Einreise auf dem Seeweg
Wer über den Seeweg mit dem Boot nach Kroatien einreist, ist verpflichtet auf den kürzesten Weg in den nächstgelegenen Hafen (Port of Entry) einzulaufen und folgende Grenzformalitäten durchzuführen:
- Liste der Crew und Passagiere im Hafenamt beglaubigen lassen
- Entgelte für die Schiffart-Sicherung entrichten
- Grenzkontrolle zu unterziehen
- Aufenthaltsgebühr zahlen – je nach Länge des Zeitraums
- Den Aufenthalt ausländischer Staatsbürger auf dem Wasserfahrzeug entsprechend den Sondervorschriften zu melden.
(Port of Entry):