Bootsführerschein Kroatien: rechtssicher nur mit UKW-Funk
Anders als beim Küstenpatent B ist bei vielen anderen Bootsführerscheinen kein UKW Funk automatisch beinhaltet.
Achtung für Österreichische FB2 – FB4 Bootsführerschein Besitzer ohne UKW Funk Berechtigung. Liegt keine Funkberechtigung vor, drohen rechtliche Probleme wie Verwaltungsstrafen von der Wasserpolizei etc. oder ev. die Versicherung steigt im Schadensfall aus.
Mehr dazu unter:
Gleich das Küstenpatent B inkl. UKW Funk machen:
www.kuestenpatent-kroatien.at