Bootstrailer

Bootstrailer

Der Bootstrailer verleiht dem Boot Räder

Allgemeines

Für unternehmungslustige Bootsbesitzer ist ein Bootsanhänger unerlässlich. Besonders dann, wenn das Boot zwischenzeitlich daheim auf dem Trockenen liegt und darauf wartet, wieder Wasser unter den Kiel zu bekommen oder es noch fremde Gewässer zu erkunden gilt.

 

Doch um einen Bootstrailer mit dem Boot zu bewegen oder auch bewegen zu dürfen, müssen einige Voraussetzungen getroffen werden. Das vorgesehene Zugfahrzeug

  • muss zum Ziehen des Trailers geeignet sein.
  • muss mit einer Anhängerkupplung versehen sein. Ist diese nicht beim Kauf werksseitig installiert worden, muss eine Kupplung nachträglich eingebaut werden.

 

Doch es stehen noch eine Menge weiterer Dinge aus, die zu beachten und zu bedenken sind. Bevor eine Proberunde mit dem Boot auf dem Trailer gefahren werden darf und kann.

Einschränkungen des Anhängerführerscheins (in A u. D)

Nachstehendes ist alles andere, nur nicht banal. Bevor mit Trailer und Boot losgefahren werden kann, muss der entsprechende Führerschein im Besitz sein. Mit dem Führerschein der alten Klasse 3 ist das Fahren mit einem Anhänger bis 3,5 Tonnen ohne Einschränkung in Deutschland und Österreich erlaubt.

Seit 1999 ist für den Anhängerbetrieb in Österreich ab einer Anhängelast von 750 kg ein Führerschein der Klasse BE erforderlich. Dafür wird eine separate Fahrprüfung mit Anhänger durchgeführt.

In Deutschland gilt: Alle Führerscheininhaber mit der alten Klasse 3 sind berechtigt, mit Fahrzeugen der neuen Führerschein-Klassen B, BE, C1 und C1E zu fahren.

 

Wichtig!

Bootstrailer mit Boot und Ausrüstung überschreiten in der Regel diese Grenze von 750 kg, so dass ggf. eine Fahrprüfung gemacht werden muss.

Das Zugfahrzeug des Bootstrailers muss geeignet sein

Es ist absolut sinnlos, eine Anhängerkupplung zu montieren, wenn das Zugfahrzeug nicht zum Ziehen größerer Anhängelasten (z. B.  um einen Bootstrailer mit Boot und Zuladung) geeignet und zugelassen ist.

Entsprechende Angaben und Werte des PKWs sind in der Zulassungsbescheinigung eingetragen (zulässige Anhängelast – gebremst u. ungebremst).

Eingetragen ist auch das zulässige Gesamtgewicht des Gespannes (Summe aus maximal zulässiger Anhängelast und maximal zulässigem Gesamtgewicht des Zugfahrzeuges). Sollte das zulässige Gesamtgewicht des Zuges überschritten werden, gibt es nur eine Möglichkeit – was nicht unbedingt dabei sein muss, wird entladen, bleibt zurück.

Unbedingt beachtet werden muss auch die zulässige Stützlast, sie darf in keinem Fall überschritten werden, sie führt zu einer Überlastung der Heckkonstruktion des Fahrzeuges, beeinflusst auch das Lenkverhalten und die Traktion.

 

Wichtig!

Die tatsächliche Stützlast des Anhängers muss in jedem Fall vor der Abfahrt ermittelt werden – entweder durch eine Stützlastwaage oder durch eine Personenwaage. Dabei sollte der Anhänger gerade auf ebenem Untergrund stehen, vorsichtig wird das Stützrad des Trailers auf die Personenwaage aufgesetzt und die Stützlast (in Kilogramm) abgelesen.

Die Anhängerkupplung – starr, schwenkbar oder abnehmbar

Diese Kriterien sollten nicht zum Problem werden. Für Vielnutzer ist eine starre Anhängerkupplung eine gute und solide Lösung. Für Flexible, Penible, denen die Optik über alles geht, sind wohl nur abnehmbare oder schwenkbare Anhängerkupplungen eine hinnehmbare Lösung.

 

Ein sicherheitsrelevantes Zubehör

Auf eine Anhängerkupplung muss absolut Verlass sein, sie ist ein sicherheitsrelevantes Zubehörteil. Schon deshalb sollte hier nicht unbedingt gespart werden. Einem Fachmann, der dies Teil auch einbaut, vertrauen ist sicher richtig. Er kennt die Hersteller, weiß Qualität zu schätzen.

 

Der große Augenblick – vertraut machen mit dem Gespann

Nicht nur Anfänger sollten vor der ersten Fahrt daran denken – im Anhängerbetrieb verhält sich das vertraute Zugfahrzeug ganz anders als im Normalzustand.

 

  • Der Kurvenradius, der Wenderadius ist größer.

Zusatzspiegel können erforderlich werden, wenn der Anhänger breiter ist als das Zugfahrzeug.

  • Die Beschleunigung und das Bremsverhalten sind anders.
  • Die Länge des Gespanns ist in jedem Fall gewöhnungsbedürftig.

 

Erkannt werden muss, wie groß der Abstand für ein problemloses Einfädeln in den Fließ-Verkehr sein muss. Der Fahrweise und dem Gespann muss besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden. Schon

deshalb sollte es Pflicht sein, sich mit dem Gespann vertraut zu machen. Ein Fahrsicherheitstraining eignet sich dazu am besten, dort gibt es außerdem viele Tipps und Tricks rund um das Fahren mit dem Anhänger.

Rangieren mit dem Anhänger

Besonders schwer fällt das Rangieren und Einparken mit dem Anhänger, es ist nicht einfach und sollte daher am Anfang auf einer größeren Freifläche geübt werden. Wichtig dabei ist vor allem, immer die Ruhe bewahren. Hektik bringt nichts, schadet nur. In Ruhe austesten, wie der Anhänger reagiert und was beim Gespann beachtet werden muss. Besonders Anfänger sollten vor der ersten Fahrt ein paar Übungsrunden – möglichst unter Aufsicht – mit dem Anhänger drehen oder doch einmal an einem Fahrsicherheitstraining teilnehmen.

 

Bergfahrten mit einem Anhänger

Fahrzeuge mit Allradantrieb sind bestens für die Fahrt am Berg geeignet, können Anhänger besser ziehen. Beim Anfahren am Berg vereinfacht das Allradgetriebe den Ablauf. Am entspanntesten jedoch ist eine Bergfahrt mit einem Automatikgetriebe, bei einem Halt läuft das Gespann nicht zurück. Die Fahrt bergab sollte im niedrigen Gang erfolgen, um die Bremswirkung des Motors mit auszunutzen.

 

Kurvenfahren mit dem Anhänger

Bei Kurvenfahrten unbedingt auf die Länge des Gespanns achten. Der Kurvenradius ist bei einem Gespann wesentlich größer, der Anhänger folgt durch den größeren Kurvenradius eigentlich nur bedingt der gefahrenen Linie des Zugfahrzeugs.

Höchstgeschwindigkeit für Gespanne beachten

Die Höchstgeschwindigkeit für Gespanne regelt jedes Land in Europa nach eigenen Vorgaben und nicht immer ist der Straßenzustand entsprechend. Es ist erfahrungsgemäß gut, wenn ein wenig unter dem Limit gefahren wird. LKWs überholen gern Gespanne, da tut es gut, wenn dann das Gespann noch etwas beschleunigt werden kann, um den entstehenden Sog zwischen Gespann und LKW etwas herab zu setzen.

 

Die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Gespanne*

In Deutschland ist beim Fahren mit dem Anhänger generell eine Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h zugelassen.

Eine Sonderreglung zur Straßenverkehrsordnung erlaubt jedoch in Ausnahmen unter besonderen Voraussetzungen eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h.

Diese Genehmigung für 100 km/h Höchstgeschwindigkeit zu bekommen, müssen ausnahmslos folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

 

  • Das Zugfahrzeug darf nicht schwerer sein als 3,5 Tonnen und muss einen automatischen Blockierverhinderer (allgemein unter ABS bekannt) besitzen.
  • Die Reifen des Anhängers müssen jünger als sechs Jahre sein und mindestens alle Bezeichnungen der Geschwindigkeitskategorie L (120 km/h) aufweisen.
  • Außerdem muss der Anhänger noch mit einer Bremse und mit hydraulischen Schwingungsdämpfern ausgestattet sein.

Zusätzlich muss beachtet werden, dass die zulässige Gesamtmasse des Anhängers – der mit 100 km/h betrieben werden soll – noch von weiteren technischen Faktoren abhängt:

  • So darf die zulässige Masse des Anhängers das 1,1-fache der Leermasse des Zugfahrzeugs betragen (Zugfahrzeug/2 Tonnen – Anhängers/2,2 Tonnen).
  • Auf das 1,2-fache erhöht sich der Wert, wenn das Zugfahrzeug ein spezielles fahrdynamisches Stabilitätssystem für den Anhängerbetrieb besitzt (unter ESP bekannt) oder der Anhänger mit einer geeigneten Kupplung mit Stabilisierungseinrichtung (Schlingerkupplung) oder mit einem geeigneten fahrdynamischen Stabilitätssystem ausgestattet ist.

Sollten Bremse oder hydraulischer Schwingungsdämpfer am Anhänger fehlen, darf seine zulässige Masse maximal das 0,3-fache der Leermasse des Zugfahrzeugs betragen.

Für einen Bootstrailer ist dies in aller Regel zu wenig.

Wichtiger Hinweis

Der Anhänger muss so beladen werden, dass die maximal zulässige Stützlast der Kombination annähernd erreicht wird – denn das Ausnutzen der zulässigen Stützlast ist für das Fahrverhalten des Gespannes mitentscheidend und empfehlenswert.