Das Charter-Boot für Ihren Ausflug in paradiesische Gewässer
Eine Küste zum Entdecken
Kroatien vereint in seinen traumhaften Küstenwelten die abwechslungsreichsten, die schönsten Landschaften Europas. An der über 1.700 Kilometer langgezogenen Küste befinden sich bekannte, endlos lange Sandstrände, weiße Kieselbuchten zur Erholung, aber einsame Felsbuchten zum Entspannen. Hier erleben Sie das glasklare Wasser der Adria – die Reinheit, das tiefe Blau des Meeres.
Natur und Kultur pur
Ein kleines Land als Basis für einen großen und unvergesslichen Urlaub. Malerischen Meeresbuchten, geschützte Naturparadiese, das reiche Kulturerbe und die Gastfreundschaft der Bevölkerung werde Sie verzaubern. Den Charme der vielen historischen Sehenswürdigkeiten erleben und die idyllischen Küstenstädte, die mittelalterliche Schönheit vermitteln.
Das begehrte Bootsrevier in Europa
Die kroatischen Adria-Küstengewässer sind in wenigen Jahren zu der schönsten und begehrtesten Bootsreviere Europas geworden. Allein die Küstenlinie beträgt mehr als 1.700 Kilometer und die annähernd 1000 vorgelagerten Inseln, Eilande und Riffe sind bevorzugte Ziele so mancher Bootstour.
Eigenes oder Charterboot
Natürlich ist es ein Erlebnis der besonderen Art, wenn im eigenen Boot angereist wird. Aber nicht jeder, der gerne die Küstengewässer Kroatien entdecken möchte, hat ein eigenes oder kann in der Urlaubszeit über ein Boot verfügen. In Kroatien ist dies sicher kein Problem, denn hier im Bootsparadies gibt es mehr Charterfirmen als anderswo. Mit Yachtcharter wird das Überlassen von Segel- oder Motoryachten für einen festen Zeitraum bezeichnet. Ein Charterdienstleister oder auch ein Schiffseigner vermietet seine Yacht gegen ein Entgelt, das meist vor Antritt der Reise bezahlt werden muss. Der abgeschlossene Chartervertrag regelt die Verpflichtungen des Vercharterers und Charterers.
Vielseitig – die Möglichkeiten des Chartern
Die Anmietung einer Charteryacht kann entweder direkt beim Eigner, über ein darauf spezialisiertes Reisebüro oder über eine Yachtcharteragentur abgeschlossen werden.
Crewed Charter
Bei der „Crewed Charter“ wird neben der Yacht auch das benötigte Bordpersonal beim Charterer gemietet. Das Personal besteht aus einem erfahrenen Skipper, welcher die Yacht steuert und dem Bedürfnis angepasst aus einem Koch und/oder Hostess(en). Da der Skipper verantwortlich für die Yacht ist, haftet der Charterer selbst in der Regel nicht für etwaige Schäden.
Bareboat-Charter
Wird eine komplette Yacht gechartert und dabei auf zusätzliches Bordpersonal verzichtet, wird diese Art „Bareboat-Charter“ genannt. Der Charterer stellt dabei den – oder ist selbst der – Skipper. Haftet entsprechend dem abgeschlossenen Chartervertrag für etwaige Schäden.
Kojencharter
Wenn der Charterer nicht die gesamte Yacht, sondern nur eine oder einzelne Kojen mietet, so wird von Kojencharter gesprochen. Die Verantwortung trägt der Skipper, gegebenenfalls zusammen mit dem Reeder, der die Koje vermietet und die Reise organisiert. Der Charterer wird aber an der Törnplanung beteiligt.
Ohne Schein geht nichts
Chartern ohne gültiges Schiffsführerpatent geht gar nicht, auch muss bedacht werden, dass eine Funklizenz – UKW-See-Sprechfunk-Berechtigung zwingend beim Chartern eines Bootes vorausgesetzt wird. Das sollten besonders Chartergäste aus Deutschland bedenken, denn die deutschen Bootsführerscheine sind alle ohne Funkberechtigung. Natürlich besteht die Möglichkeit diese vor Ort nachzumachen, bedeutet aber Zeitverlust und zusätzliche Kosten.
Das abgekürzte Verfahren
Das „Kroatische Küstenpatent“, der Boat Skipper B mit UKW-See-Sprechfunk-Berechtigung befreit den Inhaber von allen Charter-Vorbehalten.
Der Boat Skipper B berechtigt Boote, Yachten & Jet Ski zu führen. Der Bootsführerschein Boat Skipper B ist ein amtlicher Befähigungsausweis des kroatischen Ministeriums für Seefahrt und Verkehr und wird international in Küstengewässern, der 12 Meilen Zone, vor der Küste des Festlandes und von Inseln anerkannt.
Detaills:
Boat Skipper B berechtigt zum Führen
von Eigner- & Charteryachten
Yachten bis 30 BRZ/GT (das sind Yachten [je nach Bauart] bis ca. 20 m Länge),
Motoryachten und Segelyachten
Motorboote & Motoryachten ohne PS Beschränkung
Segelboote und Segelyachten – Einrumpfboote und Katamarane
Boote & Sportboote ohne PS/kW Beschränkung
Wassersportgeräte unabhängig von der Motorisierung wie Jet Ski
Mindestalter für der Boat Skipper B – er kann ab dem 16. Geburtstag erworben werden, allerdings gilt die Einschränkungen, dass bis zur Erreichung des 18. Geburtstages Boote nur bis 15 kW / 20 PS geführt werden dürfen. Ab Erreichen des 18. Geburtstages erlöschen automatisch die Einschränkungen der Motorisierung.
Im Gegensatz zu den meisten deutschen Bootsführerscheinen ist der Boat-Skipper B für Motor- und Segelyachten gültig – der lästige Seemeilen-Nachweis ist nicht erforderlich.
Hilfestellung und weitere Informationen durch AC Nautik, Gössendorf, hier erhalten Sie auch in Corona-Zeiten
Auskünfte über die Möglichkeiten, das Küstenpatent, den Boat Skipper B mit UKW-See-Sprechfunk-Berechtigung zu erwerben.