Kroatien akzeptiert beim österreichischen IC FB 2 nur 30 BRT

Kroatien akzeptiert beim österreichischen IC FB 2 nur 30 BRT

Wer mit seinen österreichischen IC / FB 2 in Kroatien eine Yacht chartert sollte darauf achten, dass sie nicht mehr als 30 BRT hat, wird dieser Grenzwert überschritten wird es bei einer eventuellen Kontrolle teuer. Strafen erreichen schnell den 600 € Bereich.Das beliebte Boot- und Segelrevier – Kroatiens Küste und ihre Inselwelten – hält für Österreicher eine Beschränkung bereit.

Wen wundert es?

Tut doch scheinbar Österreichs Oberste Schifffahrtsbehörde alles, um Kroatien und seinen „Boat Skipper B“ / „Küstenpatent B “ zu diskreditieren. Außerdem entstehen viele österreichische FB 2 Scheine in kroatischen Hoheitsgewässern und das geschieht häufiger unter fragwürdigen Bedingungen. Unter diesen Umständen darf man sich nicht aufregen, wenn das Gastland sich auf seine Weise revanchiert.

Zumal der FB 2 in der neuen Jachtverordnung vom 8. Mai 2020 nach Meinung erfahrener Nautiker durch die teilweise Verlagerung von Prüfungsinhalten vom Fahrtbereich 2 auf Fahrtbereich 3 und 4 ziemlich abgespeckt und eigentlich zum Schein für Küstengewässer ohne erhebliche Tiden degradiert wurde – Spitzname „Adria“-Schein.Kroatien setzt in seinen Hoheitsgewässern eine Beschränkung für den IC FB2 um und beschränkt diesen auf 30 BRT. Da das Augenmerk nun verstärkt auf den IC vom FB 2 gelegt wird, sind die Skipper gehalten, sich vor dem Törn genau zu überlegen, welches Boot gechartert werden soll, denn bei Verstoß gegen dieses nationale Reglement ist mit Strafen bis zu 600 € zu rechnen.

Damit wird das Chartern größerer Jachten zum Problem, denn größere Monorumpfboote und vor allem Katamarane überschreiten diese 30 BRT meist – Vorsicht ist geboten! Auch ein Lagoon 450 liegt bereits über dieser 30 BRT-Grenze. Bei einem Gewicht von über 30 BRZ muss der Schiffsführer spätestens bei einer Kontrolle einen IC / FB3 vorweisen.

www.kuestenpatent-kroatien.at