Küstenpatent inkl. UKW-Funk
Alle Charteryachten in Kroatien sind mit UKW-Seefunk ausgestattet
Wenn Sie in diesem Sommer nach dem Corona Lockdown wieder in Kroatien anheuern wollen, bedenken Sie, dass zum Führen von Booten, Segelbooten oder Charteryachten in Kroatien eine UKW-Seesprechfunk-Lizenz gesetzlich vorgeschrieben ist.
Sind Sie noch Inhaber von einem Bootsführerschein, wie dem österreichischen Yachtmaster FB2/FB3, nicht Binnenseen oder Donau, dem deutschen Sportbootführerschein See oder einem alten kroatischen oder jugoslawischen Küstenpatent, dann haben Sie das Problem, dass ihr Bootsschein keine Funkberechtigung beinhaltet.
Hierfür gibt es eine einfache und preisgünstige Möglichkeit eine UKW-Seesprechfunklizenz zu erwerben.
UKW-Funkzusatzprüfung
Sie sind Inhaber eines dieser älteren Küstenpatente und haben seinerzeit die UKW-Seesprechfunkprüfung nicht absolviert? Sie können problemlos eine amtliche UKW-Zusatzprüfung ablegen und können so ihren kroatischen, deutschen oder österreichischen Bootsführerschein ohne Probleme aktualisieren. Geschult werden Sie in der Funkzusatzprüfung in Grundlagenwissen zum Seesprechfunk, wie der Einteilung der verschiedenen Funkkanäle, internationale Notrufe und dem globalen Funkalphabet sowie in einfachen Navigationsvorgängen. Sofort nach dieser einfachen Zusatzprüfung im Hafenamt Rijeka, bekommen Sie die UKW-Funklizenz in Scheckkartengröße ausgehändigt.
Mit dem Boat Skipper B sind Sie berechtigt Boote und Yachten zu führen – auch kommerziell
Zum allgemeinen Wissen der Skipper gehört, dass es keine verbindliche Definition über die Rumpflänge von Booten oder Schiffen gibt. Schiffe und Boote sind Wasserfahrzeug bis ca.15 m Länge. Ein Sportboot kann ein offenes Boot oder eingedeckt sein, es dient dem Sport oder dem Vergnügen. Eine Yacht verfügt über fix eingebaute Beherbergungsmöglichkeiten, kann länger sein und wird für maximal 12 Personen an Bord zugelassen.
Eine Yacht oder Charteryacht kann Sport, Vergnügen oder gewerblichen Zwecken dienen.
Sind Sie Inhaber des Boat Skipper B inkl. UKW-Funklizenz sind Sie berechtigt, Boote und Yachten als kommerzieller Skipper zu führen.
Sie sind als gewerblicher Skipper berechtigt, Charteryachten bis 30 BRZ zu führen, Fracht und Personenbeförderung mit Booten auszuführen und Ausflugsboote, Taxiboote, Boote für Tauchausflüge und Fischereiboote zu betreiben.
Das Küstenpatent B gilt auch als der Grundschein der kroatischen Handelsmarine.