AC Nautik – Danke – lesen was Kunden bewegt

AC Nautik

AC Nautik Danke – lesen was Kunden bewegt

 

Es ist Urlaubszeit, Zeit der kleinen, jährlichen Völkerwanderung. Die einen zieht es in die Berge, so dass Gipfel nur noch mit Platzkarten erklommen werden können, die anderen flüchten an die See, ans Meer zu den meist überfüllten Stränden.

 

Patentes Küstenpatent

Durch das AC Nautik – Küstenpatent werden die Strände zwar nicht leerer, aber mit dem Patent auf einem Boot öffnet sich der Horizont – erweitert sich die Privatsphäre. Dabei ist es gleich, ob Sie mit dem eigenen Boot über See oder Land anreisen oder vor Ort ein Boot chartern. Der Boat Skipper B mit/ohne UKW See-Sprechfunk-Lizenz erschließt Ihnen Europas schönstes Boot- und Segel-Revier, Kroatiens 1.700 Kilometer lange Küste mit den vielen unbewohnten und teils bewohnten Inseln.

 

Ohne geht gar nichts

Nachdem in Kroatien für jedes motorisierte Boot die Führerscheinpflicht besteht, geht nichts mehr ohne Schiffsführerschein, entweder der heimatliche Bootsführerschein oder das kostengünstige, kroatische Küstenpatent von AC Nautik, offiziell ausgestellt vom kroatischen Ministerium für Seefahrt, Transport und Infrastruktur.

 

Küstenpatent oder Boat Skipper B

Das sind zwei geläufige Namen für ein und denselben Schiffsführerschein, den AC Nautik e. U. an verschiedenen Orten in Österreich und Kroatien anbietet. Wie beliebt das Angebot von AC Nautik e. U. ist, zeigt, dass die Seminar-Teilnehmer AC Nautik zur Spitzenposition bei den Anbietern führen. Ein ausgereiftes Kursprogramm, profilierte Vortragende und beste Betreuung beim Kurs, bei der Vorbereitung zur Prüfung und bei der Prüfung gewährleisten eine hohe Erfolgsquote. Kunden belegen diese durch Ihre Rezensionen und Bewertungen im Web.

 

AC Nautik e. U. erhält bei 147 Rezensionen jeweils fünf Sterne – bei Bewertungen im Web:

Facebook: 4,9/5 – Herold: 5/5 – die Zusammenfassung der Google-Bewertungen 5,0.

 

Schriftlich äußern sich die Seminar-Teilnehmer nachfolgend:

 

Andreas G. – 12.08.2019 – Bewertung:

Letztes Jahr Küstenpatent B. Alles perfekt. Heuer Praxistraining Motorboot mit Daniel. Organisation und Training TOP. Kann ich nur jedem empfehlen.

 

Helmut S. 11.08.2019 Bewertung:

ich war heute 11.8 zur Prüfung, natürlich durch beste Vorbereitung gestern auch bestanden! kann ich nur weiterempfehlen.  

 

Marco K. – 21.07.2019 Bewertung:

zu empfehlen ist das gesamte Team von AC Nautik! Von Beginn an kompetent, freundlich und zuverlässig. Besonders hervorzuheben ist unsere Vortragende Jasminka. Ein toller Vortrag der gesamten Materie, spannend und wirklich sehr verständlich rübergebracht. Auch heute, am 21.07. bei der Prüfung im Hafenamt von Rijeka war alles super von AC Nautik vorbereitet und organisiert. wirklich sehr empfehlenswert, um das kroatische Küstenpatent Skipper B zu erlangen. Lg

 

Heike K. – 22.06.2018

Wir haben am 26.5. den Kurs in Opatija besucht und am 27.5. die Prüfung erfolgreich absolviert. Ein großes Lob an das gesamte AC Nautik e. U. Team. Von der Anmeldung, dem organisatorischen Teil – samt Überweisung- bis hin zum Kurs in Opatija und der Prüfung in Rijeka…. es hat alles super geklappt und wir haben wann immer es nötig war beste Unterstützung bekommen. Lejla hat einen super Vorbereitungskurs gemacht und wirklich alle Fragen verständlich beantwortet – Vielen Dank an Lejla. Ebenso vielen Dank an die vorzeitige Zusendung der Prüfungsbestätigung per Mail, die wir für die folgenden Tage in Kroatien benötigten. Wir können AC Nautik e. U. wirklich jedem empfehlen, der vorhat das Küstenpatent in Kroatien zu machen. Bravo!!!

 

Barbara M.

Prüfungsvorbereitung war in Wien, alles sehr gut organisiert und verständlich vermittelt. Der Prüfungstag war stressfrei und wir wurden super betreut! Nur zu empfehlen!!!

 

Franz B.

Einfach nur absolut top! Eine echte Empfehlung! Alles perfekt organisiert und erklärt – vom Einbuchen bis zur Prüfung ist alles perfekt durchdacht und organisiert. Das Team ist freundlich und kompetent – würde jederzeit wieder bei euch buchen. Danke!

http://www.kuestenpatent-kroatien.at

 

 

Nationalparks Kroatien Nationalpark Paklenica

Nationalparks Kroatien Nationalpark Paklenica

Mit dem Boot unterwegs zu sein, ist immer erfrischend. Den Bootsschein Küstenpatent B manchmal in der Schublade zu belassen und neues an Land erkunden aber auch.

Besuchen Sie einen der schönsten Nationalparks in Kroatien. Der Paklenica Nationalpark ist ein wunderschönes Wander- und Kletter-Paradies.

Von Zadar aus z. B. erreichen Sie mit dem Auto in etwa einer halben Stunde Starigrad-Paklenica, der Nationalpark liegt etwa 50 km nördlich von Zadar.

Das Gebiet des Nationalparks Paklenica liegt zwischen der Küste und den höchsten Gipfeln des Velebit Gebirges. Von den Bergen zum Meer bilden die Schluchten Velika Paklenica und Mala Paklenica einen direkten Zugang.

 

Dieser Nationalpark ist ein einzigartiges Erlebnis, zeigt sich hier die Natur in ihrer ganzen Vielfalt – fantasievolle Felsformationen, hohe Felswände, Grotten und Höhlen. Selbst die steilen Hänge sind oft dicht bewaldet. Vor allem haben sich Pinien angesiedelt, die ungewöhnlich hoch hinauswachsen, weil ihnen die klimatischen Verhältnisse und die Bodenbeschaffenheit die richtigen Nährstoffe bieten. Das gleiche gilt wohl andere Pflanzenarten, denn nicht weniger als über achthundert werden dort gezählt!

 

Bei den verschiedenen Tierarten sieht es ähnlich aus. Über zweihundert Vogelarten gibt der Paklenica Park Heimat, auch den unter Schutz stehenden Schlangenadler und Gänsegeier.

Zahlreiche Reptilien, die giftige Hornviper und die Kreuzotter sind hier ebenso beheimatet, wie der Park auch den unter Schutz stehenden Braunbären, Wildkatzen, Wölfen und Luchsen Lebensraum bietet.
Auch Filmliebhabern wird einiges geboten, denn Großteile der Winnetou Filme wurden im Nationalpark Paklenica gedreht. Jährlich finden Winnetou zu Ehren verschiedene Veranstaltungen zu diesem Thema statt.

 

Wandern

Wandern ist die beste Möglichkeit den Nationalpark zu erkunden, die Wanderwege betragen insgesamt 200 km und sind bestens ausgeschildert.

Sie können dabei die höchsten Gipfel des Velebits erklimmen oder sie wählen Rundwege und kommen an den wichtigsten Sehenswürdigkeiten vorbei. Den Weg können Sie nie verfehlen, denn viele Infotafeln und Wegweiser zeigen Ihnen immer den richtigen Weg.

 

Klettern

Bekannt ist der ist der Nationalpark Paklenica als das wichtigste Kletterzentrum des Landes und das über die Landesgrenze hinaus. Es gibt etwa 500 gut ausgezeichnete Kletter-Routen in unterschiedlichen Schwierigkeitsstufen, die bekannteste Kletterwand ist „Anica Kuk“, sie hat eine Länge von 350 m.

Es findet sogar jährlich Ende April/Anfang Mai ein internationales Treffen der Kletterer im Nationalpark statt. Es werden verschiedene Wettkämpfe geboten, bei denen die Teilnehmer gegeneinander antreten können. Wettbewerbe für Erwachsene und spezielle Wettkämpfe für Kinder werden angeboten.

Besucherzentrum

Sehr interessante Informationen bietet das Besucherzentrum. Berichte über die „Unterirdischen Stadt von Paklenica werden präsentiert. Es befinden sich in der Schlucht Velika Paklenica unterirdische Tunnel, die auch „Bunker“ genannt werden. Früher waren diese Wege streng geheim, auch heute wird die Geschichte nur visuell veranschaulicht. Des Weiteren erhalten die Gäste Infos über die ersten Kletterer in Paklenica.

Forsthaus Lugarnica

Auf der Strecke des Haupt-Wanderwegs liegt das Forsthaus Lugarnica, ein Gasthaus, das direkt am Bach im Velika liegt. Sie laufen vom Parkplatz aus etwa 4 km zu Fuß, bis Sie das Forsthaus erreichen. Im Gasthaus bekommen Sie heiße und kalte Getränke und einige ausgewählte Speisen.

 

Skipper in Kroatien – Sicherheitsausrüstung, Vorschriften

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Skipper in Kroatien – Sicherheitsausrüstung, Vorschriften

für Boote und Yachten

 

Freizeitskipper müssen beim Befahren der kroatischen Küsten­gewässer Vorschriften beachten, die teilweise deutlich strikter als im Heimatlandland gehandhabt werden.

 

Sicherheitsausrüstung

Bei Befahren der kroatischen Küstengewässer sind die, den internationalen Sicherheitsbestimmungen entsprechenden Ausrüstungsvorschriften zu beachten. Es stellt sich die Frage: Welche Ausrüstung muss ein Skipper in Kroatien an Bord seines Bootes oder seiner Yacht mitführen?

Grundsätzlich gelten für Sportboote unter der Flagge des Heimatlandes auch die dort gültigen Ausrüstungsvorschriften.

 

Empfohlene Ausrüstung:

Zur Vermeidung von Problemen bei möglichen Kontrollen durch kroatische Behörden wird empfohlen, die in Kroatien vorgeschriebene Sicherheitsausrüstung an Bord mitzuführen:

 

  • Anker (nach Gewicht und Art geeigneter Anker)
  • Ankerseil oder Kette mit einer Länge von 30 –100 m
  • Klampen oder eine andere Vorrichtung zum Festmachen

Mindestens 2 Festmacherleinen (Minimallänge 10 m)

  • 3 geeignete, lange und bruchfeste Festmacherleinen
  • Lenzeinrichtung (Eimer oder Pumpe)
  • Paddel oder Riemen (kleine Boote)
  • Werkzeugsatz für die Wartung der Antriebsmaschine,

für den sicheren Betrieb des Motors

  • Rettungswesten für alle Personen an Bord
  • Erste–Hilfe–Kit
  • Licht (Regeln zur Verhütung von Zusammenstößen auf See)
  • Signalhorn
  • wasserdichte Taschenlampe
  • 2 Schachteln Streichhölzer oder Feuerzeuge (wasserfest)
  • 6 rote Handfackeln mit Zündhölzern (wasserdicht verpackt)
  • Handfeuerlöscher (ABC)
  • 2 kg bei Außen­ und Innenbordmotoren bis 20 kW
  • 6 kg bei Außen­ und Innenbordmotoren über 20 kW
  • 4 kg zusätzlich bei Wasserfahrzeugen mit Wohn- und Kocheinrichtungen

Eine dem Revier angemessene Sicherheitsausrüstung gehört zur guten Seemannschaft.

Altöl – Umweltschutz

Außerdem ist für jedes Boot ein gesonderter Behälter für Altöl an Bord mitzuführen, in dem bei einem Ölwechsel das Altöl aufgefangen werden kann. Tanks zur Entsorgung werden gemäß Marpol- Vorschriften in allen Marinas und größeren Häfen aufgestellt.

 

Signalpistole

In einigen Ländern wird für eine Signalpistole der ›Europäische Feuerwaffenpass‹ benötigt. Die Einfuhr und Benutzung wird gestattet, sofern sie zur Sicherheitsausrüstung des Bootes gehört.

Aufbewahrung: Beim Transport ist die Munition von der Waffe getrennt aufzubewahren. Sie muss an Bord grundsätzlich unter Verschluss gehalten werden.

Deklaration: Beim Grenzübertritt über Land und See muss die Signalpistole nicht schriftlich deklariert werden. Es ist jedoch ratsam, eine Signalpistole mündlich den Grenzbeamten vor einer möglichen Kontrolle zu melden.

 

Während in Deutschland ein ausgeklügeltes Regelwerk rund um Signalwaffen am Bord existiert, geht man in Kroatien mit Signalpistolen liberal um. Das zuständige Ministerium in Zagreb erklärt die Details wie folgt:

Für die Benutzung von Signalpistolen in kroatischen Hoheitsgewässern gibt es keine spezifische Verordnung. Eine Signalpistole ist folglich an Bord einer Yacht auch nicht speziell zu verwahren.

Signalpistolen mit den passenden Raketen werden als Teil der Sicherheitsausrüstung eines Bootes betrachtet, die man an Bord mitführen darf.

Wird die Signalpistole beim Überschreiten der Staatsgrenze mitgeführt, so ist diese anzumelden. Bei der Einreise nach Kroatien mit Signalpistole, aber ohne Schiff, muss für die mitgeführte Wassersportausrüstung – und damit auch für die Signalpistole nebst Munition – beim Zoll ein Nachweis über den Besitz eines Wasserfahrzeugs in Kroatien vorgelegt werden, um von den üblichen Einfuhrabgaben befreit werden zu können. Das geschieht über die Schiffsdokumente und den Liegeplatzvertrag mit einer Marina.

Für die Benutzung der Raketen, die mit einer Signalpistole verschossen werden können, gelten auf Schiffen die Bestimmungen der SOLAS-Konvention, wonach nach Ablauf von Fristen die Raketen der Hafenbehörde oder der Polizei zur Entsorgung übergeben werden müssen.

Auf Booten und Yachten sind die Eigner verpflichtet, nach eigener Bewertung den Zustand der Raketen einzuschätzen und entsprechend zu verfahren.

Seefunkanlagen

Aus Gründen der Sicherheit ist eine Seefunkanlage an Bord zu empfehlen. Das Betreiben einer UKW-See­Sprechfunkanlage setzt die Anmeldung bei der Bundesnetzagentur voraus.

Im Boot fest eingebaute nautische Funkgeräte (UKW- und Grenzwellenanlagen), die der Navigation, der Sicherheit und der Verbindung zwischen Schiff–Land und Schiff–Schiff dienen, unterliegen bei der Einfuhr über See und Land keinen formalen Beschränkungen, wenn die Geräte in den Schiffspapieren eingetragen sind.

 

 

 

Gültigkeit und Anerkennung des kroatischen Küstenpatents – AC Nautik Länderreport 2020 – Update

Küstenpatent

AC Nautik Länderreport 2020 – Update

Gültigkeit und Anerkennung des kroatischen Küstenpatents

Wir haben diese Länder-Informationen nach bestem Wissen und Gewissen für Sie erhoben, weisen jedoch darauf hin, dass diese ohne jede Gewähr sind. Der AC Länderreport soll nur als zusätzliche Informationsquelle dienen und wird bei Bedarf ergänzt. Die hier zusammengefassten Informationen wurden mit der Hilfe der zuständigen Botschaften, Wirtschaftskammer Österreich, Außenministerium, Ministerien der Länder usw. erstellt. Aufgrund der komplexen Thematik empfiehlt es sich bei offenen Fragen unbedingt zusätzliche Informationsquellen heranzuziehen.

 

Wasch‘ mir den Pelz aber…

Es gibt kein Papier, welches die europäischen Länder darin vereint, dass wenigstens die nationalen Bootsführerscheine untereinander Länder-weit anerkannt werden müssen. Alle Vereinbarungen beruhen darauf, dass die Befähigungsausweise anerkannt werden können, ein Rechtsanspruch darauf existiert nicht. Selbst die IC Papiere können – müssen aber nicht.

 

Es sind nationale Interessen, Interessen nationaler Verbände und Vereine, sie wollen ihre Pfründe bewahren, die eine einheitliche Regelung für das Führen von Sportbooten verhindern. An der Spitze bezieht der Europäischen Sportschifffahrtsverband (EBA) die Position gegen die Vereinheitlichung der Bootsführerscheine. Es darf bezweifelt werden, dass Mr Stuart Caruthers, EBA Secretariat c/o Royal Yachting Association, RYA House, Ensign Way, Hamble, Southampton, SO31 4YA, United Kingdom, wirklich die Interessen von 1,5 Millionen Freizeit-Skippern legitim vertritt. Noch nie waren Verbands-Interessen auch deckungsgleich mit den Interessen der Bootseigner – der „Bootführer“ wäre ohnehin besser definiert.

 

Die European Commission – Kommissionsbeamte – B-1049 Brussels/Belgium teilen uns als Antwort auf unser Schreiben mit, dass es auf europäischer Ebene leider keine einheitlichen Regelungen für das Führen von Sportbooten gibt. Während Automobilführerscheine EU-weit durch die Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 über den Führerschein geregelt und überall anerkannt werden, gibt es im Sportbootbereich nur eine beschränkte Anerkennung des ICC (International Certificate of Competence) durch einige Mitgliedstaaten auf freiwilliger Basis.

Auf der Website der UN ECE können Sie eine Liste der Staaten sehen, die sich verpflichtet haben, das ICC anzuerkennen: https://www.unece.org/trans/main/sc3/icc_resolution_40.html. Allerdings, wie in der Antwort aus Berlin dargelegt, würde ein ICC basierend auf einem ausländischen Sportbootführerschein in Deutschland dann nicht mehr anerkannt werden, wenn der Inhaber dieses Führerscheins seit mehr als einem Jahr seinen Wohnsitz in Deutschland hat.

Zur möglichen Einführung eines einheitlichen europäischen Sportbootführerscheins muss gesagt werden, dass dies bislang keine Priorität der Kommission war, und dass dies auch von den im Europäischen Sportschifffahrtsverband (EBA) organisierten Sportbootnutzern nicht gewünscht wurde.

In einem zuletzt am 22. Mai 2019 aktualisierten Positionspapier fordert der EBA die Kommission auf, keinen einheitlichen europäischen Sportbootführerschein einzuführen, sondern auf die Mitgliedstaaten dahingehend einzuwirken, dass diese die Resolution 40 der UNECE und das darauf beruhende ICC anerkennen (siehe: https://eba.eu.com/regulatory/skipper-licensing/).

Hierbei könnte es sich um einen durchaus zielführenden Ansatz handeln. Wir sind zurzeit dabei auszuloten, ob es unter Berücksichtigung der knappen zur Verfügung stehenden Ressourcen Möglichkeiten für eine derartige Initiative im Arbeitsprogramm der kommenden Kommission gibt.

 

Schiefe Interessenslagen

Das obige Schreiben der EU-Kommission zeigt, dass die Kommission in Brüssel schon der Ansicht ist, dass eine europäische Lösung – ähnlich der Führerschein-Lösung angestrebt werden sollte. Nationale Interessen, Verbands- und Vereinsinteressen und auch der Europäischen Sportschifffahrtsverband (EBA) sich einer europäischen Vereinheitlichung widersetzen und nur ihre ureigene Pfründe dabei im Auge haben. Daran ändern auch die IC Scheine nichts, denn die hängen am Wohlwollen der unterzeichnenden Staaten ab. Denn mit „sollten“ und „kann“ wird den verschiedensten Auslegungen Tür und Tor geöffnet.

ICC ist keine Alternative

Was soll ein Skipper mit einem ICC anfangen, der nicht einmal im eigenen Land akzeptiert wird, obwohl der Befähigungsausweis doch die Ausstellungsbasis für den ICC ist. Warum ist der ICC von vornherein mit Begriffen wie: „beschränkte Anerkennung“, „auf freiwilliger Basis“ oder „auf die Mitgliedstaaten dahingehend einzuwirken“ belastet – sachlich betrachtet ist er nicht das, was man erwartet hat und jetzt wird er zur Flickschusterei. EUROPA hat Besseres verdient.

Belgien

In Belgien sind sowohl die Föderale Regierung als auch die Regionen Flandern und Wallonie für Schifffahrt zuständig.

 

Schifffahrtspatent

Laut belgischem Verkehrsministerium (Abteilung Schifffahrt) ist eine Versicherung nicht obligatorisch, aber empfehlenswert.

Das österreichische Schifffahrtspatent (Boat Skipper B) muss von den belgischen Behörden überprüft und anerkannt werden. Die dafür zuständige Stelle ist:

Commission d’évaluation des brevets de conduite pour la navigation de plaisance

Rue du Progrès 56

B-1210 Bruxelles

Tel: 0032 2 277 35 32

Fax: 0032 2 277 40 51

E-Mail: info@mobilit.fgov.be

 

 

Dänemark

Sportbootführerschein

In Dänemark benötigen Sie für niedrig motorisierte Boote keinen Bootsführerschein, für schnelle Boote wird eine Speedboat-Lizenz benötigt, diese entspricht einem Sportbootführerschein See. Für ein Boot unter 4 Meter Länge mit einer Motorleistung ab 25 PS ist eine Speedboat-Lizenz erforderlich.

Ausländische Bootsfahrer – auch EU-Bürger – müssen das nautische Befähigungszeugnis besitzen, das in ihrem Heimatland(Österreich z. B. der Boat Skipper B) zum Befahren vergleichbarer Gewässer vorgeschrieben ist.

Funkzeugnis

Abhängig vom jeweiligen Fahrtgebiet benötigen Skipper ein entsprechendes Funkzeugnis.

Küstengewässer

SRC (Short Range Certificate) ›Beschränkt gültiges Funkbetriebszeugnis‹. Gültig für UKW und GMDSS

LRC (Long Range Certificate) ›Allgemeines Funkbetriebszeugnis‹. Gültig für GW, KW, UKW, Inmarsat und GMDSS

Binnengewässer

UBI (UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk)

Hat ein Sportboot eine UKW-Sprechfunkanlage an Bord, muss der Skipper oder ein Crewmitglied das UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI) besitzen.

Weitere Informationen hat der ADAC zu Sportbootführerscheinen und Funkzeugnissen veröffentlicht.

 

Deutschland – GASTREGELUNG

Sehr geehrter Herr …

 

Grundsätzlich knüpft das Befähigungswesen in der Seeschifffahrt nicht (ausschließlich) an die Staatszugehörigkeit eines Fahrzeugführers an.

Hinsichtlich der Fahrerlaubnispflicht für Sportboote gibt es zwei grundsätzliche Regelungen. Wer ein Sportboot auf den deutschen Seeschifffahrtsstraßen führt, bedarf als Fahrerlaubnis einen Sportbootführerschein mit dem Geltungsbereich Seeschifffahrtsstraßen. Dies gilt für Personen mit einem Wohnsitz im Geltungsbereich der Sportbootführerscheinverordnung. Unabhängig von der Staatsangehörigkeit muss eine Person mit einem Wohnsitz in Deutschland im Besitz eines deutschen Sportbootführerscheins sein.

Eine Ausnahme besteht nur im Rahmen der sog. „Gastregelung“.

Der Sportbootführerschein eines ausländischen Wohnsitzstaates wird anerkannt, wenn diese Person keinen oder nur einen vorübergehenden Wohnsitz in Deutschland hat. Als vorübergehend gilt ein Aufenthalt von weniger als ein Jahr. Die Staatsbürgerschaft ist somit kein entscheidendes Kriterium; die Regelung gilt sowohl für ausländische Staatsbürgers mit einem Wohnsitz außerhalb der Bundesrepublik als auch für deutsche Staatsbürger mit einem Wohnsitz außerhalb Deutschlands. Mit anderen Worten: eine Person, die länger als ein Jahr die deutschen Seeschifffahrtsstraßen mit einem Sportboot befahren möchte, bedarf – unabhängig von der jeweiligen Staatsbürgerschaft – einen deutschen Sportbootführerschein.

 

Die zweite grundsätzliche Regelung betrifft Sportboote unter deutscher Flagge im Ausland. Zum Führen eines Sportbootes unter deutscher Flagge im Ausland sind nur Personen berechtigt, die einen deutschen Sportbootführerschein besitzen.

Die vorgenannten Regelungen knüpfen einerseits an das Territorialprinzip eines Staates, anderseits an das völkerrechtliche Flaggenstaatsprinzip nach internationalen Vorschriften (u.a.  „United Nations Convention of the Law of the Sea“ – UNCOLS) an. Territorialprinzip bedeutet, dass jeder Staat innerhalb seines Staatsgebietes Personen seiner Rechtsordnung unterwerfen darf. Dies ist – im Hinblick auf das Befähigungswesen in der Sportschifffahrt – durch die voranstehende Reglung anknüpfend an Wohnsitz und tatsächlichen Aufenthalt von Personen im Staatsgebiet geschehen. Das Küstenmeer und die Eigengewässer zählen zum Hoheitsgebiet eines Staates; sie werden als sog. „maritimes Aquitorium“ bezeichnet. Dort bestehen umfassende Regelungsbefugnisse infolge küstenstaatlicher Souveränität.

Das Flaggenstaatsprinzip bildet ein ähnliches Rechtsregime. Der Flaggenstaat unterstellt Schiffe, die seine Flagge führen, seiner Rechtsordnung. Hinsichtlich der Befähigung von Fahrzeugführer existieren daher – auch in der Sportschifffahrt – international sehr unterschiedliche Regelungen. Denn das Seevölkerrecht enthält nur sehr allgemein gehaltene Regelungen die Besetzung von Schiffen betreffen. Beispiel: Art. 94 der United Nations Convention of the Law of the Sea: „Article 94, Duties of the flag State, Every State shall effectively exercise its jurisdiction and control in administrative, technical and social matters over ships flying its flag. […] Every State shall take such measures for ships flying its flag as are necessary to ensure safety at sea with regard, inter alia, to: […] the manning of ships, labour conditions and the training of crews, taking into account the applicable international instruments […]“.

Anders als im Bereich der Berufsschifffahrt (STCW-Übereinkommen) gibt es im Bereich der Sportschifffahrt keine internationalen Übereinkommen über einheitliche Standards die Befähigungen und Fahrerlaubnisse und deren Anerkennung betreffend. Im Ergebnis ist es also Angelegenheit eines jeden  Staates, innerhalb seines maritimen Aquitoriums küstenstaatliche Souveränität auszuüben bzw. als Flaggenstaat Regelungen für Schiffe unter seiner Flagge zu treffen.

Mit freundlichen Grüßen,

 

Claudia Thoma

Stabsstelle

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Generaldirektion

Wasserstraßen und Schifffahrt

Ulrich-von-Hassell-Straße 76

53123 Bonn

 

Telefon 0228-42968-2190

mobil 0173- 5170639

claudia.thoma@wsv.bund.de

www.gdws.wsv.de

Anerkennung ausländischer Führerscheine/Küstenschifffahrtspatente

Ein deutscher Staatsbürger bzw. ein Staatsbürger (z.B. Österreicher) der einen Wohnsitz in Deutschland hat benötigt immer einen deutschen Bootsführerschein. Führerscheine, die von deutschen Staatsbürgern im Ausland erworben werden, sind i.d.R. nur im Erwerbsland gültig und

können nicht umgeschrieben werden. Dies gilt auch für einen in Kroatien erworbenen Bootsführerschein. Grundsätzlich gilt: ein deutscher Staatsbürger bzw. ein Staatsbürger mit Wohnsitz in Deutschland benötigt einen deutschen Bootsführerschein (die Prüfungen müssen in Deutschland absolviert bzw. von einer deutschen Stelle im Ausland – z.B. in Kroatien oder Spanien – abgenommen werden); Führerscheine aus dem Ausland werden in Deutschland grundsätzlich nicht anerkannt/können nicht umgeschrieben werden.

Laut unserer Rücksprache mit deutschem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur als auch dem Deutschen Motoryachtverband e.V. (DMYV) werden ausländische (kroatische) Prüfungen in Deutschland nicht anerkannt!

Estland

 

Wenn mit einem ausländischen Boot/ Yacht nach Estland gefahren wird, gelten die Bestimmungen des Heimatlandes, wo das Boot angemeldet ist. Benötigt wird ein Nachweis, dass das Boot/ Yacht im Eigenbesitz ist oder eine beglaubigte Vollmacht, dass damit gefahren werden darf.

Die estnischen Regeln: für ein Segelboot ab 25 m² oder für ein Boot mit einem Motor von 30 PS braucht man einen Segelschein/ Bootsführerschein. Alles, was darunter ist, kann ohne Patent gefahren werden.

Finnland

 

Finnland anerkennt das kroatische Küstenpatent nicht.

Allerdings, wenn man Finnland ein Sportboot (pleasure craft) max. Länge 24 m, ohne Besatzung, mieten möchte, braucht man keinen Bootsführerschein. Der Fahrer des Boots muss jedoch die im Wasserverkehrsgesetz 463/1996, 6$, angegebenen Voraussetzungen besitzen: Alter, Fähigkeit und Können.

***

Stockholm@advantageaustria.org

Anhänge

Mi., 31. Juli, 16:06

an mich

 

Sehr geehrter Herr …,

Vielen Dank für Ihre Anfrage vom 26.7.

Wir waren in Kontakt mit den finnischen Behörden Finnish Transport and Communications Agency TRAFICOM. Von Herrn Ville Räisänen von TRAFICOM erhielten wir folgende Informationen zu Ihren Fragen:

Die angegebenen kroatischen, nationalen Bootsführerscheine sind in Finnland nicht gültig. Wenn man Finnland jedoch ein Sportboot (pleasure craft) max. Länge 24 m, ohne Besatzung, mieten möchte, braucht man keinen Bootsführerschein. Der Fahrer des Boots muss jedoch die im Wasserverkehrsgesetz 463/1996, 6$, angegebenen Voraussetzungen besitzen: Alter, Fähigkeit und Können. Falls das zu mietende Boot über 24 m lang ist, soll der Bootsführer ein internationales Befähigungszertifikat für Sportbootführer (ICC) besitzen.

Am 1.6.2020 tritt in Finnland ein neues Wasserverkehrsgesetz in Kraft. Diesbezügliche Voraussetzungen sind aber auch im neuen Gesetzt hauptsächlich ähnlich.

Zusätzliche Informationen erhalten Sie bei Bedarf vom Behörden TRAFICOM: E-Mail: veneilypatevyydet@traficom.fi (bitte in Englisch

Stockholm@advantageaustria.org Fr., 2. Aug., 08:36

an mich

 

Sehr geehrter Herr …,

Ergänzend zu unserer E-Mail vom 31.7. teilen wir Ihnen noch folgende wichtige Ergänzung (in roter Farbe) mit:

Wenn man Finnland jedoch ein Sportboot (pleasure craft) max. Länge 24 m, ohne Besatzung, für eigenen Gebrauch mieten möchte, braucht man keinen Bootsführerschein.

 

 

Frankreich

Das kroatische Küstenpatent – der Boat Skipper B mit/ohne UKW-Seesprechfunk-Lizenz wird wie alle anderen ausländischen Bootsführerscheine anerkannt.

Kontakte zum Generalkonsulat machten es möglich, viele Basis-Informationen zu sammeln und das Thema: Kroatisches Küstenpatent – Boat Skipper B mit/ohne UKW-Seesprechfunk-Lizenz in etwas übersichtlicher Art zusammenzufassen. Die Vorschriften für die Benutzung von Booten und Yachten durch „Nautische Touristen“ widerzugeben. Wichtigster Ansprech-Partner ist das „Ministère de l’écologie, du développement durable et de l’énergie“.

 

Bei nautischen Touristen werden Bootsführerscheine anderer Länder auch anerkannt,

wenn ein Befähigungsnachweis vorgelegt werden kann, der im Heimatland zum Befahren vergleichbarer Gewässer vorgeschrieben ist, gilt dieser auch in Frankreich. Bezüglich ausländische Bootsführerscheine wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass man mit einem ausländischen Bootsführerschein auch in französischen Gewässern fahren kann – allerdings mit den Einschränkungen, die sich aus dem ausländischen Bootsführerschein ergeben.

Im Klartext heißt dies, man kann in Frankreich kein Boot fahren, das einer Kategorie entspricht, die über der liegt, zu der der ausländischen Bootsführerschein berechtigt ist.

 

Allgemeine gesetzliche Vorschriften: http://vosdroits.service-public.fr/particuliers/N550.xhtml

General-Konsulat München: E-Mail: info@consulfrance-munich.org.

Großbritannien UK

Anerkennung ausländischer Küstenschifffahrtspatente:

Für das Führen von privaten Fahrzeugen werden die vom Heimatstaat ausgestellten amtlichen Bootsführerscheine und Befähigungsscheine in der Regel anerkannt (nicht aber Vereinsscheine, Verbandsscheine …). Im Allgemeinen werden neben den von den britischen Behörden ausgestellten Befähigungsausweisen in der Regel die vom Heimatstaat ausgestellten oder anerkannten ebenfalls anerkannt; Ausnahmen sind derzeit nicht bekannt. Das Vorhandensein eines ICC ist jedoch empfohlen. Das ICC wird vom Vereinigten Königreich offiziell als Befähigungsnachweis zum Führen von Sportbooten auf Binnen- und Küstengewässern anerkannt.

***

Quelle: die Marine & Coastguard Agencey (MCGA). Die Kontaktdaten finden Sie auf der folgenden

Webseite: https://www.gov.uk/government/organisations/maritime-and-coastguard-agency.

Irland

Befähigungsnachweis/Bootsführerschein

Führerscheinvorschriften für Binnen/-Seegewässer
Für irische Gewässer besteht keine Führerscheinpflicht.

 

Irish Sailing Association (ISA) – Website: www.sailing.ie

 

Italien

BEFÄHIGUNGSAUSWEIS/BOOTSFÜHRERSCHEIN für Binnen/-Seegewässer

 

Führerscheinpflicht

Für das Führen von Booten unter 24 m Länge ist der Sportbootführerschein Binnen oder See je nach Fahrtgebiet seitens der italienischen Behörden notwendig, wenn:

  • mehr als 6 Meilen von der Küste entfernt gefahren wird
  • Zweitaktmotoren gefahren werden, deren Hubraum größer als 750 ccm ist
  • Viertaktmotoren und Benzin-Direkteinspritzer zum Einsatz kommen, deren Hubraum größer als 1000 ccm ist
  • Viertakt-Innenbordmotoren mit Vergaser über 1300 ccm Hubraum gefahren werden

ein Motor mit mehr als 30 kW (40,8 PS) und ein Hubraum von mehr als 2000 ccm gefahren wird

Mindestalter

Für Boote, die länger als 10 m und kürzer oder gleich 24 m sind, gilt zusätzlich, dass der Skipper älter als 18 Jahre sein muss;

Für Boote unter 10 m Länge reicht ein Mindestalter von 16 Jahren aus, wenn die genannten Grenzwerte für Motoren und die vorgeschriebenen Küstenabstände nicht überschritten werden. Eine erwachsene Begleitperson ist nicht notwendig, wird aber empfohlen.

 

Funklizenzvorschriften für Binnen-/Seegewässer

Abhängig vom jeweiligen Fahrtgebiet benötigen Bootsfahrer ein entsprechendes Funkzeugnis. Für Küstengewässer das SRC oder LRC, für Binnengewässer das UBI.

 

Nicht für kommerzielle Zwecke

Das kroatische Küstenpatent wird für das Führen von Vergnügungs- und Freizeitbooten und nicht für kommerzielle Zwecke anerkannt (Art. 34 Gesetzesdekret N. 146 vom 29.7.2008).

D.h.: ein österreichischer Staatsbürger mit kroatischem Patent darf auch ein Boot in Italien ohne Erwerbszweck mieten und führen.

 

 

BOLOGNINI Elisabetta (C.C.) <elisabetta.bolognini@mit.gov.it>
Do., 12. Dez., 15:12

Good afternoon,

 

in response to your e-mail regarding the subject, it is necessary to refer to the DECREE 29 July 2008, n. 146 – Regulation for the implementation of Article 65 of Legislative Decree 18 July 2005, n. 171 “the code of pleasure boating”

 

Art. 34. Control of pleasure boats by foreigners in Italian territorial waters

  1. Foreigners and Italian citizens residing abroad, provided with a license or document recognized as equivalent by the State to which they belong or respectively of their residency, may command, provided free of charge, boats and pleasure boats registered in the registers referred to in Article 15 of the code and pleasure craft referred to in Article 27 of the code within the limits of the same certification. The title or document must be kept on board.

 

  1. For foreigners and Italian citizens residing abroad who command boats and pleasure boats registered in foreign registers, the obligation of a boat license is regulated by the law of the flag State of the unit.

 

  1. For citizens of Member States of the European Union the obligation of the title to command the pleasure craft referred to in paragraphs 1 and 2 of this article is disregarded, if they present a declaration issued by their own authorities showing that the legislation, respectively, of the country of origin of the subject or of the flag State of the unit does not provide for the release of any qualification certificate.

 

Hoping to be helpful.

 

Best regards

 

Capitano di Corvetta (CP)

Elisabetta BOLOGNINI

Direzione Marittima – Capitaneria di Porto di Trieste

Capo Servizio Personale Marittimo ed Attività Marittime

Tel. 040 676660

e-mail: elisabetta.bolognini@mit.gov.it

 

Italienisch:

 

Art. 34. Comando di unita‘ da diporto da parte di stranieri in acque territoriali italiane 1. Gli stranieri e i cittadini italiani residenti all’estero, muniti di un titolo di abilitazione o documento riconosciuto equipollente dallo Stato di appartenenza o, rispettivamente, di residenza, possono comandare, purche‘ a titolo gratuito, imbarcazioni e navi da diporto iscritte nei registri di cui all’articolo 15 del codice e natanti da diporto di cui all’articolo 27 del codice entro i limiti dell’abilitazione medesima. Il titolo o documento deve essere tenuto a bordo. 2. Per gli stranieri ed i cittadini italiani residenti all’estero che comandano imbarcazioni e navi da diporto iscritte in registri stranieri, l’obbligo di patente nautica e‘ regolato dalla legge dello Stato di bandiera dell’unita‘. 3. Per i cittadini di Stati membri dell’Unione europea si prescinde dall’obbligo del titolo per comandare le unita‘ da diporto di cui ai commi 1 e 2 del presente articolo, qualora esibiscano una dichiarazione rilasciata dalle proprie autorita‘ da cui risulti che la legislazione, rispettivamente, del Paese di provenienza del soggetto o dello Stato di bandiera dell’unita‘ non prevede il rilascio di alcun titolo di abilitazione.

Lettland

 

Es ist OK, ein Boot zu chartern mit kroatischer Lizenz A oder B (mit VHF) in den Gewässern Lettlands , wenn der Skipper EU – Bürger ist und das Boot eine EU – Flagge trägt.

 

Kaspars Rožkalns <Kaspars.Rozkalns@liaa.gov.lv>

I received your e-mail from H.E. Honorary consul of Latvia in Frankfurt, Mr. von Rosen.

As I am sailboat skipper myself it was a pleasure to reply to your question:

Regarding your question – It is OK to charter a boat with Croatian license A or B (with VHF) in Latvian waters if skipper is EU citizen and boat is carrying EU flag.

If you have more questions, please contact me directly or Latvian authority CSDD by phone: + 371 670 257 77

 

Kaspars Rozkalns

Commercial Counselor of Ministry of Economics to Germany

Head of rep.office of Investment and Development Agency of Latvia

Reinerzstraße 40 – 41, D-14193, Berlin, Deutschland

Tel.: +49 (0) 176 2399 3662

Fax: +49 (0) 30 609 29 420

kaspars.rozkalns@liaa.gov.lv

http://www.lettinvest.de – Neuigkeiten zur lettischen Wirtschaft auf Deutsch www.liaa.gov.lv

 

Kaspars Rožkalns <Kaspars.Rozkalns@liaa.gov.lv>
15.07.2019, 12:05

 

Ich erhielt Ihre E-Mail von HE Honorarkonsul von Lettland in Frankfurt, Herrn von Rosen.

Ich bin Segelboot Skipper und es ist mir ein Vergnügen, auf Ihre Frage zu antworten:

In Bezug auf Ihre Frage – Es ist OK, ein Boot zu chartern mit kroatischer Lizenz A oder B (mit VHF) in den Gewässern Lettlands , wenn der Skipper EU – Bürger ist und das Boot eine EU – Flagge trägt.

Wenn Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte direkt an mich oder lettische Behörde CSDD per Telefon: + 371 670 257 77

 

Kaspars Rožkalns

Kommerzienrat des Ministeriums für Wirtschaft nach Deutschland

Leiter rep.office von Investitions- und Entwicklungsagentur Lettlands

Reinerzstraße 40 – 41, D-14193, Berlin, Deutschland

Tel .: +49 (0) 176 2399 3662

Fax: +49 (0) 30 609 29 420

kaspars.rozkalns@liaa.gov.lv

 

Luxemburg

BEFÄHIGUNGSNACHWEIS/BOOTSFÜHRERSCHEIN

 

Führerscheinvorschriften für Binnen/-Seegewässer

Ein Führerschein für die Vergnügungsschifffahrt ist obligatorisch. Es gelten die Sportbootführerscheine bzw. die entsprechenden Nachweise des Heimatlandes.

 

Niederlande

In Holland muss man für Boote über 15 Meter beziehungsweise auch für kleinere Motorboote, die schneller als 20 km/h fahren können, einen Führerschein besitzen. Bei ausländischen Bootsführern ist der Besitz eines ICC gemeinsam mit dem Führerschein des Heimatlandes verpflichtend.

 

Grundsätzlich wird nicht zwischen Segel- und Motorbooten unterschieden, es existieren aber spezielle Regelungen, zum Beispiel in Hinblick auf Vorfahrt und Beleuchtung. Die genauen Polizeivorschriften sollten also beachtet werden. Die Inspektionsorganisation des Verkehrsministeriums “ILT“ überwacht die Einhaltung der Regeln und Vorschriften.

Diese Regeln finden Sie hier: http://wetten.overheid.nl/BWBR0003628/geldigheidsdatum_03-11-2014

Für Steuerung eines schnellen Motorbootes oder Vergnügungsboot länger als 15 Meter, muss man einen Fahrbeweis haben.

In den Niederlanden sind einige Auslandsfahrausweise gültig.

Für die Republik Kroatien:

  • Svjedodžba o stručnoj osposobljenosti/Befähigungszeugnis

Zapovjednik – vrsta A/Schiffsführer – Klasse A

(bewijs van beroepsbekwaamheid – Schipper type A);

 

  • Svjedodžba o stručnoj osposobljenosti/Befähigungszeugnis

Zapovjednik – vrsta B/Schiffsführer – Klasse B

(bewijs van beroepsbekwaamheid – Schipper type B)

 

Norwegen

Das kroatische Boot Skipper B gilt in Norwegen für Sportboote bis zu 15 Meter Rumpflänge und maximal 30 BRZ, und in nicht-kommerziellen Aktivitäten.

Ole-Andreas Stræte <OAST@sdir.no>

 

In general, boating licences or other qualification documents issued in another EEA country are valid in Norway in accordance with the contents of the document (but no more than 15 meters hull length), and in non-commercial activity.

The Croatian Boat Skipper B is valid in Norway for recreational crafts up to 15 meters in hull length and maximum 30 gross tonnage, and in non-commercial activity. We are not familiar with the Boat Skipper A, and you most therefor send us a copy of the licence before we can determine the limitations.

Best regards

 

Portugal

 

Nach Aussage der portugiesichen Seefahrtsbehörde werden amtlich ausgestellte Dokumente (Bootsführerscheine) von Behörden der EU-Mitgliedsstaaten automatisch in Portugal anerkannt.

Lisboa@advantageaustria.org

Gemäß Gesetzes-Dekret Nr. 93/2018, Artikel 39, Absatz 1 werden Schiffführerscheine oder gleichwertige Dokumente, die von den zuständigen Behörden der EU-Mitgliedstaaten ausgestellt wurden, automatisch in Portugal anerkannt. Dies bestätigte uns auch die portugiesische Seefahrtsbehörde (Frau Paula Mateus).

Sollten Sie in dieser Angelegenheit noch weitere Fragen haben, empfehlen wir eine direkte Kontaktaufnahme mit

DGRM – Direção-Geral de Recursos Naturais, Segurança e Serviços Marítimos

Avenida Brasilia

1449-030 Lisboa

Tel: +351213035805

E-mail: ajuda.bmar@dgrm.mm.gov.pt

Internet: https://www.dgrm.mm.gov.pt

 

 

Rumänien

Zuständig für die Bootsfahrten auf Binnengewässer und dem Schwarzen Meer ist das Transportministerium. An der rumänischen Schwarzmeerküste vier in etwa den europäischen Standards entsprechende touristische Häfen und zwar in Constantza, Mangalia, Eforie und Limanu..

 

Führerscheine, die in EU-Mitgliedstaaten erworben wurden, sind auch in Rumänien gültig, wenn darauf der Hinweis auf die EEC/UNO Resolution 40 vermerkt ist.

Transportministerium www.mt.ro

 

Schweden

BEFÄHIGUNGSAUSWEIS/BOOTSFÜHRERSCHEIN

Führerscheinvorschriften für Binnen/-Seegewässer

Ein Sportbootführerschein (z. B. Boot Skipper B) ist empfehlenswert, jedoch gesetzlich nicht vorgeschrieben.

 

Slowenien

In Slowenien wird die Schifffahrt in Meeresgesetzt (Pomorski zakonik) geregelt. Das slowenische Infrastrukturministerium hat zu den Regelungen auch ein spezielles Portal im Internet. Leider nur slowenischer Sprache.

 

Grundinformationen:

Ein Bootsführer muss folgende Qualifikationen aufweisen:

  • Bootsführerschein; erledigten praktischen Teil des Bootsführerscheins; VHF GMDSS Radio Lizenz.
  • Im Falle das ein Boot mit einer VHF GMDSS Radiostation ausgerüstet ist muss mindestens ein Besatzungsmitglied auf dem Boot befähigt sein diese zu benutzen.

 

Ausbildung und Anerkennung

Generell gilt bei der Anerkennung von Bootsführerscheinen in Slowenien das System der Reziprozität. Dies bedeutet, dass sofern der slow. Bootsführerschein in einem anderen Land gilt, gilt auch der ausländische Bootsführerescheine als Beweis der Qualifizierung.

Im Detail gelten so alle Bootsführerscheine aus der EU und dem Mediterran ohne weitere Probleme.

 

Spanien

 

Die einzige Qualifikation von Kroatien, die in Spanien anerkannt wird ist der „Boat LEADER B“ bzw. der „Boat Skipper B“, das die Führung von Sportbooten ermöglicht – unter Einhaltung der 12 Meilen-Zone zur Küste .

 

 

MAURO APOLINAR ALVAREZ CARRILLO

 an mich
 

Buenos días, en respuesta a su consulta le comunico que de acuerdo con el Anexo IX del Real Decreto 875/2014, de 10 de octubre, por el que se regulan las titulaciones náuticas para el gobierno de las embarcaciones de recreo,  la única titulación de Croacia que figura como reconocida en España es BOAT LEADER’S que habilita para el manejo de embarcaciones de recreo sin alejarse más de 12 millas de la Costa.

 

No obstante, le comunico, asimismo, que la competencia para la autorización de titulaciones extranjeras en España corresponde a la Dirección General de la Marina Mercante, dependiente del Ministerio de Fomento, por lo que puede dirigirse a este organismo para recabar una información más precisa.

 

Saludos.

 

 

Mauro Álvarez Carrillo
Jefe de Negociado del Servicio de Estructuras Pesqueras
Dirección General de Pesca
Consejería de Agricultura, Ganadería y Pesca

Avda. Francisco La Roche, 35

38071 – Santa Cruz de Tenerife

Tel: 822 171 993 (51993)

malvcarh@gobiernodecanarias.org
www.gobiernodecanarias.org/agricultura

 

 

 

 

Zypern

 

Es gibt keine nationalen Vorgaben für die Benutzung von Booten und Yachten In der Republik Zypern, hier werden nur kleine Highspeed-Boote gesetzlich reguliert.

Um ein kleines High Speed Boot in den Hoheitsgewässern der Republik Zyperns fahren zu können, muss man den dafür notwendigen Bootschein für kleine High Speed Boote besitzen.

 

High Speed Boote

Alle maßgebenden Regulierungen und Pflichten sind diesen Gesetzestexten zu entnehmen.

Laut der Gesetzgebung ist ein kleines High Speed Boot ein Schiff, das eine Geschwindigkeit von mindestens 15 Knoten und eine maximale Länge von 15 Metern hat. Für diese Boote gibt es keine Leistungsbeschränkung, soweit sie den Herstellerangaben entspricht.

 

Segelboote

Die private Nutzung von Segelbooten unterliegt derzeit keiner anwendbaren Gesetzgebung.

 

Ausländische Patente

Anerkennung ausländischer Küstenschifffahrtspatente und Bootsdokumente Ausländische Küstenschifffahrtspatente werden in der Republik Zypern anerkannt.

Ein Ausländer, der bereits eine Fahrerlaubnis besitzt, die bestätigt, dass diese Person die Fähigkeiten besitzt ein kleines High Speed Boot zu steuern, und die von einer kompetenten ausländischen Dienststelle unter Berücksichtigung der nationalen Gesetzgebungen ausgestellt wurde, muss diese Fahrerlaubnis als gleichwertig angesehen werden.

Zirkulationsberechtigung

Ein Boot muss nicht zusätzlich von den zypriotischen Autoritäten registriert werden. Dennoch, laut der oben genannten Gesetzgebung, muss ein High Speed Boot von bis zu 15 Metern eine gültige Zirkulationsberechtigung besitzen basierend auf der Inspektion des Bootes und seiner Sicherheitsausrüstung.

Haftpflicht

Eine Haftpflichtversicherung ist für Sportboote für den privaten Gebrauch nicht obligatorisch.

Vorschriften

Gemäß den einschlägigen nationalen Vorgaben: – Small High Speed Law 56 (I)/92 as amended – Regulations 1999 (P.I. 121/99).

 

AC Nautik

Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung, Speicherung und Nutzung von Texten, Daten und Fotos nur mit vorheriger Zustimmung der Firma AC Nautik e. U., Gössendorf.

 

Wir haben diese Informationen nach bestem Wissen und Gewissen für Sie erhoben und aufbereitet, weisen jedoch darauf hin, dass diese ohne unsere Gewähr sind. Wir übernehmen keine Gewähr für die Vollständigkeit, sie sollen nur als zusätzliche Informationsquelle dienen. Die hier zusammengefassten Informationen wurden mit der Hilfe zuständiger Botschaften und Ministerien im In- und Ausland, der Wirtschaftskammer Österreich und vielen anderen helfenden Stellen erstellt.

Aufgrund der komplexen Thematik empfiehlt es sich, bei offenen Fragen unbedingt zusätzliche Informationsquellen heranzuziehen.

 

Einholung dieser Informationen: Juli bis Dezember 2019

 

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Inhalt der Online-Informationen

AC Nautik e. U. übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der bereitgestellten Länder-Informationen auf unserer Website. Haftungsansprüche gegen AC Nautik e. U., welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der Zur Verfügung gestellten Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen. Alle Informationen sind freibleibend und unverbindlich. AC Nautik behält es sich ausdrücklich vor, Teile der Seiten oder das gesamte Angebot ohne Ankündigung zu verändern, zu löschen oder einzustellen.

 

Urheber- und Kennzeichenrecht

AC Nautik e. U. ist bestrebt, in allen Publikationen die Urheberrechte der verwendeten Bilder, Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zu beachten oder auf lizenzfreie Quellen oder Texte zurückzugreifen.

Das Copyright für die Veröffentlichung „AC Nautik – Länderreport“ bleibt allein bei AC Nautik e, U.. Eine Vervielfältigung oder Verwendung von Texten in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen ist ohne ausdrückliche Zustimmung von AC Nautik e. U. nicht gestattet.

 

DIVERSE SCHREIBEN:

Sehr geehrter ,

als Antwort auf Ihr Schreiben vom 30.10.2019 müssen wir Ihnen mitteilen, dass es auf europäischer Ebene leider keine einheitlichen Regelungen für das Führen von Sportbooten gibt. Während Automobilführerscheine EU weit durch die Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 über den Führerschein geregelt und überall anerkannt werden, gibt es im Sportbootbereich nur eine beschränkte Anerkennung des ICC (International Certificate of Competence) durch einige Mitgliedstaaten auf freiwilliger Basis.

Auf der Website der UN ECE können Sie eine Liste der Staaten sehen, die sich verpflichtet haben, das ICC anzuerkennen: https://www.unece.org/trans/main/sc3/icc_resolution_40.html. Allerdings, wie in der Antwort aus Berlin dargelegt, würde ein ICC basierend auf einem ausländischen Sportbootführerschein in Deutschland dann nicht mehr anerkannt werden, wenn der Inhaber dieses Führerscheins seit mehr als einem Jahr seinen Wohnsitz in Deutschland hat.

Zur möglichen Einführung eines einheitlichen europäischen Sportbootführerscheins muss gesagt werden, dass dies bislang keine Priorität der Kommission war, und dass dies auch von den im Europäischen Sportschiffsverband (EBA) organisierten Sportbootnutzern nicht gewünscht wurde.

In einem zuletzt am 22. Mai 2019 aktualisierten Positionspapier fordert der EBA die Kommission auf, keinen einheitlichen europäischen Sportbootführerschein einzuführen, sondern auf die Mitgliedstaaten dahingehend einzuwirken, dass diese die Resolution 40 der UNECE und das darauf beruhende ICC anerkennen (siehe: https://eba.eu.com/regulatory/skipper-licensing/).

Hierbei könnte es sich um einen durchaus zielführenden Ansatz handeln. Wir sind zur Zeit dabei auszuloten, ob es unter Berücksichtigung der knappen zur Verfügung stehenden Ressourcen Möglichkeiten für eine derartige Initiative im Arbeitsprogramm der kommenden Kommission gibt.

 

Sehr geehrter Herr,

wir beziehen und auf Ihre heutige E-Mail und teilen Ihnen mit, dass wir Ihre Fragen ins polnische übersetzt und an das Polnische Ministerium für Sport und Touristik mit einer Bitte um Beantwortung Ihrer Fragestellung gesendet haben.

Ein Mitarbeiter des Polnischen Ministeriums für Sport und Touristik, Herr Marcin Brachfogel, hat uns mitgeteilt, dass im Artikel 37a Absatz 6 des Gesetzes vom 21. Dezember 2000 über die Binnenschifffahrt (im Anhang) wurde angegeben, dass eine Person, die eine Berechtigung (ein Patent) erhalten hat, den Wassertourismus in einem anderen Land auszuüben, kann den Wassertourismus auf dem Gebiet der Republik Polen im Rahmen der eingeräumten Berechtigung  (die durch entsprechendes Dokument bestätigt ist) ausüben.

Herr Brachfogel hat und mitgeteilt, dass der erwähnte Artikel 37 für die durch zuständige staatliche Behörde ausgestellten Patente Anwendung findet. Er hat uns auch zusätzlich mitgeteilt, dass die ISSA Zertifikaten in Polen nicht anerkannt werden.

Untenstehend übermitteln wir Ihnen die Koordinaten von Herrn Marcin Brachfogel:

 

Marcin Brachfogel

Wydział Sportu Wyczynowego (Hochleistungssportabteilung)

Departament Sportu Wyczynowego

Ministerstwo Sportu i Turystyki  (Ministerium für Sport und Touristik)

Telefon: +48 22 2443131, faks: +48 22 2443200

  1. Senatorska 14,  00-082 Warszawa

www.msit.gov.pl

E-Mail: Marcin.Brachfogel@msit.gov.pl

 

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Nationalparks in Kroatien

Nationalparks in Kroatien

Nationalpark Krka

In der beliebten Urlaubsregion Dalmatien in Süd-Kroatien liegt das Areal eines besonderen Naturreservats – der Nationalpark Krka. Er zählt zu den schönsten Nationalparks in Kroatien und umschließt fast den gesamten Flussverlauf des Krka. Wenn Sie mit Ihrem Boot am beliebten Bade- und Urlaubsort Split an der Adriaküste liegen, lassen Sie ihr Küstenpatent B einige Zeit ruhen. Mit einem Leihwagen brauchen Sie lediglich eine Stunde zum Krka Nationalpark – dieses vielseitige Naturreservat sollten Sie sich nicht entgehen lassen.

Der Fluss Krka ist wohl der längste zentraldalmatische und spektakulärste Fluss, denn er schlängelt sich mit ungefähr 72,5 km vom Quellort Knin bis nach Šibenik, wo er ins Adriatische Meer mündet. Vor allem sind die schönen Wasserfälle beeindruckend, sie stürzen gleich siebenmal in allerschönster Form über Felsklippen in die Tiefe.

Sie sind die Hauptattraktion des Nationalparks Krka und natürlich das Markenzeichen des Krka Nationalparks. An jedem Punkt bieten sich neue, spannende Blickwinkel auf den Einfallsreichtum der Natur. Unzählige geomorphologische Prozesse zeigen entstandene Stromschnellen, Bassins, Wasserfälle und viele andere Karst- und Tuffphänomene im Verlauf des Flusses.

 

Gönnen Sie sich einen besonders schönen Blick auf die Wassermassen, von der Brücke oberhalb und dem Holzsteg unterhalb der Hauptfälle. Einmal steht man frontal vor dem rauschenden Nass, weiter unten hat man dann Gelegenheit, mit dem ganzen Körper in die Fluten einzutauchen. Denn hier sind schöne Badestellen, denn der reißende Strom hat sich hier längst in einen ruhigen See verwandelt.

 

Es gibt zwei verschiedene Besichtigungsrouten für den Park. Die eine Route beinhaltet auch das ethnografische Museum und eine halbstündige Bootsfahrt, die andere Route eine Besichtigung der Klosterinsel und eine vierstündige Fahrt über den größten See.

 

Der bekannteste und meistbesuchte Teil des Nationalparks Krka ist Skradinski Buk. Der Park hat aber noch viele andere interessante Orte zu bieten.

Den Wanderweg in Skradinski Buk, durchquert man in etwa 2-3 Stunden. Der größte Teil des Weges besteht aus Holzplanken und liegt auf einer Höhe von etwa 50 Metern.

 

Roški Slap ist ein wirklich schöner Ort weiter oberhalb des Flusses Krka, hier gibt es einen schönen Wanderweg mit mehreren Aussichtsstellen und einer interessanten 60 m tiefen Höhle.

Visovac ist ein katholisches Kloster und befindet sich auf der kleinen „Mutter Gottes-Insel“ im Fluss Krka, zwischen Skradinski Buk und Roški Slap.

Eine Besichtigung des Klosters ist schnell gemacht, den wunderschönen Garten sollte man sich aber in Ruhe anschauen, denn dort scheint die Zeit stehen geblieben zu sein.

Das Kloster Krka ist ein serbisch orthodoxes Kloster, dass immer noch im Gebrauch ist, allerdings wohnen dort jetzt Studenten. Besucher dürfen die römischen Katakomben und die Kirche nur unter der Aufsicht eines Nationalparkmitarbeiters besichtigen.

Burnum war eine Stadt und ein römisches Legionslager, es ist jetzt eine archäologische Stätte, die besichtigt werden kann. Es wurden n den letzten Jahren viele archäologische Ausgrabungen an diesem Ort durchgeführt und mehrere Gebäude freigelegt wurden. Ein römisches Militäramphitheater wird derzeit restauriert, es wurde durch Kriege in diesem Gebiet schwer beschädigt. Bei der Ausgrabung wurden Artefakte entdeckt, die sind in der Archäologischen Sammlung Burnum, im Zentrum der Stadt Puljane, ausgestellt und können besichtigt werden.

 

Die Krka und ihre vielschichtigen Ufer haben die Menschen schon immer in ihren Bann gezogen, das zeigen die vielen kleinen Dörfer im und um den Nationalpark herum. Sein Schutz und die Bewahrung der Natur ist aber eine relativ neue Idee. Der erste Schritt zur Gründung eines späteren Nationalparks wurde im Jahr 1948 getan. In diesem Jahr wurde der Flussverlauf zwischen Bilusic Buk und dem Skradinski Buk erstmals als „bedeutendes Landschaftsgebiet“ und „seltenes Naturgut“ eingestuft.

 

Dieser Nationalpark ist ein herrliches Erholungsgebiet, hier gedeiht nicht nur die Pflanzen- und Tierwelt, hier blüht auch der Mensch auf.

 

Beim Küstenpatent B – bereits Funk inkludiert

Beim Küstenpatent B – bereits Funk inkludiert?

 

Bis in die Mitte der 1990er Jahre war die Funkprüfung in Kroatien nur eine Art „Fleißaufgabe“ und noch nicht beim kroatischen Küstenpatent, dem Boat Skipper B inkludiert. Seit etwa Mitte der 1990 Jahre ist die Funkberechtigung im Bootsführerschein (Boat Skipper B) automatisch enthalten.

 

Alter Schein & Funkprüfung

Wenn Sie noch eines der alten kroatischen Küstenpatente ohne UKW-Funk haben, ist Ihr Patent zum Chartern einer Yacht leider nicht mehr geeignet. Sie können aber mittels der sogenannten Funkzusatzprüfung Ihren Bootsführerschein erneuern. Dazu ist es erforderlich, dass Sie die Prüfung in einem Hafenamt in Kroatien absolvieren.

 

Chartern nur mit Funk

Da inzwischen fast alle Charteryachten in Kroatien den gesetzlichen Vorschriften zur Folge mit UKW-See-Funk ausgestattet sind, ist auch eine See-Sprech-Funkberechtigung für den UKW-See-Sprechfunk in Kroatien zum Führen von Charteryachten gesetzlich vorgeschrieben.

 

Aus alt mach neu

Für Inhaber eines alten kroatischen oder jugoslawischen Küstenpatents – seinerzeit die aber die UKW-See-Sprechfunk–Prüfung nicht absolviert haben, können Sie mittels einer einfachen Zusatzprüfung im Hafenamt Rijeka das aktuell gültige kroatische Küstenpatent Boat Skipper B erwerben, welches die Funkberechtigung für Kroatien beinhaltet.

 

NEU – Küstenpatent – Boat Skipper B mit UKW-See-Sprechfunk-Lizenz

Boat Skipper B berechtigt zum Führen von Booten, Yachten & Jet Ski. Der Schein ist der amtliche Befähigungsausweis des kroatischen Ministeriums für Seefahrt und Verkehr. Dieser wird international in vielen Küstengewässern innerhalb der 12 Meilen-Zone anerkannt.

 

Der Boat Skipper B darf ab dem vollendeten 16. Lebensjahr erworben werden – dann gilt die Einschränkung, dass bis zum Erreichen des vollendeten 18. Lebensjahres Boote nur bis 15 kW / 20 PS geführt werden dürfen. Ist dies Alter erreicht, erlischt automatisch die Einschränkungen bezüglich der Motorisierung.

 

Boat Skipper B mit UKW-See-Sprechfunk-Lizenz

Das kroatische Schifffahrtsministerium hat entschieden, dass aus Sicherheitsgründen alle Charteryachten mit UKW-Sprechfunk nach- oder ausgerüstet werden und diese Boote nur an Charterer mit Boat Skipper Patent B mit UKW-Sprechfunklizenz verchartert werden dürfen. Das Seesprechfunkzeugnis ist in Kroatien zum Führen von Charteryachten gesetzlich vorgeschrieben und

in Folge dieser gesetzlichen Vorschriften wurde bei dem Boat Skipper B „die UKW-See-Sprechfunk-Lizenz“ inkludiert.

UNESCO-Weltkulturerbe Kroatien – Die Stari Grad Ebene auf der Insel Hvar

UNESCO-Weltkulturerbe Kroatien

Die Stari Grad Ebene auf der Insel Hvar

 

Die historische Altstadt

Sie sind ein Fan von Kroatien und seinen vielen vorgelagerten Inseln? Der nächste Sommer ist schon nah und Ihr Bootsführerschein Küstenpatent B wäre gut genutzt, wenn Sie auf der Insel Hvar einen Stopp einlegen.

Die kleine Marina dort ist ein moderner Yachthafen und befindet sich im Ortskern von Stari Grad gleich am großen Marktplatz, wo man Obst, Gemüse und andere lebensnotwendige Dinge kaufen kann. Hier können Yachtbesitzer mit ihren Booten und auch größere Yachten anlegen. Schlendern Sie durch die schmalen alten Gassen der wunderschönen riesigen Altstadt. Diese sind zum Teil noch mit ursprünglichen Steinen gepflastert, auch die Häuser im Ort versprühen einen historischen Charme, denn sie sind ebenfalls aus traditionellen Steinen gebaut.

Die Stari Grad Ebene

Das ganze UNESCO Weltkulturerbe eröffnet sich dann in der Ebene von Stari Grad. Sie ist eine bis heute intakt gebliebene Kulturlandschaft, seit sie durch ionische Griechen aus Paros im 4. Jahrhundert vor Christus erstmals besiedelt wurde. Im Jahr 2008 wurde sie in das Weltkulturerbe der UNESCO aufgenommen. In diesem Natur Reservat wurde die ursprüngliche landwirtschaftliche Bestellung der fruchtbaren Ebene, hauptsächlich mit Trauben und Oliven, seit der Zeit der Griechen beibehalten. Seit fast 2400 Jahren wurde das frühzeitliche, geometrische System der Landaufteilung wie es von den frühen Griechen angewandt wurde, nicht verändert. Die ganze Landschaft, die alten Steinmauern, Verkleidungen und kleinen Steinhäuser geben ausreichend Zeugnis darüber. Dass dieses Gebiet seine ursprüngliche Form über die Jahrhunderte beibehielt, machte es zum Weltkulturerbe.

In dieser Ebene wird immer noch das System benutzt, welches die Griechen zum Anbau von Feldfrüchten verwendeten. Sie unterteilten das Land in sogenannte Chora-Pakete, die durch Trockenmauern voneinander getrennt waren. Solch ein Organisationssystem des Landes basiert auf geometrischen Parzellen mit Abgrenzungen aus Steintrockenmauern und ist ausgesprochen beispielhaft. Von Anfang an wurde das System durch ein Regenwasser-Auffangsystem komplettiert, in dem Tanks und Ablaufrinnen eingebaut wurden. Dieses alte landwirtschaftliche Bestellungssystem ist von außerordentlichem universellem Wert und einmalig auf der ganzen Welt. Hier lässt sich gut erkennen, dass Dauerhaftigkeit und Nachhaltigkeit während all der Jahrhunderte guten Nutzen zeigen, denn die landwirtschaftliche Ebene von Stari Grad, erzielt seit 2400 Jahren den gleichen Ertrag wie zu Anfang, bestehend seither hauptsächlich aus Trauben und Oliven.

Die Ebene Stari Grad ist ein gutes Beispiel für frühe gut funktionierende traditionelle menschliche Ansiedlungen. Heute sind sie gefährdet durch modernen ökonomischen Ablauf und ländlicher Entvölkerung. Genießen Sie die herrliche Kulturlandschaft, die im 4. Jahrhundert v. Chr. von griechischen Kolonisten angelegt wurde.

Das Episkopalkomplex der Euphrasius-Basilika in Porec

UNESCO-Weltkulturerbe Kroatien

Das Episkopalkomplex der Euphrasius-Basilika in Porec

 

Eines der kostbarsten kulturellen Denkmäler finden Sie in Porec auf der Nordseite der Altstadthalbinsel. Sie gehört zu den bedeutendsten sakralen Bauwerken von Kroatien und 1997 hat die UNESCO die Basilika Euphrasius in die Liste des Weltkulturerbes aufgenommen. Haben Sie Ihren Bootsführerschein Küstenpatent B gerade in Porec erworben? Dann versäumen Sie nicht, diese prachtvolle Basilika im Herzen von Porec zu besichtigen.

 

Der gesamte Gebäudekomplex besteht aus der Basilika, dem Atrium, dem Baptisterium und dem Bischofspalast. Vereint sind sie ein herausragendes Beispiel religiöser Architektur. Allein die Basilika vermischt klassische und byzantinische Elemente in einer außergewöhnlichen Art und Weise.
Porec hieß in dem Zeitraum vom 3. bis 6. Jahrhundert unter dem Einfluss römischer Herrschaft „Julia Parentium“. Zu dieser Zeit entstanden vier Kirchengebäude, von denen heute nur noch die Basilika des Euphrasius erhalten ist.

Über die Altstadt ragt der 35 m hohe Glockenturm und die Besucher haben eine traumhafte Aussicht über eine der schönsten Altstädte der Region Istrien. Das bedeutende sakrale Bauwerk mit einem Innenraum, der prachtvoll mit Wandmosaiken und Kunstwerken verziert ist, zieht täglich unzählige Besucher und Gläubige aus aller Welt an. Die kunstvollen Mosaike sind an dem Triumphbogen, der oberen Apsiswölbung und an den Wänden, um die Fenster des Altarraumes zu bewundern.

Es gibt auch Veranstaltungen in der Basilika und im Lapidarium

In der Basilika Euphrasia herrscht eine besondere Akustik, das wissen besonders Liebhaber klassischer Musik zu schätzen. Während der Sommermonate finden hier und im dazugehörigen Lapidarium viele musikalische Veranstaltungen statt. Im Lapidarium unterhalten meist nationale und internationale Jazzmusiker und -bands die Gäste mit ihren Stücken.
In der Basilika Euphrasia, mit der besonderen Akustik, finden meist Konzerte mit klassischer und kirchlicher Musik statt. Es kommen bekannte Orchester, wie z. B. das Princeton Pro Musica Orchester aus den USA, aber auch kleineren Ensembles, wie z. B. La Ut werden gerne besucht.

Das Museum der Basilika Euphrasius

Im Gebäude neben der Basilika befindet sich ein dazugehöriges Museum. Hier können Sie

Sammlung kirchlicher Kunstwerke und Kunstgegenstände besichtigen. Es sind steinerne Denkmäler und Mosaike aus dem 4. und 5. Jahrhundert ausgestellt, Bilder und Statuen aus dem 14. bis 18. Jahrhundert sind ebenfalls zu bewundern.

 

Die Basilika ist nach dem Bischof Euphrasius benannt. Er ließ die Kathedrale in der Mitte des 6. Jahrhunderts ganz umbauen und mit prachtvollen Mosaiken verzieren. An der Basilika selbst sieht man, es sind Elemente des Klassizismus und der byzantinischen Kunst auf außergewöhnliche Art und Weise verbunden worden – eines der bedeutendsten Exemplare dieser Art in Europa.

Beim Küstenpatent B – bereits Funk inkludiert?

Küstenpatent

Beim Küstenpatent B – bereits Funk inkludiert?

 

Bis in die Mitte der 1990er Jahre war die Funkprüfung in Kroatien nur eine Art „Fleißaufgabe“ und noch nicht beim kroatischen Küstenpatent, dem Boat Skipper B inkludiert. Seit etwa Mitte der 1990 Jahre ist die Funkberechtigung im Bootsführerschein (Boat Skipper B) automatisch enthalten.

 

Alter Schein & Funkprüfung

Wenn Sie noch eines der alten kroatischen Küstenpatente ohne UKW-Funk haben, ist Ihr Patent zum Chartern einer Yacht leider nicht mehr geeignet. Sie können aber mittels der sogenannten Funkzusatzprüfung Ihren Bootsführerschein erneuern. Dazu ist es erforderlich, dass Sie die Prüfung in einem Hafenamt in Kroatien absolvieren.

 

Chartern nur mit Funk

Da inzwischen fast alle Charteryachten in Kroatien den gesetzlichen Vorschriften zur Folge mit UKW-See-Funk ausgestattet sind, ist auch eine See-Sprech-Funkberechtigung für den UKW-See-Sprechfunk in Kroatien zum Führen von Charteryachten gesetzlich vorgeschrieben.

 

Aus alt mach neu

Für Inhaber eines alten kroatischen oder jugoslawischen Küstenpatents – seinerzeit die aber die UKW-See-Sprechfunk–Prüfung nicht absolviert haben, können Sie mittels einer einfachen Zusatzprüfung im Hafenamt Rijeka das aktuell gültige kroatische Küstenpatent Boat Skipper B erwerben, welches die Funkberechtigung für Kroatien beinhaltet.

 

NEU – Küstenpatent – Boat Skipper B mit UKW-See-Sprechfunk-Lizenz

Boat Skipper B berechtigt zum Führen von Booten, Yachten & Jet Ski. Der Schein ist der amtliche Befähigungsausweis des kroatischen Ministeriums für Seefahrt und Verkehr. Dieser wird international in vielen Küstengewässern innerhalb der 12 Meilen-Zone anerkannt.

 

Der Boat Skipper B darf ab dem vollendeten 16. Lebensjahr erworben werden – dann gilt die Einschränkung, dass bis zum Erreichen des vollendeten 18. Lebensjahres Boote nur bis 15 kW / 20 PS geführt werden dürfen. Ist dies Alter erreicht, erlischt automatisch die Einschränkungen bezüglich der Motorisierung.

 

Boat Skipper B mit UKW-See-Sprechfunk-Lizenz

Das kroatische Schifffahrtsministerium hat entschieden, dass aus Sicherheitsgründen alle Charteryachten mit UKW-Sprechfunk nach- oder ausgerüstet werden und diese Boote nur an Charterer mit Boat Skipper Patent B mit UKW-Sprechfunklizenz verchartert werden dürfen. Das Seesprechfunkzeugnis ist in Kroatien zum Führen von Charteryachten gesetzlich vorgeschrieben und

in Folge dieser gesetzlichen Vorschriften wurde bei dem Boat Skipper B „die UKW-See-Sprechfunk-Lizenz“ inkludiert.