Nachweis über gezahlte Umsatzsteuer (T2L-Papier oder Originalrechnung)
Ein Nachweis muss bei der Anmeldung bzw. für Boote in Kroatien über die entrichtete Mehrwertsteuer erbracht werden.
Für alle Boote welche nach dem 1.Jänner 1985 in Betrieb genommen wurden. Brüsseler Richtlinie 92/111/EWG vom 14. Dezember 1992.
Bei Unklarheiten nehmen Sie Kontakt unbedingt vorab mit den Zoll in Kroatien auf.
Team AC Nautik