In diesem Blogbeitrag geht es um den BFA Fahrtbereich 1 (Watt- oder Tagesfahrt) und die damit verbundenen Anforderungen für den Befähigungsausweis FB1. Hier sind die wichtigsten Informationen aus dem Beitrag zusammengefasst:
Befähigungsausweis FB1: Der FB1 Befähigungsausweis berechtigt zum Führen einer Segel- und Motorjacht oder einer Motorjacht in Küstennähe und auf geschützten Gewässern. Dies beinhaltet Gebiete wie Golfen, Buchten, Lagunen, Flussmündungen oder Wattgebiete. Die Watt- oder Tagesfahrt erstreckt sich auf einen Bereich von drei Seemeilen, gemessen von der Küste (Festland oder Inseln).
Anforderungen nach JachtVO Fahrtbereich 1: Um den FB1 Ausweis zu erhalten, müssen verschiedene Anforderungen erfüllt werden, darunter:
- Mindestalter von 16 Jahren.
- Nachweis der geistigen und körperlichen Eignung, der beispielsweise durch einen Führerschein erbracht werden kann.
- Nachweis des Farbunterscheidungsvermögens (rot/grün) – es sei denn, es liegt ein KFZ-Führerschein mit Erstausstellung vor November 1997 vor.
- Absolvierung eines 16-stündigen Erste-Hilfe-Kurses.
- Erfolgreiche Absolvierung der Theorieprüfung für FB1.
- Erfolgreiche Absolvierung der Praxisprüfung für FB1.
Seefahrtserfahrung und seemännische Praxis: Inhaber des FB1-Ausweises müssen eine gewisse Menge an Seefahrtserfahrung und seemännischer Praxis nachweisen, darunter:
- 50 Seemeilen.
- Eine Nachtansteuerung.
- Dokumentation der seemännischen Praxis und Seefahrtserfahrung mittels Logbuch oder Seemeilenbestätigung.
Der FB1 Befähigungsausweis ist für die Navigation in küstennahen und geschützten Gewässern vorgesehen und richtet sich an Personen ab 16 Jahren. Die Anforderungen sind weniger anspruchsvoll als bei den höheren Fahrtbereichen, um die Qualifikation für das Führen von Jachten in diesen Gebieten zu ermöglichen.