Schiffe, Boote oder Jachten unter kroatischer Flagge (Eignern), die die Permit-Gebühr nicht gezahlt haben, drohen nun Zwangsmaßnahmen

Bootseignern, die die Permit-Gebühren für die Jahre 2019 und 2020 nicht bezahlt haben, droht das Ministerium für Meer, Verkehr und Infrastruktur mit der Streichungen von Jachten und Booten aus dem Schiffsregister der Republik Kroatien.

„In Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Seegesetzbuches wird das Ministerium für Meer, Verkehr und Infrastruktur im Oktober 2021 Entscheidungen über die Streichungen von Jachten und Booten aus dem Schiffsregister der Republik Kroatien erlassen, deren Eigentümer keine Navigationsgebühren bezahlt haben – Sicherheit und Meeresschutz für 2019 und 2020.

Die Liste der Boote, für die die ausstehenden Forderungen erfasst wurden, finden Sie auf dem elektronischen Bulletin des Schiffsregisters des Ministeriums für Meer, Verkehr und Infrastruktur (www.mmpi.hr). Werden die genannten Forderungen bis zum Erlass des Löschungsbeschlusses nicht beglichen, können die gelöschten Boote nur im Erstregistrierungsverfahren in das Schiffsregister eingetragen werden, sofern alle für Neuboote geltenden technischen Normen erfüllt sind. Überprüfen Sie Ihre Zahlungen und verwenden Sie unsere E-Mail-Adresse für mögliche Anfragen: prigovor@pomorstvo.hr.“

Ungemach für Schiffe unter kroatischer Flagge

Eigner, deren Schiffe, Boote oder Jachten unter kroatischer Flagge registriert sind und die in den letzten beiden Jahren die dafür fälligen Gebühren für das Permit nicht entrichtet haben, droht ab Oktober 2021 die Zwangsabmeldung bzw. Löschung ihrer Schiffe, Boote oder Jachten aus dem kroatischen Schiffsregister.

Löschung aus dem Schiffsregister hat kaum überschaubare Folgen

Nach durchgeführter Löschung können die Jachten und Boote nur durch den verwaltungstechnischen Vorgang der ersten Anmeldung wieder registriert werden. Das beinhaltet die Einhaltung aller neuen Vorschriften und technischen Normen, ohne jegliche Ausnahmen. Eine Prozedur, die nicht nur viel Nerven, sondern schlimmstenfalls auch eine erhebliche Summe an Geld kosten kann und sich durchaus über einen längeren Zeitraum hinziehen kann.

Kroatisches Ministerium veröffentlicht Liste:

Das zuständige Ministerium hat dafür eigens eine Liste im Internet veröffentlicht, die über diesen Link erreichbar ist. Eigner sind also gut beraten, die nur in kroatischer Sprache vorliegende Tabelle einmal durchzuschauen.

In der Tabelle eingetragen ist nicht nur der Bootsname, Kennzeichen und die Boots-Identifizierungsnummer (NIB), sondern auch der Hinweis, ob die Post (Rechnung) zugestellt wurde (Otpremljen), wegen Unzustellbarkeit zurückgekommen ist (Vraćen) oder nicht vollständig bezahlt ist (Nepotpuno plaćen).

Rückfragen direkt an das Ministerium

Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass Eigner mit kroatischer Bootsregistrierung in jedem Fall das Permit zahlen müssen, einen Briefempfänger/Bevollmächtigten mit kroatischer Adresse benötigen und allgemein an die kroatischen Vorschriften gebunden sind. Eine E-Mail für eventuelle Rückfragen wurde vom Ministerium bereitgestellt: prigovor@pomorstvo.hr

Die selbst ausgelöste Katastrophe

Die erneute technische Überprüfung ausnahmslos nach neuesten Bestimmungen. Das Problem bei einer Erstanmeldung liegt in einer detaillierten technischen Überprüfung. In den meisten Fällen, je nach Baujahr des Schiffes, Bootes oder der Jacht wird diese erneute Prüfung nach den derzeit gültigen Regularien nicht nur im Wasser, sondern auch auf dem Trockenem durchgeführt. Besonders bei älteren Booten und hinsichtlich der neueren, aktuellen Richtlinien, die dem fortschreitenden Umweltschutz geschuldet sind, wird es für die Eigner schwierig werden, allen Vorschriften Folge zu leisten.

Problem EU-Konformitätserklärung

Eine kaum nehmbare Hürde ist die EU-Konformitätserklärung, die bei der Registrierung verpflichtend ist, aber erst nach 1998 für die Bootshersteller Pflicht war.

Liegt diese bei der Beantragung der Erstregistrierung nicht im Original vor, weil sie verloren oder gar nicht ausgestellt wurde, muss der Bootsbesitzer entweder das Zertifikat beim Hersteller neu beantragen oder eine Neu-Zertifizierung bei der zuständigen Hafenkapitanerie  bzw. beim kroatischen Schiffsregister beantragen. Die Wartezeit und Kosten sind nicht bekannt.

CE-Zeichen ein Problem

Hat das Boot kein CE-Zeichen oder kann es diese Zertifizierung aufgrund des Alters nicht erhalten, kann es auch nicht im kroatischen Bootsregister eingetragen werden – ganz im Einklang mit der EU-Verordnung bzw. der nationalen Umsetzung dieser Verordnung.

Auszug aus kroatischem Schiffsregister

Artikel 51:

(1) Boote und Jachten bis 24 Meter Länge, die vor dem 16. Juni 2000 hergestellt wurden, dürfen nicht in das Schiffsregister eingetragen werden, es sei denn, sie sind gemäß den geltenden Anforderungen der Richtlinie 94/25 / EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Juni 2000. 1994 zur Harmonisierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten für Sportboote.

Boots-TÜV nicht vergessen

Es sei darauf hingewiesen, dass Kroatien die strengen EU-Verordnungen weitestgehend umsetzt und in nationales Recht überführt. TÜV, den jetzt auch die, die bis jetzt davon ausgenommen wurden bis Jahresende durchführen müssen.

WICHTIG:

Wichtiger Hinweis für möglicherweise betroffene Eigner: Setzten Sie sich direkt mit dem zuständigen Hafenamt in Verbindung, wenn es um das Thema „Boots-TÜV“ geht. Sollte ihr Boot, Schiff oder Jacht in der Liste derjenigen Wasserfahrzeuge auftauchen, denen die Abmeldung droht, setzen Sie sich per Mail unter prigovor@pomorstvo.hr in Verbindung.                                      

www.kuestenpatent-kroatien.at

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