Bootsanmeldung in Kroatien – Einfach erklärt

Bootsanmeldung in Kroatien – Einfach erklärt

Jährlich bereisen unzählig viele internationale Nautik Touristen aus aller Welt die Küstengewässer Kroatiens, die sie von einem Schiff oder Boot aus auskundschaften und die zahlreichen Möglichkeiten für einen faszinierenden Bootsurlaub auf den einzigartigen Gewässern und in den stillen Buchten Kroatiens nutzen möchten. Um den Nautik Urlaub auch wie geplant genießen zu können, sollten unbedingt die in Kroatien geltenden Regeln und Vorschriften für eine ordnungsgemäße Anmeldung des aus dem Ausland eingeführten Bootes und die Nutzung des Küstenmeeres sowie der Binnengewässer eingehalten werden.Vorlage der Schiffsdokumente

Bei Einreise über einen Eintrittshafen müssen amtliche Registrierungsnachweise, wie beispielsweise der Bootsschein, sowie Listen mit den Namen der Besatzungsmitglieder am Hafenamt gemeinsam mit deren Personaldokumenten zur Einsicht vorgelegt werden. Sollte das Boot auf dem Landweg nach Kroatien transportiert werden, dann muss es ebenfalls am Hafenamt angemeldet werden, bevor es in die Küstengewässer eingelassen werden kann.

Falls das Boot nicht vom Bootseigentümer selbst, sondern von einer zweiten Person nach Kroatien eingeführt werden soll, dann gilt zu beachten, dass dies nur unter Vorlage einer rechtskräftigen, notariell beglaubigten Vollmacht für die Bootbegleitperson und einer gültigen Bootsregistrierungskopie gestattet ist. Ohne diese Unterlagen ist es Zweitpersonen nicht erlaubt, ein Boot nach Kroatien einzuführen. Gemäß der EU Richtlinie von 1992 benötigen Bootseigentümer eine offizielle Bestätigung für die gezahlte Mehrwertsteuer ihrer nach dem 1. Januar 1985 zugelassenen Boote.

Führerscheinbestimmungen für Sportboote in Kroatien

Unabhängig von der Größe und Motorleistung eines Bootes ist in Kroatien ein gültiger Führerschein ein grundsätzlich verbindlicher Faktor für die Nutzung von Booten mit Motorantrieb. Ein Sportbootführerschein ist ebenso verpflichtend für über drei Meter lange Segelboote. Für Nautik Touristen in Kroatien, die keinen Sportbootführerschein besitzen, besteht die Möglichkeit, sich eine nur in Kroatien gültige entsprechende Bescheinigung, das kroatische Küstenpatent inkl. UKW, ausstellen zu lassen. Für Kanus, Kayaks, Surfbretter und Tretboote sind keine Sportbootführerscheine notwendig.

Amtlich bescheinigte Sportpatente für Küstengewässer in Kroatien

Sowohl international gültige Yachtbriefe als auch andere gleichwertige europäische Sportpatente für Küstengewässer, wie die eines nationalen Segelverbandes oder eines Motorsport und Seefahrverbandes werden als gültige Sportbootführerscheine für die Gewässer des Mittelmeeres anerkannt.

Für angehende Nautik Touristen in Kroatien, die keinen gültigen Sportbootführerschein besitzen, besteht die einfache Möglichkeit, nach Teilnahme an einem kurzen Kurs bei AC Nautik, Kroatien ein Küstenpatent inkl. UKW zu erwerben. Dies erleichert die Bootsanmeldung in Kroatien ungemein, denn nach erfolgreicher Teilnahme an einem der hilfreichen und konstruktiven AC Nautik Einführungskurse, der gleichzeitig eine fantastische Erfahrung ist, wird die Ausstellung eines Skipperbefähigungszeugnisses garantiert.

Küstenpatent B

Zulassung für Seefunkgeräte

Im Allgemeinen gilt, dass es für die Nutzung von Seefunkgeräten einer speziellen Genehmigung der Obersten Fernmeldebehörde nach Bewilligung eines entsprechenden Antrages bedarf. UKW-Sprechfunkanlagen, INMARSAT-Anlagen, Kurz- und Grenzwellen Funkanlagen sowie Navigationsempfänger und Radaranlagen gehören zu den geläufigen mobilen Seefunkanlagen, die eine amtliche Zulassung erfordern.

Funkqualifizierung für UKW Funk wird benötigt

Eine weitere Bestimmung für das befugte Betreiben einer Seefunkanlage macht eine entsprechende Funkqualifizierung von mindestens einem der Besatzungsmitglieder erforderlich. Das Mitführen sowohl des Sprechfunkbefähigungszeugnisses als auch des offiziellen Genehmigungnachweises für das Betreiben der Seefunkanlage ist verpflichend.

Folgende Seefunkqualifikationen sind für Nautik Touristen in Kroatien von Bedeutung:
Short Range Certificate (SRC) für UKW und GMDSS
Long Range Certificate (LRC) für GW, KW, UKW, GMDSS und IMARSAT
UBI Certificate, berechtigt die Nutzung von UKW Funkanlagen in der Binnenschifffahrt

Der UKW Funk wird benötigt, denn zumindest eines der genannten Seefunkzeugnisse ist Pflicht bei Vorhandensein einer UKW-Funkanlage. Übrigens ist das UKW Sprechfunkzeugnis für die Berufs- und Sportschifffahrt international anerkannt.

Versicherungshinweis

Für Boote und Schiffe, die eine Motorleistung von 20,39 PS oder 15 KW und mehr aufweisen gilt eine Wassersporthaftversicherung, deren Mindestdeckung sich auf 3.500.000 Kuna (460.000 Euro) beläuft. Das entsprechene Versicherungsdokument muss stets an Bord mitgeführt werden.

Vorschriften zur Sicherheitsausrüstung

Bei einer Bootsanmeldung in Kroatien sind die folgenden Bestandteile einer essentiellen Sicherheitsausrüstung an Bord min. notwendig:

– Anker (Größe und Gewicht dem Umfang des Bootes entsprechend)
– 30 – 100 m lange Ankerkette oder Ankerseil
– 2 Festmacherseile von mindestens 10 m Länge
– Erste-Hilfe Ausrüstung
– Lenzeinrichtung
– 6 wasserdicht verpackte, rote Handfackeln mit wasserfesten Zündhölzern
– Schwimmwesten für alle sich an Bord befindlichen Personen
– Taschenlampen
– Signalhorn
– geeignetes Werkzeug zur Reparatur des Antriebmotors
– Informationskarte
– Handfeuerlöscher (2 kg für 20 kW/6 kg für über 20 kW)
– zusätzlicher Handfeuerlöscher für Wohn- und Kochnischen (4 kg)

Es empfiehlt sich, bei Grenzübertritt den Grenzbeamten auf das Vorhandensein einer Signalpistole hinzuweisen.

Gebührenpflicht

Bootseigentümer sind in Kroatien verpflichtet, mit der Bootsanmeldung beim Hafenamt eine „Boot-Vignette“ bedeutet die Leuchtfeuersteuer und Kurtaxe zu bezahlen, deren Betrag sich ganz nach der Größe des Bootes und der Motorstärke richtet. Dies gilt für Boote ab 3 m Länge und ab Motorstärke von 5 kW. Die niedrigsten Gebühren belaufen sich auf 28 Euro für 3 – 4 m lange Boote, während für Boote von 12 – 15 m Länge etwa 167 Euro für die Boot-Vignette eingeplant werden sollten.

Wichtige Hinweise und Bestimmungen zur allgemeinen Nutzung der Küstengewässer Kroatiens

Die erlaubte Höchstgeschwidigkeit für Boote und Schiffe in Häfen und Buchten beträgt 4 Knoten. Für über 12 m lange Boote gilt, dass sie sich in einem Mindestabstand von über 150 m zur Küste bewegen sollen, kleinere Boote (unter 12 m Länge) müssen einen 50 m langen Abstand wahren. Das Übernachten und Ankern in einem Nationalpark entlang der kroatischen Küste darf nur gemäß den jeweils zutreffenden Regelungen stattfinden.

Jetskis, Luftkissenboote und Scooter müssen einen Mindestabstand von 300 m zur Küste hin wahren.

Die Seenotrettungszentrale Kroatiens in Rijeka ist zu jeder Tages- und Nachtzeit telefonisch erreichbar (unter der Nummer 195, kroatisches Netz) und für sämtliche Rettungsvorgänge zuständig.