FB2 Segelschein (Fahrtenbereich 2) mit (ICC)
Der FB2 Segelschein (Fahrtenbereich 2) mit dem International Certificate of Competence (ICC) ist zweifellos eine angesehene Qualifikation für Segler, die internationale Gewässer befahren möchten. Doch trotz dieser Qualifikation stoßen Inhaber des FB2 Segelscheins auf ein bedeutendes Problem, wenn es um das Chartern von Booten geht: die fehlende Funklizenz. In diesem Blogbeitrag werfen wir einen genauen Blick auf dieses Problem und wie es sich auf das Chartern auswirkt.
Das Problem: Fehlende Funklizenz
Eine der entscheidenden Anforderungen beim Chartern von Booten ist oft der Besitz einer gültigen Funklizenz. Diese Lizenz ist notwendig, um das UKW-Funkgerät an Bord zu bedienen, das für die Kommunikation auf See von entscheidender Bedeutung ist. Der FB2 Segelschein mit ICC bestätigt die Segelqualifikationen, beinhaltet jedoch normalerweise keine Funklizenz.
Die Auswirkungen: Einschränkungen beim Chartern
Da der FB2 Segelschein allein keine Funklizenz beinhaltet, können Inhaber dieses Scheins beim Chartern von Booten in Ländern und Regionen, in denen eine Funklizenz erforderlich ist, auf Probleme stoßen. Dies kann zu erheblichen Einschränkungen bei der Auswahl von Charterfirmen und Booten führen. In einigen Fällen kann es dazu führen, dass Segler ohne Funklizenz von der Bootsnutzung ausgeschlossen werden.
Die Lösung: Erlangung einer Funklizenz
Um das Problem der fehlenden Funklizenz zu lösen, ist es für Inhaber des FB2 Segelscheins ratsam, eine separate Funklizenz zu erlangen. Dies erfordert in der Regel das Absolvieren eines UKW-Funkkurses und das Bestehen einer Prüfung. Die genauen Anforderungen können von Land zu Land variieren, daher ist es wichtig, die spezifischen Bestimmungen des jeweiligen Chartergebiets zu prüfen.
Fazit: Die Bedeutung einer Funklizenz für FB2 Segelscheininhaber
Der FB2 Segelschein mit ICC ist zweifellos eine wertvolle Qualifikation für Segler, die internationale Gewässer befahren möchten. Doch um die volle Bandbreite an Chartermöglichkeiten nutzen zu können, ist der Besitz einer gültigen Funklizenz oft unerlässlich. Segler sollten sich der Anforderungen bewusst sein und die notwendigen Schritte unternehmen, um eine Funklizenz zu erlangen, um die Freude am Chartern und dem Segeln in internationalen Gewässern uneingeschränkt genießen zu können.