Küstenpatent A und B
In Kroatien können folgende Bootsführerscheine erworben werden:
Boot Skipper A
Dieser Bootsführerschein ist gültig für kleine Boote bis 7 m Länge und mit höchstens 20 PS Motorisierung. Mit diesem Patent darf man sich nur bis 6 Seemeilen vor der Küste oder Insel wegbewegen. Eine Funkberechtigung ist in diesem Führerschein nicht einbezogen. Der Führerschein Boot Skipper A kann ab dem 14. Lebensjahr gemacht werden.
Boot Skipper B
Der Führerschein Boot Skipper B deckt alles ab, was ein Freizeitkapitän bei einem Urlaubstörn an Berechtigungen braucht, er ist das klassische Küstenpatent.
Mit diesem Bootsführerschein dürfen Yachten bis 30 GT, etwa 18 m Länge, je nach Bauweise, geführt werden. Ob es sich dabei um eine Segel- oder Motoryacht handelt, spielt keine Rolle. Das Fahrtgebiet der Hoheitsgewässer ist unlimitiert, ebenso die Motorisierung.
Wenn man eine entsprechende Arbeitsgenehmigung hat, dürfen mit dem Boot Skipper B auch Boote bis drei Meilen vor der Küste oder Insel kommerziell geführt werden.
In diesem Führerschein ist eine UKW-Seesprechfunkberechtigung für Kroatien einbezogen. Der Boot Skipper B kann mit vollendetem 16. Lebensjahr gemacht werden, Gleitfahrt ist mit diesem Schein allerdings erst mit dem erreichten 18. Lebensjahr erlaubt.
Die Gültigkeit der Küstenpatente
Für Sportbootführerscheine gibt es keine internationalen noch EU-weite Regelungen. Jedes Land kann grundsätzlich nur Bootspatente für die eigenen Gewässer ausstellen. Jeder Uferstaat hat eigene Bestimmungen, was das Befahren seiner Gewässer mit Sportbooten betrifft.
Allgemein ist es jedoch üblich, dass Bootsführerscheine anderer Länder immer anerkannt werden, wenn sie amtlich sind und von der jeweils zuständigen Behörde ausgestellt wurden. Es hat somit keine Änderung bei der Gültigkeit der kroatischen Küstenpatente nach sich gezogen seitdem Kroatien der EU beigetreten ist.
Die Gültigkeit alter jugoslawischer oder kroatischer Küstenpatente
Viele Österreicher kamen schon in der 1980-er Jahren nach Jugoslawien, um dort den begehrten Bootsführerschein zu machen. Nachdem der Staatenbund durch den Balkankrieg zerfallen war, sind die seinerzeit gemachten Küstenpatente ungültig geworden. Die gute Nachricht dabei ist, dass die alten Scheine auf den aktuellen Boot Skipper B umgeschrieben werden können. Schnell und einfach geht dies, wenn man damals auch die Funkprüfung absolviert hat, die musste allerdings in einem Hafenamt auf Boden des heutigen Kroatien gemacht worden sein. Hat man damals auf die UKW-Funkprüfung verzichtet, kann sie in einer relativ einfachen Funkzusatzprüfung in jedem kroatischen Hafenamt absolviert werden und somit dann die alte Bootslizenz erneuern.
Begehrtes Urlaubsziel Kroatien
Für Segler wie Motorbootfahrer ist Kroatien als Urlaubsland schon längst Nummer eins in Europa. Schon Mitte der Achtzigerjahre hat das ehemalige Jugoslawien die Zeichen der Zeit erkannt und in diesen Jahren in die Infrastruktur für Bootsfahrer investiert. Man hat mit dem Auf- und Ausbau einer Vielzahl von Marinas begonnen.
Inzwischen gibt es unzählige Anbieter für Yachtcharter an der kroatischen Adria und sie bilden heute gemeinsam eine der größten Charterflotte Europas. Eine logische Entwicklung, denn Kroatien bietet ein einzigartiges Revier mit atemberaubender Natur. Das Land hat mehr als tausend Inseln und bietet dem Besucher eine Menge historischer Städte mit kulturellen Sehenswürdigkeiten.
Die Windverhältnisse sind größtenteils moderat, die Temperaturen angenehm mediterran und die günstige Erreichbarkeit per PKW aus Österreich machen die kroatische Adria zum idealen Revier für Bootfreunde.
Es gilt allerdings immer zu beachten, dass in Kroatien für sämtliche motorisierten Boote sowie auch für Segelboote ab einer Länge von 2,5 Metern eine Bootsführerscheinpflicht gilt. Für die Charterboote ist inzwischen auch eine Seesprechfunkberechtigung Voraussetzung, um das Boot mieten zu können.