Ist eine Bootsversicherung Pflicht?

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Ist eine Bootsversicherung Pflicht?

Es gibt in Österreich keine Pflichtversicherung – sie ist aber jedem Bootseigner zu empfehlen

In Österreich und Deutschland besteht keine Bootsversicherungs-Pflicht, in anderen EU-Ländern dagegen schon. Für Italien und Kroatien besteht Versicherungspflicht. In Italien wird eine blaue Karte benötigt, in Kroatien wird eine sogenannte rote Karte ausgestellt. Auch in der Schweiz besteht für Motor- und Segelboote eine Versicherungspflicht.

Um sich gegen Schäden am eigenen Boot und Haftungsansprüchen Dritter abzusichern, ist es ratsam eine Boots-Haftpflichtversicherung und eine Boots-Kaskoversicherung abzuschließen, besonders dann, wenn man sein Boot regelmäßig und vielerorts nutzt.

Die Bootsversicherung-Pflicht ist je nach Land verschieden

Eine Bootsversicherung ist in Österreich keine Pflicht, da Eigen- und Fremdschäden aber sehr teuer werden können, wird häufig dennoch eine abgeschlossen.

Einige europäische Länder haben allerdings andere Gesetze. In Kroatien, der Schweiz, Italien und Spanien ist beispielsweise die Bootsversicherung Pflicht, selbstverständlich gilt dies auch für ausländische Boote. Will man die Gewässer dieser Länder mit dem eigenen Boot befahren, muss ein Nachweis über eine bestehende Haftpflichtversicherung stets mitgeführt werden.

Leistungen einer Bootsversicherung

In ihrer Funktionsweise ähnelt die Boots-Haftpflichtversicherung der Kfz-Haftpflichtversicherung. Die Versicherung übernimmt also Kosten der Schäden, die man Dritten mit seinem eigenen Boot zufügt.

Schadenssummen können gerade im Bereich der Sportboote oder Yachten sehr hoch ausfallen. Nach einer Kollision von zwei Booten beispielsweise lässt sich die Haftungsfrage meist nicht auf Anhieb klären und es kann infolge zu einem Rechtsstreit kommen. Die Kosten für einen Prozess würde in solch einem Fall die Bootsversicherung übernehmen.

Bei den meisten Haftpflicht-Tarifen gilt der Versicherungsschutz weltweit, demnach muss also ein Einsatzgebiet des Bootes bei der Antragstellung nicht genannt werden. Hingegen wird bei der Boots-Kaskoversicherung vertraglich festgelegt, auf welchen Gewässern das Boot genutzt wird. Der Eigentümer haftet dabei für sämtliche Schäden selbst, wenn er gegen diese Vertragsfestlegungen verstößt. Für die Leistungen einer Bootsversicherung gilt also Ähnliches wie bei einer Kraftfahrzeugversicherung: Die Boots-Haftpflichtversicherung haftet für Schäden an fremden Fahrzeugen und die Boots-Kaskoversicherung für Schäden am eigenen Fahrzeug.

Bedingungen und Kosten einer Bootsversicherung

Über Ruderboote, Motorboote und Segelyachten können grundsätzlich jegliche Arten von Booten versichert werden. Um die Kosten einer Bootsversicherung berechnen, zählen unter anderem das Alter und die technischen Daten des Wasserfahrzeuges.

Um die richtige Auswahl einer passenden Versicherung zu treffen, muss auch die Auswahl des Fahrgebietes bedacht werden. Ob das Boot auf sämtlichen Binnengewässern oder nur für bestimmte Seen genutzt werden soll, ist von wesentlicher Bedeutung für den Vertrag.

Es wird auch vertraglich festgelegt, ob der Versicherungsschutz weltweit gelten soll, innerhalb Europas oder innerhalb Österreichs. Weiterhin wird vertraglich festgelegt ob das Boot zu persönlichem oder gewerblichem Gebrauch genutzt wird.

Auch wenn mit dem Segelboot oder einer Segelyacht an Regatten teilgenommen wird, ist ein gesonderter Tarif vorgesehen. Eine Regatta birgt spezielle Risiken und hierfür muss ein gesonderter Tarif miteingeschlossen werden.

Wichtige Inhalte einer Bootsversicherung

Der gewählte Versicherungsschutz sollte sich nicht nur auf den Halter des Bootes beziehen, er ist nicht immer derjenige, der das Boot nutzt. Deshalb sollte sich der Versicherungsschutz auch auf weitere Personen beziehen, die das Boot nutzen.

Es ist sehr wichtig, auf die Mindestdeckungssumme zu achten. Das Ausmaß finanzieller Schäden lässt sich schlecht im Voraus einschätzen, deshalb sollte die Deckungssumme nicht zu gering ausgewählt werden. Eine pauschale Versicherungssumme in Höhe von mindestens fünf Millionen Euro stellt einen guten Richtwert dar. Sie umfasst Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Zu beachten wäre auch, dass Mietsachschäden über eine gesonderte Deckungssumme abgesichert werden.

Jährlich passieren innerhalb der EU ungefähr 50.000 Wassersportunfälle. Es besteht zwar in Österreich keine Bootsversicherung-Pflicht, es ist aber ratsam eine Bootsversicherung abzuschließen, denn Vorsicht kommt vor Nachsicht.

Auch über den Abschluss einer Boots-Kaskoversicherung gilt es nachzudenken, denn besonders derjenige der ein teures und vor allem neues Boot besitzt ist Risiken ausgesetzt. Nur so ist ein Bootseigner vor Schadensersatzansprüchen oder den finanziellen Folgen von Schäden durch Eigenverschulden am eigenen Boot geschützt.

Fazit

Auch, wenn in den meisten europäischen Ländern keine Versicherung, weder in Binnengewässern noch in Küstengewässern verpflichtend ist, entbindet diese Tatsache den Skipper einer Segel- oder Motoryacht nicht von der Haftpflicht für Schäden, die er einem Dritten durch die Benutzung des Bootes zufügt. Es ist also grundsätzlich ratsam, dass jeder Eigner unabhängig vom gewählten Fahrtgebiet eine Boots-Haftpflichtversicherung sowie eine Boots-Kaskoversicherung abschließt, denn die Kosten für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, können den Wert des geführten Bootes leicht um ein Vielfaches übersteigen. Auf die private Haftpflichtversicherung können Schiffseigner und Schiffsführer nicht zurückgreifen, denn Schäden im Zusammenhang mit der Nutzung von Wasserfahrzeugen sind grundsätzlich in einer privaten Haftpflichtversicherung ausgeschlossen.

http://www.kuestenpatent-kroatien.at

Welche Bootslänge mit dem Sportbootführerschein

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Welche Bootslänge mit dem Sportbootführerschein?

Die Frage lässt sich pauschal nicht beantworten, der Begriff Sportbootführerschein umfasst nämlich im Detail eine ganze Gruppe von Bootsführerscheinen.

Deutschland

Sportbootführerschein See

Der Sportbootführerschein – kurz: SBF See – mit dem Geltungsbereich Seeschifffahrtsstraßen ist die amtliche Lizenz zum Führen von motorisierten Booten für Sport- und Freizeitzwecke. Den Geltungsbereich regelt die Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung, d. h. der Schein ist gültig auf den Seeschifffahrtsstraßen (Drei-Seemeilen-Zone und Fahrwasser innerhalb der Zwölf-Seemeilen-Zone). Aus gesetzlicher Sicht ist der SBF See nicht auf die 3-Meilen-Zone beschränkt.

Der SBF See ist Vorbedingung beim Führen von Fahrzeugen mit einer Leistung von mehr als 11,03 kW (15 PS). Im Gegensatz zur Binnenschifffahrt gibt hier es keine Beschränkung der Rumpflänge des Bootes. Der Bootsführer kann einen geeigneten Rudergänger bestimmen, der nicht im Besitz des Führerscheins sein muss.

Der Sportbootführerschein See schließt den Sportbootführerschein Binnen nicht ein und setzt dessen Besitz auch nicht voraus.

Sportbootführerschein Binnen

Beim Sportbootführerschein für den Bereich Binnenschifffahrtsstraßen (kurz: SBF Binnen) handelt es sich um die amtliche Lizenz zum Führen von Sportbooten auf Bundeswasserstraßen im Geltungsbereich der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung.

Ein Sportboot ist dabei ein – nicht gewerbsmäßig – verwendetes Fahrzeug von weniger als 20 Metern Länge, gemessen ohne Ruder und Bugspriet (auf dem Rhein von weniger als 15 Metern Länge).

Ausgenommen Fahrzeuge, die durch Muskelkraft oder mit einem Segel von höchstens 6 m² Fläche fortbewegt werden. Sportboote mit einer Antriebsmaschine, deren größte nicht überschreitbare Nutzleistung höchstens 11,03 kW (15 PS) beträgt, sind von der Fahrerlaubnispflicht ausgenommen.

Auf dem Rhein liegt die Grenze bei 3,68 kW (5 PS).

Varianten des SBF Binnen

Der SBF Binnen wird für die Antriebsarten Antriebsmaschine und Segel erteilt; beide Antriebsarten werden dabei in einem gemeinsamen Dokument bescheinigt.

Die Kenntnisse/Fertigkeiten können in privatwirtschaftlichen Ausbildungseinrichtungen erworben werden, wobei es große Unterschiede in Umfang und Qualität gibt.

Österreich

Österreichische Befähigungsausweise (Küstenbereich)

Als österreichische Befähigungsausweise für das Führen von Yachten gelten die vom ‚Österreichischen Segel-Verband‘ und vom ‚Motorbootsportverband für Österreich‘ für verschiedene Fahrtbereiche im Küstenbereich ausgegebenen Bootsführerscheine.

Diese Befähigungsausweise gelten nicht auf Binnengewässern. Der entsprechende Ausweis für Seen, Flüsse und Wasserstraßen (z. Bsp. auch die Donau) ist das Schiffsführerpatent.

Fahrtbereiche

Der Fahrtbereich 1 (FB 1) erstreckt sich bis zu 3 Seemeilen von der Küste bzw. von den Inseln.

Dieser Befähigungsausweis berechtigt zur selbständigen Führung von Yachten im Fahrtbereich 1. Das umfasst die Fahrt in Küstennähe und auf geschützten Gewässern in einem Bereich von drei Seemeilen von der Küste – vom Festland oder Inseln – entfernt.

Bei der Prüfung zum FB 1 beträgt die Mindestlänge des Bootes 5 m.

Der Fahrtbereich 2 (FB 2) erstreckt sich bis zu 20 Seemeilen von der Küste bzw. von den Inseln.

Der Befähigungsausweis für Küstenfahrt berechtigt zur selbständigen Führung von Yachten im Fahrtbereich 2. Das ist der Bereich von 20 Seemeilen, gemessen von der Küste oder Inseln entfernt und außerhalb der Hoheitsgewässer (12 Seemeilen).

Die Mindestlänge des Bootes bei der Prüfung muss 6 m betragen. Die IC Version beschränkt die Bootslänge auf 24 Meter.

Das ‚Kroatische Küstenpatent‘

‚Küstenpatent‘ werden die Bootsführerscheine in Kroatien genannt. Dort gibt es die, für die Küstengewässer bevorzugten, Patente Boat Skipper A und B mit UKW-See-Sprechfunk-Lizenz.

Der Boat Skipper A berechtigt zum Führen von Booten bis zu einer Länge von sieben Metern und einer Motorleistung von 8 kW in einem küstennahen Streifen, der bis zu sechs nautischen Meilen von der Küste entfernt ist (Fahrtenbereich III). Das Mindestalter für die Erlaubnis ist 16 Jahre.

Der Boat Skipper B berechtigt dazu, Segelboote und Motorboote bis 30 BRZ (je nach Bauart des Schiffes 18 bis 20 m Länge) zu führen. Die Erlaubnis gilt für Segelyachten, Motoryachten und Jetfahrzeuge; die Motorleistung ist nicht begrenzt. Erteilt wird die Erlaubnis ab 16 Jahren, bei kommerzieller Nutzung ab 18 Jahren und nur für den Fahrtenbereich III).

Besonderheit

Das Patent ist mit angemessenem Aufwand an Zeit und Geld zu erwerben. Die Prüfung findet ‚nur‘ im Bereich der Theorie statt. Das darf aber nicht heißen, dass man sich nach bestandener Prüfung, ohne jede Erfahrung an das Steuer begeben sollte und eine Hafenausfahrt riskieren sollte. Ein paar Stunden Praxis unter Aufsicht eines erfahrenen Skippers müssen schon sein. AC Nautik ist eine gute Adresse.

Schiffsführerpatente (Binnengewässer)

Das Schiffsführerpatent 10 m gilt für Boote bis 10 m Länge auf Wasserstraßen und Binnengewässern.

Das Schiffsführerpatent 10 m Seen & Flüsse gilt für Boote bis 10 m Länge auf Binnengewässern, nicht aber auf Wasserstraßen.

Das Schiffsführerpatent 20 m gilt für Schiffe bis 20 m Länge auf Wasserstraßen und Binnengewässern. Für Fahrgastschiffe gilt dieses Patent nicht auf Wasserstraßen.

Das Schiffsführerpatent 20 m Seen & Flüsse gilt für Schiffe bis 20 m Länge auf Binnengewässern, nicht aber auf Wasserstraßen. Dieses Patent gilt nicht für Fahrgastschiffe.

In vielen Bundesländern gibt es entsprechende Fahrschulen. Spezialisiert auf das ‚Kroatische Küstenpatent‘ den ‚Boat Skipper B mit UKW-See-Sprechfunk-Lizenz hat sich der Profi AC Nautik in Gössendorf südlich von Graz. Mehr erfahren Sie hier.

Wie viel PS/kW – ohne Führerschein – Boot – Österreich

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Wie viel PS/kW – ohne Führerschein – Boot – Österreich

Diese Frage steht jedes Jahr zur Urlaubszeit wieder im Raum. Speziell bei den Nachbarn Deutschland und Österreich gibt es gravierende Unterschiede bei der zulässigen Motorisierung. Während in Deutschland Boote mit Motoren bis zu 15 PS/11,0325 kW als führerscheinfrei gelten, dürfen in Österreich nur Boote mit weniger als 4,4 kW/5,982328 PS Motorleistung bewegt werden.

Österreich

BEFÄHIGUNGSNACHWEISE

Führerscheinvorschriften für Binnengewässer und Wasserstraßen

Es besteht eine Führerscheinpflicht für Motorboote

mit einem Verbrennungsmotor über 4,4 kW – mit einem Elektromotor über 500 Wat Leistung.

Ausnahmen (Schiffsführung ohne Patent) Führer von Motorfahrzeugen mit einer Antriebsleistung von weniger als 4,4 kW, außer die Fahrzeuge dienen der gewerbsmäßigen Schifffahrt oder Schulungszwecken.

Ausländische Bootsfahrer müssen den entsprechenden Führerschein ihres Heimatlandes besitzen.

Speziell für den Bodensee gilt:

Für den Bodensee ist ein Bodenseeschifferpatent der Kategorie A oder D erforderlich. Inhaber der Sportbootführerscheine Binnen oder See können einmal pro Jahr für einen Monat ein Ferienpatent beantragen.

Funklizenzvorschriften für Binnengewässer / Wasserstraßen

Für den Funkverkehr ist eine Lizenz notwendig.

Sonstige Vorschriften

Vor dem Gebrauch eines Radars auf der Donau bei schlechten Sichtverhältnissen muss an einer Radar-Schulung für Binnengewässer teilgenommen werden.

Italien

BEFÄHIGUNGSNACHWEISE

Führerscheinvorschriften für Binnen/-Seegewässer

Für das Führen von Booten unter 24 m Länge ist der Sportbootführerschein Binnen oder See je nach Fahrtgebiet seitens der italienischen Behörden notwendig, wenn:

• mehr als 6 Meilen von der Küste entfernt gefahren wird

• Zweitaktmotoren gefahren werden, deren Hubraum größer als 750 ccm ist

• Viertaktmotoren und Benzin-Direkteinspritzer zum Einsatz kommen, deren Hubraum größer als 1000  ccm ist

• Viertakt-Innenbordmotoren mit Vergaser über 1300 ccm Hubraum gefahren werden

• ein Motor mit mehr als 30 kW (40,8 PS) und ein Hubraum von mehr als 2000 ccm gefahren wird

Mindestalter

Für Boote, die länger als 10 m und kürzer oder gleich 24 m sind, gilt zusätzlich, dass der Skipper älter als 18 Jahre sein muss;

Für Boote unter 10 m Länge reicht ein Mindestalter von 16 Jahren aus, wenn die genannten Grenzwerte für Motoren und die vorgeschriebenen Küstenabstände nicht überschritten werden. Eine erwachsene Begleitperson ist nicht notwendig, wird aber empfohlen.

Funklizenzvorschriften für Binnen-/Seegewässer

Abhängig vom jeweiligen Fahrtgebiet benötigen Bootsfahrer ein entsprechendes Funkzeugnis. Für Küstengewässer das SRC oder LRC, für Binnengewässer das UBI.

Kroatien

BEFÄHIGUNGSNACHWEISE

Führerscheinvorschriften für Binnen/-Seegewässer

Es gilt eine Führerscheinpflicht für alle motorisierten Boote oder Wasserfahrzeuge (z. B. auch dem Jetski) unabhängig von der Stärke (z. B. auch für Boote unter 15 PS, die in Deutschland führerscheinfrei gefahren werden dürfen) oder Art des Motors (auch Elektromotoren zählen hierzu) zum Befahren der kroatischen Küsten- und Binnengewässern. Die entsprechenden deutschen Sportbootführerscheine werden dafür anerkannt.

Für Minderjährige gilt ein PS Limit von 15 kW.

Für Segelboote – mit und ohne Motor – über 3 m Länge ist der Sportbootführerschein-See vorgeschrieben.

Zum Befahren der kroatischen Küstengewässer können deutsche Bootstouristen, die keinen Sportbootführerschein-See besitzen, ein kroatisches Patent erwerben, das ist kostengünstig und ohne größeren Aufwand möglich. Dabei ist jedoch zu beachten, dass in Kroatien erworbene Bootsführerscheine nicht in deutsche Sportbootführerscheine umgeschrieben werden können.

Kein Bootsführerschein ist erforderlich für:

• Boote in Sportwettbewerben

• Kanus

• Kajaks (auch hier gilt das nur ohne Motor!)

• Tretboote

• Surfbretter

Funklizenzvorschriften für Binnen-/Seegewässer

Ein Crewmitglied muss über ein entspr. gültiges UKW-Sprechfunkzeugnis verfügen, wenn sich eine Sprechfunkanlage an Bord befindet.

Kroatisches Küstenpatent

Der Boat Skipper B mit UKW-See-Sprechfunk-Lizenz wir auch in Kroatien von AC Nautik in Gössendorf (südl. Graz) angeboten. AC Nautik ist ein professioneller, autorisierter Anbieter des Küstenpatents mit hoher Erfolgsquote bei den Prüfungen in den kroatischen Hafenämtern. Der Service bei AC Nautik begleitet den Kursteilnehmer von der Anmeldung bis einschließlich Prüfung. Mehr erfahren Sie hier.

Welchen Bootsführerschein brauche ich im Mittelmeer?

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Welchen Bootsführerschein brauche ich im Mittelmeer?

Noch ist der Weg zu einem europäischen Bootsführerschein weit, sehr weit. Nationale Egoismen und die im Europäischen Sportschiffsverband (EBA) organisierten Sportbootnutzer wünschen nicht, dass ein Europäisches Schiffsführerpatent seitens der Kommission umgesetzt wird bzw. nachgedacht wird.

Wer also über einen Bootsführerschein nachdenkt wird feststellen, dass das Angebot umfassend ist.

Egal ob in Deutschland oder Österreich – es besteht für jede Art von Gewässern ein eigenes Patent. Für den angehenden Bootsfahrer heißt es Augen auf, die Übersicht behalten – auch wenn es schwerfällt.

Die alles beherrschende und entscheidende Frage ist: Wo soll gefahren werden, das Mittelmeer ist groß und faszinierend ist der Küstenverlauf.

Folgende Bootsführerscheine könnten zu Diskussion stehen:

In Deutschland:

Sportbootführerschein See (SBF See)

Der SBF See ist vorgeschrieben beim Führen von Fahrzeugen mit einer Leistung an der Schraube von mehr als 11,03 kW (15 PS).[2] Anders als in der Binnenschifffahrt gibt es keine Beschränkung der Rumpflänge des Bootes. Der Bootsführer kann einen geeigneten Rudergänger bestimmen, der nicht im Besitz des Führerscheins sein muss.

Sportküstenschifferschein (SKS)

Der SKS ist ein Führerschein für Küstengewässer, das sind Meeresreviere mit bis zu 12 sm Abstand zur Küste.

Sportseeschifferschein (SSS)

Der Sportseeschifferschein (SSS) ist ein deutscher amtlicher Sportschifferscheine. Er erlaubt das Führen gewerblich genutzter Sportboote mit Motor und unter Segel in küstennahen Seegewässern. Alle Meere bis 30 Seemeilen vom Land sowie die gesamte Ost- und Nordsee, den Ärmelkanal, den Bristolkanal, die Irische und Schottische See, das Mittelmeer und das Schwarzes Meer.

Sporthochseeschifferschein (SHS)

Der Sporthochseeschifferschein (SHS) ist der amtlichen Sportschifferscheine zum Führen von Yachten sowie Ausbildungs- und Traditionsschiffen „mit Antriebsmaschine“ oder „mit Antriebsmaschine und unter Segel“ in der weltweiten Fahrt – alle Meere.

Österreich

Österreichische Befähigungsausweise für das Führen von Jachten sind die vom Österreichischen Segel-Verband und vom Motorbootsportverband für verschiedene Fahrtbereiche ausgegebenen Bootsführerscheine.

Fahrtbereich 1 – Befähigungsausweis für Tages- und Wattfahrt

Dieser Befähigungsausweis berechtigt zur selbständigen Führung von Jachten im Fahrtbereich 1 (FB1). Das umfasst die Fahrt in Küstennähe und auf geschützten Gewässern in einem Bereich von drei Seemeilen von der Küste entfernt – vom Festland oder Inseln.

Fahrtbereich 2 – Befähigungsausweis für Küstenfahrt

Der Befähigungsausweis für Küstenfahrt berechtigt zur selbstständigen Führung von Jachten im Fahrtbereich 2 (FB 2): das ist der Bereich von 20 Seemeilen, gemessen vom Festland oder Inseln.

Fahrtbereich 3 – Befähigungsausweis für Küstennahe Fahrt

Der Befähigungsausweis für Küstennahe Fahrt berechtigt zur selbstständigen Führung von Jachten im Fahrtbereich 3 (FB3): das ist der Bereich von 200 Seemeilen, gemessen von der Küste.

Fahrtbereich 4 – Befähigungsausweis für Weltweite Fahrt

Der Befähigungsausweis für Weltweite Fahrt berechtigt zur selbstständigen Führung von Jachten im Fahrtbereich 4 (FB 4): Das ist der Bereich, der über die 200 Seemeilen hinausgeht.

Anmerkung zu dem FB

Jeder Befähigungsausweis kann direkt erworben werden. Der Ausweis für den FB1 ist also nicht Voraussetzung für den FB2 usw.

Kroatisches Küstenpatent

Wenn lieber das Mittelmeer erobern, traumhafte Küstenstreifen entdecken wollen, dann ist das kroatisches Küstenpatent, der Boat Skipper B mit UKW-See-Sprechfunk-Lizenz etwas für Sie! Es wäre aber verkehrt, zu glauben, das kroatische Küstenpatent sei nur etwas für das Mittelmeer. Innerhalb der EU wird der Boat Skipper B – so auch in Deutschland – anerkannt. Sie dürfen damit Ihr eigenes Boot in ausländischen Gewässern steuern oder auch vor Ort Boote chartern. Der Boat Skipper B gilt für Motor- und für Segelboote.

‚Küstenpatent‘ werden die Bootsführerscheine in Kroatien genannt. Hier gibt es die allgemein zugänglichen Patente Boat Skipper A und B.

Der Boat Skipper A berechtigt zum Führen von Booten bis zu einer Länge von sieben Metern und einer Motorleistung von 8 kW in einem küstennahen Streifen, der bis zu sechs nautischen Meilen von der Küste entfernt ist (Fahrtenbereich III). Das Mindestalter für die Erlaubnis ist 16 Jahre.

Der Boat Skipper B berechtigt dazu, Segelboote und Motorboote bis 30 BRZ – das sind Boote, bauartbedingt, zwischen 18 und 20 Meter – zu führen. Der Bootführerschein gilt für Segelyachten, Motoryachten und Jetfahrzeuge; die Motorleistung ist nicht begrenzt. Erteilt wird die Erlaubnis ab 16 Jahren, bei kommerzieller Nutzung ab 18 Jahren und nur für den Fahrtenbereich III).

Anmerkungen:

In Kroatien gilt für alle Boote und Schiffe mit Motor Führerscheinpflicht.

Kroatien ist Mitglied der IMO (International Maritime Organization). Abkommen gibt es zwischen allen Mittelmeeranrainerstaaten über die Anerkennung von Bootsführerscheinen. Ausbildung und Prüfungen sind bei den Mitgliedern der Organisation abgestimmt.

AC Nautik

Der Profi unter den Ausbildern zum Boat Skipper B mit UKW-See-Sprechfunk-Lizenz mit Sitz in Gössendorf südlich von Graz hält den Spitzenplatz unter den Ausbildungsunternehmen. Hier den Kurs zum Küstenpatent zu buchen, bedeutet bei entsprechender Vorbereitung durch das Skriptum, dass die Prüfung vor dem kroatischen Hafenamt erfolgreich abgeschlossen wird. Der hervorragende Service begleitet den Kursteilnehmer von der Anmeldung bis zur Übergabe des Küstenpatents. Umfassende Informationen von AC Nautik hier.

Was darf ich mit einen Sportbootführerschein See fahren

Bootsunfälle

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Was darf ich mit einen Sportbootführerschein See fahren?

Deutschland

Die Gruppe der Sportbootführerscheine

Der Sportbootführerschein ist auf Binnenschifffahrtsstraßen vorgeschrieben für Boote/Yachten

unter 20 Meter Länge (ohne Ruder und Bugspriet) und/oder einer größeren Antriebskraft als 11,03 kW (15 PS). Auf dem Rhein ist er vorgeschrieben für Fahrzeuge unter 15 Meter Länge und/oder mit einer größeren Nutzleistung als 3,68 kW (5 PS). In Brandenburg und Berlin ist er auf bestimmten Binnenschifffahrtsstraßen auch vorgeschrieben für Sportboote unter Segel. Für den Bodensee, das Alemannische Meer gelten ohnehin die Bodensee-Vorschriften.

Für den Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstraßen („SBF Binnen“) kann der Sportbootführerschein unter Segel, mit Antriebsmaschine oder mit Antriebsmaschine und unter Segel erworben werden.

Der Sportbootführerschein See (Geltungsbereich Seeschifffahrtsstraßen – kurz: SBF See) ist die amtliche Lizenz zum Führen von motorisierten Booten, die für Sport- und Freizeitzwecke gebaut wurden (Motorboote und Segelboote) mit einer größeren Nutzleistung als 11,03 kW (15 PS).

Der Geltungsbereich im Sinn der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung, d. h. auf den Seeschifffahrtsstraßen ist die Drei-Seemeilen-Zone und die Fahrwasser innerhalb der Zwölf-Seemeilen-Zone.

Sportbootführerscheine See

Der SBF See ist vorgeschrieben beim Führen von Fahrzeugen mit einer Leistung an der Schraube von mehr als 11,03 kW (15 PS). Anders als in der Binnenschifffahrt gibt es keine Beschränkung der Rumpflänge des Bootes. Der Bootsführer kann einen geeigneten Rudergänger bestimmen, der nicht im Besitz des Führerscheins sein muss.

Der Sportbootführerschein See schließt den Sportbootführerschein Binnen nicht ein und setzt dessen Besitz auch nicht voraus.

Der SBF See bescheinigt die gesetzliche Mindestqualifikation – ausreichende Kenntnisse der maßgebenden schifffahrtspolizeilichen, nautischen und technischen Vorschriften – für das Führen eines Sportbootes auf den Seeschifffahrtsstraßen. Die Gezeitenkunde z. B. wird nur oberflächlich geprüft, trotzdem erhält man mit dem SBF See die Erlaubnis, in Gezeitenrevieren zu fahren. Für die Führung eines Segelfahrzeugs ohne Motor auf Seeschifffahrtstraßen ist kein amtlicher Schein vorgeschrieben. Folglich wird bei SBF-See-Prüfung keine Segeltheorie oder -praxis abgefragt, das Thema Seemannschaft nur sehr kurz gestreift.

Anmerkung

Aus gesetzlicher Sicht ist der SBF See nicht auf die 3-Meilen-Zone beschränkt.

Österreich

Befähigungsausweis FB 1 und FB 2

Deckungsgleiche Bootsführerscheine auf See-Schifffahrtsstraße und auf Wattenmeere bezogen, gibt es in Österreich nicht. Führerscheine mit ähnlicher Qualifikation sind in Österreich – nach Fahrtbereichen gestaffelt – sind der FB 1 (Fahrtbereich 1), der erstreckt sich bis zu 3 Seemeilen von der Küste und der FB 2 bis zu 20 Seemeilen von der Küste. Die Bootsführerscheine für Österreich werden vom Österreichischen Segel-Verband für Segler und vom Motorbootsportverband für Österreich für Motorbootfahrer ausgegeben.

Die Befähigungsausweise FB 1 und FB 2 gelten nicht auf Binnengewässern und Wasserstraßen, sehr wohl aber auf der Seewasserstraße Donau – kurz vor der endgültigen Mündung ins Schwarze Meer.

Mehr Infos unter:

www.kuestenpatent-kroatien.at

Bedeutung für das „Kroatische Küstenpatent“

Küstenpatent Praxis

Wie groß ist ein Boot mit 30 Bruttoregistertonnen

Bedeutung für das „Kroatische Küstenpatent“

Die Maßeinheit BRT ist eine veraltete Maßeinheit für Seeschiffe. In der jetzigen Zeit wird die Registertonne nur noch in der Maßeinheit GT (Great Tons) tituliert und entspricht genau 100 englischen Kubikfuß. Das GT Maß hat nichts mit Verdrängung zu tun, es ist ein Raummaß nach Tonnen oder Fässern. Mit Fug und Recht kann man behaupten, dass 1 BRT = 1 GT = 2,8316846592 Kubikmeter ein recht großes Fass ist.

Die Registertonne war bis zum 18. Juli 1994 eine gültige internationale Volumeneinheit, die zwischen Bruttoregistertonne (BRT) und Nettoregistertonne (NRT) unterschied. Nun wird seit dem 1. Juli 1994 der Raumgehalt in dimensionslosen Zahlen berechnet, in Bruttoraumzahl (BRZ) und Nettoraumzahl (NRZ). Wichtig für Skipper ist die Bruttoraumzahl, denn nach ihr werden unter anderem die Gebühren für HafenKanalSchleuse und Lotsen berechnet.

Der Bootschein Boat Skipper B

Mit dem „Kroatischen Küstenpatent“ Boat Skipper B ist man berechtigt Segel- und Motorboote bis zu einer Länge von etwa 20 m, je nach Bauweise und 30 Bruttoregistertonnen (GT) zu führen. Ab dem 16. Lebensjahr kann dieser Bootsschein erworben werden, bei kommerzieller Nutzung ab 18 Jahren aber nur für den Fahrtenbereich III, der berechtigt bis zu sechs nautischen Meilen, ca. 12 km von der Küste entfernt zu fahren. Die Erlaubnis gilt für Segelyachten, Motoryachten, Katamarane und Jetfahrzeuge und die Motorleistung ist nicht begrenzt.

AC Nautik bietet hochwertige Kurse in Österreich oder Kroatien an und hat eine langjährige Erfahrung mit positivem Feedback. Mit gut geschulten Trainern kommen die Teilnehmer sicher, schnell und mit gewünschtem Erfolg zum eigenen Bootsführerschein.

Wer in Kroatien mit einem Boot unterwegs sein möchte, muss beachten, dass in Kroatien für sämtliche motorisierten Boote, auch für Segelboote ab 2,5 m Länge die Bootsführerscheinpflicht gilt. Dazu kommt, dass inzwischen für alle Charterboote eine See-Sprechfunk-Lizenz Voraussetzung ist, um das Boot chartern zu können.

Die UKWSee-Sprechfunk-Lizenz

Dieser Lizenzschein ist nicht nur Pflicht in Kroatien, er ist auch eine absolut unerlässliche Sicherheitsfunktion für Motorbootsfahrer, Segler und Skipper. Als Schiffseigner oder Charterer ist man mit dieser Lizenz, dem gültigen SRC –Short Range Certificate – Funkbetriebszeugnis des Schiffsführers oder eines seiner Besatzungsmitglieder, berechtigt zur Teilnahme am mobilen UKW-Seefunkdienst. Jeder, der diesen kroatischen mobilen UKW-Seefunkdienst nutzen möchte, bekommt eine Maritime Mobile Service Identity und Automatic Transmitter Identification System-Number zugeteilt. Mit dieser kann er sich jederzeit in den nur für Ultrakurzwellen Funkverkehr konzipierten Seefunkdienst einloggen.

Es ist nicht zu unterschätzen, dass Skipper und Besatzungsmitglieder mit der See-Sprechfunk-Lizenz die Möglichkeit haben, kontinuierlich nautische und aktualisierte meteorologische Informationen erhalten. Denn nur so ist eine sichere Navigation der Motoryacht oder des Segelbootes entsprechend den kroatischen Seeverkehrsvorschriften zu gewährleistet. Deshalb ist es für die Sicherheit aller wichtig, dass Bootsführer und Crew regelmäßig den betriebsbereiten Zustand ihrer UKW-Seefunkanlage sicherstellen. Denn nur wenn Antennensysteme, Verkabelungen und die nautischen Handsets in einwandfreiem Zustand sind, kann der UKW-Funk auch ordnungsgemäß ausgeübt werden.

Wo darf ich mit dem Binnenführerschein fahren?

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Wo darf ich mit dem Binnenführerschein fahren?

Schiffe und Boote dürfen auf Binnengewässern nur mit entsprechender Befähigung selbständig geführt werden. Dazu ist – abgesehen von bestimmten Ausnahmen (Schiffsführung ohne Patent)

– ein Befähigungsausweis (Führerschein) erforderlich, dieser wird nach dem erfolgreichen Ablegen

der entsprechenden Schiffsführerprüfung ausgestellt. Auf diese Vorgabe setzen fast alle Staaten der Europäischen Union.

Bisher war es der Europäischen Kommission nicht möglich, einen einheitlichen Bootsführerschein innerhalb der EU durchzusetzen. Die Bemühungen scheiterten an der Sturheit einzelner, national geprägter Staaten.

„Zur möglichen Einführung eines einheitlichen europäischen Sportbootführerscheins muss gesagt werden, dass dies bislang keine Priorität der Kommission war, und dass dies auch von den im Europäischen Sportschiffsverband (EBA) organisierten Sportbootnutzern nicht gewünscht wurde.

In einem zuletzt am 22. Mai 2019 aktualisierten Positionspapier fordert der EBA die Kommission auf, keinen einheitlichen europäischen Sportbootführerschein einzuführen, sondern auf die Mitgliedstaaten dahingehend einzuwirken, dass diese die Resolution 40 der UNECE und das darauf beruhende ICC anerkennen (siehe: https://eba.eu.com/regulatory/skipper-licensing/).

Und hier die Anschrift des querschießenden Verbandes, der ungerührt vom Brexit, die Meinung vertritt, die EU solle sich nicht einmischen, die Pfründe müssen erhalten bleiben.

Mr Stuart Carruthers, EBA Secretariat c/o Royal Yachting Association, RYA House, Ensign Way, Hamble, Southampton, SO31 4YA, United Kingdom

Quelle: Brief der Europäischen Kommission

Österreich

Schiffsführerpatent für Binnengewässer

In Österreich sind nachstehende Bootsführerscheine für die Binnengewässer gültig.

•       Das Schiffsführerpatent 10 m gilt für Boote bis 10 m Länge auf Wasserstraßen und Binnengewässern.

  • Das Schiffsführerpatent 10 m Seen & Flüsse gilt für Boote bis 10 m Länge auf Binnengewässern, nicht aber auf Wasserstraßen.

•       Das Schiffsführerpatent 20 m gilt für Schiffe bis 20 m Länge auf Wasserstraßen und Binnengewässern. Für Fahrgastschiffe gilt dieses Patent nicht auf Wasserstraßen.

  • Das Schiffsführerpatent 20 m Seen & Flüsse gilt für Schiffe bis 20 m Länge auf Binnengewässern, nicht aber auf Wasserstraßen. Dieses Patent gilt nicht für Fahrgastschiffe.
  • Für den Bodensee und den österreichischen Rhein gelten gesonderte Bestimmungen. Es ist ein Antrag auf ein „Ferienpatent“ bei der BH-Vorarlberg zu stellen, damit man mit dem Österreichischen Schiffsführerpatent 10 m für jeweils maximal 4 Wochen im Jahr auch auf dem Bodensee fahren darf.

Inhaber eines österreichischen Befähigungsausweises können von der Stelle, die das Patent ausgestellt hat, auch ein „Internationales Zertifikates für Führer von Sportfahrzeugen“ erhalten.

Mit diesen Patenten – unter der angezeigten Einschränkung, dürfen alle schiffbaren Binnengewässer befahren werden. Bitte zu beachten, das viele der österreichischen Seen für Verbrennungsmotoren gesperrt sind, bzw. besondere Regelungen getroffen wurden.

Deutschland

Sportbootführerschein Binnen

Auf Küstengewässern und Seeschifffahrtsstraßen der Bundesrepublik Deutschland dürfen Personen ab 16 Jahren ein Sportboot – ohne Längenbegrenzung – zu privaten Zwecken bis zu einer Nutzleistung von 3,69 bis 11,03 kW (15 PS) führerscheinfrei führen. Bis 3,68 kW (5 PS) gibt es keine Altersbeschränkung, allerdings besteht eine Aufsichtspflicht der Eltern bzw. Betreuer.

Auf Binnenschifffahrtsstraßen dürfen Personen ab 16 Jahren Sportboote von weniger als 15 m Länge führerscheinfrei führen, sofern die Nutzleistung der Antriebsmaschine nicht mehr als 11,03 kW (15 PS) beträgt und keine gewerbliche Nutzung erfolgt.

Diese Regelung gilt nicht auf dem Rhein. Hier gilt nach wie vor die Obergrenze für führerscheinfreies Fahren von 3,68 kW (5 PS). Auch auf dem Bodensee besteht eine Obergrenze von 4,4 kW (6 PS).

„Bei den Binnenwasserstraßen des Bundes unterscheidet man solche, die dem allgemeinen Verkehr dienen, und solche von untergeordneter Bedeutung, die nicht dem allgemeinen Verkehr dienen. Seewasserstraßen sind die Flächen zwischen der Küstenlinie oder der seewärtigen Begrenzung der Binnenwasserstraßen und der seewärtigen Begrenzung des Küstenmeeres.

Das Schifffahrtsrecht unterteilt die Bundeswasserstraßen entsprechend ihrer überwiegenden Verkehrsnutzung in Binnenschifffahrtsstraßen und Seeschifffahrtsstraßen. Der größte Teil der Binnenwasserstraßen beider Kategorien sind zugleich Binnenschifffahrtsstraßen.

Das Netz der Bundeswasserstraßen in Deutschland umfasst gesamt 7.476 Kilometer Binnenwasserstraßen, von denen ca. 75 Prozent der Strecke auf Flüsse und 25 Prozent auf Kanäle entfallen. Zu den Bundeswasserstraßen zählen auch ca. 23.000 Quadratkilometer Seewasserstraßen. Zu den Anlagen an den Bundeswasserstraßen gehören unter anderem 450 Schleusenkammern und 290 Wehre, zwei im WSV-Betrieb befindliche Schiffshebewerke, 15 Kanalbrücken und zwei Talsperren.

Die bedeutendsten Bundeswasserstraßen für den Binnen- und Personenschifffahrt sind der Rhein (mit den Nebenflüssen Neckar, Main, Mosel und Saar) und die Donau. Seit 1992 verbindet der Main-Donau-Kanal die Donau mit dem Rheinstromgebiet.

Rhein und Donau bilden zusammen mit Teilabschnitten von Weser, Elbe und Oder, sowie einigen Kanäle, die diese Wasserstraßen verbinden ein dichtes Infrastrukturnetz.

Für Wasserstraßen außerhalb des Rheins gelten die bis zum 31. Dezember 1997 erteilten Sportbootführerscheine Binnen mit der bisherigen Berechtigung (15 m³ Wasserverdrängung) weiter. Für die Fahrt auf dem Rhein ist für Fahrzeuge mit einer Länge von 15 m oder mehr in jedem Fall ein Rheinpatent erforderlich.“

Quelle: Deutscher Wasserstraßen- und Schifffahrtsverein Rhein-Main-Donau e. V, D-90451 Nürnberg

Der Führerschein wird auch auf ausländischen Gewässern anerkannt.

Wie weit darf ich mit einem Bootsführerschein fahren?

Skriptum - Küstenpatent

Wie weit darf ich mit einem Bootsführerschein fahren?

Da stellt sich sofort die Frage, mit welchem der Bootführerscheine sind Sie unterwegs? Dabei ist es gleich, ob Sie mit einem Katamaran, einer Segel- oder Motor-Yacht, einem Sportboot oder einem Schlauchboot unterwegs sind. Entscheidend stellt sich zusätzlich die Frage, wo fahren Sie? Sind Sie auf Wasserstraßen, Seewasserstraßen, auf Flüssen oder Seen unterwegs oder bevorzugen Sie den Küstenbereich oder die Weiten offener Meere.  Für jeden dieser Bereiche gibt es einen Bootsführerschein, der den Fahrtenbereich einschränkt.

Bootsführerscheine / Schiffsführerpatente / Binnen

Mit den nachstehenden Patenten – Schiffsführerpatenten 20 m – Schiffsführerpatent 10 m – begrenzen jeweils die offenen Meere bzw. die Seeschifffahrtsstraßen die Fahrtmöglichkeiten. Sie können mit diesen Patenten von Österreich ausgehend, die Nord- und Ostsee und das Mittelmeer erreichen.

• Schiffsführerpatent – 20 m: Berechtigung zur selbständigen Führung von Fahrzeugen aller Art, deren Länge gemessen am Schiffskörper weniger als 20 m beträgt und die nicht mehr als 12 Fahrgäste befördern auf Wasserstraßen und sonstigen Binnengewässern sowie von Fahrgastschiffen, deren Länge, gemessen am Schiffskörper, weniger als 20 m beträgt, auf Binnengewässern, ausgenommen Wasserstraßen;

• Schiffsführerpatent – 10 m: Berechtigung zur selbständigen Führung von Kleinfahrzeugen mit einer Länge bis zu 10 m auf Wasserstraßen und sonstigen Binnengewässern;

Die beiden Patente – Schiffsführerpatent – 20 m – Seen und Flüsse und Schiffsführerpatent – 10 m – Seen und Flüssegelten jeweils nur auf Seen und Flüssen, keinesfalls auf Wasserstraßen oder die verbindenden Kanalsysteme. Der Fahrtenbereich ist eingeschränkt. Bitte beachten Sie, dass auf den vielen Seen Österreich ein Fahrverbot für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren besteht.

• Schiffsführerpatent – 20 m – Seen und Flüsse: Berechtigung zur selbständigen Führung von Kleinfahrzeugen sowie Fahrgastschiffen, deren Länge, gemessen am Schiffskörper, weniger als 20 m beträgt, auf Binnengewässern, ausgenommen Wasserstraßen;

• Schiffsführerpatent – 10 m – Seen und Flüsse: Berechtigung zur selbständigen Führung von Kleinfahrzeugen mit einer Länge bis zu 10 m auf Binnengewässern, ausgenommen Wasserstraßen.

Befähigungsausweise für Fahrtenbereiche

Als österreichische Befähigungsausweise für das Führen von Jachten gelten die vom Österreichischen Segel-Verband und vom Motorbootsportverband für Österreich für verschiedene Fahrtbereiche ausgegebenen Bootsführerscheine.

Diese Befähigungsausweise gelten nicht auf Binnengewässern. Die entsprechenden Ausweise für Seen, Flüsse und Wasserstraßen sind die Schiffsführerpatente – 10 m und 10 m – Seen und Flüsse.

Befähigungsausweise werden nach Fahrtbereichen gestaffelt und für Motorboote oder Segelyachten ausgestellt:

Der Fahrtbereich 1 (FB 1) erstreckt sich bis zu 3 Seemeilen von der Küste,

Dieser Befähigungsausweis berechtigt zur selbständigen Führung von Jachten im Fahrtbereich 1 (FB1). Das umfasst die Fahrt in Küstennähe und auf geschützten Gewässern in einem Bereich von drei Seemeilen von der Küste entfernt (vom Festland oder Inseln).

der Fahrtbereich 2 (FB 2) bis zu 20 Seemeilen von der Küste.

Der Befähigungsausweis für Küstenfahrt berechtigt zur selbständigen Führung von Jachten im Fahrtbereich 2. Dies ist der Bereich von 20 Seemeilen vor der Küste.

der Fahrtbereich 3 (FB 3) bis zu 200 Seemeilen von der Küste.

Der Befähigungsausweis für Küstennahe Fahrt berechtigt zur selbständigen Führung von Jachten im Fahrtbereich 3. Der Bereich ist 200 Seemeilen, gemessen von der Küste. Damit sind Fahrten in küstennahen Gewässern vom Mittelmeer und der Ostsee möglich.

Der Fahrtbereich 4 (FB 4) deckt den restlichen Bereich des Meeres ab.

Der Befähigungsausweis für weltweite Fahrt berechtigt zur selbständigen Führung von Jachten im Fahrtbereich 4 – grenzenlos auf allen Meeren der Welt.

Das kroatische Küstenpatent

Als Küstenpatent werden Bootsführerscheine in Kroatien bezeichnet. Dort gibt es die Patente Boat Skipper A, B und C sowie den Yachtmaster A. Besonders interessant für den Urlauber ist der Boat Skipper B mit UKW-See-Sprechfunk-Lizenz. Dieser Schein ist nicht nur kostengünstig, er lässt sich auch relativ leicht ohne viele Vorbedingungen machen. Abgeschlossen wird er mit einer theoretischen Prüfung im jeweils zuständigen kroatischen Hafenamt.

Der Boat Skipper A berechtigt zum Führen von Booten bis zu einer Länge von sieben Metern und einer Motorleistung von 8 kW in einem küstennahen Streifen, der bis zu sechs nautischen Meilen von der Küste entfernt ist. Das Mindestalter für die Erlaubnis ist 16 Jahre.

Der Boat Skipper B mit UKW-See-Sprechfunk-Lizenz berechtigt dazu Segel und Motoryachten sowie Jet-Ski.

• Ohne Einschränkung der Motorisierung (kein PS/kW-Limit)

• Bis 30 BRZ (je nach Bauart sind das Yachten bis ca.18 m Länge)

• Die UKW-See-Sprechfunk-Berechtigung für Kroatien (Die Prüfung kann mit dem vollendeten 16. Lebensjahr (16. Jahre) abgelegt werden. Für Minderjährige gilt ein PS Limit von 15 kW.)

Information

Mehr Informationen zum Boat Skipper B erhalten Sie bei AC Nautik, Gössendorf, dem professionellen Ausbilder in Sachen Küstenpatent.

Kurioses bei den Bootsführerscheinen

Hohe See oder internationale Gewässer – international bedeutet, dass dort – ganz allgemein gesehen – kein Staat kann hier gesetzliche Vorschriften machen. Dank fehlender Rechte und Vorschriften wird für die Hohe See auch kein Führerschein für das Boot benötigt. Es wird nur ein Patent verlangt, um aus den nationalen Gewässern heraus und in die internationalen Gewässer hineinzukommen. Die sind nach 12 Seemeilen Hoheitsgewässern erreicht.

Was brauche ich auf einem Boot?

Küstenpatent

Was brauche ich auf einem Boot?

Die notwendige Sicherheitsausrüstung auf Booten wird vorgeschrieben vom jeweiligen Staat, in dem das Boot registriert ist. Die Vorschriften werden meist abhängig gemacht von den Gewässern (Binnengewässer, Küstengebiete, Hochsee), die befahren werden und von der Schiffsgröße. Die vorgegebenen Gegenstände sollten ständig im vollen Umfang einsatzfähig an Bord zur Verfügung stehen. Es wäre in seinem eigenen Interesse fahrlässig, sich auf die Angaben des Bootseigners zur Ausrüstung zu verlassen. Besondere Aufmerksamkeit ist bei Miet- oder Charterbooten angebracht. Selbstverständlich muss auch die Crew mit den Sicherheitsrichtlinien und den an Bord befindlichen Hilfs- und Rettungsmitteln vertraut gemacht werden.

Für Österreich und Deutschland gibt es auch für Hochseefahrten im privaten Rahmen keine Ausrüstungsvorschriften, lediglich Empfehlungen. Aus diese unverbindlichen Empfehlungen können sehr schnell Vorschriften werden, wenn Schiffe professionell eingesetzt werden – für Charterfahrten.

Das Mitführen einer – dem befahrenen Gebiet entsprechenden – Ausrüstung sollte im Sinne guter Seemannschaft eigentlich selbstverständlich sein. Fahrlässige Unterlassungen können zu Bußgeldern eventuell auch zu Regressforderungen von Versicherungen führen.

Generell gilt: Einzelrettungsmittel sollten für jede sich an Bord befindliche Person vorhanden sein –ohnmachtssichere Rettungswesten – oder ein Platz in einem Sammelrettungsmittel – Rettungsboote oder Rettungsinseln.

Ausrüstungsrichtlinien für Sportboote

Es sind nur Empfehlungen, die der Praxis gerecht werden. Der Gesetzgeber drückt sich vor klaren Vorgaben, greift erst durch, wenn der Schadensfall eingetreten ist. Als Skipper tut man gut daran, wenn eine komplette Ausrüstung an Bord ist.

Vorgaben zur Ausrüstung

  • Positionslaternen, einschließlich Reserveglühbirnen,
  • Signalkörper
  • Schallsignalgeräte
  • Notlaterne

Empfohlene Mindestsicherheitseinrichtung – Motor- oder Segelboot

  • Ohnmachtssichere Rettungsweste für jede Person
  • Kompass
  • Lenzpumpen (zwei Systeme von 5 bzw. 6 m³/h Leistung, davon eine handbetrieben)
  • Pütz
  • Eimer, Ösfass
  • Bootshaken
  • Taschenlampe
  • Fernglas
  • 2 ABC Feuerlöscher von mind. 2 kg, 
  • Anker
  • Schleppleine
  • Signalhorn
  • Lifebelt
  • Rettungsring mit Wurfleine
  • Rettungswurfgerät mit einer Schwimmleine
  • Tauwerk mit ausreichend Haltekraft zum Festmachen am Steg

•       Notsignale

  • Sturmstreichhölzer
  • Erste-Hilfe-Kasten
  • Rundfunkempfänger
  • Radarreflektor
  • Seekarten
  • Seebücher

Empfohlene Zusatzausrüstung – Motor- oder Segelboot

  • Allgemein: Seefunkanlage, NAVTEX-Gerät, Internationales Signalbuch, Radarreflektor, Signalflaggen, Bordapotheke, Reservekanister, Ersatzteile, Werkzeug.
  • Navigation: Peilkompass, Echolot, Log, Navigator, Barometer, Sextant, Chronometer, Kartenzirkel, Kursdreiecke, Logbuch, Uhr.
  • Schwerwetter: Sturmfock, Trysegel, Reffeinrichtung, Reservepinne, Treibanker, Drahtschere, Leckdichtungsmittel, Beil.
  • Seenot: Mann-über-Bord-Boje mit Nachtrettungslicht, Rettungsfloß, EPIRB, Radartransponder.

SOLAS-Konvention, Kapitel V

Die SOLAS-Konvention regelt international die Ausrüstungsvorschriften für die Berufsschifffahrt. Kapitel V enthält allerdings einige Vorschriften, die für sämtliche seegehenden Schiffe und Boote gelten.

Folgende Sicherheitsausrüstung ist international vorgeschrieben:

  • Ein Radarreflektor, optimalerweise nach ISO8279-1:2010 oder ISO8279-2:2009 – die Norm ist allerdings kaum umsetzbar.
  • Eine Tabelle auf der sämtliche zulässigen Seenotsignale ersichtlich sind. Die Crew sollte in deren Verwendung unterrichtet sein, sowohl wie sie eingesetzt werden als auch was zu tun ist, wenn solche Zeichen beobachtet werden. Der Missbrauch von Notsignalen ist verboten.

Weiter enthält Kapitel 5 Vorschriften, die den Schiffsführer zu aktiver Unterstützung bei der Vermeidung von oder Hilfeleistung bei Havarien verpflichten. So muss er versuchen, die Küstenwache zu informieren, falls er Schifffahrtsgefahren ausmacht, die noch nicht gemeldet wurden. Darunter fallen unerwartet starke Winde oder gefährliches Treibgut. Auch Schiffsführer von Freizeitschiffen sind natürlich dazu verpflichtet, in Seenotfällen Hilfe zu leisten, sofern es die Möglichkeiten zulassen – eine Ausnahme wäre etwa, wenn dadurch das eigene Schiff oder die eigene Besatzung in erhebliche Gefahr geriete.

Vorgeschrieben ist auch eine ausreichende Routenplanung, die auf das verwendete Schiff, die Erfahrung und Größe der Crew und die erwarteten Wetterbedingungen Rücksicht nimmt.

Die International Convention for the Safety of Life at Sea, 1974 (SOLAS; deutsch: Internationales Übereinkommen von 1974 zum Schutz des menschlichen Lebens auf See) ist eine UN-Konvention zur Schiffssicherheit. Die ursprüngliche Fassung entstand als Reaktion auf den Untergang der Titanic im Jahr 1912.

Quelle: SOLAS, Ausrüstungsrichtlinien für Jachten unter Schweizer Flagge

Küstenpatent Pula

Küstenpatent Pula

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Urlaub in Pula und ein Küstenpatent in Istrien

Die Küstenstadt Pula lockt jährlich zahlreiche Touristen, die sich über Sommer, Sonne und über die wunderschönen Strände der Region führen. Pula ist auf einer atemberaubenden Halbinsel gelegen. Die Gegend ist nicht nur landschaftlich schön, sondern bietet auch viel Kultur. Wer einmal in Pula war, der kommt wahrscheinlich schnell wieder. Das Angebot in Pula ist groß. Von einem Spaziergang durch die belebten Gassen bis hin zum abwechslungsreichen Wassersport, bietet die beliebte Stadt alles an und ist so zum Sehnsuchtsort zahlreicher Urlauber herangewachsen, die sich jedes Jahr aufs Neue auf ihren Aufenthalt in Pula freuen.
Pula ist bekannt für die atemberaubende Küstenlinie und das wunderschöne Wasser. An heißen Tagen zieht es Urlauber und Einheimische ans Meer. Vielleicht haben Sie bereits einen Urlaub in Pula verbracht, sind am Strand gelegen oder mit dem Knöcheln im Wasser gestanden und haben auf das Meer herausgegeben, wo kleine und größere Boote umherschipperten. In diesem Moment hat Sie die Sehnsucht gepackt, auch Zeit auf einem der Boote zu verbringen oder vielleicht an der Küste entlang zu schippen.
Diesen Wunsch können Sie sich in Kroatien einfach erfüllen.
Was benötigen Sie dazu? Ein Boot und ein Küstenpatent und genau um dieses Küstenpaten soll es später gehen.
Sommer, Sonne, Strand – wer den Sommer in Pula genießt, der kann sich auf bildschöne Küstenlinie und ein kristallklares Wasser freuen. Während im Sommer die Hitze auf die Urlauber wartet, ist das Klima im Früh- und im Spätjahr mild. Zeit am Strand und auf dem Wasser macht den Aufenthalt in Kroatien zu einem unvergesslichen Erlebnis. Vielleicht hat der eine oder andere bereits mit dem Gedanken eines eigenen Boots gespielt. Sind Sie regelmäßig in Kroatien zum Urlaub machen, dann fällt es schwer nicht auf das Meer hinaus fahren zu wollen und vor der Küste hin und her zu schippern. Besonders im Hochsommer, wenn die Strände gut besucht sind, bietet sich eine Bootsfahrt an. Auf dem Boot haben Sie Ihre Privatsphäre und können ungestört baden gehen. Der Sprung vom Boot ins kalte Wasser ist eine erstklassige Erfrischung, die keiner missen möchte. Allerdings müssen vor der Anschaffung eines Boots noch einige Fragen geklärt werden. Bevor ein Blick auf die verschiedenen Boote geworfen wird, sollte Sie sich mit den Anforderungen an den Bootsfahrer beschäftigen. In der Aufregung ist die Frage nach dem Boots- oder dem Yachtführerschein schnell vergessen. Haben Sie das Boot und dürfen nicht fahren, ist das alles andere als schön. Daher sollte Sie sich im Vorfeld Gedanken, über den Boots- oder den Yachtführerschein machen. Was sind die Anforderungen? Wie erhält man das Küstenpatent? Worauf gilt es zu achten? Benötigt jeder ein Küstenpatent? Was ist ein Küstenpatent? Sicherlich schwirren Ihnen zahlreiche Fragen zu dem Kopf. Zu der einen oder anderen Frage werden Sie im Folgenden eine Antwort erhalten, sodass Sie sich einen ersten Überblick über das Thema und die Anforderungen für das eigene Boot oder die kleine Bootsfahrt in Kroatien machen können. Es ist gut, wenn Sie sich frühzeitig in das Thema einlesen und mit der Planung beginnen, sodass Sie für alles ausreichend Zeit haben und nicht unnötig in Stress geraten. Denn nichts ist unangenehmer, als gestresst in den Urlaub zu starten.

Boot fahren in Pula

Zu einem Aufenthalt in Pula zählt die Bootsfahrt beinahe dazu. Denn auf dem Meer, vor der Küste der belebten Stadt, lässt es sich außerordentlich gut entspannen. Eine Fahrt auf dem Meer bietet Abwechslung und ist für Jung und Alt interessant. Möchten Sie etwas entspannen oder vielleicht die Küstenlinie entlangfahren, dann bietet sich eine Bootsfahrt an. Ebenfalls bietet ein Boot die Möglichkeit zu unterschiedlichen Wassersportarten. Es kann auf dem offenen Meer geschnorchelt werden oder Sie können sich das Wasserski anziehen und eine Runde Wasserski fahren. Der Aufenthalt auf dem Wasser kann abwechslungsreich gestaltet werden. Allerdings gibt es auch einige Dinge, die vorab geklärt werden müssen. Eine dieser Sachen ist das Küstenpatent Pula. Das Pula Küstenpatent, dazu gibt es viele Fragen, um einige Fragen kümmern wir uns nun ausgiebig.

Das Küstenpatent Pula

Was ist das Kula Küstenpatent. Bei dem Pula Küstenpatent handelt es sich um eine Berechtigung, also ein Führerschein. Das Küstenpatent oder der Bootsführerschein für Kroatien unterscheidet sich in einigen Aspekten von den Bootsführerscheinen, die in Deutschland, Österreich und der Schweiz abgelegt werden. Die Vorbereitungszeit beträgt in der Regel 2 Tage. Im Gegensatz zu der zwei monatigen Ausbildung, die in Deutschland, Österreich und der Schweiz absolviert werden muss, ist die Ausbildungszeit in Kroatien sehr kurz und kann in jedem Sommerurlaub absolviert werden. Ebenfalls ist das Küstenpatent in Kroatien mit weitaus geringeren Kosten verbunden als die Bootsführerscheine in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Dennoch bietet das Küstenpatent die Vorteile eines Bootsführerscheins und macht den Wunsch vom eigenen Boot zum Greifen nahe. Mit dem Küstenpatent in der Hand können Sie die Sonne Kroatiens auf offener See genießen, an der Küste entlang Schippen und Ihrem liebsten Wassersport nachgehen. Das Küstenpatent ist in der Regel schnell erworben und seine Investition wert, denn ganz egal, ob sie nur einen kurzen Aufenthalt planen oder länger in dem Land an der Adria verweilen, können Sie das Küstenpatent nutzen. Dass das Küstenpatent mit geringen Kosten verbunden ist, macht es noch attraktiver.

Das Pula Küstenpatent machen – Häufig gestellte Fragen

Nun geht es um die häufig gestellten Fragen. Zu diesen zählen zum Beispiel die Fragen, ob jeder in Pula ein Küstenpatent benötigt, wie lange ein Küstenpatent dauert und ob ein Küstenpatent überhaupt benötigt wird. Teile dieser Fragen wurden bereits beantwortet, allerdings lohnt es sich ein weiteres Mal genau hinzusehen, um zusätzliche Informationen zu halten. Die Antworten bieten lediglich einen kleinen Überblick über das Thema. Möchte Sie mehr erfahren, dann lohnt es sich das Gespräch mit Menschen zu suchen, die bereits ein Küstenpatent erworben haben und ihre Erfahrungen teilen können. Das Erwerben des Küstenpatents liest sich einfach, allerdings gibt es auch einige Dinge, die beachtet werden müssen, damit der Kurs und die spätere Prüfung zum Erfolg werden.


Das Küstenpatent gilt unter anderem für Jetski, Segel- und Motorboote, sowie Yachten. Es verfügt nicht über ein PS Limit und ist unbefristet gültig. Je nach Führerscheinklasse dürfen unterschiedliche Wasserfahrzeuge bewegt werden. Allerdings werden alle Führerscheinklassen unter dem Sammelbegriff Küstenpatent zusammengefasst. Das Küstenpatent kann in Porec, Pula, Rijeka, Zadar, Sibenik und Split erworben werden.

Braucht jeder ein Küstenpatent in Pula?

Anders als in Deutschland, gilt in Kroatien die Lizenz Pflicht selbst bei Mietbooten und Jetskis. Das Küstenpatent in Istrien ist ein Bootsführerschein, der von dem kroatischen Ministerium für Seefahrt und Verkehr ausgestellt ist. Bei dem Bootsführerschein handelt es sich um eine amtliche Befähigung. Ein Bootsführerschein in legitimiert die rechtmäßige Führung eines Boots. In Kroatien wird für jedes motorisierte Sportboot ein Bootsführerschein mit entsprechender Genehmigung benötigt. Dies gilt nicht nur für die Fahrt von eigenen Booten, sondern ebenfalls für das Chartern von Booten. Ebenfalls für nicht motorisierte Boote, die eine länge von 2,5 m überschreiten, wird ein Bootsführerschein verlang. Ausgeschlossen von dieser Regelung sind Paddelboote sowie Ruderboote und Surfbretter.

Das Küstenpatent in Pula notwendig?

Das Küstenpatent in Pula ist nicht nur notwendig, sondern Pflicht, wenn Sie ein nicht motorisiertes Boot über 2,5 Metern oder ein motorisiertes Boot fahren möchten. Damit das möglich ist müssen Sie ein Küstenpatent erwerben. Für den Erwerb des Küstenpatents müssen Sie mindestens 16 Jahre alt sein. Der Bootsführerschein wird ebenfalls zum Chartern von Booten benötigt.

Wie lange dauert es ein Küstenpatent in Pula zu machen?

Das Pula Küstenpatent machen ist innerhalb von zwei Tagen möglich. Viel Zeit muss sich für das Küstenpatent nicht genommen werden. Es passt gut in den Sommerurlaub. Der Bootsführerschein kann innerhalb von einem bis zwei Tagen absolviert werden. Die Preise für den Bootsführerschein sind verhältnismäßig niedrig. Oftmals wird der Bootsführerschein der Klasse B gemacht. Das Küstenpatent B in Pula machen ist innerhalb von ein bis zwei Tagen möglich. Das Küstenpatent B in Pula machen, kann während einem Sommerurlaub oder einem anderen Aufenthalt in Pula schnell gemacht werden. Der Theoriekurs, beziehungsweise die sogenannten Ausbildungsvorschriften finden Freitags statt und die Prüfung ist in der Regel für Samstagangesetzt. Für gewöhnlich finden die Ausbildungsvorschriften am Mittag um 13 Uhr statt und die Prüfung ist dann für den darauffolgenden Tag, den Samstag um 9 Uhr angesetzt.

Wer sind die Anbieter Küstenpatent in Pula?

Es gibt verschiedene Anbieter für das Küstenpatent ein in Pula. Die Anbieter Küstenpatent in Pula sind verschieden, idealerweise erkundigen Sie sich bei Menschen, die bereits ein Küstenpatent in Pula abgelegt haben. Neben Anbietern Küstenpatent in Pula, die Onlinekurse zur Vorbereitung anbieten, gibt es ebenfalls andere Anbieter bei denen man mit einem Buch lernen muss. Auch können Sie sich im Internet nach verschiedenen Anbietern umsehen. Online finden sich in Foren und auf Social Media Seiten Erfahrungsberichte, in die Sie sich einlesen können. Es lohnt sich ausreichend Zeit in die Wahl eines Anbieters zu investieren. Von einem guten Anbieter werden Sie gut auf Ihre Prüfung vorbereitet und laufen nicht die Gefahr durchzufallen. Allerdings ist für das Erwerben eines Küstenpatent ein in Pula auch viel Eigeninitiative gefragt. Fallen Sie durch eine Prüfung, dann sollten Sie die Schuld nicht zwangsläufig bei jemand anderem suchen, denn auf die Prüfung muss ebenfalls gelernt werden, da sie sonst nicht bestanden werden kann.

Was braucht man für ein Küstenpatent in Pula?

Möchten Sie mehr erfahren?

https://www.kuestenpatent-guenstiger.at

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