Interessenkonflikt bei der Obersten Schifffahrtbehörde?
Die Oberste Schifffahrtsbehörde in Wien agiert scheinbar im Interesse der Verbände und Vereine, eine Evaluierung über das gesetzlich Vorgeschriebene bei Prüfungen im Ausland gibt es kaum. In Österreich fehlen Kontrollen, de facto fehlen im Gesetz nicht vorgesehene amtliche Kontrollen bei den Prüfungen auf See im Ausland.
Erlaubt ist Kritik am System
Deutliche Worte findet man bei AC Nautik gegen die Oberste Schifffahrtsbehörde, Abteilung Recht. Warum die Kritik? Man geht das Risiko ein, im Ausland einen Image-Schaden anzurichten.
AC Nautik werden häufiger informelle Beschwerden übermittelt: „Die Österreicher machen die Prüfungen, ohne eine vorgeschriebene Anmeldung beim Hafenamt, zahlen keine Steuern und Sozialversicherungsbeiträge, was einem Lohndumping gleichkommt – ein Verstoß gegen bestehende kroatische Gesetze (in Österreich werden ausländische Firmen sofort bestraft).
Nicht alle Schafe sind schwarz
Nachforschungen von AC Nautik haben ergeben, defacto erfüllen nur sehr wenige Verbände und Prüfungsvereine die gesetzlichen Regeln im jeweiligen Land außerhalb Österreichs, wenn Prüfungen abgenommen werden.
Stellungnahme der Obersten
Ausführungen der Obersten Schifffahrtsbehörde bestätigen – „ist im Gesetz und der Verordnung nicht vorgesehen“ – beabsichtigen auch nicht zumindest die Verordnung anpassen …
Rückendeckung
Nichtsdestotrotz hat das Ministerium bis dato – auch nach schriftlicher Anregung – es nicht als notwendig erachtet, den Passus einzufügen: Der Prüfungsverband, Prüfungsverein muss die jeweils gültigen Rechtsvorschriften und Lohn und Sozialdumpinggesetze einhalten.
Die Politik kümmert sich scheinbar wenig um die Rechte anderen Länder.
Quellen:
Registrier Pflicht „Gemeinnützige Vereine“ – Auskunft von Ministerium in Kroatien – Oberste Schifffahrtsbehörde