Mehr Sicherheit auf See durch SRC- und LRC-Funkzeugnis

Mehr Sicherheit auf See durch SRC- und LRC-Funkzeugnis

Drei Funkzeugnisse

Es gibt drei Funkzeugnisse: das Binnenfunkzeugnis UBI, das Seefunkzeugnis SRC und das Hochseefunkzeugnis LRC. Geschaffen und initiiert wurden das SRC und das LRC von der Fernmeldeunion der UN (ITU in Genf). Diese sind weltweit auf Seegewässern gültig – das SRC jedoch nur, wenn es amtlich ist und das Staatswappen trägt.

SRC und LRC gelten nicht auf Binnengewässern. Hier gilt das Binnenfunkzeugnis UBI und ist vorgeschrieben auf den Binnengewässern von 17 europäischen Staaten.

Binnenfunkzeugnis UBI

Zur Teilnahme am Binnenschifffahrtsfunk gehört das vorgeschriebene „UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk“ (UBI). Das UKW-See-Sprechfunkzeugnis UBI ist vorgeschrieben in 17 europäischen Staaten. Eine Besonderheit der Niederlande: Auf dem Ijsselmeer und auf dem niederländischen Wattenmeer wird das UBI, nicht der SRC verlangt.

Das UBI kann ab 15 Jahre erworben werden; die Prüfung kann drei Monate vorher gemacht werden. Das UBI gilt in Deutschland nicht nur auf den Binnenschifffahrtsstraßen, sondern es berechtigt auch zur Teilnahme am UKW-See-Sprechfunk in den Zonen 1 bis 2 (3 sm und 6 sm).

Küstengewässer

Vor den Küsten und auf See wird das SRC (Short Range Certificate) benötigt. Es ist ratsam und günstig, wenn UBI gleich mitgemacht wird, der dazu notwendige Lernaufwand ist gering – anders ist es bei den hohen Prüfungsgebühren.

99 Prozent aller mit Funk ausgerüsteten Yachten und Boote haben UKW-See-Sprechfunk. Sie dürfen mit dem SRC geführt werden. Nur Schiffe, mit denen Ozeane gequert, eine Fahrt in arktische Gewässer unternommen werden soll und generell auf Hoher See haben Funkgeräte mit ozeanweiter oder weltweiter Reichweite. Ausschließlich hierfür braucht man das LRC (Long Range Certificate).

Kleiner Hinweis: Wer das LRC für Langzeittörns benötigt, die auf das offene Meer hinausführen, sollte die Ausbildung und Prüfung erst kurz vor Reiseantritt absolvieren. Wichtige Dinge könnten bis zum Reiseantritt wieder vergessen werden.

ww.kuestenpatent-kroatien.at

UKW-See-Sprechfunkzeugnis (SRC)

Das Short Range Certificate SRC heißt amtlich „beschränkt gültiges Funkbetriebszeugnis“. Die Beschränkung betrifft nur den Frequenzbereich. Das SRC berechtigt weltweit zur Teilnahme am Seefunk – ist aber auf UKW beschränkt. Das SRC kann ab 15 Jahren erworben werden; die Prüfung darf bereits drei Monate vorher abgelegt werden.

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Hochseefunkzeugnis LRC

Der Erwerb des LRC setzt Volljährigkeit voraus, Zulassung zur Prüfung ist schon drei Monate vorher möglich. Das LRC gilt weltweit für die Sport- und Kleinschifffahrt. Es berechtigt zur Teilnahme am Sprechfunk auf allen Frequenzen des Seefunkdienstes (Ultrakurzwelle UKW, Grenzwelle GW und Kurzwelle KW) sowie zur Teilnahme am Satellitenseefunk. Das LRC schließt das SRC ein, nicht aber das UBI.

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Lebensrettende Notfallhilfe

An Bord eine Funkanlage in Betrieb zu haben, kann im Notfall Leben retten! Um am See- und/oder Binnenfunk teilzunehmen, benötigt jeder Skipper von Sportfahrzeugen ein Sprechfunkzeugnis für die Schiffs-eigenen Anlagen. 

Die Berechtigung im Seefunk ist das SRC und im Binnenfunk das UBI. Das LRC ist, wird nötig für Schiffseigner mit entsprechender technischer Ausrüstung  (Inmarsat, Grenzwelle, Kurzwelle, Radiotelex) an Bord.

Auf einer Charteryacht im Seegebiet ist meistens ein UKW/DSC* Gerät an Bord.  Für dieses ist das SRC erforderlich. In Kroatien kann es größere Probleme geben, soll ein Schiff ohne Funkausbildung und Qualifikation gechartert werden.

* UKW/DSC UKW-See-Sprechfunk, eventuell gekoppelt mit DSC – Digital Selective Calling (DSC; Digitaler Selektivruf) – das ist ein Anrufverfahren im Seefunk, das alternativ zum Sprechfunk-Anruf benutzt wird.

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Skriptum Küstenpatent