Chartern in Kroatien – welche ausländische Bootsscheine werden anerkannt?
Sicher ist sicher
Es sollte eigentlich sicher sein, dass alle amtlich ausgestellten Bootsführerscheine eine internationale Anerkennung erfahren – aber nationale Egoismen stehen oft höher im Kurs.
Das Küstenpatent
Das kroatische Küstenpatent – der „Boat Skipper B“ – berechtigt den Inhaber zum Führen von Motor-, Segelbooten bis zu 30 Bruttoregistertonnen (Bauartbedingt bis etwa 18 Meter) und Jet-Ski’s. Die Motorleistung (kW/PS) unterliegt keiner Einschränkung, der Fahrtbereich ist innerhalb der Hoheitsgewässer.
Im Bereich bis zu 3 Seemeilen vor der Küste/Insel dürfen mit dem Küstenpatent auch kommerzielle Bootsfahrten durchgeführt werden, dabei wird vorausgesetzt, dass alle dazu notwendigen Genehmigungen vorhanden sind.
Der neuere „Boat-Skipper B“ inkludiert auch die UKW-See-Sprechfunk-Lizenz. Diese Lizenz wird beim Chartern von Booten gefordert, da fast alle Charteryachten über Funk an Bord verfügen.
National – International
Wenn es um die internationale Gültigkeit von Bootsführerscheinen geht, kann nur ausgeführt werden, dass es weder international noch EU-weit eine verbindliche Regelung für die Anerkennung der Befähigungsausweise besteht.
Der kroatische „Boat Skipper B“ wird in vielen Ländern für Österreicher und Deutsche anerkannt. In heimatlichen Gewässern wird das Küstenpatent meist nicht akzeptiert, hier werden fast immer die Bootsführerscheine des Heimatlandes verlangt. Im Klartext: AA-Bürger dürfen in AA-Gewässern nur mit AA-Bootsführerschein fahren. Hier spielen nicht nur nationale Belange eine Rolle, sondern auch der Versicherungsschutz. Wer sich sicher fühlen will, klärt vor Antritt seines Törns mit der Versicherung ab, ob in seinem speziellen Fall dann auch Versicherungsschutz besteht.
Bootsführerschein & Co.
Zur Schiffsführung muss jeder Skipper eine notwendige Qualifikation nachweisen. Das geschieht problemlos
- mit dem kroatischen Küstenpatent,
- dem österreichischen Schiffsführerpatent für Segel- oder Motoryachten und
- für deutsche Staatsbürger mit dem „Sportbootführerschein See“.
Besonders wichtig für alle Bootsführer an der kroatischen Küste ist, dass seit dem Jahre 2006 alle motorisierten Boote führerscheinpflichtig sind.
Für Yachten, die mit UKW-See-Sprechfunkgeräten ausgestattet sind (Pflicht bei Charteryachten) ist die UKW-See-Sprechfunk-Lizenz obligatorisch.
Ausländische Bootsführerscheine
Das kroatische Verkehrsministerium hat eine Liste der ausländischen Bootsführerscheine veröffentlicht, die auf Booten in kroatischen Gewässern – unter kroatischer Flagge fahrend – anerkannt werden. Ursprünglich war vorgesehen, dass nur kroatische Führerscheine anerkannt werden. Es hagelte Proteste von allen Seiten, vor allen von kroatischen Charter-Unternehmen. Die kroatische Regierung ruderte zurück. Die nun veröffentlichte Liste enthält Sportbootführerscheinen, mit denen in Kroatien kroatische Yachten und Boote gechartert werden können. Darüber freuen sich besonders Deutsche, Österreicher und Schweizer. Alle gültigen, anerkannten Sportbootführerscheine werden exakt definiert und aufgeführt. In aller Regel ändert sich für die ausländische Skipper nichts Grundlegendes.
In Kroatien anerkannte Patente aus Österreich, Deutschland und der Schweiz.
Österreich
In Österreich werden die jeweiligen Befähigungsausweise entweder vom „Motorboot – Sportverband für Österreich – MSVÖ“ oder vom „Österreichischer Segel-Verband – ÖSV“ ausgestellt.
FB2
Befähigungsausweis zur selbstständigen Führung von Motoryachten im Fahrtbereich 2 Küstenfahrt – 20 sm (Yacht master licence) ÖSV oder MSVÖ
International Certificate for Operators of Pleasure Craft C – 20 nautical miles, ‘M’ motorized craft or ‘S’ sailing craft (ÖSV or MSVÖ)
FB3
Befähigungsausweis zur selbstständigen Führung von Motoryachten im Fahrtbereich 3 Küstenfahrt – 200 sm (Yacht master licence) ÖSV oder MSVÖ
International Certificate for Operators of Pleasure Craft C – 200 nautical miles, ‘M’ motorized craft or ’S’ sailing craft (ÖSV or MSVÖ)
FB4
Berechtigung zur selbstständigen Führung von Segeljachten im Fahrtbereich 4 Weltweite Fahrt (Yacht master Licence) ÖSV oder MSVÖ
FB1
Befähigungsausweis zur selbstständigen Führung von Segelyachten im Fahrtbereich 1 Watt- oder Tagesfahrt – 3 sm (ÖSV oder MSVÖ)
International Certificate for Operators of Pleasure Craft C – 3 nautical miles, ‘M’ motorized craft or ‘S’ sailing craft (ÖSV or MSVÖ)
Deutschland
- Internationales Zertifikat für Führer von Sport- und Freizeitfahrzeugen auf den Seeschifffahrtsstraßen (Sportboot-Führerschein See)
- Internationales Zertifikat für Führer von Sport- und Freizeitfahrzeugen in Küstengewässern bis 12 Seemeilen (Sportküsten Schifferschein)
- Internationales Zertifikat für Führer von Sport- und Freizeitfahrzeugen in Küstengewässern bis 30 Seemeilen (Sportsee Schifferschein)
- Internationales Zertifikat für Führer von Sport- und Freizeitfahrzeugen in alle Küstengewässern (Sporthochsee Schifferschein)
Schweiz
- Fähigkeitsausweis zum Führen von Sport- und Vergnügungsschiffen auf See – bis 300 BRT
- Führerausweis für Yachten auf See B – bis 500 BRT
- Führerausweis A – bis 30 BRT
- Führerausweis B i C – bis 500 BRT
- Fähigkeitsausweis B (Certificate of competence B) – bis 500 BRT
- Führerausweis für Yachten auf See (Yacht master’s certificate) bis 500 BRT
- International Certificate for Operators of Pleasure Craft/ Certificat international de conducteur de bateau de plaisance – up to 500 BRT
Die Liste
Eine Liste aller anerkannten ausländischen Küstenpatente finden Sie auf der Homepage des kroatischen Ministeriums für Seefahrt und Verkehr oder hier: