Drei mehr oder weniger gleichwertige Bootsführerscheine?

Drei mehr oder weniger gleichwertige Bootsführerscheine

Mit diesen Scheinen kann man – bei entsprechendem Können, Wissen und entsprechender Praxis – aufbrechen und die Welt umrunden. Gesetzlich ist das abgesichert, da die Bootsführerscheine bis zur Grenze der Hoheitsgewässer gültig und eventuell kontrolliert werden könnten und jenseits der 12 Seemeilen – auf der Hohen See – ohnehin defacto keine Führerscheinpflicht

Besteht. Hier gelten die internationalen Kollisionsverhütungsregeln (KVR) – offiziell „Internationale Regeln von 1972 zur Verhütung von Zusammenstößen auf See“, sie stellen internationales Seeverkehrsrecht dar, sind der grundlegende rechtliche Rahmen zur Regelung der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs auf Hoher See und den damit verbundenen Gewässern.

Österreich

Als österreichische Befähigungsausweise für das Führen von Jachten gelten die für verschiedene Fahrtbereiche ausgegebenen Patente.

Befähigungsausweis für Küstenfahrt (Fahrtbereich 2)

Der Befähigungsausweis/Patent für Küstenfahrt berechtigt zur selbstständigen Führung von Jachten im Fahrtbereich 2: das ist der Bereich von 20 Seemeilen, gemessen von der Küste. Offizielle Aussage: Damit sind Fahrten zwischen nahegelegenen Häfen entlang der Küste möglich.

IC Internationales Zertifikat (International Certificate for Operators of Pleasure Craft)

Auf Antrag kann ein Internationales Zertifikat für Führer von Sportfahrzeugen ausgestellt werden.

INTERNATIONALES ZERTIFIKAT FÜR DIE FÜHRUNG VON JACHTEN

Gemäß § 15 Abs. 11 Seeschifffahrtsgesetz (BGBl. 46/2012) ist viadonau für die Ausstellung von internationalen Zertifikaten für die Führung von Motorjachten oder/und Segeljachten auf See mit bis zu 24 m Länge und einer Bruttoraumzahl (BRZ) von weniger als 300 zuständig. Die Internationalen Zertifikate basieren auf den Empfehlungen der UNECE (International Certificate for Operators of Pleasure Craft, kurz: IC). Die wichtigsten Fragen rund um ICs beantwortet die UNECE in ihren „Guidelines to Resolution No. 40, International Certificate for Operators of Pleasure Craft”.

Der Bewerber muss dazu kein österreichischer Staatsbürger sein und das Patent wird international anerkannt.

Deutschland

In Deutschland gibt es diverse Bootsführerscheine, die für verschiedene Bootstypen auf verschiedenen Revieren vorgeschrieben sein können. Interessant für den Bootssportler ist der Sportbootführerschein See.

Der Sportbootführerschein mit dem Geltungsbereich Seeschifffahrtsstraßen (kurz: SBF See) ist die amtlich vorgeschriebene Lizenz zum Führen von motorisierten Booten, die für Sport- und Freizeitzwecke gebaut wurden (nicht gewerblich), im Geltungsbereich der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung (SeeSchStrO), d. h. auf den Seeschifffahrtsstraßen (Drei-Seemeilen-Zone und Fahrwasser innerhalb der Zwölf-Seemeilen-Zone, darüber hinaus die Unterläufe von Warnow, Trave, Elbe, Weser und Ems sowie der Nord-Ostsee-Kanal und weitere, in § 1 SeeSchStrO genannte und begrenzte Binnenwasserstraßen).

Der SBF-See ist ein reiner Motorschein, es gibt keinen speziellen  SBF-See unter Segeln. Wer auf See-Schifffahrtsstraßen ein Boot mit mehr als 15 PS führen will, benötigt den SBF-See.

 Auch um ein Segelboot mit einem Motor mit mehr als 15 PS zu führen, ist der SBF-See vorgeschrieben, selbst wenn nur unter Segeln gefahren wird.

IC Internationales Zertifikat (International Certificate for Operators of Pleasure Craft)

Der Sportbootführerschein See wird als Internationales Zertifikat (IC) nach der Resolution Nr. 40 UNECE für die Berechtigung zum Führen von Sport- und Freizeitfahrzeugen erteilt; er wird weltweit anerkannt und bleibt lebenslang gültig. Der Sportbootführerschein See ist Voraussetzung zum Erwerb weiterführender Scheine.

Kroatien

Das kroatische Küstenpatent, der Boat Skipper B mit UKW-See-Sprechfunk-Lizenz ist das einzige der drei aufgeführten Schiffsführerpatente, dass eine Funklizenz inkludiert hat. Der Boat Skipper B berechtigt den Inhaber Boote, Jachten & Jet Ski in Küstengewässern zu führen. Der Bootsführerschein ist ein amtlicher Befähigungsausweis des kroatischen Ministeriums für Seefahrt und Verkehr und wird international in Küstengewässern, der 12 Meilen Zone, vor der Küste des Festlandes und von Inseln anerkannt.

Der Boat Skipper B berechtigt zum Führen von Eigner-  &  Charterjachten bis zu 30 BRZ/GT

(das sind Monohullyachten bis ca. 18 m Länge).

Für Motorjachten und Segeljachten gibt es keine PS/kW Beschränkung, dabei hat die Form Boot oder Jacht, Einrumpfboot oder Katamaran, Sportboot oder andere Wassersportgeräte keinen Einfluss auch nicht die Art der Motorisierung wie z. B. beim Jet Ski.

Der Boat Skipper B ist der Grundschein der kroatischen Handelsmarine, beinhaltet aus diesem Grund keine Praxis, weder bei der Vorbereitung zur Prüfung noch bei der Prüfung selbst. Auszubildene heuern nach bestandener Prüfung auf einem im Dienst stehenden Schiff an und absolvieren so ein, zwei Jahre praktischen Dienst Bord. Wird das Patent von Privatpersonen erworben, sollte es selbstverständlich für den angehenden Skipper sein, sich umgehend die notwendige Praxis anzueignen. Learning by doing ist eine sichere Methode.

12 Seemeilen und mehr, viel mehr

Keine schlechte Basis, die durch die Patente gesicherten Möglichkeiten. Was jetzt noch fehlt ist jede Menge nautisches Detailwissen, eine längere Praxis an Bord, um Erfahrungen zu sammeln, dazu kommen Wetter und Wetterberichte richtig zu deuten, schlicht, einfach alles, was das Überleben auf einer Langfahrt ermöglicht. Dazu gehört, ein seetüchtiges, aufgerüstetes Boot und jede Menge an Geduld. Empfehlenswert ist es, das Praxis- und Erfahrungen sammeln, schriftlich zu dokumentieren, denn im Falle eines Umfalls sollte man belegen können, dass man durchaus in der Lage war auf Hoher See zu fahren, ein Führerschein wird keineswegs hinterfragt.

Zeit in der es funken darf

Wer sich mit dem Thema Langfahrt auseinandersetzt, der muss sich auch mit dem Problem Seefunk beschäftigen. Als Voraussetzung für die Teilnahme am Seeschifffahrtsfunk, beziehungsweise dem Bedienen einer Seefunkstelle oder Küstenfunkstelle, ist vom Gesetzgeber der Besitz eines personengebundenen Funkbetriebszeugnisses vorgeschrieben. Die Funkbetriebszeugnisse sind international einheitlich gültig.

Seefunkzeugnisse: Derzeit werden folgende internationale Funkbetriebszeugnisse für die Sportschifffahrt mit folgenden Gültigkeitsbereichen ausgestellt: SRC (Short Range Certificate) und LRC (Long Range Certificate). Die Seefunkzeugnisse LRC und SRC berechtigen zur Teilnahme am weltweiten Seenot- und Sicherheitsfunksystem (GMDSS) inklusive der Nutzung eines DSC-Controllers.

Das beschränkt gültige Seefunkzeugnis  SRC gilt nur für UKW-Funk. Damit ist die Reichweite bei einem Digitalruf auf etwa 60 sm und bei Sprechfunk auf etwa 30 sm begrenzt.

Mit dem LRC ist über Grenz- und Kurzwelle und Satellit weltweiter Funkverkehr möglich. Nicht eingeschränkt wird die Nutzung von Navtex und satellitengestützten Seenotfunkbaken (EPIRB).

AC Nautik