„Internationales Zertifikat“, „international certificate“, „certificat international“, „IC“ und „ICC“

„Internationales Zertifikat“, „international certificate“, „certificat international“, „IC“ und „ICC“

Schon aus nachfolgender Aufstellung ist zu erkennen, dass die Vorgaben zum ICC keinesfalls mit denen Österreichs zusammengehen:

• zum Erhalt eines IC (ICC) das Alter von 16 Jahren erreicht sein muss;• nach Bestimmung der Resolution 40 die Fahrtbereiche („zones of navigation“) Binnengewässer undKüstengewässer („inland waters and/or coastal waters“) betroffen sind;

• eine Anwendung dieser Kriterien auf „Küstennahe Fahrt“ („offshore“) und „Weltweite Fahrt“ („ocean“)weder vorgesehen noch gewünscht war;

• keinerlei praktische Erfahrung vorausgesetzt wird.Dieses Dokument war für die Verwendung in der Binnenschifffahrt geplant, wurde dafür entworfen und wurdein diesem Bereich in Österreich schon Jahre zuvor verwendet.

Eine Anwendung dieser Mindeststandards aufdie in der Seeschifffahrts-Verordnung definierten Fahrtbereiche 3 (küstennahe Fahrt) und 4 (weltweite Fahrt) ist völlig unangebracht.

https://www.kuestenpatent-kroatien.at/ac-nautik-blog/jedem-das-seine-der-sinn-und-unsinn-ic-patent-icc-patent/

„Internationales Zertifikat“, „international certificate“, „certificat international“, „IC“ und „ICC“