Ein Yachtcharter in Kroatien –unendliche Möglichkeiten

WERBUNG – Ein Yachtcharter in Kroatien –unendliche Möglichkeiten

Als eines der beliebtesten Segelreviere im Mittelmeer hat Kroatien einiges für Reisende zu bieten. Mit knapp 2000 Kilometern Festlandsküste und 1246 Inseln im Adriatischen Meer können Sie die vielfältige Naturlandschaft und einzigartige Kultur des Landesam besten bei einem Yachtcharter in Kroatien entdecken. Folglich überrascht nicht, dass auch die Auswahl an Segelrevieren in diesem mediterranen Land sehr groß ist. Wir von GlobeSailor, dem europäischen Marktführer in der Kreuzfahrt-und Yachtcharterbranche, möchten dies zum Anlass nehmen, Ihnen zunächst ein paar Informationen zu den Segelbedingungen dort an die Hand zu geben und Ihnen in einem nächsten Schritt eines der Segelreviere beispielhaft vorzustellen.

Was erwartet Sie bei einem Charter in Kroatien?

Allgemein herrscht an der kroatischen Adriaküste ein mediterranes Klima mit trockenen und heißen Sommern sowie milden, feuchten Wintern. Im Sommer liegen die Durchschnittstemperaturen zwischen 26 und 30 Grad –perfekt für Ihren Yachtcharter in Kroatien! Die beste Reisezeit dafür hängt von Ihrem gewählten Revier ab: Im Norden Kroatiens,in Istrien sind die Sommermonate optimal, während in Dalmatien auch schon der Frühling angenehme Temperaturen bietet und es im Sommer sehr heiß werden kann. Der Wind, auf dem Sie bei Ihrem Bootscharter in Kroatienam meisten achten müssen,ist die Bora. Ihre Böen können ganz plötzlich und stark auftreten und Windgeschwindigkeiten bis zu 250 km/h erreichen. Im Sommer dauert sie bis zu drei Tage, beachten Sie also entsprechende Wettervorhersagen! Vor allem bei der Durchquerung von Buchten kann die Bora Sie überraschen. In V-förmigen Buchten verbreitet sie sich fächerartig und kann Sie aus allen Richtungen treffen. Ein weiterer wichtiger Wind ist der Maestral, wenn Sie in Kroatien ein Boot chartern. Dieser weht stetiger, tagsüber aus Nordwest,und flacht in den Abendstunden langsam ab.

Wenn Sie Ihr Küstenpatent direkt in Kroatien machen oder schon die entsprechenden Lizenzen vorweisen können, wird die Bootsführerscheinpflicht dort kein Problem mehr für Sie darstellen. Beachten Sie jedoch, dass ein Funkschein hier ebenso Pflicht ist!

Durch die große Beliebtheit Kroatiens als Segelrevier kann das Land mit einer ausgezeichneten Infrastruktur an Häfen und Marinas glänzen. Der Großteil der Städte an der Küste kann einen Hafen oder eine Marina vorweisen und auf den Inseln gibt es zahlreiche Ankerbuchten, die Sie beim Bootscharter ansteuern können.

Genauso ist die Anreise in die Mittelmeernation ein Kinderspiel. Durch die Zugehörigkeit Kroatiens zur EU brauchen Sie als EU-Bürger nur einen gültigen Personalausweis oder Reisepass zur Einreise. Je nach Herkunfts-und Zielort können Sie per Auto, Zug oder Flugzeuganreisen. Eine Anreise mit dem Auto bietet sich eher in die nördlichen Regionen wie Istrien an, während nach Dalmatien eine Flugreise bequemer ist. Die meisten Flughäfen in Deutschland, Österreich und der Schweiz bieten tägliche Flüge in Richtung Kroatien an. Die traumhafte Adriaküste in Norddalmatien Entlang der dalmatinischen Küste finden Sie eine Küstenstadt nach der anderen: Die größten Yachthäfen am Festland finden Sie hier in Zadar, Sukosan, Biograd, Murter, Vodice und Sibenik. Das Revier eignet sich perfekt für einen gemütlichen Yachtcharter in Kroatien, da es durch die vorliegende Inselkette vor der Küste gut vor der offenen See abgeschirmt ist und keine starken Winde herrschen. Hier kann mal also optimal auch als Familie mit Kindern eine Yacht chartern und die kroatische Natur und Kultur genießen. Dabei sollten Sie einige Highlights der Küste nicht verpassen! Diese möchten wir Ihnen im Folgenden vorstellen.

Älter als Rom, schöner als Paris und lebhafter als London: Dies munkelt man über die Hauptstadt der Region,Zadar –und das zurecht! Bei einem Bootscharter in Kroatien dürfen Sie keineswegs die quirlige Küstenstadt und ihre historische Altstadt verpassen. Bei einem Spaziergang in der Altstadt können Sie die römischen Bauten oder die alte Stadtmauer bestaunen und sich von der Meeresorgel verzaubern lassen. Letztere spielt allein durch den Antrieb der Wellen eine wunderschöne Melodie des Ozeans und erstaunt Jahr für Jahr tausende Touristen.

Gönnen Sie sich eine verdiente Pause auf dem Volksplatz Narodni Trgund beobachten Sie das geschäftige Treiben der Einheimischen und Touristen. Bei Ihrem Bootscharter in Kroatien dürfen Sie auf keinen Fall die Pasticada verpassen, ein dalmatinischer Rinderbraten. Nehmen Sie in einem der vielen Restaurants in der Altstadt Platz und verwöhnen Sie Ihre Sinne mit den kroatischen Köstlichkeiten, wenn Sie hier ein Boot mieten.

Von Zadar aus können Sie mit Ihrer Charteryacht langsam die dalmatinische Küste entlang schippern und in den bekanntesten Küstenorten wie Biograd, Murter oder Vodice nach Ihrem Belieben halten. Wie wäre auch der Besuch der vielen vorgelagerten Inseln in diesem Gebiet, wenn Sie hier eine Yacht chartern? Einen weiteren Zwischenstopp können Sie in der Hafenstadt Sibenik machen, einer der ältesten Städte Kroatiens. Hier können Sie die beeindruckende Kultur der Stadt bestaunen, wenn Sie eine Yacht in Kroatien mieten. Sie finden dazu insgesamt 24 Kirchen, wie beispielsweise die Kathedrale des Hl. Jakobs, welche im 15./16. Jahrhundert komplett aus Steinenvon der Insel Brac erbaut wurde –ohne Bindematerial! Dies ist somit einzigartig in der europäischen Architektur. Eine weitere Besonderheit ist die Festung des Heiligen Nikolaus, welche im 16. Jahrhundert zur Verteidigung des Hafens von Sibenik erbaut wurde. Es gibt insgesamt nur drei solche Festungen am Mittelmeer. Wenn Sie genug Kultur auf Ihrem Bootscharter erlebt haben, können Sie sich gemütlich am Strand unter der kroatischen Sonne entspannen. Kroatien ist für seine ausgezeichnete Wasserqualität bekannt, daher sollte Sie das glasklare Wasser der Adria nicht überraschen. Hier können Sie sogar direkt am Meer in einem Restaurant essen gehen. Manche Lokale haben sogar Stege, die ins Meer führen. Damit wird Ihr Yachtcharter in Kroatien definitiv einzigartig!

Natürlich hat das nördliche Dalmatien für Ihren Bootscharter nicht nur Kultur zu bieten, sondern auch eine beeindruckende Natur. Folgen Sie dem Flusslauf ab Sibenik ins Landesinnere zum Krka Nationalpark. Dieser ist vorwiegend durch seine sieben Wasserfälle berühmt, wo man sogarbaden kann. Sie können dazu mit Ihrer Charteryacht bis zum pittoresken Ort Skradin fahren und den restlichen Weg bis zu den Wasserfällen bei einer kleinen Wanderung zurücklegen. Natürlich hat der Nationalpark aber noch mehr Natur zu bieten, die Sie hier erkunden können.

Auf Ihrem Weg von Zadar nach Sibenik können Sie auch einen Zwischenstopp bei der berühmten Otok Galešnjak einlegen –der herzförmigen Insel! Die Privatinsel ist ein beliebtes Ziel, vor allem für Paare. Nachdem Sie die Einwilligung der Eigentümer der Insel erlangt haben, können Sie mit Ihrer Charteryacht auf die “Insel der Liebenden” schippern. Kroatien hat also Unmengen an Kultur und Natur für Ihren Yachtcharter dort zu bieten, nicht nur in Dalmatien, sondern beispielsweise auch in Istrien oder in der Kvarner Bucht. Entdecken Sie die Schönheit der Adriaküste Kroatiens bei Ihrem Bootscharter mit GlobeSailor!

Das Charter-Boot für Ihren Ausflug in paradiesische Gewässer

Skriptum - Küstenpatent

Das Charter-Boot für Ihren Ausflug in paradiesische Gewässer

Eine Küste zum Entdecken

Kroatien vereint in seinen traumhaften Küstenwelten die abwechslungsreichsten, die schönsten Landschaften Europas. An der über 1.700 Kilometer langgezogenen Küste befinden sich bekannte, endlos lange Sandstrände, weiße Kieselbuchten zur Erholung, aber einsame Felsbuchten zum Entspannen. Hier erleben Sie das glasklare Wasser der Adria – die Reinheit, das tiefe Blau des Meeres.

Natur und Kultur pur

Ein kleines Land als Basis für einen großen und unvergesslichen Urlaub. Malerischen Meeresbuchten, geschützte Naturparadiese, das reiche Kulturerbe und die Gastfreundschaft der Bevölkerung werde Sie verzaubern. Den Charme der vielen historischen Sehenswürdigkeiten erleben und die idyllischen Küstenstädte, die mittelalterliche Schönheit vermitteln.

Das begehrte Bootsrevier in Europa

Die kroatischen Adria-Küstengewässer sind in wenigen Jahren zu der schönsten und begehrtesten Bootsreviere Europas geworden. Allein die Küstenlinie beträgt mehr als 1.700 Kilometer und die annähernd 1000 vorgelagerten Inseln, Eilande und Riffe sind bevorzugte Ziele so mancher Bootstour.

Eigenes oder Charterboot

Natürlich ist es ein Erlebnis der besonderen Art, wenn im eigenen Boot angereist wird. Aber nicht jeder, der gerne die Küstengewässer Kroatien entdecken möchte, hat ein eigenes oder kann in der Urlaubszeit über ein Boot verfügen. In Kroatien ist dies sicher kein Problem, denn hier im Bootsparadies gibt es mehr Charterfirmen als anderswo. Mit Yachtcharter wird das Überlassen von Segel- oder Motoryachten für einen festen Zeitraum bezeichnet. Ein Charterdienstleister oder auch ein Schiffseigner vermietet seine Yacht gegen ein Entgelt, das meist vor Antritt der Reise bezahlt werden muss. Der abgeschlossene Chartervertrag regelt die Verpflichtungen des Vercharterers und Charterers.

Vielseitig – die Möglichkeiten des Chartern

Die Anmietung einer Charteryacht kann entweder direkt beim Eigner, über ein darauf spezialisiertes Reisebüro oder über eine Yachtcharteragentur abgeschlossen werden.

Crewed Charter

Bei der „Crewed Charter“ wird neben der Yacht auch das benötigte Bordpersonal beim Charterer gemietet. Das Personal besteht aus einem erfahrenen Skipper, welcher die Yacht steuert und dem Bedürfnis angepasst aus einem Koch und/oder Hostess(en). Da der Skipper verantwortlich für die Yacht ist, haftet der Charterer selbst in der Regel nicht für etwaige Schäden.

Bareboat-Charter

Wird eine komplette Yacht gechartert und dabei auf zusätzliches Bordpersonal verzichtet, wird diese Art „Bareboat-Charter“ genannt. Der Charterer stellt dabei den – oder ist selbst der – Skipper. Haftet entsprechend dem abgeschlossenen Chartervertrag für etwaige Schäden.

Kojencharter

Wenn der Charterer nicht die gesamte Yacht, sondern nur eine oder einzelne Kojen mietet, so wird von Kojencharter gesprochen. Die Verantwortung trägt der Skipper, gegebenenfalls zusammen mit dem Reeder, der die Koje vermietet und die Reise organisiert. Der Charterer wird aber an der Törnplanung beteiligt.

Ohne Schein geht nichts

Chartern ohne gültiges Schiffsführerpatent geht gar nicht, auch muss bedacht werden, dass eine Funklizenz – UKW-See-Sprechfunk-Berechtigung zwingend beim Chartern eines Bootes vorausgesetzt wird. Das sollten besonders Chartergäste aus Deutschland bedenken, denn die deutschen Bootsführerscheine sind alle ohne Funkberechtigung. Natürlich besteht die Möglichkeit diese vor Ort nachzumachen, bedeutet aber Zeitverlust und zusätzliche Kosten.

Das abgekürzte Verfahren

Das „Kroatische Küstenpatent“, der Boat Skipper B mit UKW-See-Sprechfunk-Berechtigung befreit den Inhaber von allen Charter-Vorbehalten.

Der Boat Skipper B berechtigt Boote, Yachten & Jet Ski zu führen. Der Bootsführerschein Boat Skipper B ist ein amtlicher Befähigungsausweis des kroatischen Ministeriums für Seefahrt und Verkehr und wird international in Küstengewässern, der 12 Meilen Zone, vor der Küste des Festlandes und von Inseln anerkannt.

Detaills:

Boat Skipper B berechtigt zum Führen

von Eigner- & Charteryachten

Yachten bis 30 BRZ/GT (das sind Yachten [je nach Bauart] bis ca. 20 m Länge),

Motoryachten und Segelyachten

Motorboote & Motoryachten ohne PS Beschränkung

Segelboote und Segelyachten – Einrumpfboote und Katamarane

Boote & Sportboote ohne PS/kW Beschränkung

Wassersportgeräte unabhängig von der Motorisierung wie Jet Ski

Mindestalter für der Boat Skipper B – er kann ab dem 16. Geburtstag erworben werden, allerdings gilt die Einschränkungen, dass bis zur Erreichung des 18. Geburtstages Boote nur bis 15 kW / 20 PS geführt werden dürfen. Ab Erreichen des 18. Geburtstages erlöschen automatisch die Einschränkungen der Motorisierung.

Im Gegensatz zu den meisten deutschen Bootsführerscheinen ist der Boat-Skipper B für Motor- und Segelyachten gültig – der lästige Seemeilen-Nachweis ist nicht erforderlich.

Hilfestellung und weitere Informationen durch AC Nautik, Gössendorf, hier erhalten Sie auch in Corona-Zeiten

Auskünfte über die Möglichkeiten, das Küstenpatent, den Boat Skipper B mit UKW-See-Sprechfunk-Berechtigung zu erwerben.

Internationale Anerkennung österreichischer Schiffsführerpatente FB2, FB3 Küstenpatente

Internationale Anerkennung österreichischer Schiffsführerpatente

Welche Dokumente sind in Küstengewässern üblich bzw. werden unter den geltenden Umständen anerkannt?

Gültigkeit österreichischer Dokumente an Meeresküsten

Die weltweite (nicht einmal die europaweite) Anerkennung von Befähigungsausweisen ist für die Sport- und Vergnügungsschifffahrt nicht durchgehend geregelt. Die hier von der Obersten Schifffahrtsbehörde Österreichs veröffentlichte Übersicht, welche Dokumente in Küstengewässern üblich sind, gipfelt in der Aussage, dass die vorherige Rücksprache mit dem Küstenstaat Ihrer Wahl in jedem Fall ratsam ist.

Kontaktmöglichkeiten zu den Vertretungen verlautbart das Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres.

Befähigungsausweise zur Schiffsführung auf Küstengewässern

Für eine gegenseitige Anerkennung von Sportpatenten gibt es keine internationalen Abkommen oder Regelungen der Europäischen Union (EU) und Sie liegt somit ausschließlich im Ermessen der Küstenstaaten. Es ist jedoch weltweit üblich, amtliche oder amtlich anerkannte Sportpatente anzuerkennen, wenn der Inhaber Angehöriger des ausstellenden Staates ist.

Es kann daher – vorbehaltlich kurzfristig abweichender Entscheidung einzelner Staaten – davon ausgegangen werden, dass Ausweise, die bis 31. Dezember 2011 von den bis dahin gesetzlich genannten Verbänden, dem Motorboot-Sportverband für Österreich (MSVÖ) und dem Österreichischen Segelverband (ÖSV), ausgestellt und mit dem Vermerk der Gleichwertigkeit (mit amtlichen Ausweisen) versehen wurden, sowie Internationale Zertifikate für die Führung von Jachten (siehe Schiffsführung auf See) anerkannt werden.

Änderungen der Jachtverordnung 2020

Laut Änderung der Jachtordnung – hier Geltungsbereich: §1. Diese Verordnung gilt für die Zulassung von Jachten zur Seeschifffahrt sowie die Erlangung und Ausstellung Internationaler Zertifikate für die Führung von Jachten.

Im 3. Teil der neuen Yachtverordnung: Internationales Zertifikat für die Führung von Jachten heißt es:

Geltungsbereich

§ 11. Die Vorschriften dieses Teiles gelten für die Erlangung und Ausstellung von Internationalen Zertifikaten für die Führung von Jachten.

Form und Inhalt des Internationalen Zertifikates

§ 12. Form und Inhalt des Internationalen Zertifikates müssen dem Muster der Anlage 4 unter Einhaltung von Sicherheitsvorschriften (Sicherheitsdruck) entsprechen.

Berechtigungsumfang der Zertifikate

§ 13. Internationale Zertifikate für die Führung von Jachten sind bei Vorliegen der jeweiligen Voraussetzungen für Motorjachten oder für Motor- und Segeljachten für folgende Berechtigungsumfänge auszustellen:

  1. für Watt- oder Tagesfahrt – Berechtigung zur selbstständigen Führung von Jachten mit einer Länge bis zu 10 m im Fahrtbereich 1;
  2. für Küstenfahrt – Berechtigung zur selbstständigen Führung von Jachten im Fahrtbereich 2;
  3. für Küstennahe Fahrt – Berechtigung zur selbstständigen Führung von Jachten im Fahrtbereich 3;
  4. für Weltweite Fahrt – Berechtigung zur selbstständigen Führung von Jachten im Fahrtbereich 4.

Das heißt aber auch gleichzeitig: In Staaten, welche die internationalen Zertifikate nicht anerkennen, verfügen österreichische Sportbootführer lediglich einen Verbandsschein und können nicht darauf verweisen, dass dieser als amtlicher österreichischer Befähigungsausweis gilt.

Von der Obersten Schifffahrtsbehörde Österreichs sollte man mehr erwarten können.

Stand: 29.12.2020

„Internationales Zertifikat“, „international certificate“, „certificat international“, „IC“ und „ICC“, Patente

Küstenpatent

Jedem das Seine – der Sinn und Unsinn

ICC ist keine Alternative

Was soll ein Skipper mit einem ICC anfangen, der nicht einmal im eigenen Land akzeptiert wird, obwohl der Befähigungsausweis doch die Ausstellungsbasis für den ICC ist. Warum ist der ICC von vornherein mit Begriffen wie: „beschränkte Anerkennung“, „auf freiwilliger Basis“ oder „auf die Mitgliedstaaten dahingehend einzuwirken“ belastet – sachlich betrachtet ist er nicht das, was man erwartet hat und jetzt wird er zur Flickschusterei. EUROPA hat besseres verdient!

INTERNATIONALES ZERTIFIKAT FÜR DIE FÜHRUNG VON JACHTEN

ICC Res. 40 „Viel Lärm um nichts – Much ado about nothing“

Die Arbeitsgruppe Binnenschifffahrt lebt in der Vergangenheit

Warum die „Internationales Zertifikat“, „international certificate“, „certificat international“, „IC“ und „ICC“, Patente nicht das halten. Was man erwarten würde….

Mehr dazu unter:

Voraussetzungen für die Ausstellung eines ICC – AC Nautik – Küstenpatent inkl. UKW (kuestenpatent-kroatien.at)

INTERNATIONALES ZERTIFIKAT FÜR DIE FÜHRUNG VON JACHTEN

www.kuestenpatent-kroatien.at

„Internationales Zertifikat“, „international certificate“, „certificat international“, „IC“ und „ICC“, Patente

„Internationales Zertifikat“, „international certificate“, „certificat international“, „IC“ und „ICC“, Patente


Als Grundlage dient meist die ICC Resolution 40, die de facto nur von Binnenländern ohne Meerzugang (zum Beispiel Österreich) unterzeichnet worden ist. Mittelmeerländer wie Griechenland, Italien, Spanien und Frankreich haben diese Resolution nicht unterschrieben. Das bedeutet, dass innerhalb der EU und weltweit kein Anspruch auf Anerkennung des Zertifikates besteht.

Bedeutet keine automatische Anerkennung. Es obliegt immer dem Küstenstaat diese Patente anzuerkennen. In der Regel werden Küstenpatente welche von Küstenstaaten ausgestellt werden meist anerkannt.

Mehr dazu unter: https://www.kuestenpatent-kroatien.at/ac-nautik-blog/jedem-das-seine-der-sinn-und-unsinn-ic-patent-icc-patent/

Kroatisches Küstenpatent B inklusive Funk

Küstenpatent

Kroatisches Küstenpatent B inklusive Funk

Grundsätzliches

In Kroatien wird für jedes motorisierte Wasserfahrzeug ein gültiger Boots-Führerschein benötigt, dasselbe gilt allerdings auch für Segelschiffe ab einer Länge von 2,5 Meter.

Derjenige, der am Steuer steht, muss einen gültigen Boots-Führerschein, z. B. das „Kroatische Küstenpatent“, besitzen. Es gibt keine Rudergänger-Regelung wie in vielen anderen europäischen Ländern, wo es ausreicht, wenn eine Person mit Führerschein an Bord ist und eine andere Person ohne Schein steuert. Empfindliche Strafen können folgen, wenn der Steuermann nicht Im Besitz des gültigen Führerscheins ist.

Kroatisches Küstenpatent

Kroatisches Küstenpatent B mit UKW-See-Sprechfunk-Berechtigung – der Boat Skipper B mit UKW-See-Sprechfunk-Berechtigung ist der ist der amtliche Boots-Führerschein Kroatiens. Das „Kroatische Küstenpatent“ wird vom Ministerium für See, Transport und Infrastruktur ausgestellt, d. h. es handelt sich um ein amtliches Dokument und nicht um irgendeinen Vereinsschein.

Ohne eine bestandene Prüfung wird kein rechtsgültiges „Kroatisches Küstenpatent“ ausgehändigt. Die mündliche Prüfung muss vor Beamten einer Hafenbehörde in Kroatien abgelegt werden und dauert ungefähr 20 bis 25 Minuten.

Praxis bringt Sicherheit

Eine praktische Prüfung wird in den Hafenämtern nicht verlangt. Generell empfohlen wird zur eigenen Sicherheit und anderer, an praktischen Trainingskursen teilzunehmen, bevor man sein neu erworbenes „Kroatisches Küstenpatent“ auf den Gewässern ausprobiert.

Anerkennung und Gültigkeit

Mit dem Zertifikat „Kroatisches Küstenpatent“ erhalten Sie die Erlaubnis bis 12 Meilen vor Kroatiens Küsten und seinen Inseln im adriatischen Meer folgende Bootsklassen zu führen: Fischer- oder Frachtboote, alle Typen Sportboote, Motoryachten, Segelyachten und Katamarane bis 30 GT, Charteryachten bis 30GT, auch ohne professionelle Crew.

Wenn Sie heuer wieder in Kroatien an Bord gehen wollen, sollten Sie bedenken, dass zum Führen von Booten, Segelbooten oder Charteryachten soweit diese ein Funkgerät an Bord habe in Kroatien eine UKW-See-Sprechfunk-Berechtigung gesetzlich vorgeschrieben ist.

UKW-See-Sprechfunk-Prüfung

Inhaber ältere Küstenpatente ohne UKW-See-Sprech-Berechtigung, können problemlos eine amtliche UKW-Zusatzprüfung ablegen – können so ihren kroatischen, deutschen oder österreichischen Boots-Führerschein aktualisieren.

Geschult werden Sie in der Funkzusatzprüfung in Grundlagenwissen zum Seesprechfunk, wie der Einteilung der verschiedenen Funkkanäle, internationale Notrufe und dem globalen Funkalphabet sowie in einfachen Navigationsvorgängen. Sofort nach dieser einfachen Zusatzprüfung im Hafenamt Rijeka, bekommen Sie die UKW-Funklizenz in Scheckkartengröße ausgehändigt.

Die UKW-See-Sprechfunk-Lizenz

Seit einiger Zeit ist im „Kroatischen Küstenpatent B“ der Funkschein (UKW-See-Sprechfunk-Lizenz) enthalten. Für alle Charterschiffe über 7 Meter Länge ist der Seefunk vorgeschrieben und ein Funkschein wird beim Chartern immer verlangt. Hier allerdings gilt die Vorschrift, dass ein Mitglied der Crew im Besitz einer gültigen Funklizenz sein muss, es muss nicht unbedingt der Skipper sein.

Ab welchem Alter

Das „Kroatische Küstenpatent“ kann mit dem 16. Lebensjahr ausgehändigt werden, d. h. man muss am Prüfungstag 16 Jahre alt sein. Es gilt aber zu beachten, dass „Kroatische Küstenpatent“ Fahrer unter 18 Jahren nur Boote bis maximal 20 PS führen dürfen. Erst ab 18 Jahren wird die Begrenzung der Motorleistung automatisch aufgehoben.

Im Ausland anerkannt

In der „Internationale Maritime Organisation“, IMO, gibt es das Abkommen der gegenseitigen Anerkennung von Bootsführerscheinen der Mittelmeeranrainer-Staaten. In den Staaten der EU wird der Boat Skipper B mit UKW-See-Sprechfunk-Berechtigung fast überall anerkannt.

Küstenpatent Kroatien

Küstenpatent

Der Wassersport in Kroatien trotzt den Gegebenheiten

Unangetastet, der Wasser- und Bootssport ist auch in schweren Zeiten eine wichtige Säule des kroatischen Tourismus. Natürlich herrscht nicht nur eitler Sonnenschein, berücksichtigt man aber die erst viel später einsetzende Saison – dann halten sich die rückläufigen Zahlen in der Branche Bootstourismus im akzeptablen Bereich. Das bestätigt, dass Boots- und Yachteigner zu den Stammgästen Kroatiens zählen. Zahlen die das kroatische Ministerium für Meer, Transport und Infrastruktur jetzt vorlegte, bestätigen diese Sachlage. Die Anzahl der Allgemein-Touristen reduzierte um annähernd um 50 Prozent, die Anzahl der Yacht- und Bootseigner in Kroatien aber nur um knapp 33 Prozent gerechnet mit den Angaben zum Vorjahreszeitraum.

Späterer Saisonbeginn und Einbruch der Wirtschaft

Nach tiefgreifenden Gründen muss nicht lange gefahndet werden. Grenzschließungen und sonstige Bestimmungen zwangen zu Veränderungen, so begann auch die Wassersport-Saison später als in den Jahren zuvor.

In den Heimatländern der Bootseigner sorgten wirtschaftliche Gründe für die Verzögerung, denn niemand konnte absehen, wohin der Kurs führen würde – die Gesamtlage der Wirtschaft war unübersichtlich. Unternehmen und dadurch auch Arbeitsplätze waren in Gefahr. Doch gibt es Silberstreifen am Horizont.

Für den August sind die Aussichten noch besser als erwartet, sind die Chancen dem Ergebnis des Vorjahres näherzukommen, in den Bereich der Machbarkeit gerückt. Dazu kommt, dass Charterunternehmen für den August eine verstärkte Nachfrage verspüren, die verpatzten Frühjahrstörns sollen im August bzw. im Herbst nachgeholt werden. Und der Herbst in Kroatien ist nicht nur schön – er ist die schönste Jahreszeit Kroatiens.

Bleibt zu hoffen, dass sich die Wünsche und Träume der Boots- und Yachteigner erfüllen, sie doch noch dankbar sein dürfen für eine – wenn auch verkürzte – erfolgreiche rundum gelungene Saison 2020. Bleibt zu hoffen, dass die nachfolgende Saison 2021 nicht dafür herhalten muss, Verluste aus 2020 auszugleichen und die Kosten in die Höhe schießen. Das würde jene treffen, die in der Saison 2020 durch ihre Anwesenheit in Kroatien für Schadensbegrenzung Sorge getragen haben, sich darüber gefreut haben, da sein zu dürfen und dabei auch schon eine ungetrübte Saison 2021 vor Auge hatten.

www.kuestenpatent-kroatien.at

Küstenpatent Kroatien

Küstenpatent

Auf welchen Seen Österreichs darf man Motorboot fahren?

Auf den meisten österreichischen Binnengewässern gelten für Motorboote zeitlichen Einschränkungen oder diese sind generell für Motorboote mit Verbrennungsmotoren gesperrt. Auf den Flüssen Inn und Donau dürfen sie jedoch ganzjährig genutzt werden, dabei ist zu beachten, dass die Donau auf der gesamten Länge in Österreich eine Wasserstraße ist.

Für Motorboote sind die österreichischen Seen nur beschränkt nutzbar, dabei gelten unterschiedliche Zulassungsbestimmungen und Vorschriften. Boote mit Elektromotor bis 500 Watt sind dagegen auf den meisten Seen zugelassen.

Bodensee

Seine Größe und die Lage zwischen drei Ländern (Deutschland, Österreich und Schweiz) verleihen dem Bodensee etwas vom Flair eines Meeres. Auf dem Bodensee gelten für Motorboote, die in der Bodensee-Schifffahrtsordnung festgelegten Vorschriften. Auf dem See gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h.

Donau

Die Donau ist auf ihrer gesamten Länge in Österreich (349 Kilometer) schiffbar. Auf der „Neuen Donau“ gibt es Teilbereiche, die nicht von Fahrzeugen mit Motor befahren werden dürfen. Während des Schleusungsvorganges müssen alle Personen an Deck eine Rettungsweste tragen.

Seen im Burgenland

Für Wassersportfahrzeuge ist der Neusiedlersee nur mit Elektromotor befahrbar. Für alle Wassersportfahrzeuge generell gesperrt ist der östliche Teil des Silbersees.

Seen in Kärnten

Faaker See, Millstätter See, Ossiacher See, Weißensee, Wörthersee und die Drau dürfen nur von Wassersportfahrzeugen mit Elektromotor oder mit Kärntner Kennzeichen befahren werden.

Seen in Niederösterreich

Hier sind der Erlaufsee, die Kamp-Stauseen und der Lunzersee für Wassersportfahrzeuge mit Verbrennungsmotoren gesperrt.

Seen in Oberösterreich

Der Wolfgangsee darf nur von Booten mit Innenborder befahren werden. Gesperrt ist der Wolfgangsee generell für bewohnbare Boote und Tauchboote, für Amphibienfahrzeuge und Flugkörper auch für Schwimmkörper, die eine Länge von 10 m überschreiten. Wassersportfahrzeuge mit Elektromotor bis 100 Watt sind von den Verboten ausgenommen. Für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor besteht auf dem Wolfgangsee in der Zeit von 21:00 bis 07:00 Uhr ein Nachtfahrverbot und zusätzlich in der Zeit vom 1. Juli bis zum 31. August jeden Jahres ein absolutes Fahrverbot auf dem See für Wassersportfahrzeuge mit Verbrennungsmotor, gleiches gilt in den Monaten Mai, Juni und September an Sonn- und Feiertagen.

Auf dem Atter- und Traunsee dürfen Boote mit Elektromotor, mit Innen- und mit Außenborder bis 80 kW Höchstleistung fahren. Ein Nachtfahrverbot gilt in der Zeit von 22:00 bis 07.00 Uhr. Für diese Seen gilt ebenfalls vom 1. Juli bis 31. August für alle Wassersportfahrzeuge mit Verbrennungsmotor ein generelles Fahrverbot und das Sonn- und Feiertagsfahrverbot im Mai, Juni und September.

Alle anderen Seen dürfen – soweit keine zusätzlichen Beschränkungen bestehen – von Booten mit Elektromotor (Höchstleistung 500 Watt) befahren werden.

Eine Ausnahme bildet der Mondsee, der befindet sich im Privat-Besitz. Ein Befahren ist untersagt.

Seen im Salzburger Land

Auf den Seen im Salzburger Land dürfen Wassersportfahrzeuge und Schwimmkörper mit Elektroantrieb fahren.

Seen in der Steiermark

Hier dürfen nur Fahrzeuge mit Elektroantrieb die Seen befahren.

Seen in Tirol

Auf allen fließenden Gewässern sowie den Tiroler Seen dürfen Fahrzeuge mit Elektroantrieb bis 500 Watt fahren. Für den Achensee ist eine Genehmigung erforderlich, die von der Achensee-Schifffahrt erteilt wird.

Wiener Gewässer

Die sogenannte Neue Donau ist nur für Wassersportfahrzeuge mit Elektromotor bis 500 Watt, die Alte Donau ist ebenfalls nur für Fahrzeuge mit Elektromotor zugelassen.

BOOTSAUSRÜSTUNG

Eine Sicherheitsausrüstung ist aus unerklärlichen Gründen gesetzlich nicht vorgeschrieben. Im Umkehrschluss aber ist der Schiffsführer für die Sicherheit seiner Crew und die seiner eventuellen Gäste voll verantwortlich.

Abweichend davon ist auf dem Bodensee folgende Mindestausrüstung mitzuführen:

  • Ohnmachtssichere Rettungsweste für jede an Bord befindliche Person
  • Schwimmkörper mit Wurfleine
  • Paddel oder Riemen
  • Anker mit Leine oder Kette
  • Festmacherleinen
  • Bootshaken
  • Feuerlöscher für jedes Fahrzeug mit Koch-/Heizeinrichtung oder Innenbordmotor, dessen Maschinenleistung über 4,4 kW bzw. Außenbordmotor, dessen Maschinenleistung über 7,4 kW liegt
  • Kompass;
  • Werkzeugsatz
  • Verbandskasten
  • Mundsignalhorn
  • rote Notflagge
  • Notlaterne als Rundumlicht
  • Lenzeinrichtungen

Wichtig!

In Schleusen (Donau) ist das Tragen von Rettungswesten erforderlich, ohne angelegte Weste – keine Schleusung.

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Wie viel PS ohne Führerschein Boot?

Küstenpatent

Wie viel PS ohne Führerschein Boot?

Wer die Freiheit auf den Gewässern liebt, der träumt gelegentlich davon, mit einem Motor- oder Segelboot über See, Flüsse zu gleiten oder auf der offenen See sich den Wind, um die Nase wehen zu lassen. Doch zwischen Traum und Realität steht in den meisten Fällen der Erwerb eines Bootsführerscheins. Bootstyp und Gewässer schreiben in vielen europäischen Staaten ein solches Patent gesetzlich vor. Selbst in Deutschland gibt es eine Vielzahl von Bootsführerscheinen und eine große Ausnahme, seit 2013 ist es Freizeitskippern dank einer Neuregelung erlaubt, auch ohne Patent in See zu stechen.

Deutschland

Wann wird kein Bootführerschein benötigt?

In Deutschland wird kein Bootsführerschein benötigt, wenn Sie ein Boot auf deutschen Gewässern mit den folgenden Bedingungen nutzen:

  1. Bootslänge: Das Boot darf eine Länge von bis zu 20 Metern haben.
  2. Motorleistung: Die Motorisierung des Bootes darf bis zu 15 PS (Pferdestärken) bzw. 11,03 kW (Kilowatt) betragen.
  3. Alter des Bootsführers: Der Bootsführer muss mindestens 16 Jahre alt sein.

Diese Regelung gilt auf allen deutschen, küstennahen Gewässern und allen Binnenschifffahrtsstraßen. Es gibt jedoch Ausnahmen von dieser Regel, die seit 2013 in Kraft sind:

  1. Bundesschifffahrtsstraße Rhein: Auf dem Rhein ist in der Regel ein Sportbootführerschein erforderlich, unabhängig von der Bootslänge und Motorleistung.
  2. Bodensee: Der Bodensee erfordert normalerweise auch einen Sportbootführerschein.
  3. Berlin und Brandenburg: Einige Gewässer in Berlin und Brandenburg haben spezielle Regelungen, und es kann sein, dass in bestimmten Bereichen ein Bootsführerschein erforderlich ist.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Gesetze und Bestimmungen in Bezug auf den Bootsführerschein und das Fahren von Booten in Deutschland geändert werden können. Daher sollten Sie sich immer über die aktuellen Vorschriften informieren, bevor Sie ein Boot auf deutschen Gewässern nutzen.

Sportbootführerschein – Thema mit Variationen

Die amtliche Fahrerlaubnis zum Führen von Sportbooten auf den Binnenschifffahrtsstraßen und den Seeschifffahrtsstraßen ist der Sportbootführerschein. Für den Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstraßen („SBF Binnen“) kann der Sportbootführerschein

  • unter Segel,
  • mit Antriebsmaschine oder
  • mit Antriebsmaschine und unter Segel erworben werden.

Hier ist der Sportbootführerschein ist Vorschrift:

  • auf Binnenschifffahrtsstraßen für Fahrzeuge unter 20 Meter Länge und/oder einer größeren Motorleistung als 11,03 kW (15 PS).
  • auf dem Rhein für Fahrzeuge unter 15 Meter Länge und/oder mit einer größeren Nutzleistung als 3,68 kW (5 PS)
  • in Berlin und Brandenburg ist er auf bestimmten Binnenschifffahrtsstraßen auch vorgeschrieben für Sportboote unter Segel.

Der Sportbootführerschein mit dem Geltungsbereich Seeschifffahrtsstraßen („SBF See“) ist Vorschrift beim Führen von Sportbooten auf den Seeschifffahrtsstraßen (in der Regel bis zu drei Seemeilen). Vorgeschrieben für Fahrzeuge mit Antriebsmaschine (Motorboote und Segelboote) größer als 11,03 kW (15 PS).

Österreich

Generelles

Motorboote sind in Österreich zulassungspflichtig! Ausgenommen davon sind Boote mit Elektromotor mit einer Motorleistung von weniger als 4,4 kW sowie im Ausland zugelassene Sportfahrzeuge, die österreichische Gewässer nicht mehr als 3 Monaten im Jahr befahren.

Segelboote mit Verbrennungsmotor gelten als Motorboote.

Führerscheinpflicht

Für die Führung von Motorbooten mit einer Motorleistung ab 4,4 kW ist der Besitz eines Befähigungsausweises erforderlich. Es gibt verschiedene Bootsführerscheine für Binnengewässer.

Motorboote bis 4,4 kW, Ruderboote, Flöße und Segelboote sind Führerschein-frei.

Vorsicht: Segelboote mit Verbrennungsmotor als Hilfsmotor gelten als Motorboote!

Österreichischer Schiffsführerpatente (Binnen)

Schiffsführerpatente sind amtliche österreichische Befähigungsnachweise, sind die Erlaubnis für das Führen von Wasserfahrzeugen auf österreichischen Binnengewässern (Seen und Flüsse) und auf Österreichs Binnengewässer und der wichtigsten Wasserstraße, die Donau.

Die jeweiligen österreichischen Patente gelten nicht für den Bereich offenes Meer.

Die Patente und ihr Geltungsbereich:

• Das „Schiffsführerpatent – 10 m“ gilt für Boote bis 10 m Länge auf Wasserstraßen und Binnengewässern. Unter der Bezeichnung „Schiffsführerpatent – 10 m“ verbirgt sich das sogenannte

erweiterte „Donau-Patent“.

• Das „Schiffsführerpatent – 10 m – Seen und Flüsse“, gilt auf Seen und Flüssen – nicht aber auf Wasserstraßen.

• Das „Schiffsführerpatent – 20 m“ gilt für Boote bis 20 m Länge auf Wasserstraßen und Binnengewässern. Nicht gültig ist dieses Patent für Fahrgastschiffe auf Wasserstraßen.

• Das „Schiffsführerpatent – 20 m – Seen und Flüsse“, ist nur auf Seen und Flüssen gültig – für Wasserstraßen ist es nicht zugelassen.

In aller Regel werden die Prüfungen für Schiffsführerpatente von den jeweiligen Landesregierungen durchgeführt und bei Bestehen die Patente ausgegeben. Bei Patenten für Wasserstraßen obliegen diese Aufgaben den Ländern, die an der Wasserstraße liegen: Niederösterreich, Oberösterreich und Wien.

Österreichisches Befähigungsnachweise (See)

Als österreichische Befähigungsausweise für das Führen von Segel- oder Motor-Yachten gelten die vom Österreichischen Segel-Verband (für Segelboote) und vom Motorbootsportverband für Österreich (für Motorboote) für verschiedene Fahrtbereiche ausgegebenen Bootsführerscheine.

Diese Befähigungsausweise gelten nicht auf Binnengewässern.

Befähigungsausweis für Tages- und Wattfahrt – Fahrtbereich 1 – (FB 1)

Dieser Befähigungsausweis berechtigt zur selbständigen Führung von Yachten im Fahrtbereich 1 (FB1). Das umfasst die Fahrt in Küstennähe und auf geschützten Gewässern in einem Bereich von drei Seemeilen von der Küste entfernt (vom Festland oder Inseln).

Befähigungsausweis für Küstenfahrt – Fahrtbereich 2 – (FB 2)

Der Befähigungsausweis für Küstenfahrt berechtigt zur selbständigen Führung von Yachten im Fahrtbereich 2 – das ist der Bereich von 20 Seemeilen, gemessen von der Küste.

Das Kroatische Küstenpatent

Der Boat Skipper B inkl. UKW-See-Sprechfunk-Lizenz ist eine echte Alternative zu den beiden Österreichern FB 1 und FB 2. In Österreich von AC Nautik in Gössendorf angeboten, ist das Patent nicht nur kostengünstig, es ist auch in relativ kurzer Zeit zu erwerben.

Der Bootsführerschein „Boat Skipper B“ ist der amtlicher Befähigungsausweis des kroatischen Ministeriums für Seefahrt und Verkehr und wird international in Küstengewässern, der 12 Meilen Zone, vor der Küste des Festlandes und von Inseln anerkannt.

Boat Skipper B berechtigt zum Führen

  • von Eigner- & Charteryachten
  • Motoryachten und Segelyachten
  • Yachten bis 30 BRZ/GT – das sind Einrumpfyachten bis ca. 20 m Länge,
  • Motorboote & Motoryachten ohne PS Beschränkung
  • Segelboote und Segelyachten, Einrumpfboote und Katamarane
  • Boote & Sportboote ohne PS/kW Beschränkung
  • Wassersportgeräte unabhängig von der Motorisierung wie Jet Ski

KEIN Seemeilen Nachweis erforderlich

www.kuestenpatent-kroatien.at