Das Hafenamt in Split

Das Hafenamt in Split

Einige Vorschriften zur Anmeldung

Wer in Kroatien über See mit dem Boot einreist, muss sofort nach Grenzübertritt in dem nächstgelegenen Hafenamt einklarieren. Vorher sollte man die jeweiligen Öffnungszeiten ausgekundschaftet haben, denn die Öffnungszeiten sind lokal unterschiedlich. Manche sind  sonntags geschlossen und manche sind nur saisonal geöffnet. Folgende Boote müssen in der Hafenverwaltung angemeldet werden: Boote aus dem europäischem Ausland mit einer Gesamtlänge von über 3 Meter und Boote mit einer Länge unter 3 Meter, wie Jet Ski z. B., sowie alle Motorboote, die eine Leistung von mehr als 4 KW aufweisen. Ob das Boot auf dem Land- oder Seeweg transportiert wurde, ist dabei nicht ausschlaggebend.

 

Dokumente, die erforderlich sind

Das Dokument über die Zulassung und das Dokument für den Eigentumsnachweis des Wasserfahrzeuges muss vorgelegt werden.

Einen Bootsführerschein – z. B. das Küstenpatent „Boat Skipper B“.

Einen Nachweis über eine gültige Bootshaftpflichtversicherung, sowie ein Dokument über die technische Überprüfung des Bootes.

Sehr oft wird auch eine Bestätigung oder ein entsprechender Zulassungsnachweis verlangt.

Kann ein Zulassungsnachweis auf Verlangen nicht vorgelegt werden, wird die Hafenverwaltung eine Überprüfung des Bootes direkt vor Ort durchführen und gegen eine entsprechende Gebühr kann man den Versicherungsnachweis dann vor Ort im Hafen beantragen.

 

Welche Anmeldung ist unumgänglich

Die Crew-list, der erste Schritt ist die Anmeldung der Besatzung.

Der Eigentümer verpflichtet sich schriftlich, jede Änderung der Anzahl an Besatzungsmitgliedern dem Hafenamt unverzüglich mitzuteilen.

Die Radiostation an Bord, sowie jegliche Ausrüstung für Unterwassersport unterliegt ebenfalls der Anmeldepflicht.

Ein Beiboot muss ebenfalls angemeldet werden, wenn es über 3 Meter lang ist oder einen Motor mit einer Leistung von mehr als 4 KW besitzt.

 

Einige Vorschriften zur Anmeldung

 

Wer in Kroatien über See mit dem Boot einreist, muss sofort nach Grenzübertritt in dem nächstgelegenen Hafenamt einklarieren. Vorher sollte man die jeweiligen Öffnungszeiten ausgekundschaftet haben, denn die Öffnungszeiten sind lokal unterschiedlich. Manche sind  sonntags geschlossen und manche sind nur saisonal geöffnet. Folgende Boote müssen in der Hafenverwaltung angemeldet werden: Boote aus dem europäischem Ausland mit einer Gesamtlänge von über 3 Meter und Boote mit einer Länge unter 3 Meter, wie Jet Ski z. B., sowie alle Motorboote, die eine Leistung von mehr als 4 KW aufweisen. Ob das Boot auf dem Land- oder Seeweg transportiert wurde, ist dabei nicht ausschlaggebend.

 

Dokumente, die erforderlich sind

Das Dokument über die Zulassung und das Dokument für den Eigentumsnachweis des Wasserfahrzeuges muss vorgelegt werden.

Einen Bootsführerschein – z. B. das Küstenpatent „Boat Skipper B“.

Einen Nachweis über eine gültige Bootshaftpflichtversicherung, sowie ein Dokument über die technische Überprüfung des Bootes.

Sehr oft wird auch eine Bestätigung oder ein entsprechender Zulassungsnachweis verlangt.

Kann ein Zulassungsnachweis auf Verlangen nicht vorgelegt werden, wird die Hafenverwaltung eine Überprüfung des Bootes direkt vor Ort durchführen und gegen eine entsprechende Gebühr kann man den Versicherungsnachweis dann vor Ort im Hafen beantragen.

Welche Anmeldung ist unumgänglich

Die Crew-list, der erste Schritt ist die Anmeldung der Besatzung.

Der Eigentümer verpflichtet sich schriftlich, jede Änderung der Anzahl an Besatzungsmitgliedern dem Hafenamt unverzüglich mitzuteilen.

Die Radiostation an Bord, sowie jegliche Ausrüstung für Unterwassersport unterliegt ebenfalls der Anmeldepflicht.

Ein Beiboot muss ebenfalls angemeldet werden, wenn es über 3 Meter lang ist oder einen Motor mit einer Leistung von mehr als 4 KW besitzt.

Stand: 14.02.2020