Die Frage nach dem richtigen Bootsführerschein
National oder international allein ist nicht die Frage – Dreh- und Angelpunkt ist ein gültiger und anerkannter Bootsführerschein
Es klingt nicht nur kompliziert. In der Realität erscheint es noch weitaus komplizierter. Begründet wird es weitestgehend mit nationalen Egoismen und einer gewissen Engstirnigkeit bei der Auslegung von Vorschriften und wie so oft, liefern Gebühren und Geldeinnahmen einen nicht zu übersehenden Grund.
Jedes Land in Europa hat seine eigenen Schiffsführerscheine und mit der Gültigkeit jenseits der Landesgrenzen könnte es Probleme geben, wenn das Schiff nicht im Eigentum des Skippers ist, wenn der Skipper ein gültiges Patent eines Drittlandes besitzt oder wenn versucht wird ein Boot zu chartern.
Flaggenführung – die Rechtslage
Das Seerechtsübereinkommen von 1982 gibt den Rahmen vor. Danach steht die Hohe See allen Staaten offen, die Freiheit der Schifffahrt wird garantiert. Die Nationalflagge ist das Zeichen, dieses Schiff wird einem bestimmten Staat zugeordnet. Juristisch gesehen, gehört das Schiff auf Hoher See zum sogenannten Flaggenstaat, die Nationalflagge verleiht dem Schiff die Nationalität.
Genauer definiert wird der Sachverhalt in der Anordnung über die Flaggen, bzw. über das Flaggenrechtsgesetz. Besagtes Gesetz schreibt vor, dass das Führen einer anderen als der Nationalflagge als Straftat eingestuft wird und mit einer Geldstrafe geahndet wird, in besonders schweren Fällen droht eine Freiheitsstrafe.
Gesetz und Tradition
Vom Flaggenrechtsgesetz wird gefordert: beim Ein- und Auslaufen in einen Hafen die Nationlflagge zu zeigen. Wer dies nicht tut, handelt ordnungswidrig, was mit einer Geldbuße geahndet werden kann. In der Zusammenfassung bedeutet das, nach geltendem Recht hat ein Boot die Nationalflagge zu führen. Das war es auch schon. Im Flaggenrechtsgesetz werden eine Gastlandflagge, Clubstander oder gar Uhrzeiten für das Setzen und Einholen der Flaggen nicht erwähnt, sie gehören bereits in den Bereich der Tradition und Etikette.
Für Sportboote mit einer Länge von unter 15 m gilt: Die Nationalflagge darf geführt werden, auch wenn kein Ausweis dafür vorliegt. Der Internationale Bootsschein ist kein Berechtigungsausweis, wird aber im In- und Ausland als gültiges und amtlich anerkanntes Papier akzeptiert. Sportschiffer benötigen also keine weiteren Registrierungen. (Ausnahme: In Frankreich ist an der Küste das Flaggenzertifikat erforderlich).
Respekt in Form der Gastlandflagge
In den meisten Ländern ist es üblich, Respekt vor der Flagge zu zeigen. In einigen mehr als in anderen. Im besonderen Maß gilt das für die Gastlandflagge. Wird doch durch diese signalisiert, dass das einlaufende Schiff die Regeln und Gesetze des Gastlandes respektiert und anerkennt. Natürlich ist es auch eine Frage der Höflichkeit und des Respekts gegenüber dem Gastland. Auch ein Grund dafür, dass die Gastlandflagge mindestens so gut, möglichst besser, behandelt werden sollte, als die eigene Nationale.
Flagge setzen und Zeigen
Das Flaggenrechtsgesetz besagt, dass die Nationalflagge auf die „für Seeschiffe der betreffenden Gattung üblichen Art und Weise zu führen“ sei. Das ist für die meisten Segelboote heute der – um etwa 40 Grad nach achtern geneigtem Flaggenstock – mittig am Heck. So ist auch bei Flaute die Flagge zu erkennen. Die Gastlandflagge wird im Ausland unter der Steuerbord-Saling gesetzt.
Charter
Eine gecharterte Yacht führt in der Regel die Nationalflagge des Landes, in dem sie ihren Liegeplatz hat.
Fakten
Die vorstehenden Begriffs-Definitionen können helfen, einige Missdeutungen oder Behauptungen zu entkräften.
Die Nationalflagge am Heck bedeutet in ausländischen Hoheitsgewässern nicht: das Boot ist exterritoriales Hoheitsgebiet (z. B. Deutschlands), sie besagt nur, dem Boot wurde die Nationalität verliehen (Deutschland, Österreich etc.). Durch die Einfahrt in die Hoheitsgewässer gelten die Rechtsauslegungen, Anordnungen und Regeln des Gastlandes, während auf Hoher See – im internationalen Gewässer – das Recht des Flaggenstaates greift.
Das Heimatland des Bootes hat keinerlei Einflussnahme, weder bei Versicherungsfragen noch bei Boots-Führerschein-Reglungen. Hat der Skipper einen gültigen Schiffsführerschein, kann er vor Ort ein Boot chartern oder auf Wunsch des Eigners ein Boot überführen.
Undurchsichtig ist häufig auch das Verhalten der Boots-Versicherungsträger, sodass es wichtig sein kann, sich im Zweifelsfall mit der zuständigen Versicherung zu verständigen. In einigen Ländern könnte zudem der Verdacht aufkommen, dass die Verbände der Bootsbesitzer und die der Ausbilder und Prüfer Interesse daran haben, dass die Versicherungen nicht nur ihre ureigenen Angelegenheiten vertreten und dabei sogar länderübergreifend agieren, in fremden Hoheitsgebieten versuchen, Einfluss zu nehmen.
Es ist an der Zeit, dass die EU sich dem Geschehen an den Unions-Küsten annimmt, sinnloses Handeln der Verbände und Versicherungen unterbindet und Transparenz herstellt.
Keine Gewähr über Vollständigkeit und Richtigkeit.