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Ist eine Bootsversicherung Pflicht?
Es gibt in Österreich keine Pflichtversicherung – sie ist aber jedem Bootseigner zu empfehlen
In Österreich und Deutschland besteht keine Bootsversicherungs-Pflicht, in anderen EU-Ländern dagegen schon. Für Italien und Kroatien besteht Versicherungspflicht. In Italien wird eine blaue Karte benötigt, in Kroatien wird eine sogenannte rote Karte ausgestellt. Auch in der Schweiz besteht für Motor- und Segelboote eine Versicherungspflicht.
Um sich gegen Schäden am eigenen Boot und Haftungsansprüchen Dritter abzusichern, ist es ratsam eine Boots-Haftpflichtversicherung und eine Boots-Kaskoversicherung abzuschließen, besonders dann, wenn man sein Boot regelmäßig und vielerorts nutzt.
Die Bootsversicherung-Pflicht ist je nach Land verschieden
Eine Bootsversicherung ist in Österreich keine Pflicht, da Eigen- und Fremdschäden aber sehr teuer werden können, wird häufig dennoch eine abgeschlossen.
Einige europäische Länder haben allerdings andere Gesetze. In Kroatien, der Schweiz, Italien und Spanien ist beispielsweise die Bootsversicherung Pflicht, selbstverständlich gilt dies auch für ausländische Boote. Will man die Gewässer dieser Länder mit dem eigenen Boot befahren, muss ein Nachweis über eine bestehende Haftpflichtversicherung stets mitgeführt werden.
Leistungen einer Bootsversicherung
In ihrer Funktionsweise ähnelt die Boots-Haftpflichtversicherung der Kfz-Haftpflichtversicherung. Die Versicherung übernimmt also Kosten der Schäden, die man Dritten mit seinem eigenen Boot zufügt.
Schadenssummen können gerade im Bereich der Sportboote oder Yachten sehr hoch ausfallen. Nach einer Kollision von zwei Booten beispielsweise lässt sich die Haftungsfrage meist nicht auf Anhieb klären und es kann infolge zu einem Rechtsstreit kommen. Die Kosten für einen Prozess würde in solch einem Fall die Bootsversicherung übernehmen.
Bei den meisten Haftpflicht-Tarifen gilt der Versicherungsschutz weltweit, demnach muss also ein Einsatzgebiet des Bootes bei der Antragstellung nicht genannt werden. Hingegen wird bei der Boots-Kaskoversicherung vertraglich festgelegt, auf welchen Gewässern das Boot genutzt wird. Der Eigentümer haftet dabei für sämtliche Schäden selbst, wenn er gegen diese Vertragsfestlegungen verstößt. Für die Leistungen einer Bootsversicherung gilt also Ähnliches wie bei einer Kraftfahrzeugversicherung: Die Boots-Haftpflichtversicherung haftet für Schäden an fremden Fahrzeugen und die Boots-Kaskoversicherung für Schäden am eigenen Fahrzeug.
Bedingungen und Kosten einer Bootsversicherung
Über Ruderboote, Motorboote und Segelyachten können grundsätzlich jegliche Arten von Booten versichert werden. Um die Kosten einer Bootsversicherung berechnen, zählen unter anderem das Alter und die technischen Daten des Wasserfahrzeuges.
Um die richtige Auswahl einer passenden Versicherung zu treffen, muss auch die Auswahl des Fahrgebietes bedacht werden. Ob das Boot auf sämtlichen Binnengewässern oder nur für bestimmte Seen genutzt werden soll, ist von wesentlicher Bedeutung für den Vertrag.
Es wird auch vertraglich festgelegt, ob der Versicherungsschutz weltweit gelten soll, innerhalb Europas oder innerhalb Österreichs. Weiterhin wird vertraglich festgelegt ob das Boot zu persönlichem oder gewerblichem Gebrauch genutzt wird.
Auch wenn mit dem Segelboot oder einer Segelyacht an Regatten teilgenommen wird, ist ein gesonderter Tarif vorgesehen. Eine Regatta birgt spezielle Risiken und hierfür muss ein gesonderter Tarif miteingeschlossen werden.
Wichtige Inhalte einer Bootsversicherung
Der gewählte Versicherungsschutz sollte sich nicht nur auf den Halter des Bootes beziehen, er ist nicht immer derjenige, der das Boot nutzt. Deshalb sollte sich der Versicherungsschutz auch auf weitere Personen beziehen, die das Boot nutzen.
Es ist sehr wichtig, auf die Mindestdeckungssumme zu achten. Das Ausmaß finanzieller Schäden lässt sich schlecht im Voraus einschätzen, deshalb sollte die Deckungssumme nicht zu gering ausgewählt werden. Eine pauschale Versicherungssumme in Höhe von mindestens fünf Millionen Euro stellt einen guten Richtwert dar. Sie umfasst Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Zu beachten wäre auch, dass Mietsachschäden über eine gesonderte Deckungssumme abgesichert werden.
Jährlich passieren innerhalb der EU ungefähr 50.000 Wassersportunfälle. Es besteht zwar in Österreich keine Bootsversicherung-Pflicht, es ist aber ratsam eine Bootsversicherung abzuschließen, denn Vorsicht kommt vor Nachsicht.
Auch über den Abschluss einer Boots-Kaskoversicherung gilt es nachzudenken, denn besonders derjenige der ein teures und vor allem neues Boot besitzt ist Risiken ausgesetzt. Nur so ist ein Bootseigner vor Schadensersatzansprüchen oder den finanziellen Folgen von Schäden durch Eigenverschulden am eigenen Boot geschützt.
Fazit
Auch, wenn in den meisten europäischen Ländern keine Versicherung, weder in Binnengewässern noch in Küstengewässern verpflichtend ist, entbindet diese Tatsache den Skipper einer Segel- oder Motoryacht nicht von der Haftpflicht für Schäden, die er einem Dritten durch die Benutzung des Bootes zufügt. Es ist also grundsätzlich ratsam, dass jeder Eigner unabhängig vom gewählten Fahrtgebiet eine Boots-Haftpflichtversicherung sowie eine Boots-Kaskoversicherung abschließt, denn die Kosten für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, können den Wert des geführten Bootes leicht um ein Vielfaches übersteigen. Auf die private Haftpflichtversicherung können Schiffseigner und Schiffsführer nicht zurückgreifen, denn Schäden im Zusammenhang mit der Nutzung von Wasserfahrzeugen sind grundsätzlich in einer privaten Haftpflichtversicherung ausgeschlossen.