Einreise über Land:

Einreise über Land:

Ein Großteil der Booteigner erreicht Kroatien auf dem Landweg und führt das Boot mit sich, er muss das Boot beim Grenzübertritt mündlich deklarieren. Seit 2009 darf nur noch der Bootseigner oder ein Spediteur mit einer schriftlichen Vollmacht – ausgestellt vom Bootseigentümer – nach mündlicher Deklaration die kroatische Grenze passieren.

Der Bootseigner hat nach seiner Ankunft am Ziel in Kroatien bzw. unmittelbar nach dem das Boot zu Wasser gelassen wurde, Folgendes zu erledigen:
• Entgelte für die Sicherheitseinrichtungen/Umweltschutz entrichten, die Gebühren werden nach der Bootslänge berechnet.
• Aufenthaltsgebühr/Kurtaxe zahlen – je nach Länge des Schiffs und Länge des Zeitraums, für 8, 15, 30, 90 Tage oder ein Jahr.
• Den Aufenthalt ausländischer Staatsbürger auf dem Wasserfahrzeug entsprechend den Sondervorschriften zu melden.