Küstenpatent – „Eine Seefahrt, die ist lustig, eine…“

Küstenpatent – „Eine Seefahrt, die ist lustig, eine…“

Sich seinen Urlaubstraum auf den klaren Wassern der Adria entlang der abwechslungsreichen Küste Kroatien zu erfüllen, ist ein relativ leicht zu erreichendes Unterfangen. Sichere Grundlage für einen Boots-Urlaub in kroatischen Gewässern bildet das Küstenpatent.

Das Küstenpatent als Basis

In Kroatien erfordert jedes motorisierte Boot – egal ob groß oder klein – einem Bootsführerschein, eine wesentliche Anhebung der Sicherheit auf der See. Mit einem kroatischen Küstenpatent ist jeder Bootsführer auf der sicheren Seite. Der Begriff „Küstenpatent“ ist eigentlich nur die volkstümliche Bezeichnung für das kroatische Patent „Boat Skipper A“ oder „Boat Skipper B“ – die beiden gängigsten Bootsführerscheine in Kroatien. Für Neulinge auf diesem Sachgebiet, nachstehend eine Definition der beiden Patente und ihre grundsätzlichen Unterschiede.

Boat Skipper Patent A

Boat Skipper A berechtigt Sie zum Führen von Motorbooten & Segelbooten bis zu 7 m Länge und einer Motorisierung bis 15 kW (etwa 20 PS) in einem Bereich bis max. 6 Seemeilen von der Küste des Festlandes oder einer Insel. Prüfungen ab dem vollendeten 15. Lebensjahr.

 

Wichtig!
Auch für den Weg von der ankernden Yacht zum Strand und zurück – mit einem mit 2,5 PS motorisierten und 2,5 m langen Beiboot – benötigt man einen Bootsführerschein!
Für Segelboote ab einer Länge von 2,5 m besteht in Kroatien auch Führerscheinpflicht!

Küstenpatent – Boat Skipper B

Boat Skipper B berechtigt zum Führen von Booten, Yachten & Jet Ski. Der Bootsführerschein Boat Skipper B ist ein amtlicher Befähigungsausweis des kroatischen Ministeriums für Seefahrt und Verkehr. Dieser wird international in vielen Küstengewässern innerhalb der 12 Meilen-Zone, vor der Küste des Festlandes und von Inseln anerkannt.

Boat Skipper B berechtigt zum Führen von Eigner- und Charteryachten bis 30 BRZ/GT (das sind Yachten bis ca. 18 m Länge) Motoryachten und Segelyachten, Ein-Rumpf-Boote und Katamarane ohne PS Beschränkung, schließt auch Sportboote und andere Wassersportgeräte wie Jet Ski ohne kW Beschränkung ein.

Der Boat Skipper B darf ab dem vollendeten 16. Lebensjahr erworben werden – dann gilt die Einschränkung, dass bis zum Erreichen des vollendeten 18. Lebensjahres Boote nur bis 15 kW / 20 PS geführt werden dürfen. Ist dies Alter erreicht, erlischt automatisch die Einschränkungen bezüglich der Motorisierung.

Boat Skipper B mit UKW-Seesprechfunk-Lizenz

Eine kleine Randbemerkung dazu. Das kroatische Schifffahrtsministerium hat entschieden, dass aus Sicherheitsgründen alle Charteryachten mit UKW-Sprechfunk nach- oder ausgerüstet werden und diese Boote nur an Charterer mit Boat Skipper Patent B mit UKW-Sprechfunklizenz verchartert werden dürfen. Ein Seesprechfunkzeugnis ist in Kroatien zum Führen von Charteryachten gesetzlich vorgeschrieben und kann auch als Funkzusatzprüfung zu alten Küstenpatenten oder österreichischen und deutschen Bootsführerscheinen erworben werden.

 

Wichtig!
Für den Weg von der ankernden Yacht zum Strand und zurück mit einem motorisierten, 2,5 m langen Beiboot wird ein Bootsführerschein benötigt. Für Segelboote ab 2,50 m Länge besteht in Kroatien Führerscheinpflicht!
Kein Bootsführerschein ist in Kroatien erforderlich: z. B. für Boote unter 2,5 m ohne Motor, Kanus, Kajaks und Tretboote.

Tipp:
Sie wollen Ihren Urlaub in Kroatien verbringen und haben ein Schlauchboot mit Außenborder, dann sollten Sie schnellstmöglich den Boat Skipper A erwerben.

Versicherung

Der Abschluss einer zusätzlichen Haftpflicht-Versicherung für den Urlaub an Bord ist sicher kein Luxus und im Falle eines Falles lässt sich der finanzielle Schaden in Grenzen halten.

Kroatien und die Sicherheit auf See

Obwohl seitens der offiziell Verantwortlichen alles geschieht, um für zusätzliche Sicherheit auf See zu sorgen – kursiert in Kroatien eine erschreckende Nachricht – die meisten Unfälle ereignen sich innerhalb vom 300 Metern zur Küste.  Der Grund dafür ist meist menschliches Versagen – Fahrlässigkeit – überhöhte Geschwindigkeit und Alkohol, das lässt aufhorchen.

Denn nach bestehenden Vorschriften und dem gesetzlichen Regelwerk sind das alles Vorkommnisse, die es bei Einhaltung der Vorschriften nicht geben kann oder sollte. Für die Ordnungshüter ergibt sich eine Zwickmühle – greifen sie durch, heißt es, obwohl die greifenden Vorschriften praxisnah ausgearbeitet sind, umgehend Schikane, Abzocke – üben sie Nachsicht geraten sie ins Kreuzfeuer.

Kroatien als Gastland

Es ist schon außerordentlich, was Kroatiens Regierung und hier speziell das zuständige Ministerium in die Infrastruktur des Bootstourismus investiert. Sich einfallen lässt, um das Bootsfahren in der Adria vor Kroatiens Küste sicherer und umweltfreundlicher zu gestalten. Zu erwähnen sind als Beispiel die Sicherheits-App „nIS“ und die – sich vermehrenden Bojen-Felder.

Kroatien unternimmt den Versuch, Tourismus und die vorgegebenen Umweltbedingungen aneinander anzupassen. Das kostet viel Geld, doch Kroatien will diesen Weg gehen. Hat bereits Millionen in den Tourismus und in die Umweltsicherung gesteckt. Hat Naturschutzgebiete und Nationalparks geschaffen, immer in der Hoffnung, die Schönheiten der Natur und des Landes zu erhalten. Nicht zu übersehen die unzähligen Kultur-Denkmäler – die erhalten und bewahren werden müssen.

AC Nautik für Sie vor Ort

Wenn Sie Fragen zum Komplex Kroatien haben – wenn Sie ein Küstenpatent benötigen – oder Fragen zur Schiffscharter haben – AC Nautik ist Ihr Ansprechpartner. Kontakt: Tel.: +43 (0)676 30 74 163,

E-Mail: support@kuestenpatent-kroatien.at