Küstenpatent mit UKW
So kann ein Kroatien-Urlaub zum Fiasko werden
Der langersehnte Kroatien-Urlaub rückt unaufhaltsam näher, die Vorfreude auf diesen Urlaub steigt und steigt. Drei Wochen auf den Wassern der Adria vor Kroatiens Küste, ein längerer Törn mit der Familie und Freunden auf einem Segler in einem der landschaftlich schönsten Reviere Europas.
Wissen macht es möglich
Der kroatische Staat ist zwar seit dem 1. Juli 2013 Mitglied der Europäischen Union und außerdem Mitglied der NATO, der Welthandelsorganisation, der OSZE und der Vereinten Nationen – und trotzdem, irgendwie ticken kroatische Uhren anders. Selbiges bemerkt man häufig erst, wenn man vor Ort ist und zur Kasse gebeten wird, dabei nur noch den Kopf schüttelt.
Nichtwissen ist strafbar
Nichtwissen kann teuer zu stehen kommen. Angenommen die Einreise erfolgt auf eigenem Segelboot mit Hilfsmotor (Flautenschieber mit 30 kW), einem Dingi mit 3 kW Außenborder an Bord und der deutsche Skipper besitzt nur einen gültigen deutschen Segelschein. Soweit ist alles in bester Ordnung. Steigt der Skipper zum Zweck der Einklarierung ins Beiboot und tuckert zum Hafenamt, begeht er eine Straftat – er hat ja keinen gültigen Bootsführerschein – und das bringt viel Ärger und kostet Bares. Vielleicht tröstet es, wenn erfahren wird, dass es viele erwischt – Österreicher, Deutsche etc. – vor den harten, nautischen Gesetzen der kroatischen Regierung sind alle gleich, besonders die…
Übrigens sollte der Urlaub mit der Charterung eines Seglers mit motorisiertem Dingi geplant sein, entweder Segelschein und Motor-Bootschein mitnehmen oder ein Dingi ohne Motor an Bord nehmen und dann sportlich pullen oder kräftig in die Riemen legen.
Viele Österreicher hat es bereits erwischt, sie mussten zahlen. Sie charterten ein Segelboot mit Hilfsmotor – dort reichte der Segelschein, weil der Wind in den Segeln der Hauptantrieb ist und der Hilfsmotor, auch wenn er 30 kW hat – ist und bleibt er ein Flautenschieber. Wenn nun der gleiche Skipper, welcher zuvor die Segelyacht mit dem 30 kW Dieselmotor gesteuert hat, auf ein Schlauchboot mit etwa 3 kW umsteigt, ist im Handumdrehen die Berechtigung dafür ungültig und eine Strafe fällig.
Das Dingi wird als Motorboot klassifiziert und nach dem kroatischen Gesetz muss man auch einen Motoryacht-/ Motorbootsschein haben.
Vorsicht – hier kann es funken
Es ist generell nicht erlaubt und strafbar, ohne eine gültige Seefunklizenz ein Boot zu chartern, das mit Seefunk ausgerüstet ist. Es besteht ein Gesetz, das besagt, dass alle Charterboote innerhalb einer Übergangsfrist, mit Funk auszustatten sind. Im Klartext heißt dies, wer ein Boot chartern will, muss im Besitz einer UKW-See-Sprechfunk-Lizenz sein: Ohne Funklizenz kein Boot mit See-Funk.
Eskalation inbegriffen
Um allen Eventualitäten zu entgehen, einfach auf Sicherheit gehen und das Küstenpatent B inkl. UKW See-Sprechfunk-Lizenz machen, das garantiert den Besitz eines kroatischen Bootsführerscheins, der den Motorboot-/Segelboot-Schein und UKW Sprechfunk beinhaltet.
Der Versuch, sich irgendwie an den strengen, nautischen Regeln in Kroatien vorbeizudrücken, ist zum Scheitern verurteilt und hat harte Strafen zur Folge.
Die Risiken bestehen:
- Fahren ohne Funk in Kroatien,
- Vercharterer gibt Ihnen kein Boot,
- Urlaub fehlt ins Wasser…
- Haftung bei einem Unfall ist fraglich
Die bestehende Option:
Sich kurzfristig bei AC Nautik zum kroatischen Küstenpatent anmelden, büffeln, Prüfung bestehen und das Boat Skipper B Patent mit UKW-See-Sprechfunk-Lizenz in Empfang nehmen – es lohnt sich in jedem Fall.
Sollte aber schon ein gültiges Boat Skipper B Patent ohne Funklizenz vorhanden sein, dann besteht die Möglichkeit, die UKW-See-Sprechfunk-Lizenz bei AC Nautik kurzfristig nachzumachen.
Stand: 28.02.2019