Küstenpatent Kroatien – Gültigkeit

Küstenpatent Kroatien – Gültigkeit

Daten und Fakten zum kroatischen Bootsführerschein

Kroatisches Küstenpatent / Boat Skipper B ist der amtliche Sportbootführerschein Kroatiens. Allen Gerüchten zum Trotz, das kroatische Küstenpatent kann man nicht kaufen. Man muss es selbst machen, ohne Prüfung geht gar nichts. Dazu muss eine mündliche Prüfung vor den Beamten der Hafenbehörde abgelegt werden. Auch wenn die Prüfung nicht so umfangreich ist, es werden alle sicherheitsrelevanten Themen abgefragt.

Ausgestellt wird das kroatische Küstenpatent, der Boat Skipper B mit See-Sprechfunk-Lizenz – vom kroatischen Ministerium für See, Transport und Infrastruktur. Es handelt sich nicht, wie in vielen anderen Ländern, um einen Vereinsschein, sondern um ein amtliches Dokument.

 

Gültigkeit und Anerkennung des Boat Skipper B

Dem Inhaber des Zertifikates wird erlaubt bis 12 Meilen vor der Küste und den Inseln Kroatiens im adriatischen Meer:

 

  • Passagierschiffe bis 3 Meilen vor der Küste und den Inseln zu führen
  • Fracht oder Fischerboote zu führen
  • Sportboote (alle Typen) zu führen
  • Yachten bis 30 GT zu führen
  • Charter-Yachten bis 30 GT ohne professionelle Crew zu führen

 

Mit dem kroatischen Küstenpatent dürfen Motor- und Segelyachten, Katamarane und Jetski gefahren werden, Einschränkung bei Yachten: 30 GT (Groß-Tonnage) dürfen nicht überschritten werden. Eine kommerzielle Nutzung ist in Kroatien mit diesem Patent bis zu drei Meilen vor der Küste bzw. den Inseln erlaubt.

 

Führerscheinpflicht ausgeweitet

In Kroatien ist für jedes motorbetriebene Wasserfahrzeug und Segelschiffe (ab 2,5 Meter Länge) ein gültiger Bootsführerschein vorgeschrieben. Derjenige der am Steuer steht, muss einen gültigen Führerschein besitzen. Bei Zuwiderhandlungen werden Strafen bis 450,- Euro verhängt.

UKW-See-Sprechfunk-Lizenz

Im kroatischen Küstenpatent ist die UKW-See-Sprechfunk-Lizenz enthalten. Für fast alle Charterschiffe und alle anderen Schiffe, in denen Funk installiert ist, ist die Seefunk-Lizenz vorgeschrieben. Beim Chartern wird immer die Funklizenz verlangt.

 

Boat Skipper B – Anerkennung im Ausland

Es sein vorab gesagt, eine grundlegende europäische Regelung über die internationale Gültigkeit nationaler Bootsführerscheine oder Patente existiert nicht, ist nach Aussagen der Europäischen Kommission seitens vieler nationaler Verbände und Vereine auch nicht erwünscht. Was nicht heißen soll, dass es zwischenstaatliche Regelungen (leider meist nur Kann-Bestimmungen) gibt. Größere Irritationen sind die Folge.

 

Außer in den kroatischen Küstengewässern wird das kroatische Küstenpatent auch anerkannt:

Gemäß dem Abkommen der International Maritime Organization (IMO) über die gegenseitige Anerkennung von Bootsführerscheinen erkennen die Mittemeeranrainerstaaten Ihre Bootsführerscheine untereinander an. Quelle: Website der UNECE, Unece Resolution No 40 und ECE/TRANS/…

Eine detaillierte Zusammenstellung ist unter „AC Nautik Länderreport“ als PDF abrufbar.