootführerschein See.

Der Sportbootführerschein mit dem Geltungsbereich Seeschifffahrtsstraßen (kurz: SBF See) ist die amtlich vorgeschriebene Lizenz zum Führen von motorisierten Booten, die für Sport- und Freizeitzwecke gebaut wurden (nicht gewerblich), im Geltungsbereich der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung (SeeSchStrO), d. h. auf den Seeschifffahrtsstraßen (Drei-Seemeilen-Zone und Fahrwasser innerhalb der Zwölf-Seemeilen-Zone, darüber hinaus die Unterläufe von Warnow, Trave, Elbe, Weser und Ems sowie der Nord-Ostsee-Kanal und weitere, in § 1 SeeSchStrO genannte und begrenzte Binnenwasserstraßen).

Der SBF-See ist ein reiner Motorschein, es gibt keinen speziellen  SBF-See unter Segeln. Wer auf See-Schifffahrtsstraßen ein Boot mit mehr als 15 PS führen will, benötigt den SBF-See.

 Auch um ein Segelboot mit einem Motor mit mehr als 15 PS zu führen, ist der SBF-See vorgeschrieben, selbst wenn nur unter Segeln gefahren wird.

IC Internationales Zertifikat (International Certificate for Operators of Pleasure Craft)

Der Sportbootführerschein See wird als Internationales Zertifikat (IC) nach der Resolution Nr. 40 UNECE für die Berechtigung zum Führen von Sport- und Freizeitfahrzeugen erteilt; er wird weltweit anerkannt und bleibt lebenslang gültig. Der Sportbootführerschein See ist Voraussetzung zum Erwerb weiterführender Scheine.

Kroatien

Das kroatische Küstenpatent, der Boat Skipper B mit UKW-See-Sprechfunk-Lizenz ist das einzige der drei aufgeführten Schiffsführerpatente, dass eine Funklizenz inkludiert hat. Der Boat Skipper B berechtigt den Inhaber Boote, Jachten & Jet Ski in Küstengewässern zu führen. Der Bootsführerschein ist ein amtlicher Befähigungsausweis des kroatischen Ministeriums für Seefahrt und Verkehr und wird international in Küstengewässern, der 12 Meilen Zone, vor der Küste des Festlandes und von Inseln anerkannt.

Der Boat Skipper B berechtigt zum Führen von Eigner-  &  Charterjachten bis zu 30 BRZ/GT

(das sind Monohullyachten bis ca. 18 m Länge).

Für Motorjachten und Segeljachten gibt es keine PS/kW Beschränkung, dabei hat die Form Boot oder Jacht, Einrumpfboot oder Katamaran, Sportboot oder andere Wassersportgeräte keinen Einfluss auch nicht die Art der Motorisierung wie z. B. beim Jet Ski.

Der Boat Skipper B ist der Grundschein der kroatischen Handelsmarine, beinhaltet aus diesem Grund keine Praxis, weder bei der Vorbereitung zur Prüfung noch bei der Prüfung selbst. Auszubildene heuern nach bestandener Prüfung auf einem im Dienst stehenden Schiff an und absolvieren so ein, zwei Jahre praktischen Dienst Bord. Wird das Patent von Privatpersonen erworben, sollte es selbstverständlich für den angehenden Skipper sein, sich umgehend die notwendige Praxis anzueignen. Learning by doing ist eine sichere Methode.

12 Seemeilen und mehr, viel mehr

Keine schlechte Basis, die durch die Patente gesicherten Möglichkeiten. Was jetzt noch fehlt ist jede Menge nautisches Detailwissen, eine längere Praxis an Bord, um Erfahrungen zu sammeln, dazu kommen Wetter und Wetterberichte richtig zu deuten, schlicht, einfach alles, was das Überleben auf einer Langfahrt ermöglicht. Dazu gehört, ein seetüchtiges, aufgerüstetes Boot und jede Menge an Geduld. Empfehlenswert ist es, das Praxis- und Erfahrungen sammeln, schriftlich zu dokumentieren, denn im Falle eines Umfalls sollte man belegen können, dass man durchaus in der Lage war auf Hoher See zu fahren, ein Führerschein wird keineswegs hinterfragt.

Zeit in der es funken darf

Wer sich mit dem Thema Langfahrt auseinandersetzt, der muss sich auch mit dem Problem Seefunk beschäftigen. Als Voraussetzung für die Teilnahme am Seeschifffahrtsfunk, beziehungsweise dem Bedienen einer Seefunkstelle oder Küstenfunkstelle, ist vom Gesetzgeber der Besitz eines personengebundenen Funkbetriebszeugnisses vorgeschrieben. Die Funkbetriebszeugnisse sind international einheitlich gültig.

Seefunkzeugnisse: Derzeit werden folgende internationale Funkbetriebszeugnisse für die Sportschifffahrt mit folgenden Gültigkeitsbereichen ausgestellt: SRC (Short Range Certificate) und LRC (Long Range Certificate). Die Seefunkzeugnisse LRC und SRC berechtigen zur Teilnahme am weltweiten Seenot- und Sicherheitsfunksystem (GMDSS) inklusive der Nutzung eines DSC-Controllers.

Das beschränkt gültige Seefunkzeugnis  SRC gilt nur für UKW-Funk. Damit ist die Reichweite bei einem Digitalruf auf etwa 60 sm und bei Sprechfunk auf etwa 30 sm begrenzt.

Mit dem LRC ist über Grenz- und Kurzwelle und Satellit weltweiter Funkverkehr möglich. Nicht eingeschränkt wird die Nutzung von Navtex und satellitengestützten Seenotfunkbaken (EPIRB).

AC Nautik

Theorie und Praxis für den Bootsführerschein

zusammen bilden sie eine Ausbildungs-Einheit

Theorie und Praxis – zusammen bilden sie eine Ausbildungs-Einheit

Je nach Standpunkt wird der Begriff Theorie unterschiedlich interpretiert bzw. erklärt. Im Allgemeinen projiziert eine Theorie ein Bild der Realität, bezieht sich dabei meist auf einen spezifischen Ausschnitt dieser Realität.

Eine Ausbildung hat das Ziel, alle theoretischen und praktischen Fähigkeiten zu erlernen, die man für die Ausübung eines Berufs braucht.

Theorie und Praxis im Wechsel

Das duale Ausbildungssystem ist wohl die bekannteste Art der Ausbildung. Bei dieser Art der Ausbildung wechseln sich Theorie und Praxis ab, bedeutet: Es wird praktisch in einem Unternehmen gearbeitet in und zusätzlich eine Berufsschule besucht. Das duale Ausbildungssystem ist beliebt, da von Anfang an praktische Erfahrungen gesammelt werden, nicht nur die Schulbank gedrückt wird – und nicht zu verachten – die Arbeit wird auch entsprechend entlohnt.

Warum die Praxis der Theorie folgt

Warum in dem Boat Skipper B mit UKW-See-Sprechfunk-Berechtigung keine Praxis inkludiert ist, liegt im System. Der Boat Skipper B ist ein kommerziell gültiges, amtliches Befähigungszeugnis, ist Teil der kroatischen Marineausbildung. Das wiederum bedeutet, dass kroatische Seeleute nach Ablegung der Prüfung zum Boat Skipper B auf einem im Dienst stehenden Boot anheuern, um sich die notwendige Praxis zum Führen eines kommerziellen bis 15 m langen Bootes oder einer 30 BRZ Jacht anzueignen.

Im Gegensatz zu anderen Ländern (auch Österreich) darf in Kroatien die Praxis erst nach Ablegung der Prüfung, also nach Nachweis der theoretischen Kenntnisse erworben werden. Rudergänger ohne gültige Lizenz sind nicht erlaubt!

Wird der kommerziell gültige Jachtführerschein „Boat Skipper B“ nicht beruflich, sondern privat für Urlaubszwecke oder Freizeit benutzt, sollte eigenverantwortlich sich das Können zum Steuern von Jachten angeeignet werden, das sollte verpflichtend sein.

Theorie und Praxis

Absolviert jemand die theoretische Prüfung für das „Küstenpatent B“ erfolgreich, bedeutet dies nicht, dass er auch ein versierter Skipper ist. AC Nautik weist darauf ausdrücklich hin, die Vorbereitungskurse fokussieren sich ausschließlich auf die Vermittlung von theoretischen Kenntnissen.

AC Nautik e. U. organisiert an der Adria Praxiskurse mit geschulten, praxisorientierten, deutschsprachigen Skippern. Profitieren Sie von der Erfahrung der versierten Skipper und lernen Sie, auch in schwierigeren Situationen richtig zu agieren.

Damit auch Sie optimal auf alle Situationen auf See vorbereitet sind, gibt es die sichere Möglichkeit: besuchen Sie einen der bewährten Praxiskurse. Die Angebote sind maßgeschneidert und umfassen je nach Art des Kurses alle Sach- und Fachgebiete.

Motorboot- und Jacht-Praxis

Sie benötigen Motorboot- oder eine Motorjacht-Praxis – wir bieten Ihnen verschiedene Angebote zu TOP-Konditionen z. B. 8 Stunden Classic-Praxis-Training ab 98,00 € (*exkl. Motorboot Charter, Versicherung, Treibstoffkosten) oder

Segelpraxis

Unsere Angebote machen es Ihnen so komfortabel wie nur möglich z. B. 3-Tage-Profi-Segeln

ab 660,00 €

Österreichischer Bootsführerschein FB2 & FB3

Österreichische Seeflagge – Flaggenführung

AC Nautik Blog

Flagge zeigen – wörtlich genommen

Das Flaggenrecht ist ein Begriff aus dem nationalen und internationalen Recht, das die Verwendung von nationalen und internationalen Flaggen regelt.

Es beschreibt das Recht und die Pflicht zum Führen der Landesflagge, das ein Schiff durch die Eintragung in das Schiffsregister eines Staates erhält. Mit dieser Eintragung erhält es die Nationalität des Staates, d. h. es unterliegt dessen Rechtsordnung und geniest dessen diplomatischen Schutz. Die Flaggen sind gegen Verunglimpfung durch Gesetz geschützt.

Österreichische Seeflagge – Flaggenführung

Die Flagge der Republik Österreich zur See (Seeflagge) darf nur von österreichischen Seeschiffen geführt werden. Diese dürfen die Seeflagge eines anderen Staates nicht führen. Österreichische Staatsbürger und Staatsbürgerinnen (auch Auslandsösterreicher und -innen) können die österreichische Flagge führen.

Angehörige eines EU- oder EWR-Staates müssen zu deren Führung ihren Hauptwohnsitz in Österreich haben. Mit der Zulassung zur Seeschifffahrt wird der Seebrief ausgestellt, der immer in Original an Bord mitzuführen ist.

Aussehen der Flagge

Die Seeflagge Österreichs besteht aus drei gleich breiten, waagrechten Streifen. Der mittlere ist weiß, der obere und der untere rot. Das Verhältnis der Höhe der Flagge zu ihrer Länge ist zwei zu drei.

Art der Flaggenführung

Die Seeflagge ist in der für Seeschiffe der betreffenden Gattung üblichen Art und Weise zu führen. Andere Flaggen dürfen an der Stelle, an der die Seeflagge gesetzt ist oder regelmäßig geführt wird, nicht angebracht werden.

Im Hafen, vor Anker und in Fahrt wird die Flagge am Flaggenstock, möglichst in der Mitte des Hecks, gesetzt. Der Flaggenstock soll etwa 40 Grad nach achtern geneigt sein, damit die Flagge auch bei Windstille klarfällt und erkennbar ist. Am Flaggenstock darf nur die Nationalflagge gefahren werden.

Kein Anspruch auf Vollständigkeit

Das Gebiet Flaggenrecht ist nicht nur umfangreich und größtenteils gesetzlich unterfangen, oft heißt es auch sollte, könnte, dürfte, die gute alte Seemannschaft lässt grüßen, bringt sich in Erinnerung.

Flaggenrecht in der Seeschifffahrt

Die Flaggenführung ist nach wie vor ein wichtiges Thema für Skipper. Eine Missachtung der Regeln zeugt nicht nur von unseemännischem und unsportlichem Verhalten, sondern kann zu echtem Unmut bis hin zu Geld- oder sogar Freiheitsstrafen führen. Die Flaggenbräuche weltweit sind heute auf einen Bruchteil der Ursprünglichen geschrumpft. Sie sind aber nach wie vor Bestandteil guter Seemannschaft.

Die Flagge – allgemeine Regeln

  • Alle Flaggen sollten in ordentlichem Zustand sein, also sauber und nicht ausgefranst.
  • Setzen Sie Flaggen an Flaggenleinen dicht unter der Saling (Querstange am Mast) bzw. dicht unter dem Flaggenknopf (beim Flaggenstock). Ziehen Sie die Flaggenleinen stramm, sie dürfen keine Lose haben.
  • Passen Sie die Größe der Flagge an die Größe Ihres Schiffes an. Auf ein kleines Boot passt sicherlich keine Flagge im Betttuch-Format. Im Fachhandel sind die Größen 20 x 30 cm, 30 x 45 cm und 45 x 60 cm erhältlich (Höhe x Breite).
  • Die Flaggenzeit ist vom 1.5. bis 30.9. von 8 Uhr, in den übrigen Monaten ab 9 Uhr bis Sonnenuntergang, spätestens jedoch bis 21 Uhr. Möchte Ihre gesamte Besatzung zum Ende der Flaggenzeit das Schiff verlassen, dürfen Sie die Flaggen nicht hängen lassen. Erkundigen Sie sich in fremden Revieren nach den örtlichen Gepflogenheiten.

Die Nationale

Sie ist der Nachweis für die nationale Zugehörigkeit des Bootseigners. Die See-Flagge Österreichs ist rot, weiß, rot. Es ist nicht erlaubt, die Nationale durch eine andere (z. B. aus k. u. k-Zeiten zu ersetzen). Die Nationale muss nicht ständig, jedoch »beim Einlaufen in einen Hafen und beim Auslaufen« gezeigt werden. Auf hoher See, außerhalb des Hoheitsgebietes eines Landes, brauchen sie nicht gesetzt werden, es sei denn, es nähert sich ein Marine- oder Behördenschiff.

Der richtige Platz:

Die Nationale wird am Flaggenstock gesetzt, wenn möglich achtern mittschiffs. Sollte dort kein Platz sein (z. B. wegen einer Badeleiter), dürfen Sie nach steuerbord ausweichen, nicht jedoch nach backbord. Damit die Flagge auch bei Flaute klarfällt und erkennbar ist, sollte der Flaggenstock ca. 40° nach hinten geneigt sein.

Die Gastlandflagge

In fremden Hoheitsgebieten und beim Einlaufen in einen ausländischen Gasthafen wird zusätzlich zur Nationalen die Gastlandflagge gesetzt. Damit geben Sie zu erkennen, dass Sie die Rechtsordnung des betreffenden Landes anerkennen, auch ist es eine Frage der Höflichkeit und des Respekts gegenüber dem Gastland.

Der richtige Platz:

Der beste Platz ist unterhalb der Saling steuerbords. Wenn Sie ein Boot ohne Mast besitzen, können Sie sie auch steuerbordseitig am Geräteträger befestigen. Unter der Steuerbordsaling hängt immer nur die Gastlandflagge.

Beim Befahren eines Grenzgewässers zwischen zwei souveränen Staaten dürfen auch zwei Gastlandflaggen übereinandergesetzt werden.

Signalflaggen

Die Signalflaggen des Internationalen Flaggenalphabetes dürfen nur nach den Vorschriften des Internationalen Signalbuches verwendet werden.

Sonderregellungen

Laut „SeeSchFG“ ist eine Jacht ein Fahrzeug mit einer Länge von weniger als 24 m und einer BRZ von weniger als 300, das für Sport- oder Vergnügungszwecke bestimmt ist und gemäß „Flaggenrecht der Staaten ohne Meeresküste“ eingeflaggt wurde. Gemäß § 4 Abs. 3 SeeSchFG ist Wien der Registerhafen einer in Österreich zur Seeschifffahrt zugelassenen Jacht. Der Name des Registerhafens „Wien“ ist am Heck, gegebenenfalls unter dem Namen der Jacht anzubringen. Größere Jachten können keine österreichische Zulassung zur Seeschifffahrt erhalten.

Ausnahme-Regelung

Für Sportboote mit einer Länge von unter 15 m gilt: Die Nationalflagge darf geführt werden, auch wenn kein Ausweis dafür vorliegt. Der Internationale Bootsschein ist kein Berechtigungsausweis, wird aber im In- und Ausland als gültiges und amtlich anerkanntes Papier akzeptiert. Sportschiffer benötigen also keine weiteren Registrierungen. (Ausnahme: In Frankreich ist an der Küste das Flaggenzertifikat erforderlich).

Darf die Jacht gewerblich genutzt werden?

Nachdem alle gesetzlichen Hürden genommen wurden und die Jacht einen Liegehafen in der Adria gefunden hat, stellt sich die Frage, darf der Skipper sein Boot auch gewerblich nutzen (z. B. zu Trainingsfahrten für angehende Skipper, als Ausflugsschiff oder auch zur Urlaubsgestaltung mit zahlenden Gästen).

Österreichische Jachten dürfen aufgrund des definitionsgemäß eingeschränkten Verwendungszweckes einer Jacht als Sport- oder Vergnügungsfahrzeug nicht gewerblich genutzt werden; ausgenommen davon ist lediglich die „bare boat- Charter“. Eine gewerbliche Nutzung stellt eine widmungswidrige Verwendung dar, die den Widerruf der Zulassung zur Folge hat. 

Flaggenrecht in der Seeschifffahrt

Bootsführerschein Kroatien

Kroatiens Adria gilt als schönstes und sicheres Bootssport-Revier Europas

Die reizvolle Küstenlinie ist ca. 1.700 Kilometer lang, vorgelagert sind etwa 1.100 Inseln, Eilande und Riffe in unterschiedlichen Strukturen. Einige zeigen dichtes Grün als Bewuchs und nur wenige sind dauerhaft bewohnt, spektakulär die Natur, abwechslungsreich und sehenswert die Altstädte. Dazu gesellen sich ungezählte Buchten und Strände mit glasklarem Wasser.

Kroatiens Küste ist ein Touristenmagnet, zieht Segler und Motorbootsportler magisch an. Kein Wunder, dass viele der deutschen und österreichischen Wassersportler im Besitz des kroatischen Küstenpatents, des Boat Skipper B mit UKW-See-Sprechfunk-Berechtigung sind, oder diesen während des Urlaubs machen.

Bootsführerscheinpflicht

In Kroatien wird für jedes motorisierte Sportboot ein Bootsführerschein benötigt, auch für nicht motorisierte Boote von über 2,50 m Länge wird ein Führerschein verlangt, ausgenommen sind Ruderboote, Paddelboote und Surfbretter.

Welche Bestimmungen und Regeln gelten für Skipper in Kroatien

Für Freizeitskipper gilt beim Befahren kroatischer Küstengewässer bestehende Vorschriften zu beachten, die teilweise deutlich strikter sind als im Heimatland.

Ein- und Ausreise mit dem Boot

Einreise mit dem Boot auf dem Seeweg: Auch wenn Kroatien Mitglied der Europäischen Union ist, muss bei Einreise über See ohne Verzögerung, ohne Zwischenstopp und auf kürzestem Weg der nächstgelegene Hafen (Port of Entry) angelaufen und unverzüglich beim Hafenamt einklariert werden. Die Vorlage der Crewliste beim Hafenkapitän ist erforderlich. Bei Ausreise über den Seeweg ist demzufolge auch beim Hafenamt auszuklarieren.

Einreise mit dem Boot auf dem Landweg: Passkontrollen bei der Einreise mit einem Trailer-Boot auf dem Landweg kommen nur noch stichprobenartig vor. Auf jeden Fall muss das Boot, bevor es zu Wasser gelassen wird, beim nächstgelegenen Hafenamt einklariert werden.

Vollmacht

Mit einem geliehenen Boot muss zusätzlich eine vom Bootseigner ausgestellte Vollmacht am Grenzübergang vorgelegt werden. Die Unterschrift des Bootseigners muss von einem in- oder ausländischen Notar beglaubigt sein. Außerdem ist die Kopie einer gültigen Bootsregistrierung aus dem Heimatland, z. B. der Internationale Bootsschein (IBS), zwingend erforderlich. Sind diese Papiere nicht vorhanden, kann die Einreise mit einem geliehenen Sportboot nach Kroatien problematisch werden.

Gebühren

In Kroatien werden diverse Gebühren für Boote über 2,50 m Länge sowie für Boote kleiner als 2,50 m Länge mit einer Motorisierung von 5 kW (6,8 PS) oder mehr erhoben. Der Nachweis über die gezahlten Gebühren ist mitzuführen!

Befahrungsgebühren / Schiffssicherheitsgebühren

Die Gebühren für die Befahrung der kroatischen Gewässer sind nach wie vor, bei der Anmeldung des Bootes beim Hafenkapitän zu bezahlen.

Kurtaxe

Für die Schifffahrt gibt es eine eigene Kurtaxe für Eigner von Booten, die länger als 5 m und mit Koje(n) ausgestattet sind.  Diese ist bei der Anmeldung des Bootes im Hafenbüro je nach Nutzungsdauer zu begleichen und ist verpflichtend  für Boote mit Kajüten an Bord, die kroatische Gewässer befahren.

Unterlagen und Dokumente

die der Skipper in Kroatien unbedingt dabeihaben sollte:

  • Boat Skipper B oder adäquater  Befähigungsnachweis
  • Crewliste (nur bei Einreise auf dem Seeweg relevant)
  • gültiger Internationaler Bootsschein oder anderer Nachweis der Bootsregistrierung
  • Eigentumsnachweis bzw. amtlich beglaubigte Vollmacht
  • EU–Mehrwertsteuernachweis
  • Versicherungsnachweis für eine Bootshaftpflichtversicherung (verpflichtend für Boote mit mehr als 15 kW)
  • EU-Konformitätserklärung ab Bootsbaujahr 1998
  • Nachweis über bezahlte Gebühren
  • Informationskarte für Nautiker (INFO 101)

Kroatien – Bootsführerschein

In Kroatien wird für jedes motorisierte Sportboot ein Bootsführerschein benötigt. Auch für nicht motorisierte Boote von über 2,50 m Länge – Ruderboote, Paddelboote und Surfbretter ausgenommen – wird ein Bootsführerschein verlangt. Der deutsche Sportbootführerschein See wird in Kroatien akzeptiert. Damit dürfen allerdings nur Boote und Yachten bis zu 18 m Länge geführt werden.

Die Person am Steuer mindestens 18 Jahre alt sein. Ein 16-jähriger Inhaber eines Sportbootführerscheins See darf in Kroatien nicht fahren.

Kroatisches Küstenpatent

Ist kein Bootsführerschein vorhanden, kann vor Ort auch ein kroatischer Bootsführerschein – der Boat Skipper B gemacht werden. Nach einer entsprechenden Vorbereitung (Skriptum, Kurs und nach bestandenes Prüfung vor einem Hafenkapitän) wird der Bootsführerschein ausgestellt. 

„Boat Skipper B“

Das Patent „Boat Skipper B“ – der Bootsführerschein berechtigt zum Führen von Segelbooten und Motorbooten bis 30 BRZ/Bruttoraumzahl (etwa 18 m Länge). Die Berechtigung gilt für Motoryachten, Segelyachten und Jetfahrzeuge – die Motorleistung nicht begrenzt.

Die Erlaubnis wird ab 16 Jahren erteilt. Wird das Patent kommerziell genutzt, gilt die Erlaubnis erst ab 18 Jahren und nur für den Fahrtenbereich III (6 NM von der Küste/Insel).

Boot chartern

Ein Boot darf nur von einem kroatischen Unternehmen verchartert werden. Es ist nicht erlaubt, privat Boote zu verleihen oder zu leihen. Zum Chartern eines Motor- oder Segelboots ist der Boat Skipper B ideal, da auf Booten mit Funkgerät mindestens eine Person an Bord ein Seefunkzeugnis (SRC) besitzen muss. Zudem muss die Funkbetriebsgenehmigung mitgeführt werden (kroatische Ship Station Licence).

Seegrenze

Kroatien gehört nicht zum Schengen-Raum, die Seegrenze wird verstärkt kontrolliert. Wer per Boot oder Yacht die kroatische Seegrenze passiert, muss neben den üblichen Dokumenten auch eine Crewliste sowie die Ausklarierungspapiere vorlegen.

Wer aus Kroatien ausreist, muss vorher ausklarieren und die Ausklarierungspapiere vorweisen können. Das gilt für jeden – auch kurzzeitigen – Grenzübertritt. Grenzverletzungen werden sehr hart bestraft.

www.kuestenpatent-kroatien.at

AC Nautik

Meilenbuch 2021 – Nachweis der seemännischen Praxis in Österreich

Meilenbuch 2021 – Nachweis der seemännischen Praxis

Das AC Nautik Meilenbuch – Segeln ist eine Semeilenbestätigung (Nachweis der seemännischen Praxis) gemäß § 20 Abs. 2 Z 1 und § 26 Abs. 1 der Jachtverordnung – JachtVO. Ein praktisches Nachweisbuch zur Vorbereitung auf die Führerscheinprüfungen sowie als Törnnachweis. Das Meilenbuch – Segel enthält Bereiche für den Eintrag von kompletten Törndaten, Nachtfahrten und wichtige persönlichen Daten. Das Buch ist der ideale Seemeilennachweis und der Nachweis auf die seemännische Praxis für den österreichischen Befähigungsnachweis der Fahrtenbereiche FB 1 bis FB 4.

Mit dem FB 2 und der entsprechenden seemännischen Praxis sind dem österreichischen Skipper bereits Fahrten auf Hoher See möglich. Da auf Hoher See keine Führerscheinpflicht besteht, im Falle eines Unfalls aber die Tauglichkeit des Materials geprüft und die notwendige seemännische Praxis hinterfragt wird, ist es gut, wenn das Meilenbuch als Beleg dafür herangezogen werden kann.

Das AC Nautik Meilenbuch – Segeln im Format A5

AC_Nautik_Meilenbuch_A5

www.kuestenpatent-kroatien.at

Deutsche Bootsführerscheine – Variation & Möglichkeit

AC Nautik

Deutsche Bootsführerscheine – Variation & Möglichkeit

Sportbootführerscheine sind Befähigungs- und Berechtigungsnachweise für das Führen von Sportbooten. Je nach Bereich (Binnen oder See) sowie der Nutzungs- und Art des Fahrzeugs können unterschiedliche Bootführerscheine notwendig werden. Weiters gibt es nicht zwingend vorgeschriebene Befähigungsnachweise für Sportboote, wie z. B. den Sportküstenschifferschein (SKS) den Sportseeschifferschein (SSS) bzw. den Sporthochseeschein (SHSS).

Wird beabsichtigt eine Jacht auf Hoher See zu führen, so wird empfohlen, den entsprechenden Führerschein zu erwerben. Speziell Versicherungen und Gerichte bewerten diese Scheine sehr hoch. Der verunfallte Skipper muss nachweisen, dass er für Fahrzeug und Gewässer in der entsprechenden Situation geeignet war. Ohne Nachweis könnten Gericht oder die Versicherung Fahrlässigkeit oder grobe Fahrlässigkeit unterstellen. Was in der Regel zu hohen Kosten führen kann. Ein Meilenbuch mit entsprechenden Einträgen ist ein rechtskräftiger Beweis.

Die Frage, welcher Bootsschein ist im Besitz, wurde von Skippern, wie folgt beantwortet:

73,5 %   Sportbootführerschein Binnen (Motor/Segel)

Der Sportbootführerschein für Binnengewässer (SBF Binnen) ist die amtliche Fahrerlaubnis für Sportbooten (unter Motor oder Segel) unter 15 Meter Länge auf den Binnenschifffahrtsstraßen.

Vorgeschrieben für Fahrzeuge unter Motor mit mehr als 11,03 KW

50 %      Sportbootführerschein See (SBF See)

Dieser Bootsführerschein ein reiner Motor-Schein. Wenn man auf Seegewässern ein Boot mit mehr als 15 PS fahren will, benötigt man den SBF-See.

Zu diesen Gebieten zählen auch die gesamten Küstenbereiche bis 3 sm vor der Küste, sowie festgelegte bestimmte Fahrwasser außerhalb der 3-Meilen-Zone. Auch um ein Segelboot mit einem Motor mit mehr als 15 PS auf einer Seeschifffahrtsstraße zu fahren, ist der SBF-See vorgeschrieben, selbst wenn Sie nur unter Segeln fahren.

20,5 %   Sportküstenschifferschein (SKS)

Der Sportküstenschifferschein (SKS) ist ein empfohlener Führerschein für private Jachten mit Motor und unter Segel in Küstengewässern (alle Meere bis 12 sm von der Küste).

6,8 %     Sportseeschifferschein (SSS) oder Sporthochseeschifferschein (SHSS)

Der SSS ist ein empfohlener Schein für Jachten mit Motor und unter Segel in küstennahen Gewässern (alle Meere bis 30 sm ).

Der SHSS ist ein empfohlener Führerschein zum Führen von Jachten mit Motor und unter Segel in weltweiter Fahrt (alle Meere).

Bemerkung:

In Deutschland wird nur innerhalb der Drei-Seemeilen-Zone und nur der amtlich vorgeschriebene Sportbootführerschein See kontrolliert.

Auf deutschen Seeschifffahrtsstraßen (Drei-Meilen-Zone und Fahrwasser in der Zwölf-Meilen-Zone) besteht für Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die ein Sportboot mit mehr als 15 PS führen, die Pflicht, den Sportbootführerschein See zu besitzen. (Ausländische Bootsführer müssen einen entsprechenden anerkannten See/Küsten-Führerschein ihres Landes besitzen.)

Außerhalb der Zwölf-Meilen-Zone gibt es keine Führerscheinpflicht. In diesen internationalen Gewässern gelten die Kollisionsverhütungsregeln (KVR), die das Verhalten von Booten in den internationalen Gewässern regeln.

Im Fall eines Seeunfalls außerhalb der 12-sm-Zone wird – bei einem Boot unter deutscher Flagge – die daraus resultierende Gerichtsverhandlung in Deutschland durchgeführt. Stellt sich heraus, dass der Skipper nicht nachweisen kann, über die nötigen Fähigkeiten zu verfügen, um in der Entfernung von der Küste ein Boot sicher zu führen, können die Versicherungsleistungen empfindlich gekürzt werden.

www.kuestenpatent-kroatien.at

Das Schiffsführerpatent 10 m Seen & Flüsse – genial als ICC ?

Es ist der amtliche das Schiffsführerpatent 10 m Seen und Flüsse gilt für Boote bis zu 10 m Länge ausschließlich auf Binnengewässern – auf Wasserstraßen hat es in Österreich keine Gültigkeit und kann bei Zuwiderhandlung empfindlich geahndet werden.

Das Schiffsführerpatent 10 m Seen und Flüsse ist der amtliche österreichische Befähigungsausweis für das Führen von Booten auf Binnengewässern (Seen und Flüsse). Auf keinen Fall gilt das Schiffsführerpatent 10 m Seen & Flüsse auf dem Meer oder auf Küstengewässern.

Für das Meer gibt es in Österreich entsprechende Befähigungsausweise für Jachten FB 1 bis FB4.

Sonderregelung Bodensee

Für den Bodensee und den österreichischen Rhein gelten gesonderte Bestimmungen. Es ist ein Antrag auf ein „Ferienpatent“ bei der BH-Vorarlberg zu stellen, damit man mit dem Österreichischen Schiffsführerpatent 10 m für jeweils maximal 4 Wochen im Jahr auch auf dem Bodensee fahren darf.

Unglaublich, aber wahr

Ziel der Einführung des ICC war es, Inhabern von nationalen Sportbootführerscheinen zu erleichtern, im Ausland Boote mieten und fahren zu dürfen.  

Inhaber eines österreichischen Befähigungsausweises können von der Stelle, die das Patent ausgestellt hat, gegen Mehrkosten auch ein ICC (International Certificate for Operators of Pleasure Craft) erhalten.

Der Clou

Mit diesem ICC können? und dürfen? im Ausland auch Wasserstraßen befahren werden??? , das Schiffsführerpatent 10 m Seen und Flüsse wird im Ausland zum Double des Schiffsführerpatents 10 m, des sogenannten Donaupatents.

Und damit niemand auf schräge Gedanken kommt, weist die Oberste Schifffahrtsbehörde ausdrücklich darauf hin, dass ein ICC nicht das österreichische Flüsse und Seen Patent oder Donaupatent ersetzt. Um in Österreich Boote auf inländischen Gewässern zu führen, muss ein Schiffsführerpatent 10 m Seen und Flüsse vorliegen.

Hohe Ansprüche an die Skipper der Hohen See – die JachtVO

Geltungsbereich

Diese Verordnung gilt für die Zulassung von Jachten zur Seeschifffahrt sowie die Erlangung und Ausstellung Internationaler Zertifikate für die Führung von Jachten.

INTERNATIONALES ZERTIFIKAT FÜR DIE FÜHRUNG VON JACHTEN

Geltungsbereich

Die Vorschriften dieses Teiles gelten für die Erlangung und Ausstellung von Internationalen Zertifikaten für die Führung von Jachten.

Berechtigungsumfang der Zertifikate

Internationale Zertifikate für die Führung von Jachten sind bei Vorliegen der jeweiligen Voraussetzungen für Motorjachten oder für Motor- und Segeljachten für folgende Berechtigungsumfänge auszustellen:

1.     für Watt- oder Tagesfahrt – Berechtigung zur selbstständigen Führung von Jachten mit einer Länge bis zu 10 m im Fahrtbereich 1;

2.     für Küstenfahrt – Berechtigung zur selbstständigen Führung von Jachten im Fahrtbereich 2;

3.     für Küstennahe Fahrt – Berechtigung zur selbstständigen Führung von Jachten im Fahrtbereich 3;

4.     für Weltweite Fahrt – Berechtigung zur selbstständigen Führung von Jachten im Fahrtbereich 4.

Private Befähigungsausweise Befähigungsausweise zur Erlangung Internationaler Zertifikate.

Prüfungsorganisationen haben private Befähigungsausweise für die selbstständige Führung von Jachten auf See im Geltungsbereich auszustellen.

Die Oberste Schifffahrtsbehörde macht hier aus privatrechtlich – nicht amtlich erstellten Befähigungsausweisen unter Einsatz der „via Donau“ und entsprechenden Mehrkosten amtliche ICC-Scheine, die international gültig sein sollen.  Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.

www.kuestenpatent-kroatien.at

Küstenpatent

Welchen Bootsführerschein benötigt man in den Küstengewässern

Küstenpatent Porec

Wird in kroatischen Hoheitsgewässern generell ein Bootsführerschein eingefordert? Werden ausländische Bootsführerscheine anerkannt und wenn ja, welche?

Kroatien, das Juwel unter den Bootsrevieren

Die Republik Kroatien, Mitglied der Europäischen Union, verfügt über einen traumhaften Küstenverlauf von mehr als 1.700 Kilometer Länge. Mehr als 1.000 Inseln, Eilande und Riffe mit kaum überschaubarer Vielfalt an Schönheit von Natur und Kultur bilden ein einzigartiges Bootsrevier, das Paradies für Motorbootsfahrer und Segler. Millionen Kuna wurden in die Infrastruktur investiert, um den Skippern die Ausübung ihres Sports zu ermöglichen, Annehmlichkeiten zu bieten.

Wind und Wetter

Die Winde, die im Gebiet der Adria vorherrschen, sind meist moderat, auch für noch unerfahrene Skipper hinnehmbar. Den Wetterbericht sollte man trotzdem nie außer Acht lassen. Gemäßigte Motorbootfahrer haben ihr Hochzeit zwischen Juni und September.

Variantenreicher Komfort

Eigner kleinerer Motorbote bevorzugen das  Appartement-Angebot mit dazugehörendem Anlegesteg. Während Jachteigner mit Crews gern Übernachtungsmöglichkeiten annehmen, in Ankerbuchten mit bodenständigen Konobas, die zum Mahl laden.

Ankern erlaubt, außer …

Ist ankern erlaubt, ist es in der Regel kostenlos. Doch der Umweltschutz fordert auch hier seinen Tribut. Bojenfelder sollen den empfindlichen Meeresboden schützen, sind aber auch gebührenpflichtig

Chartern – kein Problem

Kroatien, so sagt man, hat derweil Europas größtes Charter-Angebot. Alles was Rang und Namen in dieser Branche trägt, ist in Kroatien vertreten. Entlang der Küste und auch auf den größeren Inseln gibt es Möglichkeiten sich ein Boot oder eine schöne Jacht zu chartern und damit auf Entdeckungstour zu gehen. Dabei wird immer vorausgesetzt, dass der gültige Bootsführerschein vorgelegt werden kann.

Bootsführerschein in Kroatien

Gesetzlich vorgeschrieben ist: für alle motorbetriebenen Boote ein Bootsführerschein und auch für Segelboote ab 2,50 Metern Länge u. a. besteht eine Führerscheinpflicht. Als besonders praktisch erweist sich das „Kroatische Küstenpatent“, der amtliche Bootsführerschein, der Boat Skipper B mit UKW-See-Sprechfunk-Berechtigung.

Den Boat Skipper B machen

Den kroatischen Bootsführerschein kann man kostengünstig in Kroatien machen. Der Ablauf ist relativ einfach. Zunächst melden Sie sich bei einem Ausbildungsunternehmen zum Kurs an. Mit der Anmeldebestätigung erhalten Sie die benötigten Lernmittel, u. a. auch ein mehrseitiges Skriptum, dass Sie ausführlich studieren sollten, denn die den Kurs abschließende mündliche Prüfung im Hafenamt in Kroatien hinterfragt den Stoff intensiv und 15 Minuten können lang dauern. Da zahlt es sich aus, einen Partner an der Seite zu haben, der genau weiß, worauf es ankommt – AC Nautik ist der Profi. Sein Ausbildungsmaterial, seine Unterstützung, sein abschließender Kurs und die Begleitung zur Prüfung, garantieren die hohe Erfolgsgarantie.

Es ist Ihre Entscheidung welchen Kurs Sie wo und wann besuchen, Sie wählen auch den Prüfungsort. Opatija als Kursort und das Hafenamt in Rabac als Prüfungsort hat den Vorteil, nach bestandener Prüfung erhalten Sie umgehend Ihr fertiges Patent, den Boat Skipper B.

Theorie & Praxis

Die behördliche Prüfung besteht ausschließlich aus Theorie und auch der Kurs beinhaltet nur den umfangreichen theoretischen Stoff. Doch Theorie und Praxis sind so verknüpft, dass beide aufeinander angewiesen sind, nichts läuft ohne das Duo Theorie und Praxis. Bevor Sie zum ersten Mal an Bord gehen, sollten Sie einen erfahrenen Skipper anheuern, der Ihnen bei den ersten Seemeilen behilflich, verantwortlich zur Seite steht. Für Tricks und Kniffe ist „learning by doing“ immer noch der beste Weg. AC Nautik ist der geeignete erfahrene Ansprechpartner.

Welche Bootsführerscheine sind zugelassen

In Kroatien werden auch amtliche Bootsführerscheine aus dem Heimatland des Inhabers anerkannt, aber längst nicht alle. Eine offizielle Liste der anerkannten ausländischen Patente finden Sie auf der Homepage des kroatischen Ministeriums für Seefahrt und Verkehr.

https://mmpi.gov.hr/UserDocsImages//dokumenti/MORE/More%201_19/TABLICA%20HR%20MoU%20black%204-1_19.pdf

Funkberechtigung

Die meisten Charterjachten sind mit Funk ausgerüstet und somit muss der Skipper auch über eine UKW-See-Sprechfunk-Berechtigung verfügen. Diese Funkberechtigung ist im kroatischen Küstenpatent der Kategorie B bereits inkludiert.

www.kuestenpatent-kroatien.at

AC Nautik

Sportbootführerschein See – Sportküstenschifferschein – Funkbetriebszeugnis – so ist die deutsche See erlaubt

Sportbootführerschein See – Sportküstenschifferschein – Funkbetriebszeugnis – so ist die deutsche See erlaubt

Die Liste der Befähigungszertifikate für Sportbootführer in Deutschland ist lang, es gibt eine Reihe von amtlichen Befähigungszertifikaten für Sportbootführer, die bestimmte Fähigkeiten oder Ausbildungen nachweisen. Darunter befinden sich Sportschifferscheine für Binnen oder See, für Motor- oder Segelantrieb und verschiedene Funkzeugnisse, alle „amtlich“. Dazu kommen noch anerkannte Fach- und Sachkundenachweise. Alle erfordern erhebliche Aufwand an Zeit und Kosten, fordern ein Maß an Seefahrtserfahrung und Führung.

SBF: Sportbootführerschein See

Der Sportbootführerschein See mit dem Geltungsbereich Seeschifffahrtsstraßen (kurz: SBF See) ist die amtliche Lizenz zum Führen von motorisierten Booten, die für Sport- und Freizeitzwecke gebaut wurden, im Geltungsbereich der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung, d. h. auf den Seeschifffahrtsstraßen. (Drei-Seemeilen-Zone und Fahrwasser innerhalb der Zwölf-Seemeilen-Zone, darüber hinaus die Unterläufe von Warnow, Trave, Elbe, Weser und Ems sowie der Nord-Ostsee-Kanal und weitere, in § 1 SeeSchStrO genannte und begrenzte Binnenwasserstraßen).

Auf den Seeschifffahrtsstraßen (in der Regel bis zu drei Seemeilen) ist der Sportbootführerschein mit dem Geltungsbereich Seeschifffahrtsstraßen („SBF See“) zum Führen von Sportbooten mit Antriebsmaschine (Motorboote und Segelboote) vorgeschrieben für Fahrzeuge mit einer größeren Nutzleistung als 11,03 kW (15 PS). Vorgeschrieben ist er auch für das Führen von gewerbsmäßig genutzten Sportbooten bis zu 300 Meter Abstand vom Ufer bei entsprechender Einzelfallgenehmigung.  (Prüfungskosten ca. 110,00 €)

SKS: Sportküstenschifferschein

Der Sportküstenschifferschein (SKS) ist einer der amtlichen Sportschifferscheine in Deutschland. Ausbildung und Prüfung sind abgestimmt auf das Führen von Jachten mit Motor und unter Segel in Küstengewässern (alle Meere bis 12 Seemeilen Abstand von der Festlandküste).

Seit einer Änderung der See-Sportbootverordnung (SeeSpbootV) genügt der SKS auch für die gewerbliche Fahrt auf Sportbooten in Küstengewässern. Die genauen Besatzungsvorschriften für den gewerblichen Einsatz ergeben sich aus der Anlage 4 zur SeeSpbootV. Abhängig von der Fahrtdauer ist es ggf. erforderlich, dass zur Besatzung ein weiteres Mitglied gehört, das mindestens im Besitz des Sportbootführerscheins See ist.

Für das Chartern einer seegängigen Jacht sind grundsätzlich die lokalen Vorschriften zu beachten. Oft genügt der Sportbootführerschein See oder es ist kein Schein erforderlich. Einige Vercharterer verlangen einen Nachweis über die Fähigkeit, eine seegängige Jacht bedienen und segeln zu können. Ein solcher Nachweis kann durch ein persönliches Logbuch, Sportbootführerschein Binnen unter Segel, Jachtgrundkurse oder durch den Sportküstenschifferschein erbracht werden. (Prüfungskosten ca. 245,00 €)

Beschränkt gültiges Funkbetriebszeugnis

Vorgeschrieben für Schiffsführer an Bord eines Sportbootes, das mit einer UKW-Seefunkanlage ausgestattet ist. (Kosten für die Prüfung ca. 75,00 €)

Allgemeines Funkbetriebszeugnis

Vorgeschrieben für Schiffsführer an Bord eines Sportbootes, das mit einer Seefunkanlage ausgestattet ist. (Prüfungskosten ca. 87,00 €)

Die vorstehenden Prüfungsgebühren setzen sich aus der Zulassungsgebühr, der Gebühr für die Abnahme der theoretischen und praktischen Prüfung und der Gebühr für die Erteilung des Funkbetriebszeugnisses zusammen.

Hinzu kommen Nebenkosten, welche die Reisekosten der Prüfungskommission sowie Kosten für die Bereitstellung von Prüfungsräumen beinhalten.

Gebühren und Nebenkosten werden durch den Prüfungsausschuss erhoben.

Küstenpatente – ein variantenreiches Thema

innerhalb der Europäischen Union

Soweit Bootsführerscheine gefordert werden, zählen Küstenpatente zu der beliebtesten Gruppe der Befähigungsausweise. Auch das Binnenland Österreich versucht mit seinem Befähigungsausweis FB2 daran teilzuhaben.

International begehrt und anerkannt ist das kroatische Küstenpatent, der Boat Skipper B mit UKW-See-Sprechfunk-Berechtigung.

Der Boat Skipper B mit UKW-See-Sprechfunk-Berechtigung

Vielleicht einfacher einzuordnen unter seiner umgangssprachlichen Bezeichnung „kroatisches Küstenpatent“. Als Küstenpatent werden in Kroatien Bootsführerscheine bezeichnet. Gängiges Patent ist der Boat Skipper B mit UKW-See-Sprechfunk-Berechtigung.

Der Boat Skipper B berechtigt dazu, Segelboote und Motorboote bis 30 BRZ (je nach Bauart der Boote bis ca. 18 Meter) zu führen. Die Erlaubnis gilt für Segeljachten, Motorjachten und Jetfahrzeuge; die Motorleistung (PS/kW) ist nicht begrenzt. Erteilt wird die Erlaubnis ab 16 Jahren, bei kommerzieller Nutzung ab 18 Jahren und nur für den Fahrtenbereich III).

Die UKW-See-Sprechfunk-Berechtigung für Kroatien, die Prüfung kann mit dem vollendeten 16. Lebensjahr abgelegt werden. (Kosten Kurs ca. 169,00 € zuzüglich Prüfungsgebühr ca. 115,00 €)

AC Nautik ist der Profi

AC Nautik e. U. – der Profi – ist seit vielen Jahren kompetenter, seriöser und erfahrener Spitzen-Ausbilder für das kroatische Küstenpatent, den „Boat Skipper B“. Die Erfolgsbilanz der Kursteilnehmer liegt weit über dem Durchschnitt. Informationen erhalten Sie durch unseren kostenlosen, telefonischen Support. Wir beraten Sie gern umfassend über unser breites Leistungsangebot.

Das Procedere

Der Weg zum Boat Skipper B von der Anmeldung über den Kurs bis zur bestandenen Prüfung ist weder zeitaufwendig noch teuer. Alle notwendigen Informationen erhalten Sie auf der Website von AC Nautik e. U. Die Anmeldung zum Kurs erfolgt elektronisch über das Internet. Innerhalb weniger Tage erhalten Sie die Anmeldebestätigung und die notwendigen Kursunterlagen nebst Skriptum. Die Vorbereitung zum Kurs und zur Prüfung liegt nun bei Ihnen. Das Skriptum sollten Sie sorgfältig studieren, es verinnerlichen. Den letzten Schliff und die Feinheiten bringt dann – am Tag vor der Prüfung im Hafenamt – der Vorbereitungskurs.

Haben Sie zwischenzeitlich Fragen, hilft Ihnen der Support per Telefon oder E-Mail. Um den Ablauf der Kurseinheit und um die Prüfung kümmert sich AC Nautik. Ihre Konzentration richtet sich ganz auf das Skriptum.

Schönstes Boots-Revier der Welt

Mit dem Boat Skipper B erhalten sie die Möglichkeit, eines der schönsten Bootsreviere Europas zu erkunden. Kroatiens 1.700 Kilometer lange, traumhafte Adria-Küste und die über 1.000 Inseln, Eilanden und Rissen, nur wenige der Inseln sind dauerhaft bewohnt.

Alles hat seinen Grund

Warum ist keine Praxisausbildung bei der Prüfung zu Boat Skipper B inkludiert? Dies ist meist die Frage aller Fragen, die Missverständnisse und haltlose Diskriminierungen selbst bei sogenannten Dienststellenleitern auslösen.

Weshalb ist keine Praxisausbildung bei der Prüfung zu Boat Skipper B inkludiert, obwohl es sich um ein kommerziell gültiges Befähigungszeugnis handelt? Eine zwingende Logik als Antwort.

Der Vergleich mit Lehre und Praxis

Zukünftige kroatische Seeleute heuern nach Ablegung der Prüfung zum Boat Skipper B auf einem Fischerboot, Taxi-Boot oder Ausflugsboot an, um sich die notwendige Praxis zum Führen eines kommerziellen bis 15 m Bootes oder einer 30 BRZ Jacht anzueignen. Im Gegensatz zu anderen Ländern (auch Österreich) darf in Kroatien die Praxis erst nach Ablegung der Prüfung, also nach Nachweis der theoretischen Kenntnisse erworben werden. Rudergänger ohne gültige Lizenz gibt es nicht – sind nicht erlaubt!

Da Sie ihren kommerziell gültigen Jachtführerschein nicht beruflich, sondern privat für Urlaubszwecke nutzen wollen, müssen sind Sie sich selbstverantwortlich das Können zum Steuern von Jachten aneignen, dazu sind Sie verpflichtet.

Theorie und Praxis

Absolviert jemand die theoretische Prüfung für das „Küstenpatent B“ erfolgreich, bedeutet dies nicht, dass er zugleich auch ein versierter Skipper ist. AC Nautik weist darauf ausdrücklich hin, die Vorbereitungskurse fokussieren sich ausschließlich auf die Vermittlung von theoretischen Kenntnissen.

AC Nautik e. U. organisiert an der Adria Praxiskurse mit geschulten, praxisorientierten, deutschsprachigen Skippern. Profitieren Sie von der Erfahrung der versierten Skipper und lernen Sie, auch in schwierigen Situationen einen kühlen Kopf zu bewahren.

Damit auch Sie optimal auf alle Situationen auf See vorbereitet sind, gibt es eine sichere Möglichkeit: Besuchen Sie einen unserer bewährten Praxiskurse. Unsere Angebote sind maßgeschneidert und umfassen je nach Art des Kurses alle Sach- und Fachgebiete.

Motorboot- und Jacht-Praxis

Sie benötigen Motorboot- oder eine Motorjacht-Praxis – wir bieten Ihnen verschiedene Angebote zu TOP-Konditionen z. B. 8 Stunden Classic-Praxis-Training ab 98,00 € (*exkl. Motorboot Charter, Versicherung, Treibstoffkosten) oder

Segelpraxis

Unsere Angebote machen es Ihnen so komfortabel wie nur möglich z. B. 3-Tage-Profi-Segeln

ab 660,00 €

www.kuestenpatent-kroatien.at